Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gewerbeförderung in Oesterreich
- Autor
- Dietzschold, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- ArtikelCentral-Verband 113
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glahütte i. S. 114
- ArtikelNeuhofer kontra Diebener 114
- ArtikelDas deutsche Genossenschaftswesenam Anfang des Jahres 1904 114
- ArtikelZwangsvergleich außerhalb des Konkurses 115
- ArtikelWelcher Aufnahme hat sich die Selbstversicherung und freiwillige ... 117
- ArtikelExperimental-Vortrag über Elektromagnetismus 118
- ArtikelKunst und Aesthetik 119
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen IV 121
- ArtikelDie Gewerbeförderung in Oesterreich 122
- ArtikelUnsere Werkzeuge 123
- ArtikelSprechsaal 123
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 124
- ArtikelBericht über die Lehrlingarbeiten-Ausstellung 124
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 125
- ArtikelVerschiedenes 127
- ArtikelVom Büchertisch 128
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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122 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8. Die Uewerbet'örderuiig in Oesterreich. Von Ing. C. Dietzschold. (Fortsetzung aus Nr. 7.) flcit Mitte der 80er Jahre wurde dem Ausbau der ge nossenschaftlichen Arbeit ein besonderes Augenmerk zugewandt. und — mit liecht. Was dem Einzelnen unmöglich, das vermag eine Vereinigung von Gewerbe treibenden durchzuführen. Sind nur die geeigneten Männer vor handen, welche die nötige Umsicht und Unverdrossenheit besitzen, so geht es vorwärts. Letztere brauchen sie in hohem Masse; kommen doch für jeden Betrieb ernste Stunden, sei er nun auf genossenschaftlicher oder anderer Grundlage aufgebaut. Bei ersterer, wo so viele Einblick haben, ist oft- eine wenig ver ständliche Kritik tätig. Da müssen diejenigen, welchen die Leitung zufällt, es verstehen, ihre Genossen aufrecht zu erhalten. Die Auffindung geeigneter leitender Persönlichkeiten bietet bei Genossenschaften also grössere Schwierigkeiten als bei privaten Unternehmungen. Dass die Genossenschaften von kapitalistischer Seite nicht gern gesehen werden, da sie den tüchtigen Arbeiter unabhängiger machen, ist selbstverständlich. Greifen die Schulen hier unter stützend ein, so ziehen sie sieh offene und versteckte Feind schaften zu, welche ihre Stellung schwächen, und müssen das entgelten, was sie in edlem Pflichteifer dem wirtschaftlich Be drängten Gutes getan. Der Anteil, welchen die Fachschulen bei Organisation, Leitung von Genossenschaften hatten, ebenso bei der Schaffung von Auf trägen u. s. w. ist nicht; unbedeutend. Es entstehen aber dabei oft so unangenehme Leibungen, dass zum Ausharren ein hohes Mass von Idealismus gehört, Einst, beklagte ich mich diesbezüglich gegen eine hohe Persönlichkeit über diesen Punkt, erhielt aber die tröstliche — wenn man so sagen darf — Versicherung, dass dies überall der Fall sei, und dass, wenn die einmal beteiligten Fachschulen ihre Hand zuriiekziehen. die Unternehmungen oft unhaltbar werden. Zu jener Zeit, war wohl die Wichtigkeit des Eingreifens der Schulen anerkannt, aber planmiissig förderte man die genossenschaftlichen Unternehmungen von seiten der Behörden noch nicht, so dass die damals erstandenen Produktivgenossen- schatten wegen Mangels an Betriebskapital und Kredit schwer litten. Dazu kam, dass die kapitalkräftigeren Mitglieder, welche die Notlage kannten, mit ihren Anteilzahlungen meist im Rück stand blieben. ln der geschilderten Weise betätigten sich meines Wissens die gewerblichen Unterrichtsanstalten aller Länder. Die ihnen dabei zur Verfügung stehenden Mittel waren jedoch, wie bemerkt, recht unbedeutende und die Aufopferung des Lehrkörpers der Schulen musste vielfach ersetzen, was an Geldmitteln fehlte. Dabei durfte die Hauptaufgabe der Schulen, die Ausbildung der Schüler nicht leiden, Lehrmethode und Lehrmittel, Sammlungen und Modelle waren zeitgemäss auszugestalten. Die schwierige Lage, in welche dies Kleingewerbe infolge der Uebergriffe des grosskapitalistischen Ring- und Trustwesens geriet, machte jedoch organisatorische Massregeln in grösserem Stile nötig. Die Materialpreise, welche die Ringe diktierten, beraubten das Gewerbe jeder sicheren Bcrechnungsgrundlago in dieser Richtung. Man denke nur an den Kupferring, dem die betroffenen Gewerbe jedenfalls den grüssten Teil des ihnen gebührenden Ge winnes abtreten mussten, ja, sie arbeiten in vielen Fällen sogar mit Verlust, Eine energische, zielbewusste, nicht an traurigen, juristischen Spitzfindigkeiten voreingenommene und befangene Gesetzgebung hätte allerdings diese Raubzüge einfach straf- gerichtlich verfolgen müssen. Altmeister Goethe sagt mit Fug und Recht; " ^ „Es erben sich Gesetz und Rechte Wie eine ew'ge Krankheit, fort, Sie schleppen von Geschlecht sieh zum Geschlecht Und rücken sacht von Ort zu Ort, Vernunft wird Unsinn. Wohltat Plage. V eh Dir. dass Du ein Enkel bist, Vom Rechte, das mit uns geboren ist, ^ on dem ist leider nie die ETage!“ Nach Ansicht einsichtsvoller Männer hätte die Entreissung des für Familienerhaltung so notwendigen Verdienstes streng bestraft werden müssen 1 ). In Oesterreich ist. man schon rationell vorgegangen und bewilligte zunächst aus Staatsmitteln bedeutende Beträge zur LTnterstützung von genossen schaftlichen Un ternehmungen. Es gibt vier Hauptarten von genossenschaftlichen Unter nehmungen. Es können die Gewerbetreibenden gemeinsam 1. Rohstoffe beziehen (Rohstoff-Genossenschaften in Deutsch land. Magazin-Genossenschaften), 2. arbeiten (Produktiv-Genossenschaften, „Werk - Genossen schaften"), 3. ihre Erzeugnisse verkaufen (Verkaufs-Genossenschaften), 4. Kredit beanspruchen und geben (Kredit-Genossenschaften), Natürlich kann eine Genossenschaft gleichzeitig in mehreren Richtungen tätig sein, also z. B. den gemeinsamen Rohstoffbezug und -Verkauf pflegen. So hat die Wiener Uhrmacher- Genossenschaft, schon vor einer Reihe von Jahren eine Uhren- und Fourniturenhandlung auf Anteilscheine begründet, welche sowohl den Reparateuren, als den Neuerzeugern wesentliche Vor teile bietet. Sie ist. berufen, die Uhrmacherei Wiens und Nieder österreichs zu fördern und wird gewiss, wenn ihr weitere Mittel zur Verfügung stehen, gemeinsam mit Schwesteranstalton zur Hebung der österreichischen ührmacherei in weit bedeutenderem Masse als bisher wirken. Alle diese Genossenschaften sind zunächst nur als Ausgangspunkte für viel weitgehendere Organi sationen zu betrachten und müssen dahin führen, dass der Staat sich selbst einen Teil der Produktionsmittel und Produktion vor- behält, um die Preise der Rohstoffe und fertigen Erzeugnisse regeln zu können. Früher wird auf wirtschaftlichem Gebiete keine Ruhe. Ist der Staat im Stande, im Verkehrswesen, das ja heute zum grössten Teile in Staatshänden ist, Mustergültiges zu leisten, so wird er es auch auf gewerblichem Gebiete fertig bringen. Da nützen alle Gegendeklamationen nichts. Ich erinnere nur an den Sturm im Blätterwaldo der Zeitungen und des Bücher marktes. als die Eisenbahnen verstaatlicht werden sollten. Wie wurde haarklein damals bewiesen, dass der Staat unfähig zur Leitung grösser Verkehrsunternehmungen sei, dass Beamten nie die erforderlichen kaufmännischen Eignungen auf bringen, und heute wird wohl kein vernünftiger Mensch in Europa die Eisen bahnen, Posten und Telegraphen wieder Privaten übergeben wollen. Was von diesen Unternehmungen noch im Besitz der letzteren ist, harrt nur noch der Verstaatlichung. ln Amerika freilich feiert gerade auf dem Gebiete des Ver kehrswesens der Kapitalismus die abscheulichsten Orgien. Die besten und edelsten Männer der neuen Welt bekämpfen aber das derzeit herrschende System, und wenn der Schaden kaum mehr gut zu machen sein wird, werden sie wohl zur Durchführung ihrer Absicht gerufen. Gott gebe es bald! Doch nun zur Gewerbeförderung zurück. Die Genossen schaften hatten in den 90er Jahren des vor. Jahrb., zum Teil mit Unterstützung des Staates, eine gewisse Tätigkeit, entfaltet, ohne jedoch zu grösserer Bedeutung zu gelangen. Hieran waren die liüber geschilderten Schwierigkeiten schuld. Vom juristischen Standpunkte, welcher im Staatswesen entscheidet, war es natürlich e j ue . bessere Sicherstellung für die ausgeliehenen Maschinen und Kapitalien, wenn eine grössere Anzahl von Personen haftet, z. B. Genossenschaften, weshalb diese zunächst Unterstützung fanden. Die Forderung einzelner Unternehmer konnte jedoch auf die Dauer nicht von der Hand gewiesen werden, und wurden auch tür diese die erforderlichen Mittel auf gesetzlichem Wege flüssig gemacht, so dass in Oesterreich heute sowohl Einzelunternehmer finden ie<lene Art611 ^ Genossenselmf ' ten Staatsunterstützung Den Anfang für die Unterstützung einzelner Gewerbetreibender machte die von der Stadt Wien 1898 anlässlich des 50 jährigen egieningsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. »r a i 0 ,- 1 l, A p m i erkU ? g ' J D » r , öste 'reiohische Reieksrat hat in der Tat al; i ameu ■ r l TOr we ? i S wl Ta gen strafgerichtliche Be traffendl fn-i ^ 61116 F 6rm d es Kartelhveseus (die Zuekerindustrie be treffend) teatgestellt und durften auch für andere Fälle weitere folgen.
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