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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- In eigener Angelegenheit
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gewerbeförderung in Oesterreich (Schluß aus Nr. 8)
- Autor
- Dietzschold, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- ArtikelCentral-Verband 129
- ArtikelZur Berichtigung 130
- ArtikelIn eigener Angelegenheit 130
- ArtikelMeisterprüfungen 130
- ArtikelDie Gewerbeförderung in Oesterreich (Schluß aus Nr. 8) 131
- ArtikelDie Medaille (Schluß aus Nr. 7) 134
- ArtikelElektrische Uhranlage mit einer elektrisch aufgezogenen Hauptuhr 137
- ArtikelUnterliegen Uhrmachergehilfen der Gewerbe-Unfallversicherung 138
- ArtikelUnpfändbarkeit von Handwerksgeräten 139
- ArtikelJuristischer Briefkasten 139
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 139
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 143
- ArtikelArbeitsmarkt 144
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 9. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 131 3. Uebungen in Buch- und Rechnungsführung; 4. Elementar-Mathemalik; 5. Materialienkunde; 6. Technologie der Werkzeugmaschinen und Kleinmotoren. 7. Praktische Physik. Arbeiten mit einfachen mechanischen und elektrischen Apparaten und Uhren-Untersuchungen, je nach dom Fach des Teilnehmers; — Uhrenkonstruktionslehre; — Uebungen im Berechnen von Uhren für besondere Zwecke und Konstruieren von Spezial-Maschinen; elektrische Uhren; — Zeitbestimmungen; — Fachzeichnen mit konstruktiven Uebungen; wöchentlich 22 Stunden. II. Praktischer Unterricht: Vorgeschrittene, praktische Arbeiten in den Werkstätten der Schule, möglichst nach eigenen Zeichnungen; durchschnittlich pro Woche 38 Stunden. K.-H., St. K3VS-« Die Glewerfoeförderung in Oesterreich. Von Ing. C. Dietzschold. (Schluss aus Nr. 8.) jpgffllm letzten Artikel habe ich die Gewerbeförderung in Oesterreich besprochen und in erster Reihe dieselbe fgigsi behandelt, wie sie von den gewerblichen Fachschulen, ebenso wie von den Uhrmaeherschulen betrieben wird. Die Betätigung des Staates, der öffentlichen Behörden und gewerblichen Körperschaften habe ich weniger behandeln können, weil das erforderliche Material mir nicht in ausreichendem Masse vorlag. In der zweiten Hälfte des Monats März fanden nun im österreichischen Reichsrate die Verhandlungen statt, welche die Abänderung der Gewerbegesetzgebung zum Gegenstände hatten. Hierbei wurden genaue Angaben über die Gewerbelörderung vorgelegt und, dieselben benutzend, vermag ich nunmehr, Einzel heiten zu geben. Dieselben sind enthalten in dem Berichte des k. k. Handelsministeriums über die Gewerbeförderung in den Jahren 1892 bis 1903, in denen auch die wichtigsten statistischen Mitteilungen für 1904 und die für 1905 beanspruchten Geld mittel aufgenommen erscheinen. Gleichzeitig liegen mir die Verhandlungsberichte des österreichischen Reichsrates vor, so dass die folgenden Mitteilungen eine Vollständigkeit besitzen, welche dem Leserkreise dieses, auf dem Gebiet der Mittelstands politik so tätigen Blattes willkommen sein dürfte. Die österreichischen Gesetzgeber beabsichtigten, der vielen Umgehungen wegen, dem Befähigungsnachweis, der bisher fast nur auf dem Papiere stand, allgemeinere Geltung zu verschaffen. Möge es ihnen gelingen! Die Gegner suchten selbstverständlich nachzuweisen, dass Grossbetriebe ausserhalb des Gesetzes stehen und vollste Freiheit brauchen. Es ist natürlich, dass eine Annäherung der Vertreter der Gross- und Kleinbetriebsform derzeit noch nicht gefunden wurde und dass die Gegner starr auf dem entgegengesetzten Standpunkt ver harrten. Aber angebahnt ist doch manches. Das Plenum des Reielisrates dürfte in seiner Majorität eine kleingewerbliche Stellung einnehmen. Die Gewerbeförderung selbst erhält indes immer reichlichere Hilfsmittel bewilligt, und darauf kommt es in erster Reihe an. Eine entscheidende Schlacht kann aber auf gewerblichem Gebiete derzeit noch nicht erwartet werden, der Gewerbestand kann damit zufrieden sein, dass ihm von so vielen Seiten stets reich liche Mittel zutliessen. Rat und Tat sich für ihn findet, wodurch sein drohender Verfall zunächst aufgehalten wird, dann aber der Wiederaufbau des Gewerbes in neuzeitlicher Weise erfolgen kann. Vor einer Reihe von Jahren wurde der Satz, dass das Klein gewerbe in absehbarer Zeit schwinden müsse, als Naturgesetz ausgesprochen. Die eminenten Erfolge der Gewerbefürderung haben allen beteiligten Kreisen gezeigt, dass sie auf dem rechten Wege ist. Der Boden ist schon gut vorgearbeitet, viele Körper schaften, welche etwas gar zu tief im Manchestertum versunken sind, müssen wohl oder übel mittun, und die Bewegung, welche stets grössere Kreise zieht, wird dem Mittelstand zu einem kräftigen Halt. Und nun zur Gewerbeförderung im heutigen Sinn. Dieselbe begann im Jahre 1892. als der Abgeordnete Dr. Karl Monger im österreichischen Beichsrate zur Förderung des Kleingewerbes einen Betrag von 20000 Kr. in den Staatshaushalt einzustellen beantragte. Die Summe wurde bewilligt und seither alljährlich seitens des Staates stets grössere Beträgo (in Kronen) verwendet: 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 20000 40000 40000 89000 207100 271000 350000 I 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 427700 549000 599000 641960 677300 760000 1000000 womit bis Schluss des Jahres 1905 vom österreichischen Staate — Ungarn nicht eingerechnet — ein Betrag von 5672060 Kr. verwendet erscheint, wozu noch als Zuwendung der Landes verwaltungen, Handelskammern, Stadtgemeinden, Gewerbevereine und anderen gewerbefreundlichen Faktoren, welche 400000 Kr., bezw. 6700000 Kr. ergaben, so dass im ganzen in den Jahren 1902 und 1903 für die Gewerbeförderung gegen 2400000 Kr. verausgabt erscheinen. Letztgenannte Faktoren haben von den Jahren 1899 bis 1903 rund 3000000 Kr. für die Gewerbeförderung verausgabt, so dass in den Jahren 1892 bis 1903 einschliesslich der Kosten des im Jahre 1899 erworbenen Gewerbeförderungsgebäudes und der Zuwendungen für besondere Zwecke, wie für die Kleineisenindustrie in Nieder- und Ober österreich, ein Gesamtbetrag von über 8000000 Kr. für die Gewerbeförderung verwendet wurde. Gewiss bedeutende Hilfs mittel, welche manche dem Verfall preisgegebene Industrie zu ungeahnter Leistung schon gehoben hat und weiter fördern wird. Wer, wie ich, Gelegenheit gehabt hat. mitten in der Gewerbeförderungsarbeit zu stehen und eine grössere Anzahl der Männer kennen zu lernen, welche sich berufsmässig dabei beteiligten, kann sagen, dass, nachdem wir erst im Beginn dieser Bewegung uns befinden, jedenfalls in wenigen Jahren unvergleichlich Grösseres darin geleistet werden wird. Es ist eine Klein- und Feinarbeit, die Eigenheiten dieses und jenes Meisters zu erkennen, und ihn zu ermutigen und anzueifern, stets Besseres, Höheres zu leisten. Die Leitung der Gewerbeförderung liegt seit dem Jahre 1896 in den Händen des k. k. Handelsministeriums, welches eine eigene Abteilung für Gewerbeförderung unter Leitung des k. k. Sektions chefs Dr. Wilhelm Exner begründete. Das Amt zählt 82 An gestellte, darunter Konzepts-, technische, Kanzlei- und Rechnungs beamte, ausserdem Fachlehrer, Werkmeister, Vorarbeiter und Diener. Eine Anzahl Beamte sind den auswärtigen, also nicht in Wien befindlichen Gewerbeförderungs - Instituten zugeteilt. Im Jahre 1899 wurde das Fabriksgebäude der österreichischen Schlickert-Werke in Wien zu Zwecken des Gewerbeförderungs dienstes erworben. Im gleichen Jahre erfolgte auch die Organi sation durch Statut und Errichtung einer eigenen Abteilung im k. k. Handelsministerium. Das Statut wurde im Jahre 1901 umgearbeitet, und gilt noch heute. Dasselbe besagt: Die Gewerbeförderung des k. k. Handelsministeriums strebt an: 1. technische Förderung des Gewerbes; 2. wirtschaftliche Organisation desselben; 3. Förderung der Lehrlingsausbildung in den Ressortgrenzen des Handelsministeriums. Hierzu dienen folgende Mittel: A) 1. Verbreitung von Kenntnissen zeitgemässer Arbeitsbehelfe, Motoren, Werkzeugmaschinen u. s. w.; 2. Arbeitsmethoden im Gewerbe, wozu permanente und zeitliche Ausstellungen dienen: 3. Veranstaltung und Förderung von Lehrkursen für erwerbs tätige Gewerbetreibende und Gehilfen (Meisterkurse in W ien und auswärtige Fachkurse); 4. Erteilung von Stipendien zum Besuch der Meisterkurse und Maschinenhalle in Wien;
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