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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Krebsschaden des Leihhauswesens
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre Vorteile für Gewerbe und Handel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelNeujahrsgedanken eines Geschäftsmannes 2
- ArtikelDie gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit 3
- ArtikelUntersuchungen über das Verhalten von Schiffschronometern auf ... 4
- ArtikelPrachtuhr aus dem Schlosse Neuburg (1600-1620) 7
- ArtikelStaffelscheibe für Rechenschlagwerke 9
- ArtikelUnsere Werkzeuge 10
- ArtikelDer Krebsschaden des Leihhauswesens 10
- ArtikelDie Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre ... 11
- ArtikelUnpfändbare Uhren 13
- ArtikelDer hundertste Geburtstag Wilhelm Webers 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelVom Büchertisch 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherlumst. 11 dabei wie betont werden muss — nur die komplizierten Sachen zugewiesen; denn wenn es sieb um solche Sachen bandelt, deren Wert auch die Anstallsbeamten ermitteln können, obwohl sie keine fachmännische Ausbildung genossen haben, sondern nur eine gewisse Erfahrung besitzen, so wird dieser Experte erst gar nicht in Anspruch genommen. Dadurch aber, dass er nur vor schwierige Aufgaben gestellt wird, erhöbt sieh natürlich sein Risiko um so mehr. Die Gegenleistung nun. die ihm für seine Tätigkeit geboten wird, muss in sich also zwei verschiedene Posten zusammenlassen, sie muss nämlich eine Vergütung für d*e Abschätzung selbst sein, zugleich muss sie ihm aber°auch eino Risikopriimie bieten, da er ja gewissermassen die Anstalt, gegen allen Schaden infolge eines Mindererlöses bei sich selbst versichert. Wie hoch bemisst sich nun aber in dem uns vor liegenden hallo das Aequivalent, das dieser Taxator bezieht? Er hat in dem Berichtsjahre 591 Abschätzungen vorgenommen, hierbei im ganzen den Wert von 62 100 Mk. ermittelt und dafür 621 Mk. als Honorar, bezw. als Yergütung ausgezahlt bekommen. Die Gegenleistung, die ihm zu teil wird, bemisst. sich mithin pro zentualiter nach dem Werte, auf den er die Sache abschätzt, und zwar auf eins vom Hundert; je höher er den Wert ansetzt, desto meki bekommt er, und das ist. oder kann doch wiederum für ihn sehr leicht ein Anreiz dazu sein, mit seiner Wertbemessung recht hoch zu greifen, da er dann auch entsprechend mehr ver dient, _ Tut er dies aber, so erhöht sich auf der anderen Seite sein Risiko, die Gefahr, für einen .etwaigen Ausfall verantwortlich gemacht zu werden. Es ist natürlich nicht die Absicht, den konkreten hall, der den Ausgangspunkt zu der gegenwärtigen Betrachtung bildet, zu kritisieren, es soll auch gegen die Person selbst, die hierbei in Frage kommt, keinerlei Angriff erhoben werden, sondern es ist das System als solches, um dessen Kennzeichnung und Bekämpfung es hier zu tun ist, Mir tragen nun aber zunächst : Welcher vernünftige und solide Uhrmacher wird eine derartige Gelahr, deren Grösse und Schwere er gar nicht vorher zu übersehen vermag, auf sich nehmen, nur um für 591 schwierige Abschätzungen die Summe von 621 Mk. zu verdienen? Entweder muss dies ein sehr leicht fertiger Mann sein, oder ein solcher, der nichts zu verlieren hat, der im Bewusstsein der eigenen Zahlungsunfähigkeit die Ver pflichtung zur Ersatzleistung getrost auf sich nimmt, weil sie doch nicht verwirklicht werden kann. Weder in dem einen, noch in dem anderen Falle aber wird man sagen können, dass ein solcher Taxator ein besonderes Vertrauen verdieno, dass er der wichtigen Aufgabe, zu der er berufen worden ist, vom moralischen Standpunkte aus gewachsen sei. Hält man diesen Gedanken fest, so wild man sich aber einer anderen schweren Besorgnis nicht verschliessen können, wobei wir, um nicht missverstanden zu werden, noch einmal betonen möchten, dass alles das, was hier gesagt wird, sich nicht speziell auf einenen Fall bezieht, sondern ganz allgemein gehalten ist und auch so verstanden werden will: Umsonst will niemand arbeiten, und dio Befriedigung des Ehrgeizes allein, Taxator bei einem städtischen Leihhause zu sein, reicht meistens auch nicht hin, um über alle die Schwierigkeiten und Gefahren, die soeben angedeutet worden sind, hinwegzuhelfen. Wenn man für eine schwierige Abschätzung durchschnittlich nur etwas mehr als eine Mark empfängt und dafür noch eine weit reichende Verantwortlichkeit auf sich nimmt, so kann man sich doch sehr leicht, wenn man nicht gerade eine sehr grosso Widerstandsfähigkeit gegen Versuchungen besitzt., dazu verleitet sehen, sich für die karge Bemessung des Honorares, das von der Anstalt gewährt, wird, auf eine andere Woise schadlos zu halten. Nehmen wir einmal folgenden Fall an, der das, was wir meinen, vielleicht zu veranschaulichen vermag. A. ist. Taxator bei der städtischen Pfandleihe in X. und waltet dieses Amtes ' unter den oben skizzierten Bedingungen. Da tritt B. an die! Anstalt mit dem Ersuchen heran, ihm zwanzig Kartons neue! Uhren, die er irgend wo her und auf irgend welche Weise in! seinen Besitz gebracht hat, zu beleihen. Er will natürlich mög-l liehst viel herausschlagen, da er nicht im Traume daran denkt, die Uhren wieder einzulösen, denn er weiss selbst, dass sie nicht. 1 viel wert sind; er will auch kein Lombardgeschäft machen, sondern die Verpfändung dient ihm nur als Deckmantel für den tatsäch-I liehen Verkaut: Indem er die Lehren dem Lcihhauso als Faust pfand übergibt, hat er sich ihrer ein für allemal entäussert. Um nun zu seinem Ziele zu gelangen, nämlich um eine recht hohe Beleihungssumme zu erhalten, setzt, er sich mit A. in Verbindung, um eine Gemeinsamkeit der Vorteile herzustellen. Er verspricht dem A. in irgend einer mehr oder minder verblümten Form auch seinerseits eine Vergütung, dio abhängig sein soll von der Hoho der Beleihungssummo. Gewiss geht. A" hierbei ein Risiko ein, denn wenn die Uhren bei der Versteigerung weniger bringen, so zieht man ihn heran, aber zunächst, hält ihn B. schadlos, so dann aber weiss A. bei sieh selbst, dass ein etwaiger Regress, den man auf ihn nehmen könnte, erlolglos verlauten würde, weil er nichts besitzt, um die Ersatzansprüche der Anstalt zu befriedigen. So kann die ganzo Einrichtung zur Korruption führen, und sidion eine solche Möglichkeit, bedeutet, eine schwero Gefahr, einen Uebelsland, der der Abhilfe auf das dringendste bedarf, ohne dass man abwarten darf, bis diese Möglichkeit auch zur Wirk lichkeit, geworden ist. Man frage doch einmal bloss die Beamten des Leihhauses selbst, ob auch aut ihren Schultern eine derartige Verantwortung lastet, ob auch sie fiir jeden Ausfall mit ihrem eigenen Vermögen einzutreten haben. Sie würden eine solche Zumutung als unerhört zurückweisen und auch mit guten Gründen. Was aber ihnen recht, ist, sollte nun auch den ausserhalb stehenden Taxatoren billig sein, und man müsste sich vor allen Dingen davor hüten, die Männer, die man zu öffentlichen Ver richtungen heranzieht, so zu stellen, dass sie der Versuchung aus- gesetzt; sind und, wie nun einmal dio menschlichen Verhältnisse liegen, leicht, zugänglich werden können. Dr. jur. Biberfeld. Die Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre Vorteile für Gewerbe und Handel. [Nachdruck vorboton.] fingst ehe die Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 das Licht der Welt erblickt hatte, war ein Gesetz erlassen, das den Gewerbetreibenden Veranlassung hätte geben sollen, ihre durch die Einführung der Gewerbefreiheit nach allen Richtungen hin zersplitterten Kräfte in Genossen schaften zu sammeln, nämlich das „Gesetz, betreffend die Er werbs- und Wirtschafts-Genossenschaften“. Leider, und das war wohl ein unverzeihlicher Hauptfehler des Gewerbes von ehedem, hat, es, wie nach so vielen anderen Richtungen, auch hier seine Zeit nicht verstanden und muss nun von anderen Berufsständen das erst absehen und lernen, was diese schon seit. Jahrzehnten, teilweise mit grossem Erfolge für sich nutzbringend gestaltet haben. Seit, der Errichtung der Handwerks- und Gewerbekammern ist es diesen zu einer Hauptaufgabe gemacht, wirtschaftliche Ge nossenschaften zu bilden und zu unterstützen, und es muss an erkannt. werden, dass sich ein grösser Teil dieser Institutionen in dankenswerter und erfolgreicher Weise ihrer Pflicht unterzogen haben. Tür den Gewerbetreibenden kommt hauptsächlich die Bildung von Kredit-, Einkaufs- und Rohstoff-Genossenschaften in Betracht, und der Organisation der letzteren als der für grosse Zweige des Gewerbes hauptsächlich in Betracht kommenden Art des Ge nossenschaftswesens sollen sich die nachstehenden Ausführungen beschäftigen. Die Rohstoff - Genossenschaften, d.h. der gemeinsame Bezug des V\ arenbedarfs. ist kein neues wirtschaftliches Problem mehr. In einer ganzen Reihe von Erwerbszweigen, so in der Landwirt schaft, sogar in der Grossindustrie und im letzten Dezennium auch im Handwerk und Gewerbe finden sich mehr oder minder ausgedehnte Zweige derselben. Was nun die Roheinkaufs-Genossenschaften in den einzelnen Gewerben, in denen ihre Errichtung möglich erscheint, anbelangt, so bilden die Gewerbetreibenden zu diesem Zwecke eine Gesell schalt von nicht geschlossener Mitgliederzahl zum gemeinsamen Bezüge von Rohstoffen, Plalbfabrikaten oder sonstigen Betriebs und Verkaufsutensilien, welche nach Erfüllung der gesetzlichen
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