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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 191
- ArtikelDie neue Warenumsatz-Steuer 192
- ArtikelNeuerung bei den Waisenrenten und Invalidenrenten mit ... 193
- ArtikelKriegsbilder 194
- ArtikelSprechsaal 195
- ArtikelAus der Werkstatt 196
- ArtikelUnsere modernen Drehstühle und ihre Anwendung 197
- ArtikelAuszug aus dem Bericht über das achtunddreißigste Schuljahr der ... 198
- ArtikelMitteilungen des Sperr-Ausschusses 199
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind 199
- ArtikelDie Altersrente bei Vollendung des fünfundsechzigsten ... 201
- ArtikelVermischtes 202
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 204
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 205
- ArtikelBriefkasten 205
- ArtikelPatent-Nachrichten 206
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 206
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland und Osterreich- IJngnm bei der Geschäftsstelle besielll vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimml ferner jede Poskinstall oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jührl. 8,50 Mark vorauszahlbar A..LBrsguet Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte An zeigen 60 Pfg. für Slellen-Angebole und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mil 200 Mark berechne! Die Deulsche Uhrmacher - Zeitung erschein! am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Bestanden) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandl Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) )ostscheck-Kon!o: 2581 Berlin iank-Konto: Disconto-Oesellschafl )epositen-Kasse Berlin, Lindenstra&e 3 Herausgegeben von Carl Marfels Berlin SW 68, Neuenburger Straße 8 Fernspr.: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 Telegramm-Adresse: — Uhrmacherzeitung, Berlin, Neuenburgerslr. XXXX. Jahrgang Berlin, 1. August 1916 Nummer 15 Alle Rechte für sämilidie Artikel und Abbildungen vorbehallen Ohmn Zur Feststellung der Namen gefallener Helden, bei deren Auffindung die Erkennungsmarke fehlte, wird von den betref fenden Dienststellen versuch!, die Personalien der Toten mit Hilfe der bei ihnen Vorgefundenen Gegenstände, insonderheit mit Hilfe der von ihnen getragenen Uhren feslzuslellen. Eines der Kriegsministerien hat sich deshalb an uns gewandt mit der Bitte, ihm bei der Durchführung der Ermittlungen behilflich zu sein. Wir haben selbstverständlich unsere Mitwirkung bedin gungslos zugesagt und unser gesamtes umfangreiches Marken register dem Dienste der guten Sache zur Verfügung gestellt. Da sich aber selbst bei der grölen Aufmerksamkeit und Ge wissenhaftigkeit mit Hilfe der Markenverzeichnisse nicht immer die gewünschten Feststellungen werden machen lassen, bedür fen wir hierbei dringend der Mitarbeit aller Kollegen. Wir bitten deshalb, die Ermittlungsnotizen, die künftig in der Deut schen Uhrmacher-Zeitung veröffentlicht werden, eingehend zu beachten und durch aufmerksame Verfolgung dieser Notizen mit dazu beizutragen, daß einer möglichst großen Zahl derer, die sich noch in Ungewißheit über das Schicksal ihrer verschollenen Angehörigen befinden, zuverlässige Nachricht gegeben werden kann, die sie erlöst von den Qualen, die ihnen die Ungewißheit über das Schicksal ihrer Angehörigen bereitet. Wir haben auch den Kriegsministerien der übrigen Bundesstaaten unsere Mit hilfe zu dem gleichen Zwecke zur Verfügung gestellt. - Der Ruf nach einer Förderung der Lehrlingsausbildung ist gerade in leßter Zeit recht dringend erhoben worden. Der Badische Staat ist auf diesem Gebiete durch Bereitstellung einer staatlichen Beihilfe zur Lehrlingsausbildung vorbildlich vor gegangen. Er gewährt bei einer dreijährigen Lehrzeit eine Beihilfe in einer Durchschnittshöhe von 150 bis 200 Mark, wovon die erste Hälfte bei ordnungsmäßiger Erfüllung der dem Lehr- herrn auferlegten Pflichten nach Ablauf der halben Lehrzeit, die zweite nach erfolgreicher Ablegung der Gesellenprüfung ausbezahlt wird. Hinsichtlich der Persönlichkeit- des Lehrherrn wird verlangt, daß er die Befugnis zur Führung des Meistertitels besißt, unbescholten und tüchtig ist, eine gut eingerichtete Werk stätte hat und im Geschäft persönlich mitarbeitet. Er muß auch in der Lage sein, den Lehrling in die häusliche Gemeinschaft aufzunehmen, um nicht nur eine gründliche Ausbildung im Hand werk, sondern auch eine geordnete Erziehung des Lehrlings zu gewährleisten. Der Lehrling muß die badische Staatsange hörigkeit besißen und einigermaßen gute Schulzeugnisse agf- weisen können. Eine weitere unerläßliche Bedingung ist außer dem der regelmäßige Besuch einer Gewerbeschule oder ge werblichen Fortbildungsschule durch den Lehrling. Orle, an denen keine Gelegenheit zum Besuch einer derartigen Schule besteht, können daher nicht für Errichtung von Lehrlingswerk stätten in Betracht kommen. Gesuche um Bewilligung eines staatlichen Zuschusses für die Ausbildung eines Lehrlings sind unter Vorlage des Lehrvertrags alsbald nach Einstellung des Lehrlings beim Landesgewerbeamt einzureichen. Hoffentlich werden andere Staaten dem nachahmenswerten Beispiel Badens recht bald folgen, denn in die Ausbildung des Nachwuchses im Handwerk muß unbedingt auch von staatlicher Seite fördernd a
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