Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Welcher Aufnahme hat sich die Selbstversicherung und freiwillige Weiterversicherung in den Kreisen der selbständigen Gewerbetreibenden und Unternehmer zu erfreuen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- ArtikelCentral-Verband 113
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glahütte i. S. 114
- ArtikelNeuhofer kontra Diebener 114
- ArtikelDas deutsche Genossenschaftswesenam Anfang des Jahres 1904 114
- ArtikelZwangsvergleich außerhalb des Konkurses 115
- ArtikelWelcher Aufnahme hat sich die Selbstversicherung und freiwillige ... 117
- ArtikelExperimental-Vortrag über Elektromagnetismus 118
- ArtikelKunst und Aesthetik 119
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen IV 121
- ArtikelDie Gewerbeförderung in Oesterreich 122
- ArtikelUnsere Werkzeuge 123
- ArtikelSprechsaal 123
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 124
- ArtikelBericht über die Lehrlingarbeiten-Ausstellung 124
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 125
- ArtikelVerschiedenes 127
- ArtikelVom Büchertisch 128
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 8. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 117 Welcher Aufnahme hat sich die Selbstversicliernns und freiwillige Weiterversicherung in den Kreisen der selb ständigen Gewerbetreibenden und Unternehmer zu erfreuen? [Nachdruck vcrboton.] eigentlich der letzten Debatten im Reichstage über den Antrag Becker und Genossen, betreffend die Ein führung der Zwangsversicherung für die selbständigen Gewerbetreibenden und Unternehmer, wurde von den verschiedensten Seiten, und zwar nicht ganz mit Unrecht, geltend gemacht, man solle diesen Berulskategorieen keine Zwangsver sicherung aufoktroyieren, zumal ihre ganz geringe Beteiligung an der Selbstversicherung und freiwilligen AVeiferversicheruug un verkennbar den Nachweis betörten, dass die Einführung dei Versicherungspflicht in den beteiligten Kreisen alles andere als populär sei. Diese Behauptung, die im Parlamente im Prinzip unwider sprochen blieb, erscheint wichtig genug, an der Hand des in Betracht kommenden Materials auf ihre Richtigkeit untersucht zu werden, und soll dies im folgenden unter Benutzung der amt lichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes und der Kon statierungen des Statistischen Bureaus der Landes-Versicherungs- anstalt, Berlin versucht werden. Bei der freiwilligen Versicherung gegen Invalidität sind bekanntermassen zwei Arten zu unterscheiden, nämlich die frei willige Selbstversieherung, d. i. wenn ein Yersicherungs- berechtigter neu in die Versicherung eint ritt, oder die freiwillige Weiterversicherung, d. i. wenn sieh bei einem vordem Ver sicherungspflichtigen, z. B. durch SelbsUindigmachung. dessen Verhältnisse derart geändert haben, dass er nicht mehr zu kleben braucht, er aber trotzdem seine Versicherung freiwillig fortsetzt. Im ersteren Falle erhält der Versicherer eine graue Karte, im letzteren klebt er auf gelben Karten weiter. Diesem Unterschiede in der Kartenfarbe zufolge kann man aber auch nur über die Zahl der freiwilligen Selbslversieherer aus der Ablieferung der grauen Karten einen wenigstens einigermassen zutreffenden Ueber- blick über den Umfang "der freiwilligen Selbstversicherung er halten. Ueber die freiwillige Weiterversicherung von ehedem Versicherungspflichtigen sind bestimmte Anhaltspunkte nur sehr schwer zu bekommen, es sei denn, dass sich sämtliche Ver sicherungsanstalten dazu verstehen würden, auf Grund der Karten- eingäuge Statistiken herzustellen, aus denen ersichtlich wäre, in wieviel Fällen die Versicherung innerhalb eines gewissen Zeit raums nicht, fortgesetzt, wird. Aus der sich ergebenden grösseren oder kleineren Zahl von nicht, mehr intakten Versicherungen Hesse sich nicht, allzu schwer ein Schluss auf den ganzen Umfang der Weiterversicherung ziehen. Nach der Uebersicht in den amtlichen Nachrichten des Reichsvcrsieherungsamtes vom April 1904- wurden im Jahre 1903 an Rentenfestsetzungsbeseheidon 172795 und an Beitragserstattungs- bescheiden 197 924 erlassen; demnach wäre das Material, um Schlüsse über freiwillige Weiterversicherung zu ziehen, nicht, gerade gering, es würde sich nur darum handeln, dass die Ver sicherungsanstalten ausnahmslos Übereinkommen würden, bei der Vorbereitung der Renten- oder Erstattungsanträge die Frage der freiwilligen Weiterversicherung von einheitlichen Gesichtspunkten behandeln und das gewonnene und gesichtete Material aus zur Grundlage einer Statistik zu benutzen. Allzu grossen Schwierigkeiten dürften solche Massnahmen nicht, begegnen, zu mal bei den Rentenanträgen schon jetzt, von den unteren Ver waltungsbehörden die Versicherungsbeiträge aus der Zwangs-, freiwilligen Weiter- und Selbstversicherung wegen der Erfüllung der Wartezeit, für den Bezug von Invalidenrenten, welcher be kanntlich für Selbstversicherer und Zwangsversicherte ein anderer ist, auseinandergehalten werden müssen. Bezüglich der freiwilligen Selbslversieherer mit grauen Karten hat das Reichsversicherungsamt in seinen amtlichen Nachrichten die einschlägigen Zahlen der ersten drei .Jahre seit dem Inkraft treten der Bestimmungen über die freiwillige Selbstversicherung der Gewerbetreibenden und Unternehmer nach Massgabe des Invalidenversicherungsgesetzes, also für die Jahre 1900 bis inkl. 1902, vor kurzem veröffentlicht., und erscheint, es von Interesse, diese Statistik des näheren zu betrachten. Nach derselben haben in den vorangeführten Jahren bei allen deutschen Versicherungs anstalten nicht mehr als 9688 Personen graue Karton (für frei willige Selbstversichercr) abgeliefert. Im ganzen sind aber von Zwangsversicherten und Selbstversicherten in derselben Zeit 29 004 951 Karten abgeliefert., so dass die Selbstversicherer nur 0.038 Prozent, ausmachen. Dieser verhältnismässig ganz minimale Prozentsatz gibt, einen sicheren Beweis dafür, dass die Solbst- versicherung in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dei bezüglichen Gesetzesbestimmungen nur sehr geringe Sympathieen in Deutschland gefunden hat, Diese Behauptung erscheint, noch um so mehr den Tatsachen entsprechend, als mancher Ver sicherungspflichtige in der ersten Zeit sich deshalb eino gtaue, Karte ausstellen Hess, weil er als Zwangsversicherer selbst kleben musste, z. B. Privatlehrer, Privattechniker. Ingenieure, Musik lehrerinnen u. s. w. An grauen Karten Nr. 1 also den eist entnommenen Karten — wmrden in den Jahren 1900 his 1902 insgesamt 5071 eingeliefert. Diese verteilen sich aut dio dtei Jahre wie folgt: Im" Jahre 1900 wmrden nur 189, 1901 dagegen schon 1947 und im Jahre 1902 gar 2935 graue Karten Nr. 1 abgeliefert. Aus dieser Zahlengegenüberstellung ist ersichtlich, dass, wenn auch diese Versicherungsart. keinen allzu grossen An klang bei uns gefunden, ein Fortschritt von Jahr zu Jahr doch zweifelsohne konstatiert wmrden muss. Dass dio Selbstversicherung bei der einen Versicherungsanstalt, im Reiche mehr, bei der anderen weniger Eingang gefunden hat. erscheint begreif lieh, und geht dieso Tatsache auch aus einer ganzen Anzahl Verwallungs- berichte der Versicherungsanstalten deutlich hervor. So berichten dio Versicherungsanstalten Untertranken, Ober pfalz und Anhalt über freiwillige Selbst- und Weiterversicherung in ihrem Jahresberichte, pro 1903, dass von dem Rechte der Selbst Versicherung in ihren Tätigkeitsbezirken nur wenig Gebrauch gemacht, werde. Die Versicherungsanstalt, für Unterlranken in Würzburg bemerkt, in ihrem Verwaltungsberichte über die frei willige Selbstversicherung ungefähr folgendes: „Die kleinen Ge werbetreibenden und Betriebsunternehmer, welche das 40. Lebens jahr nicht, erreicht haben, nehmen die Wohltat der freiwilligen Versicherung leider nur zu wenig in Anspruch, obwohl die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dieser Versicherung für sie unver kennbar sind. In den Jahren 1900 und 1901 haben sich m Unterfranken nur 197 Personen freiwillig selbst versichert, Der Zugang im Jahre 1902 betrug nur 92 Personen. Auf Anregung der 1 Behörden und in der Tagespresse, namentlich durch geeignete Vorträgo und belehrende Artikel stieg im Jahre 1903 die Zahl der Versicherten auf 347 Personen.“ Die Versicherungsanstalt für Oberpfalz und Regensburg lässt, sich wie folg! aus: „Aller Be lehrung ungeachtet wird von dem Rechte des § 14, Abs. 1, des Invalidenversicherungsgesetzes noch immer wenig Gebrauch ge macht: seitens der Distrikts-Verwaltungsbehörden wird des öfteren auf die Vorteile der freiwilligen Versicherung hingewiesen._ Rück erstattung der Beiträge bei weiblichen Versicherten wird im Ver heiratungsfalle beinahe ausnahmslos verlangt.“ Ganz die gleichen Klagen bringt auch dio Versicherungsanstalt Sachsen-Anhalt, vor. Die Landesversicherungsanstalt Baden hat trotz einer besonderen Agitation für die Selbstversicherung nur recht geringe Erfolge erzielt. Ihr Klagelied lautet: „Dio freiwillige Versicherung hat keine erheblichen Fortschritte gemacht und rechtleriigt, lediglich die Erwägungen, welche seiner Zeit zur Einführung des Ver sicherungszwanges geführt haben. Selbst langjährige Versicherung gerät, achtlos in Verlust, wenn nicht, von dritter Seite ein mehr oder minder starker Druck auf die betreffenden V ersicherten aus- geübt, wird.“ Die Versicherungsanstalt Berlin konstatiert bezüglich der Weiterversicherung, dass der grüsste Teil der ehedem Aer- sicherungsptiiehtigen beim AA T egfall der Klebepflicht seine Ver sicherung verfallen lasse, dies sei namentlich bei den weiblichen Versicherten der Fall. Lieber die Teilnahme der kleinen Gewerbe treibenden an der freiwilligen Selbstversicherung ist die nach folgende Notiz geradezu typisch. Sie lautet: „Trotz der zweifellos grossen Anzahl von in Berlin vor handenen Versicherungsberechtigten aus dem Handwerker-, dem
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