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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Ehrung Ernst Kutters
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Befähigungsnachweis im Handwerke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- ArtikelCentral-Verband 207
- ArtikelZur Ehrung Ernst Kutters 208
- ArtikelDer Befähigungsnachweis im Handwerke 208
- ArtikelDie Ausbildung von Lehrlingen in Lehrwerkstätten 211
- ArtikelDie Enthüllung des Peter Henlein-Denkmals in Nürnberg 212
- ArtikelJorg Heuss, ein Konkurrent Peter Henleins? 217
- ArtikelUnsere Werkzeuge 218
- ArtikelInnunungs- und Vereinsnachrichten 218
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 219
- ArtikelVerschiedenes 219
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 220
- ArtikelArbeitsmarkt 220
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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208 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 14. Zur Ehrung Ernst Kutters. Aufruf an alle Herren Kollegen, die einen Teil ihrer GehiU'enzeit in der Werkstätte des jüngst verstorbenen Herrn Hofnbrnuichers E. Kutter in Stuttgart verbracht haben, zur Beteiligung an einem Gruppenbilde. um in dieser Weise zugleich auch das An-j denken dieses genialen Altmeisters zu ehren. Ha dessen wertvolle Bildungsstätte die sie besuchenden Ge hilfen nieist längere Zeit fesselte, so bildete sich naturgemäss unter den Kollegen auch eine engere Freundschalt, heraus, und gewiss hatten mit uns viele schon den Wunsch, ihre Zeit- und Studiengenossen in einem Gesamtbilde vereint zu sehen. Wir erlauben uns daher, alle, die sich liir die Sache inter essieren, um gütige.Einsendung ihrer Photographie aus damaliger oder späterer Zeit, zugleich mit der Angabe der Zeit ihres Aulent- halts. an Kollegen Otto Kissli ng-Stuttgart und die Bereit- erkliirung zur späteren Abnahme eines Gruppenbildes — das natürlich zum Selbstkostenpreis abgegeben wird hötliehst, zu bitten. Mit besten kollegialen Grüssen F. Dencker-Hamburg. Herrn. Wegner-Stralsund. Louis Kurtz- Miinster i. W.. Karl Schmutzer-München. J. Miiller-Herrenbcrg, Otto Berner-Stuttgart und Otto Kissli ng-Stuttgart. Der Befähigungsnachweis im Handwerke. Öie Stellungnahme der Gewerbekammer Leipzig hierzu; miigeteilt auf Grund des Protokolls der am 16. Juni 190» statt- gelM'denen nichtöffentlichen Plenarsitzung der Gewerbekammer Leipzig- und des Berichtes des Vorstandes und Gewerbeausschusses der Kammer. ~|er bei vielen Handwerkern vorhandene Glaube, dass mit der Einführung des allgemeinen Befähigungs nachweises für das Handwerk dieses wieder ge hoben und besseren Zeiten zugetiihrt werde, wird von einer sehr grossen Anzahl Handwerkern deshalb meMmpft. weil sie den Befähigungsnachweis für das Handwerk einesteils nicht für durchlührbar halten, andernteils. wenn die Durchführung ermöglicht würde, dieser dem Handwerke nur nachteilig sein würde. Diese Meinungsverschiedenheiten sind es, welcho die Ver anlassung geben, dass diese bedeutungsvolle Frage immer wieder als'" Gegenstand der Beratung und Verhandlung aut die Tages ordnungen der Handwerkerkorporationen gebracht wird. Der erste Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag im November 1900 in Berlin vertagte die Beschlussfassung über die'Einführung des Befähigungsnachweises bis zur nächsten Zu sammenkunft. ' Der zweite Kammertag im September 1901 in Darmstadt nahm .folgenden Antrag der Handwerkskammer Hannover an: Wir halten grundsätzlich daran fest, dass das letzte Ziel der Ordnung des Handwerks darin besteht, dass das selbständige Handwerk nur von denen ausgeübt, werde, die den Nachweis der Befähigung für ihr Gewerbe erbracht haben. Bei denjenigen Gewerben, wo die mangelhafte Ausführung der Arbeiten Leben und Gesundheit vom Menschen gefährdet, ist die Einführung des Befähigungsnachweises schon jetzt, erreichbar. Für das Handwerk in seiner Gesamtheit ist aber der Befähigungsnachweis nicht mit einem Male durch eine gesetzliche Verordnung von aussen durch zuführen. sondern auf dem Wege einer allmählichen Entwicklung, einer Erneuerung des Handwerks von innen heraus. Dazu gehört vor allem die Ausgestaltung der Innungsorganisation und der Gesellen- und Meisterprüfung zu einer das gesamte Handwerk umfassenden : Einrichtung. Nicht die Vernachlässigung der im neuen Handwerkergesetze gegebenen Grundlagen, sondern ihre sorgsame Ausnutzung und Weiterbildung bringt uns dem Ziele des Befähigungsnachweises näher. Der fünfte Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag im September 1904 in Lübeck nahm folgende Anträge an: a) Antrag Arnsberg mit Zusatzantrag Posen: 1. Der V. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag erachtet die Einführung des obligatorischen Befähigungnachweises für das Bauhandwerk für ein unabweisbares Bedürfnis, da die Baugewerbe vielfach von Personen ausgeiibt werden, welche dieselben über haupt nicht oder nur ungenügend erlernt haben, noch in der [^ge sind, den mit der Ausführung von Bauarbeiten verknüpften Anforderungen zu genügen und dadurch Leben und Gesundheit ihrer Arbeiter und Mitmenschen in Gefahr bringen. Durch die Einführung des Befähigungsnachweises für das Bauhandwerk wäre ferner eine Beschneidung des Bauschwindels, sowie eine wirt schaftlich bessere Verwendung der zu dem Baue erforderlichen Kapitalien und eine Verbesserung des heutigen Snbmissionswesens mit Sicherheit zu erwarten. 11. Die durch den Meistertitel zu erwerbenden Rechte bedürfen dann für allo Handwerker einer grösseren Ausdehnung, namentlich nach der Richtung hin, dass nur der geprüfte Meister berechtigt sein soll, Lehrlinge zu halten und anzuleiten, dass ferner bei Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen der geprüfte Meister bevorzugt wird und bei beschränkten Sub missionen nur solche Bewerber zugezogen w’erden, welche zur Führung des Meistertitels berechtigt sind. Berechtigt zur Führung des Meistertitels sind auf Grund des Artikels 8 der Uebergangs- bestimmungen zum Gesetze vom 26. Juli 1897 nur diejenigen Handwerkstreibenden, welche am 1. Oktober 1901 ihr Gewerbo nicht nur wirtschaftlich, d.h. für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betrieben, sondern in dem Betriebe auch fachlich in leitender und ausübender Weise tätig waren, hezw. tätig sein konnten. Es erscheint ausserdem geboten, dass den Kuratorien der gewerblichen Fortbildungsschulen nur solche Handwerker angehören, welcho den Meistertitel führen dürfen und ebenfalls nur solche Handwerker als gerichtliche Sach verständige in Handwerkssachen zugelassen werden. b) Antrag Düsseldorf: Der V. Deutsche Handwerks- und Gowerbekammertag zu Lübeck bescbliesst, eine Kommission ein zusetzen. die die Wünsche des Handwerkes, betreffend Einführung dos Befähigungnachweises, zu einem Gesetzentwürfe verarbeiten und diesen dem nächsten Kammertage vorlegen soll. In die Kommission wurden gewählt: die Kammern Arnsberg, Köln, Düsseldorf, Hildesheim. Insterburg. Wiesbaden und Schwerin. c) Antrag Leipzig: Der V. Deutscho Handwerks- und Gewerbekammertag beauftragt den Vorort Hannover, dafür Sorge zu tragen, dass die in Sachen des Befähigungsnachweises ein gesetzte Kommission ihre Arbeiten derart fördert, dass das Re sultat derselben mindestens drei Monate vor dem nächsten Hand werks- und Gewerbekammertago in den Händen der einzelnen Kammern sich befindet. In die Kommission, welcho den Gesetzentwurf zur Durch führung des Befähigungsnachweises vorzubereiten hatte, waren absichtlich nur solche Handwerkskammern gewählt worden, welche Anhänger des Befähigungsnachweises sind, um diesen Ge legenheit zu geben, den Nachweis über die Durchführbarkeit desselben zu führen. Die Zusammensetzung dieser Kommission hat nun in weiten Kreisen die Annahme veranlasst, dass die deutschen Handwerks und Gewerbekammern die Einführung des Befähigungsnachweises angenommen haben; deshalb, und auch um die so wichtige Frage über die Durchführbarkeit des Befähigungsnachweises im engeren Kreise der deutschen Handwerks- und Gewerbekammern eingehend zu besprechen, hatte die Gewerbekammer Hamburg im Aufträge der hanseatischen Gewerbekammern auch der Gewerbekammer Leipzig durch den Vorort der sächsischen Gewerbekammerkonferenz Mitte Dezember v.J. mitteilen lassen,'dass voraussichtlich im Februar eine Konferenz mehrerer deutscher Handwerks- und Gewerbekammern stattfinden würde. Der Vorstand der Gewerbekammer Leipzig beschloss ein stimmig, seinen Standpunkt über die Frage der Einführung des Befähigungsnachweises überhaupt, dem Plenum der Kammer in folgenden Leitsätzen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen: 1. Die Notwendigkeit der Einführung des allgemeinen Be fähigungsnachweises für das Baugewerbe wird in erster Linie anerkannt für den Beruf der Maurer (einschl. der Stukkateure und
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