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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 40.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 40.1916 -
- DeckelDeckel -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) 57
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) 69
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) 81
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) 93
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) 121
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) 135
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) 149
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) 163
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) 177
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) 191
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) 207
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) 221
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) 237
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) 249
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) 263
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) 277
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) 291
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) 305
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 305
- ArtikelNochmals die Warenumsatz-Steuer 307
- ArtikelWissen ist Macht 309
- ArtikelDas Problem der künstlichen Hand (Fortsetzung zu Seite 267) 310
- ArtikelAn die Mitglieder des Sperr-Verbandes 312
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 312
- ArtikelWasseruhr mit herabsinkender Stundentrommel 313
- ArtikelEtwas über die Berechnung von Planetenwerken (IV) 314
- ArtikelVermischtes 316
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 318
- ArtikelKollegen im Felde 320
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 320
- ArtikelBriefkasten 320
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 320
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) 321
- BandBand 40.1916 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis lür Deutschland und Qsterreicli- Llngfirn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimml ferner tede Postanslall oder Buchhandlung zum Preise von 1.00 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland iährl. 0,50 Mark vorauszahlbar Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum fiii Geschäfts- und vermischte An zeigen 60 Pfg, für Slellen-Angebole und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (4<X) Zeiten zu ie 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechne! Die Deulsche Uhrmacher - Zeilung erschein! am I. und 15. iedes Monals Die einzelne Nurnmer kostet 35 Pfg. Probenumtnern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandl Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) Poslscheck - Konlo: 2501 Berlin Bank-Konlo: Disconlo - Gesellschaft Depositen-Kasse Berlin, Undenslrafee 3 Herausgegeben vo i CarlMarfels Berlin SW 68, Neuen!-:rger Straße Ö Femspr.: Amt Morilzplatz 12396 bis 12399 Telegramm-Adresse: Uhrmacherzeilung, Berlin. Neuenburgerstr. XXXX. Jahrgang Berlin, 1. Dezember 1916 Nummer 23 Alle Rechte lür sainlliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten Beurlaubungs-Gesuche. Seit Ausbruch des Krieges hat sich die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes ohne Rüdesicht auf die damit verknüpfte Arbeit vollkommen in den Dienst der eingezogenen Kollegen gestellt und ins besondere für sie Urlaubs-Gesuche, Befreiungs-Anträge, Über weisungs-Anträge und Anträge auf Beschäftigung in Fabriken für Kriegslieferungen ausgearbeitet. Die Zahl derartiger Ge suche ist natürlich, troßdem in der Zeitung weniger darauf hin gewiesen wurde, in der lebten Zeit so enorm gestiegen, daß die Behandlung dieser Eingaben nur noch schematisch er folgen kann. Es muß den Kollegen, bezw. deren Gattinnen, die diese Gesuche weiterreichen, dabei überlassen bleiben, die zutreffenden Daten und Angaben über die örtlichen Ver hältnisse selbst einzufügen, Da gerade jebt in der Zeit vor Weihnachten derartige Ge suche in übergrober Zahl an die Geschäftsstelle gerichtet werden, in denen in erster Linie eine Beurlaubung für die Weih nachtsfeiertage selbst beantragt wird, so sehen wir uns zu folgenden Feststellungen veranlagt: Wir haben auf Grund eingehender Erfahrungen die Überzeugung gewonnen, daß es zwecklos ist, Befreiungs-Anträge zu stellen. Die Grundsäbe, die für derartige Befreiungen im Anfang des Krieges maß gebend waren, sind inzwischen andere geworden. Desgleichen sind auch Urlaubs-Gesuche zur Instandsebung des Geschäftes zwecklos, wenn darin ein Urlaub von mehreren Monaten ge fordert wird. Aussicht auf Berücksichtigung haben nur Ge suche mit bescheidenen Ansprüchen; darunter ist • im Höchst fälle eine Frist von drei Wochen zu verstehen. Anträge auf Einbeziehung der Weihnachtsfeiertage in die Zeit des Urlaubes wurden im Vorjahre unseres Wissens nicht berücksichtigt; dagegen waren auffallenderweise gerade die jenigen Gesuche von Erfolg, in denen eine kurze Frist zur Be tätigung im Weihnachtsgeschäfte erbeten wurde mit der aus drücklichen Angabe, daß es genüge, wenn der Urlaub mit dem 24. Dezember abläuft. Anträge auf Beschäftigung bei Kriegslieferanten wer den durch die Behörde selbst gar nicht berücksichtigt. Es finden nur solche Anträge Berücksichtigung, die die Kriegs lieferanten selbst an die Militärbehörde stellen. Aussicht auf Beurlaubung zur Leistung von Kriegsarbeit haben aber einzig und allein nur garnisondienstfähige Mannschaften. Kriegs- werwendungsfähige Mannschaften werden, von verschwinden den Ausnahmen abgesehen, grundsäßlich nicht freigegeben. Rechnungen als Geschäftspapiere. Die Erhöhung der Portokosien ist, wie bekannt, nicht auf die Versendung von Geschäftspapieren ausgedehnt worden. Da nun auch Rech nungen als Geschäftspapiere verschickt werden dürfen, so machen sich viele Firmen dies zu Nuße, um Briefporto zu er sparen. Damit erregen sie aber Anstoß bei Kollegen, denen es nicht erwünscht ist, ihre Rechnungen durch eine Versendungs form zu erhalten, die den Postbeamten und bisweilen auch anderen Personen gestattet, von der Rechnung und den Preisen, a
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