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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und Schluß zu Seite 297 des vorigen Jahres)
- Autor
- Vollmann, Theod.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- ArtikelZur Jahreswende 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtungen 2
- ArtikelDie Begriffe "echt" und "imitiert" bei Holz-Uhrgehäusen 3
- ArtikelDie Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und ... 4
- ArtikelTaschenuhr mit Schnecke und Kronenaufzug 6
- ArtikelSprechsaal 7
- ArtikelEine natürliche Sonnenuhr 9
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 13
- ArtikelKollegen im Felde 13
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 14
- ArtikelBriefkasten 14
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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4 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 Die Ermittelung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortseßung und Schluß zu Seite 297 des vorigen Jahrganges! I n Folgendem will ich Ihnen nun schildern, wie eine einfache Buchführung, die man der Steuerbehörde vorlegen kann, aus- sehen muß. Zu jeder Buchführung gehört eine Eröff nungsbilanz, und dazu isi zuerst eine Lageraufnahme nöiig. Die Arbeit der Lageraufnahme darf man sich nun nicht verdrießen lassen, sondern muß sie jedes Jahr gewissenhaft machen. Audi ist der Monat Januar wie geschaffen dafür. Der Verkauf ist gering, die Reparaturen drängen nicht, von Reisen den wird man wenig heimgesucht. Im Licht besehen ist die Lageraufnahme eine kleine Arbeit. Man kann sehr gut den Lehrling oder die Hausfrau mit dazu heranziehen. Fangen wir z. B. mit den Double-Herrenketten an. Sie schreiben in einem Oktavheft eine Rubrik für Double-Herrenketten ein: 6 Stück Double-Herrenkeften zu 6,00 Mk. = 36,00 Mk. 4 „ „ „ „ 12,00 „ = 48,00 „ 7 ", ’’ „ „ 4,50 „ = 31,50 „ 1 „ „ „ „ 30,00 „ = 30,00 „ zusammen 145,50 Mk. usw. Dieser Preis isl der Verkaufspreis. Um nun zu finden, was die Ketten in der Bilanz wer! sind, so daß man sich nichts vor- töusdit, nimmt man die Hälfte der Summe als Bilanzwert; dann hat inan sich nicht reicher gemadit, als man ist. An dieser Stelle möchte idi sehr davor warnen, die Werte etwa zu hoch in die Bilanz einzuseßen. Es ist ja recht verführerisdi, mit einem großen Warenlager dazustehen; jedoch ist es weiser gehandelt, wenn man in seiner Bewertung Mäßigung walten läßt. Man kann sogar ruhig die Herrenketten zu einem Drittel des Ver- kaufsweries einseßen; nur muß man jedes Jahr den glei chen Modus anwenden. Wie die Double-Herrenketten, so behandelt man auch alle Bijouterie- und kouranten Waren. Bei besseren Uhren und massiven Goldsachen ist es vielleicht angebradd, den Ein kaufspreis zu Rate zu ziehen. Dies muß aber jeder selbst wis sen; er muß es sozusagen im Gefühl haben, was ihrn die Sadien wert sind. Wie mache ich es nun mit den Ladenhütern? Sehr ein fach. Ist da z. B. so eine bemooste Kette, die idi zu dem ur sprünglichen Preise von 12 Mark nicht mehr verkaufen kann, so zeidine ich sie mit dem Preise aus, den ich bestimmt dafür zu erzielen hoffe, sagen wir 8 Mark. Bei der Lageraufnahme brauche ich midi nun nicht weiter an ihr zu stören, da diese Kette ja jeßi, gehörig abgesdirieben, mit 4 Mark in die Bilanz kommt. An diesem Beispiel erkennen Sie, wie die Lagerauf- nahrne gehandhabt wird. Uhrgläser, Brillengläser, Furnituren, Etuis, Schachteln, die jahraus jahrein annähernd auf dem glei chen Bestände gehalten werden, kann man audi jedes Jahr, ohne nodizusehen, mit der gleichen Summe einseßen. Wir kommen jeßi zur einmaligen Aufnahme des Geschäfts inventars. Ladenschränke, Ofen, Lampen usw. werden zu dem heutigen Werte, nadidem von der Anschaffungssumme tiiditig abgeschrieben ist, eingeseßl; jährlidi schreibt man etwa 10 Prozent ab. Die Schaufenstereinrichtung läßt man am besten mit 1 Mark in der Vermögensaufnahme figurieren; sie hat ja auch tatsächlich keinen eigentlichen Verkaufswert, nur in den allerseltensten Fällen kann es gelingen, eine solche Einrichtung wieder zu Gelde zu machen. Das Werkzeug würde ich nidit in die Vermögensaufstellung hineinbringen, sondern, da es zum größten Teil aus der Lehr lingszeit stammt, als abgeschrieben betrachten. Wohl aber ge hören neue Maschinen und dergleichen in die Bilanz. Auch würde ich raten, Wohnungseinrichtungen, Haushalisvorräte usw. nicht in diese Aufstellung zu seßen; sie haben ja mit der Ermittelung des gewerblichen Einkommens nichts zu schaffen. Habe ich nun am Neujahrsabend mein bares Geld gezählt, das vorhandene Bruch-Gold und -Silber überschlagen, so füge ich nodi meine Außenstände hinzu; damit ist die aktive Seite meiner Inventur, falls ich kein eigenes Geschäftshaus habe, fertig. Idi glaube nidit, daß es nötig ist, auf den Posten „Außenstände“ näher einzugehen. Jeder Kollege schreibt ja ohnehin zu Ende des Jahres seine Rechnungen aus; die End summe davon kann er dann zur Inventur gebrauchen. Faule Forderungen werden natürlich nicht mit eingerechnet. Wir kommen nun zur passiven Seite unserer Ver mögensaufstellung, zu der Rubrik „Schulden“. Wohl dem, der diese Seite nicht zu berechnen braucht. Wer sie aber berechnen muß, der tue es gründlidi und sorgfältig. Hierher gehört alles, was man seinem lieben Nächsten schuldig ist: Hypotheken-, Waren- und andere Schulden. Dies ist ein unangenehmes Thema; ich will Sie deshalb nicht weiter damit belästigen. Jeßt wollen wir an die Ermittelung des gewerblichen, d. h. steuerpflichtigen Einkommens gehen. Man ge braucht dazu ein sogenanntes Kassenbuch, bei dem die eine Seite für die Einnahmen (Mietseinnahmen, Geschäfts einnähmen usw.), die andere Seite für die Ausgaben einge richtet ist. Die Ausgabenseite leill man am besten in vier Ru briken: 1. Ausgaben für die Geschäfts-Lieferanten; 2. für Ge schäftsunkosten (die steuerlich abzugsfähigen); 3. für Privat ausgaben (die steuerlich nicht abzugsfähigen) und 4. für Ver schiedenes. Uns interessiert hier am meisten die Rubrik der steuerlich abzugsfähigen Unkosten, und dieser will ich mög lichst eingehend Beachtung schenken. Fangen wir gleich mit den gewöhnlichen Ausgaben eines jeden Geschäftes zu Anfang des Monats an. „Meister, ich bitte um meinen Lohn“, kommt der Gehilfe früh morgens. Selbstver ständlich ist diese Ausgabe auf Unkosten zu buchen. Hinter dem Herrn Gehilfen sehe ich meine teure Gattin, die 20 Mark für das Dienstmädchen fordert. Zur Buchung dieses Postens bedarf es der Uberlegunng. Das Dienstmädchen betätigt sich im Gewerbebetriebe, indem es die Werkstatt, den Laden, das Gehilfenzimmer reinigt und sonst noch Verschiedenes für das Geschäft besorgt. Ich teile darum die 20 Mark, indem ich auf Geschäftsunkosten 5 Mark und auf Privat-Konto 15 Mark seße. Während ich kaum fertig mit dem Anschreiben bin, sagt meine Frau: „Ich sehe, Du bist gut bei Kasse; so will idi gleich die Rechnung vom Schlosser F. bezahlen. Die einzelnen Posten dieser Rechnung habe ich schon sortiert; Du kannst sie gleich buchen. Das Ganze macht 22.25 Mark. Davon kommt auf Privat 11.50 Mark, weil er einen Küchenherd repariert hat; auf Gesdiäftsunkosten 6.50 Mark, für eine Ladenreparafur. Auf Verschiedenes (mit der Bemerkung „Hausreparatur“, es war ein Balkongitter repariert worden), 4.50 Mark.“ Kaum habe idi den Geldschrank zugeklappt, als die Laden tür aufgeht und der Bote des Wasserwerks mir eine Rechnung über 15 Mark präsentiert. Diese budie ich wie folgt: 5 Mark für Geschäftsunkosten und 10 Mark für Privat; oder (wenn idi Mieter habe) 5 Mark für Privat und 5 Mark für Hausunkosten in die Rubrik „Verschiedenes“. Die Gasrechnung gehört zu drei Viertel auf Privat, ein Viertel auf Geschäftsunkosten, weil in diesem Verhältnis Gas in meiner Wohnung und Geschäft ver- braudit wird. Elektrizität: neun Zehntel fiir Unkosten, ein Zehn tel für Privat. Der „Generalanzeiger“ zur Hälfte auf Unkosten, ebensoviel auf Privat. Die Kohlenrechnung wird ebenfalls in dem Verhältnis gebudit, wie die Kohlen fürs Geschäft und fiir den Haushalt verbraudit werden. Es folgt eine Rechnung von der Furniturenhandlung im Betrage von 94 Mark. Davon sind 14 Mark für Furnituren, also Unkosten, und 80 Mark für Waren. Eine Rechnung von der Etuifabrik beträgt 750 Mark. Davon sind 700 Mark für Etalagen und Schaufenster einrichtung, 50 Mark für Etuis und Kartonnagen. Beide Posten kommen auf Unkosten-Konto.
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