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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- ArtikelZur Jahreswende 1
- ArtikelNeujahrsbetrachtungen 2
- ArtikelDie Begriffe "echt" und "imitiert" bei Holz-Uhrgehäusen 3
- ArtikelDie Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Fortsetzung und ... 4
- ArtikelTaschenuhr mit Schnecke und Kronenaufzug 6
- ArtikelSprechsaal 7
- ArtikelEine natürliche Sonnenuhr 9
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelVermischtes 10
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 13
- ArtikelKollegen im Felde 13
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 14
- ArtikelBriefkasten 14
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 während der zweimonatigen Auslegezeit zu zahlenden ersten lahres gebühren. Diese Gebühren können somit auf Grund der Bundesrats verordnung nicht gestundet werden. Von der Stundung ausgeschlossen sind auch die Warenzeichen-Anmeidurigs- und Erneuerungs-Gebühren. Die betreffenden Bundesratsverordnungen beschäftigen sich aber nicht nur mit der Frage der Gebührenzahlung zu Patenten oder Ge brauchsmustern, sondern sehen auch noch weitere Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent-, Muster- und Wnrenzeichcnrcchis vor. Wer durch den Kriegszustand verhindert worden ist, dem Patent amt gegenüber eine Frist einzuhalten, deren Versäumung nach gesetz licher Vorschrift einen Rechtsnachteil zur Folge hat, kann Wiederein- sefeung in den früheren Stand beantragen. Die Wiedcreinsebung mub innerhalb einer Frist von zwei Monaten von dem Tage ab, an welchem das Hindernis behoben ist, beantragt werden. Gleichzeitig mit dem Antrage mub die versäumte Handlung nachgeholt werden. Diese Be stimmung kommt namentlich für Kriegsteilnehmer in Frage, von denen man nicht verlangen kann, dab sie sich während der Abwesenheit von ihrem Wohnsifee um ihre Patent-Angelegenheiten bekümmern. Gemäb der Bestimmung können beispielsweise solche Anmelder wieder in den vorigen Stand eingesebt werden, die versäumt haben, einen vom Pa tentamt erlassenen Vorbescheid zu beantworten oder Beschwerde gegen den ihre Anmeldung zurückweisenden Patentamtsbeschlub bin nen der vom Gesetz hierfür vorgesehenen, nur einmonatigen Frist ein zulegen. Audi bei verspäteten Gebührenzahlungen und sogar bei versäum ter rechtzeitiger Stellung von Stundungsanträgen würde sich die Wie dereinsetzung in den vorigen Stand erreichen lassen, wenn der Antrag damit begründet werden kann, dab die Versäumung infolge des Kriegs zustandes eingetreten ist. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht nur in Patent- und Gebrauchsmuster-, sondern auch in Warenzeichensachen beantragt werden, so dal auf diesem Wege ein wegen versäumter Gebührenzahlung verfallenes Warenzeichen wieder- bclcbt werden kann. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind ebenfalls an das Kaiserliche Patentamt zu richten, das über die Anträge endgiltig entscheidet. (Hugo Knoblauch &• Co., Patentanwalts-Büro, Berlin SW 61.) Weihnachtsgrübe. Dem Deutschen Uhrmacher - Bunde und der Deutschen Uhrmacher-Zeitung gingen von allen Fronten Weihnachts- Glückwünsche in großer Zahl zu. Wir danken allen Kollegen, die unserer gedachten, recht herzlich für ihr freundliches Gedenken. Unter den Zuschriften befanden sich auch verschiedene Grübe in Gedichtform, die wir aber mit Rücksicht auf den verfügbaren Raum hier nicht alle wiedergeben können. Als eine kleine Probe sei hier nur eine an Herrn Marfels gerichtete Zuschrift des Herrn Kollegen Hermann Ritter aus Berlin O abgedruckt. Herr Kollege Ritter schreibt: Es donnern die Kanonen Im Westen an der Front, Es fliegen blaue Pjohnen, Wo sonst der Wein sich sonnt. Im Schützengraben liegen MuJj jetzt das Gardekorps; Im Schnee macht's kein Vergnügen; Wer weifz, wann es hei&t „vor“! Bald kommt das Fest vom Frieden, Das schöne Weihnachtsfest; Wer weifc, was mir beschiedcn liier an der Front im West! Ich sende viele Grübe An Sie und an den Bund. Wann kommet wohl die sübe Und frohe Friedenshand? Zurückstellung von Militärpflichtigen. An eine Handelskammer ist nach dem „Neuen deutschen Handwerkcrblatt" in Wiesbaden folgen der Bescheid des Kriegsministeriums ergangen, der zweifellos allge meines Interesse verdient: „Durch den Deutschen 1 landeistag erhält das Departement (Ab teilung im Prcu&ischen Kriegsministerium) davon Kenntnis, dul'z die dortige Handelskammer die Voraussetzung für Zurückstellungen Mili tärpflichtiger immer dann als gegeben erachtete, wenn deren Ab wesenheit vom Betrieb dessen Stillegung zur Folge haben würde; in diesem Falle läge stets ein öffentliches Interesse für die Zurückstellung vor. Das Departement würde gern diesem Standpunkt zustimmen, wenn es die zwingenden militärischen Interessen zulieben. Danach kann aber ein öffentliches Interesse nur dann als bestehend erachtet werden, wenn es sich um einen Betrieb handelt, dessen Arbeiten zur Herstellung des Bedarfs für die Bewaffnung, Ausrüstung, Bekleidung, Ernährung und Unterbringung der Wehrmacht des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten, sowie zur Erhaltung des gesamten deutschen Volkes und Wirtschaftslebens erforderlich sind. Der Umstand z. ß., dab durch das Erliegen einer Spiehvaren-, Schmuckwaren- oder Musikinstrumentenfabrik Arbeiter in grober Zahl brotlos würden, be dingt nur dann ein öffentliches Interesse, wenn es den Arbeitern nach Lage des Arbeitsmarktes in absehbarer Zeit nicht möglich sein sollte, durcli Übernahme von Kriegsarbeit die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt zu gewinnen“. Der alte Frib und der Uhrmacher Vom Greise bis zum Buben im ganzen Preubenland Ward Preu|ens gröbter König „der alte Frib“ genannt; Der macht’ einmal im Schlosse zu ungewohnter Stunde Des Abends ziemlich spät noch selballein die Runde. In einem von den Sälen gewahrt er, dab ein Mann Bei einer Pendeluhre legt seine Leiter an; Doch auf dem glatten Estrich die Leiter nimmer hält — Hält’ er ein Klob gefunden, er hätt es vorgestellt. „Gut’n Abend! Sag er, Lieber, was will er machen hier“— „Ich bin der Uhrmacher, was maben hol ich sie, Dab sie nicht geht wie immer; die Leiter will nicht stahn, Des mübt ich wohl die Uhre viel bald zerschlagen han.' „Nun. so will ich ihm halten die Leiter an die Wand; So kann sic nimmer stehen, das ist mir wohlbekannt.“ Da hielt der grobe Friedrich die Leiter still und fest, Dab er die Uhr den Ändern vom Platze nehmen labt. Da bringt am ändern Morgen dem Kön’ge man die Mär, Der Uhren allerbeste im Schlob gestohlen war. — Nun war’s dem König leide, und wer der Schelme war, Dem er die Leiter gehalten, das wurd ihm nun erst klar. „Seid still, ganz still, und fanget den Schuft mir nimmer ein, Ich stecke mit darunter — ich hielt die Leiter sein; Still, still, und rührt nicht fürder, sonst macht der Kerl sich grob: Der alte Frib hilft stehlen in seinem eignen Schlob!“ H. Krone (1849). Die Reichsentschädigungskommission. Durch Anordnung des Reichstages ist unter der Bezeichnung „Reichsentschädigungskommis sion“ eine Behörde eingesebt worden mit der Aufgabe, die Eigentümer der während des Krieges im feindlichen Auslände im Namen des Reiches beschlagnahmten Güter fesfzustcllcn, über die Entschädigungs ansprüche der Eigentümer und anderer Bcreditigter zu entscheiden und die Zahlung der Entschädigung zu veranlassen, lustizrat Dr. Ed win Kab gibt nun in der „Deutschen Juristenzcitung“ eine Aufklärung über diese Aufgaben und das Wesen der Kommission. Die Kommis sion kann mit Zustimmung der Beschlagnahmebehörde statt der Ent schädigung die Rückgabe des Gutes anordnen und entscheiden, inwie weit der Vorauszahlung der Entschädigungen gesebliche Zahlungs verboie entgegenstchen. Die Kommission wird vom Reichskanzler er-
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