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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- ArtikelCentral-Verband 145
- ArtikelOeffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen ... 146
- ArtikelLehrvertrag der Innungsmitglieder 147
- ArtikelBestellung bei dem Reisenden 148
- ArtikelHandelssachverständige 150
- ArtikelDie geschichtliche Entwicklung des neuen Stils (Schluß) 151
- ArtikelInduktoruhr mit absatzweise umlaufendem Induktoranker 153
- ArtikelElastisches Uhrlager 154
- ArtikelNeuheiten 154
- ArtikelFür Turmuhrfabrikantenu.s.w. wichtig 155
- ArtikelEin merkwürdiger Fall aus der Praxis 155
- ArtikelSprechsaal 155
- ArtikelJuristischer Briefkasten 156
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 157
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 157
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 159
- ArtikelVerschiedenes 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- ArtikelArbeitsmarkt 160
- ArtikelHuldigungswagen für die Schillerfeier in Stuttgart am 9. Mai 1905 -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 10. Halle, den 15. Mai 1905. 30. Jahrgang. Inhalt: Central-Verband. — Oeffentliehe Prüfung der Schüler an der Deutschen Uhrmachersehule zu Glashütte verbunden mit einer Ausstellung von bchuler- arbeiteu und Zeichnungen. — Lehrvertrag der Innuugsmitglieder. — Bestellungen bei dem Reisenden. — Haudelssachverstandigo. Die geschichtliche Entwicklung des neuen Stils. — Induktoruhr mit absatzweise umlaufendem Induktoranker. — Elastisches Uhrlager. Neuheiten. hur Inrmuhrf.ibukanton u s.w. wichtig. — Ein merkwürdiger Fall aus der Praxis. — Spreohsaal. — Juristischer Briefkasten. — Patentbericht. — Innungs- u. \ ereiusnaohnchten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortbasten. — Anzeigen. Central-Verband. Uebcr die Führung des Meistertitels bestehen in den Kreisen der Handwerker noch immer Meinungsverschiedenheiten und Irrtümer; dies beweisen die verschiedenen diesbezüglichen Anfragen auch von unseren Kollegen. „Den Meistertitel in "Ver bindung mit der Bezeichnung eines Handwerkes dürfen nur Handwerker fuhren, wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung bestanden haben. Zu letzterer sind sie in der Regel nut zuzulassen, wenn sie mindestens drei Jahre als Gehilfe in ihrem Gewerbe tiitig gewesen sind“ (siehe § 133 der Reichs-Gewerbeordnung). Zur weiteren Erklärung diene auch der § 129 der R.-G.-O., welcher sagt: „In Handwerksbetrieben steht die Betugnis zui Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zu, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben und in dem Geweibe odei in dem Zweige des Gewerbes, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, entweder die von der Handvverkskammoi vorgeschtiebone Lehrzeit, oder, solange die Handwerkskammer eine Vorschrift über die Dauer der Lehrzeit nicht erlassen hat, mindestens eine drei jährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellen- oder Gehilfenprütung bestanden haben, oder fiint Jahre hindmek persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. Der letzte Abschnitt dieses Paragraphen ist den Handwerkern und auch uns wenig sympathisch, und wird ja auch von allen Seiten eine Aenderung angeslrebt. Dieser Abschnitt soll den Uebergang zum neuen Gesetz vermitteln nnd musste deshalb wohl aufgenommeu werden. Es^braucken also die Kollegen, die ihr Geschäft fünf Jahre oder länger haben, eine Meisterprüfung nicht zu machen, um die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen zu erlangen. Weniger ist es die Führung des Meistertitels an sich, was die Gemüter mancher Kollegen beängstigt, als vielmehr das Recht, Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Man legt vielfach keinen Wert auf den Titel „Meister“, und doch ist es gerade heute wohl nötig, denselben zu führen, wenn man die Berechtigung hat. In unserer Zeit, wo es jedem gestattet ist, irgend ein Gewerbe oder ein Handwerk zu betreiben, ist es nötig, von dem Vorzug, sich Meister nennen zu dürfen, auch Gebrauch zu machen. Die Mitglieder der Innung Zittau, welche durch einen langen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Modelltischler, der heute ein Uhrengeschäft betreibt, erfahren mussten, wie das lückenhafte Gesetz von Nichttachleuten ausgenutzt wird, werden mir das Gesagte über den Meistertitel bestätigen. Es ist eben noch das einzige Mittel, welches dem legitimen Handwerk zur Vertilgung steht, um sich von dem Nichtfachmann zu unterscheiden. Es ist wohl eine falsche Scham, wenn man den Titel „Meister , der doch das Höchste für den Handwerker bedeutet, unbenutzt lässt. Man braucht durchaus nicht dem mittelalterlichen Zunftwesen zuzuneigen, wenn man den Titel Meister führt, natürlich muss man dem Titel auch Ehre machen und sein Handwerk dementsprechend ausüben. Die Prüfung auf der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte, welcher wir beizuwohnen Gelegenheit hatten, hat erneut den Beweis erbracht, dass unsere Schule eine segensreiche Einrichtung ist und wir den Gründern derselben stets dankbar sein sollten. An anderer Stelle dieser Nummer wird eingehend über die Prüfung berichtet werden, doch eines sei auch an dieser Stelle erwähnt, Das letzte Schuljahr war ein selten gutes in Bezug auf den Fleiss der Schüler, sowohl in theoretischer wie in praktischer Arbeit, Wohl selten sind so viele Schüler ehrend erwähnt worden, wie in diesem Jahre, es konnte sogar ein Diplom überreicht werden, was seit vielen Jahren nicht dagewesen ist. Bei gutem Schülermaterial macht auch das schwierige Amt eines Lehrers Freude, und wollen wir wünschen, dass das neue Schuljahr ein eben so gutes werden möge wie das verflossene. Wir wollen nicht versäumen, auch an dieser Stelle dem gesamten Lehrkörper der Schule für die erfolgreiche Tätigkeit im Namen des Central-Verbandes bestens zu danken. Bei der am Vorabend stets stattfindenden Aufsichtsratssitzung nahmen wir Gelegenheit, unseren schon vor zwei Jahren gestellten Antrag, „Meisterkurse einzuführen“, wieder zu erneuern. Nach verschiedenen Erklärungen wurde unser Vorschlag angenommen, und werden die für den Kursus nötigen neuen Lehrfächer in den Lehrplan aufgenommen werden. Wir behalten uns vor, Weiteres darüber zu berichten. Das 25jährige Jubiläum als Zeichenlehrer an der Polytechnischen Schule zu Leipzig feierte jüngst der Koll. Julius Thieme. Wir gratulieren dem Jubilar zu diesem seltenen Jubiläum und wünschen, dass er seine Tätigkeit zum Wolilo der Jugend noch recht lange ausüben kann. Viele Kollegen werden sich gewiss ihres ehemaligen Zeichenlehrers in Dankbarkeit erinnern. Interessantes über die Haftpflicht ist in dem Versammlungsbericht der Innung Köln a. Rh. zu linden. Mit kollegialisekem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Rob. Freygang.
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