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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Staffelscheibe für Rechenschlagwerke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Krebsschaden des Leihhauswesens
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelNeujahrsgedanken eines Geschäftsmannes 2
- ArtikelDie gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit 3
- ArtikelUntersuchungen über das Verhalten von Schiffschronometern auf ... 4
- ArtikelPrachtuhr aus dem Schlosse Neuburg (1600-1620) 7
- ArtikelStaffelscheibe für Rechenschlagwerke 9
- ArtikelUnsere Werkzeuge 10
- ArtikelDer Krebsschaden des Leihhauswesens 10
- ArtikelDie Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre ... 11
- ArtikelUnpfändbare Uhren 13
- ArtikelDer hundertste Geburtstag Wilhelm Webers 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelVom Büchertisch 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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10 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 1. Drehung der Minutenradwelle in der Pfeilrichtung ein Heben des Sperrhebels 13 bewirken (indem ein Ausschwingen der Klinke nach rechts infolge des Stiftes 17 unmöglich ist), während bei Drehling der Minutenrad welle im entgegengesetzten Sinne die Stifte 18 ein Ausschwingen der Klinke 16 nach links bewirken und so in Bezug auf den Hebel 13 wirkungslos bleiben. Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist folgende: Es sei angenommen, der Rechen 4 befinde sich in der in Fig. 5 gezeich neten Höchst- (Ruhe-)Lage, in welcher der Stift 15 des Sperr hebels 13 am Rechend anliegt und ihn infolge der geneigten Stellung des Sperrhebels 13 am Zurückgehen verhindert. Durch den Gang des (nicht gezeichneten) Uhrwerkes wird die Miuuten- radwelle 1 mit dem Äuslüsrade 20 gedreht, wodurch einer der Stifte 18 unter die Klinke 16 greift und mit dieser den Sperr- Fig. 4. hebel 13 hebt, so dass der Sperrstif't 15 vom Rechen 4 weggeriiekt wird und ein Abwärtsgleiten des letzteren so lange stattfindet, bis er in bekannter Weise durch die Staffelscheibe oder eine andere Einrichtung zum Stillstände gebracht wird. Dadurch wird durch einen am unteren linken Ende des Rechens 4 angebrachten Stift 19 der Arm 10 des Schöpfers freigegeben (Fig. 5), so dass dieser durch die Wirkung des Schlagwerkes in dauernde Drehung versetzt würde, wenn nicht nach ganz kurzer Zeit der Stift 11 des Armes 10 lautlos an den nach unten abgekröpften Arm 14 des nunmehr gehobenen Sperrhebels 13 stossen würde (Fig. 4i. -t« Sobald sich die Minutenradwelle 1 um so viel weiter gedreht hat. dass der Stift 18 unter der Klinke 16 weggeht, fallt der Sperr- hebel, ohne Geräusch zu verursachen, wieder in seine frühere Lage zurück, wobei der Arm 14 den Stift 11 freigibt, so dass das Schlagwerk nunmehr in Gang kommt. Infolge der Drehung des Schöpfers gelangt der Stift 9 in die oberste Lüeke der Ver zahnung 8 und hebt den Rechen um eine Zahnteilung, wobei beim Austreten des Stiftes 9 aus der Lücke der Stift. 15 als Sperre dient. Dies Aufwinden des Rechens geschieht nach und nach um je eine der zwölf Lücken, bis zuletzt der Stift 19 wieder vor den Arm 10 gelangt und so das Schlagwerk wieder sperrt, Nach Ablauf einer halben Umdrehung der Minutenwello (V2 Stunde) gelangt der zw T eite Stift 18 des Auslösrades mit der Klinke 16 in Eingriff und bewirkt in gleicher Weise das Aus lösen des Sperrhebels 13, des Rechens 4 und gleichzeitig des Schlagwerkes. Die Einrichtung ist natürlich auch für Uhren mit Viertel st undcaschlag’ verwendbar, indem in einem solchen Falle auf dem Auslösrade vier Stifte 18 angeordnet werden. Die Erfindung ist auch für Turmuhren anwendbar.. Unsere Werkzeuge. Neuer Zeigeramboss „Universal“. Das nebenstehend abgebildete Werkzeug ist ein Zeigeramboss mit einer durch eine Doppelschraubenmutter verstellbaren Sicher heitshülse. Diese letztere wird je nach „ r, Grösse des Zeigorwellenkopfes der jeweils j| mit Zeiger zu versehenden Uhr herauf- j| • oder heruntergeschraubt und ermöglicht I ■ dadurch ein genaueres Auflegen desselben, bietet ihm einen festeren Halt und ver- j” T"*" hütet ferner zweifellos ein Beschädigen der I Minutenradsbrücke. I Der runde, glockenförmige, massive Fuss dieses Zeigerambösschens ist aus Messing mit eingedrehten Verzierungen versehen; der runde Pfeiler mit Sicherheitshülse ist aus gehärtetem Stahl. Das ganze Werkzeug ist. 55 mm hoch und macht einen ge- ^ diegenen Eindruck. f Die Firma Ludwig & Fries, Frank- lürt a. M.. hat diese Erfindung vom Uhrmacher Herrn E. Münch in Brakwede angekauft und Fabrikation sowohl, als auch Allein verkauf auf eigene Rechnung übernommen. Preis per Stück 1,50 Mk. Der Krebsschaden des Leihhauswesens. [Nachdruck verboten.] ’s hiesse Eulen nach Athen tragen, wollte man an dieser Stelle noch den Beweis dafür antreten. dass der reelle und ehrliche Geschäftsbetrieb des Uhrmachers kaum einen grösseren Feind hat, als die Leihhäuser, soweit sie sich vor allen Dingen damit befassen, neue Uhren karton weise als Pfandobjekte entgegenzunehmen. Das Vorhandensein dieses Missstandes und zugleich auch seine Schwere steht fest und lässt sich nicht wegleugnen. Wenn man nun von den leitenden Stellen aus, die dazu berufen sind, die Interessen des Uhrmacherstandes zu wahren und zu fördern, eifrig darauf bedacht ist, dieser Misswirtschaft ein Ende zu machen, so muss man dabei naturgemäss auch auf alle Begleiterscheinungen, die mit der Leih hausfrage selbst im Zusammenhang stehen, sorgfältig achten, man muss ihren Spuren bis auf die Entstehungsgründe nachforschen, da man nur so zu dem eigentlichen Herd dieser wirtschaftlichen Krankheit zu kommen vermag. Einen sehr wichtigen und interessanten Beitrag hierzu liefert nun der neueste Jahresbericht einer öffentlichen Leihanstalt in einer grösseren süddeutschen Stadt, der auf die gesamte Frage ein ganz eigenartiges Schlaglicht wirft, freilich wohl, ohne es zu wollen. Dort wird nämlich erwähnt, dass die Abschätzungen von Gold- und Silbersachen, sowie von Präziosen, Gegenstände, zu denen auch die Uhren vor allen Dingen gehören, soweit sie nicht von den Beamten selbst vorgenommen werden können, einem ortsansässigen Juwelier übertragen werden. Dieser übernimmt zugleich die Haftung für jeden etwaigen Ausfall, den die Anstalt selbst bei der Versteigerung der Sachen erleidet, Hat er mithin die Pfandobjekte zu hoch bewertet und wird, wenn sie verfallen, bei dem öffentlichen Verkauf nicht so viel erlöst, um die Kapitals forderung der Anstalt nebst Zinsen und Kosten zu decken, so muss dieser Juwelier die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen, wobei es wiederum nach der allgemeinen Fassung, in der jene Bemerkung gehalten ist, gar nicht darauf ankommt, ob dieser Mindererlös auf einen Irrtum oder auf eine Fahrlässigkeit des Taxators oder auf äussere Umstände zurückzuführen ist. Der Juwelier, der sich die Aufgabe der Schätzung unterzieht, erhält
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