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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- ArtikelNeujahrsgruß 1
- ArtikelCentral-Verband 2
- ArtikelRückblick auf das Jahr 1903 3
- ArtikelBekanntmachung 3
- ArtikelZeitungskommission 5
- ArtikelKorrespondenz 5
- ArtikelSchlaguhr mit Schlossrad vor der Vorderplatine 6
- ArtikelUnsere Buchführung. Wer schreibt, der bleibt! 6
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des Germanischen Museums 10
- ArtikelNeuheiten. Patentierter Sicherheitsbügel "Imperator" 11
- ArtikelEin Urteil, unlauteren Wettbewerb betreffend 12
- ArtikelEingesandt 12
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 13
- ArtikelVerschiedenes 14
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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•2 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1. Central-Verb and. Unseren werten Mitgliedern, den geehrten Abonnenten und Inserenten, den geschützten Mitarbeitern, dem Verleger unseres Organs, dem verehrten Herrn Wilhelm Knapp nebst werter Familie, unseren Gönnern und Freunden, dem Aufsichtsrat, dem Direktorium und dem Lehrkörper unserer Uhrmacherschule in Glashütte, allen lieben Kollegen, die dem Verband und seinem Organ, sowie uns persönlich nahe stehen, ferner den uns befreundeten Kollegen- und Interessenten-Verbänden, insbesondere dem der Schweiz, der Niederlande und der Vereinigung in Dänemark bringen wir zum Jahreswechsel herzlich kollegiale Glückwünsche und Grüsse hierdurch dar. Das neue Jahr mag allen nur Gutes, und Erwünschtes bringen, damit sich ein jeder am Schlüsse desselben in seinem Hoffen und Streben nicht getäuscht findet. Aber auch unserem uns lieb gewordenen Central-Verband und seiuem Organ mag das neue Jahr Segen bringen, wir wenigstens wünschen es von ganzem Herzen und hoffen, dass unsere lieben Mitglieder sich nicht, nur unseren Wünschen anschliessen, sondern auch mithelfen, dass sie sich erfüllen. Der Mainzer Verbandstag hat gezeigt, dass durch Einsicht und eifriges Wollen vieles geschaffen verden kann. Der daselbst zum Ausdruck gebrachte Wunsch, mit den Kollegen-Verblinden in friedlichem Verkehr zu bleiben, wird von uns jederzeit volle Beachtung und Berücksichtigung finden. Wir haben dem Wunsche bereits wiederholt Rechnung getragen, und ist schon Ver schiedenes in Gemeinschaft verhandelt worden. Um Grosses zu schaffen und zu erreichen, ist es auch nötig, dass alle Interessenten einer Meinung sind. Die hohen Behörden werden irgend welchen Wünschen und Forderungen nur nachkommen, wenn sie heraus fühlen, dass unter den Interessenten Einigkeit, herrscht. Wenn wir einer gemeinsamen grossen Sache dienen sollen und wollen, so ist, die erste Bedingung, dass wir untereinander in Frieden loben, und dass das angebahnte friedliche Verhältnis, wie es zur Zeit, besteht, auf die Dauer erhalten wird. Es mag nun hier der Wunsch zum Ausdruck gebracht sein, dass sowohl die Vorstände, als auch die Mitglieder der dem Verband angehörigen Vereinigungen bemüht, sein möchten, den Frieden zu erhalten, damit uns nicht der Vorwurf trifft, dass wir es sind, die den Krieg von neuem beginnen. Darum müssen alle unliebsamen Erörterungen und Anzapfungen vermieden werden. Wer durch irgend etwas sich verletzt, öder benachteiligt fühlt, mag sich zunächst an den Vorstand wenden, damit derselbe versuchen kann, Klärung zu schallen. Zum mindesten wünschen wir. dass unser Organ nicht wieder zum Sprachrohr langer persönlicher Auseinandersetzungen gemacht wird; dasselbe ist da, allgemeinen Interessen zu dienen. Wir bitten unsere geschätzten Mitglieder, diesem berechtigten Wunsche nach Möglichkeit nachzukommen. Selbstverständlich hoffen wir, dass auch von anderer Seite diesen unseren Wünschen Rechnung getragen wird. Wenn das Vorjahr reich an Arbeit war, so wird das neue kaum wohl weniger erfordern, denn es gibt noch vieles zu tun, zum Besten unserer Mitglieder und unseres Gewerbes. Seit dem Mainzer Verbandstag ist schon vieles getan und geschaffen worden. Zunächst, war es unsere Sorge, den uns im Vorjahr von der Transatlantischen Versicherungsgesellschaft, gekündigten Vertrag übor Einbruchsdiebstahl-Versicherungen zu erneuern oder mit einer anderen Gesellschaft, abzuschliessen. Alle Bemühungen waren erfolglos. Keine Gesellschaft konnte und durfte einen Vertrag mit uns abschliessen, der den Mitgliedern Vergünstigungen bei Einbruchsdiebstahl-Versicherungen gewährt. Ungünstige Versicherungsbestimmungen und Abschlüsse bei derartigen Ver sicherungen bestimmten die Gesellschaften, keine Einbruchsdiebstahl-Versicherungen mehr anzunehmen. Diejenigen Gesellschaften aber, die auf solche Versicherungen noch eingehen. haben einen Ring gebildet, in welchem beschlossen wurde, dass keine Gesell schaft, einem Verein oder Verband Vergünstigungen bei Einbruchsdiebstahl-Versicherungen gewähren dürfe. Uebertretungen dieser Bestimmung werden mit einer hohen Konventionalstrafe geahndet. Dass es unter diesen Verhältnissen nicht möglich war, einen Vertrag abzuschliessen, ist erklärlich, um so mehr, als manche Gesellschaften Einbruchsdiebstahl-Versicherungen überhaupt nicht gern annehmen, höchstens wenn Gewähr geboten ist, dass die zu Versichernden möglichst auch noch andere Versicherungen mit der betreffenden Gesellschaft, eingehen. Da nun das Gesetz fordert, dass der Geschäftsmann für Personal und die den Laden betretenden Kunden haftpflichtig ist, so haben wir mit der Transatlantischen Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft, einen Vertrag abgeschlossen, wonach den Mitgliedern des Central-Verbandes bei Versicherungen gegen die Folgen: a) der sie treffenden gesetzlichen Haftpflicht, b) körperlicher Unfälle und c) von Wasserleit,ungsschädon, nach Massga.be der allgemeinen Versicherungsbedingungen Vorteile gewährt worden. Aber nicht- nur die Mitglieder, sondern auch die Verbandskasse wird einen Nutzen haben, indem die Trans atlantische Versicherungsgesellschaft, an die Verbandskasse aus der erstjährigen Prämie jeder auf Grund dieses Vertrages zum Abschluss gelaugten Haftpflicht-, Unfall- und Wassorleitungsschäden-Versicherung eine Vergütung von 5 Prozent, zahlt. Der hier zur Verfügung stehende Raum gestattet eine längere diesbezügliche Erklärung nicht, weshalb wir auf unsere, an anderer Stelle, dieser Nummer befindliche Bekanntmachung hinweisen. Nicht unerwähnt wollen wir lassen, dass die Transatlantische Gesell schaft als eine der entgegenkommendsten genannt wird. Wir empfohlen deshalb die obengenannten Versicherungen, aber auch Feuer- und Einbruchsdiebstahl-Versicherungen mit derselben einzugehen. Der Vertrag ist vom heutigen Tage an rechtskräftig. Ferner haben wir mit der Vaterländischen Glasversicherungs-Aktiengesellschaft in Köln a. Rh. einen Vertrag über Glas versicherungen abgeschlossen, welcher den Mitgliedern wie auch der Verbandskasse Nutzen bringt und ebenfalls am heutigen Tage in Kraft, tritt. Weitere Mitteilungen hierüber behalten wir uns für später vor. Wir ersuchen unsere werten Mitglieder, von den durch die Verträge gewordenen Vorteilen ausgiebigst Gebrauch zu machen. Die Herren Vorsitzenden und Obermeister der Innungen und Vereine bitten wir höflichst, die noch ausstehenden Mitglieder listen oinzusenden, damit- wfir mit, dem Druck beginnen können. Ebenso bitten wir, nach Kräften für das Organ eintreten zu wollen und uns neue Abonnenten und Inserenten zuzuführen. Nochmals rufen wir unscrn lieben Mitgliedern zu: Tretet ein für den Verband und sein Organ! Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Rob. Freygang.
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