Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitungskommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Korrespondenz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 3. Zeitungskonniiissioii. Mitteilungen. in Reichstag war infolge einer von nationalliberaier Seite ausgegangenen Interpellation vom 14. Januar die zur Zeit _ ^ in den Vordergrund gerückte obligatorische Alters- und J Invaliditätsversicherung der selbständigen Handwerker Gegenstand eingehender Verhandlungen. Der Staatssekretär Herr (iraf v. I’osadowsky beantwortete diese Interpellation in einer sachlich sehr eingehenden Rede. Aus seinen Ausführungen war ersichtlich, dass an eine Verwirklichung dieses Gedankens auf langen Zeitraum hinaus nicht zu denken ist, und dass die Reichs regierung sich vorläufig in dieser nicht nur sozialpolitisch, sondern auch finanziell ungeheuer schwerwiegenden Frage nach keiner Seite hin festlegen lassen werde. Kr verwies nachdrücklichst auf die Konsequenzen. die einem solchen Unternehmen bei uns folgen müssten, da, was den Handwerkern, von welchen es vielen, wie er gern anerkenne, schlecht, ginge, recht sei, auch anderen Be rufsständen billig sein müsse, denn diese seien vielfach ebenso übel daran. Auch aus den Kreisen der Aerzte. Apotheker. Privat beamten seien bereits ähnliche Gesuche und Forderungen ein gelaufen. und schliesslich könnten solche auch von den Kaufleuten und den Landwirten erhoben werden. Damit käme man aber schliesslich zu einer Versicherung sämtlicher Staatsbürger unter einer gewissen Einkommensgrenze, deren Lasten staa.tlicherseits nicht mehr zu tragen seien. Ausserdem sei man doch noch nicht einmal mit dem Ausbau der Versicherung für die bevorrechtigten Unselbständigen zu Ende. Die hieran sich schliessenden. sechsstündigen Verhandlungen zeigten, wie geteilt die Meinungen in dieser Frage sind. Ein Teil der Abgeordneten wünschte nur die Handwerker obligatorisch zu versichern, ein zweiter diejenigen, die nicht mehr als 2000 Mk. Einkommen haben, der dritte will die Wohltat allen Handwerkern gewahrt wissen, und der vierte erklärte sich dafür, dass sie sich aut den Handwerkerstand nicht beschränken dürfe, abgesehen von den Abgeordneten, die sich überhaupt gegen jede weitere Zwangs versicherung aussprachen. Da in jüngster Zeit diese Alters- und lnvaliditätsvcrsicherung auch im Central-Verband der Deutschen Uhrmacher, bezw. in seinem Organ Gegenstand eines mehr oder weniger eindringlichen Meinungsaustausches war. so glaubten wir cs unseren Mitgliedern, besonders denjenigen, denen ausführliche Berichte über die Reichs tagsverhandlungen nicht zur Verfügung stehen, schuldig zu sein, wenigtens durch Wiedergabe der Rede des Herrn Vertreters der Reichsregierung über die Stellung der letzteren in dieser Frage die nötigo Information zu bieten. V ir konnten in den letzten Jahren die Beobachtung machen, dass die Frage einer derartigen Versicherung für die deutschen Handwerker ebenso energische Gegner, wie auch Freunde fand. Auch der letzte Handwerkskammertag in München hat sich aufs eingehendste mit derselben befasst und die Forderung einer solchen mit überwiegender Majorität zum Beschluss erhoben. Wir halten es aber nach den jüngsten im Reichstag hier über gepflogenen Verhandlungen, welche nicht nur eine höchst dankenswerte Klärung dieser Frage, sondern uns auch die Sicher heit brachten, dass auf sehr langen Zeitraum hinaus an die Ver wirklichung dieses Problems nicht zu denken ist. für überflüssig, in irgend einer Richtung dazu Stellung zu nehmen. Es wird vielmehr im Interesse aller derjenigen unserer Verbandsmitglieder, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und die Notwendigkeit einer solchen Versicherung für sich einsehen. liegen, in weitgehendstem Masse von dem Recht der freiwilligen Selbst- und Weilerversicherung, das der § 14 des Invaliden-Ver sicherungsgesetzes gewährt, Gebrauch zu machen. Dieser lautet: Gewerbetreibende, welche regelmässig nicht mehr als zwei versicherungsplhchtige Lohnarbeiter beschäftigen, können bis zu einem Alter von -10 Jahren in die Versicherung eintreten. und Personen, welche aus einem die Versicherungspflicht be gründenden Verhältnis ausscheiden (Gesellen, Werkmeister), können die Versicherung f'ortselzen oder später erneuern. Eine in vorliegender Nummer unseres Organs enthaltene Abhandlung aus der bewährten Feder unseres Herrn Dr. Biber feld über diese Frage, deren Aufnahme bereits für die Nr. 2 beab sichtigt, aber nicht mehr möglich war. wird den Interessenten und Freunden einer solchen Versicherung sicherlich willkommen sein. Korrespondenz. Koll. R. in M. W ir wähnen Sie im Besitz unserer Schrift vom 16. Januar, deren Inhalt Ihnen wohl die nötigen Aufklärungen brachte. Weiterhin wollen wir nicht verfehlen. Ihnen auch für das an unseren Herrn A. Engelbrecht gerichtete Schreiben, so wie für die in demselben zum Ausdruck gebrachte freundschaft liche und kollegiale Gesinnung und die Stellungnahme Ihres Ver eins in der besagten Angelegenheit unseren Dank auszusprechen. Von dem von uns vertretenen Standpunkt in Wahrung der Inter essen unseres Organs werden wir, solauge wir uns im Amte befinden, auch nicht einen Finger breit abvveichen. Das würde, wenn auch keine anderen Gründe vorlägen, schon durch die in der \ organgenheit gemachten Erfahrungen bedingt sein. Ist der Optimismus, dem man an der betreffenden Stelle huldigt, nach dem Ergebnis unseres Verbandstages in Mainz auch ein schwer begreiflicher, um so leichter sind es die Gründe zu den neuesten Vorkommnissen. Wir haben aber Wichtigeres zu tun. als den Interessen auf dieser Seite auch nur eine Minute mehr Zeit zu zuwenden, als es die Wahrung unserer eigenen erfordert. Zu diesen gehört jedoch von vornherein dio unseres Hausrechtes, bezw. der Schutz unserer Verbandsgrenze. Was diese Punkte anbelangt, wissen wir uns auch mit dem allergrössten Teil unserer Verbandsmitglieder einig. Haben wir uns mit Vereinigungen, die unserem Verbände angehören, über irgend eine Angelegenheit auseinanderzusetzen, dann dürfte es sich empfehlen, dass von dritter Seito tunlichst Neutralität bewahrt wird, und zwar in der gleichen Weise, wio wir sie uns auch anderen gegenüber auferlegen. Würden wir beispielsweise erfahren haben können, dass man auf Seito dieser Fachzeitung dio Aufnahme des beregton Vereinsberichtes, an dem übrigens nur Anfang und Schluss kleinere Veränderungen gegen den in unseren Vereinsnachrichten erschienenen aufweisen, in Rücksicht aut ein erspriessliches Zusammenarbeiten mit dem Central-Verband der Deutschen Uhrmacher abgelehnt, bezw. die Aufnahme desselben von der Zustimmung unseres Vorstandes ab hängig gemacht hätte, dann würden wir darin nicht nur einen Akt dankenswerter Gesinnung, sondern eventuell auch einen Beweis für die selbstlose Absicht, in gemeinsamer Arbeit mit unserem Verband der Allgemeinheit zu dienen, erblickt haben. Statt dessen hat. man es in unverkennbarer Verfolgung der eigensten Interessen und Absichten für vorteilhafter erachtet, neben anderem die Frage aufzuwerfen, ob von Berlin aus das Krakebien schon wieder los ginge.^ Vielleicht ziehen es die Herren für die Zukunft doch vor, sich eine etwas vorsichtigere Erwägung derartiger Schlagwörter oder Fragen anzueignen. Noch ist das alte Konto unserem Verbände gegenüber nicht ganz beglichen. So manches steht noch in Saldo-Vortrag vom vertlossenen Jahre und nicht wenig Neues ist dazu gekommen. Es würde kein Vergnügen für uns sein, zu dieser Abrechnung gezwungen zu werden. Geschieht dies aber, dann wird sie im Interesse des Schutzes unserer Verbands grenzen und unseres Organs auch erfolgen und sicherlich, sowenig wie im vertlossenen Jahre, zu unserem Nachteil endigen. ° Mit den in der letzten Zeit geradezu bis zum LTebermass immer und immer wieder erfolgten Friedens-Episteln und Hin weisen auf die Notwendigkeit eines friedlichen Zusammenarbeitens der fachlichen Verbände möge man uns doch endlich einmal ver schonen. Solche Hinweise können unter bestimmten Verhältnissen wohl einmal am Platze sein, aber in dem Umfange, wie wir sie jetzt bei jeder Gelegenheit hören, erinnern sie nicht nur an die Kinderstube, sie wirken auch geradezu anödend. Diejenigen, denen solche Redewendungen immer so geläufig sind, mögen sie nur vorerst einmal an sich selbst zur Geltung bringen und in Bezug auf unsere internen Angelegenheiten einer anderen Praxis huldigen, wie wir sie leider bis jetzt beobachten mussten. Wir werden "uns jederzeit nachdrücklichst gegen die Deduktion verwahren, als ob wir im Central-Verband dem Frieden mit anderen Dicht genügend Rechnung trügen oder ihn störten. Weshalb ist unser Verhältnis
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