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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- ArtikelCentral-Verband 301
- ArtikelDie Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung 302
- ArtikelZur Neuregelung des Submissionswesens 303
- ArtikelEine befremdliche Gerichtsentscheidung 304
- ArtikelEinberufung eines Angestellten zu einer militärischen ... 304
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 306
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg V. 307
- ArtikelOrtsübliche Kündigungsbedingungen gelten als stillschweigend ... 307
- ArtikelStromschlußvorrichtung für elektrische Uhren zum Hervorbringen ... 308
- ArtikelStromschlußvorrichtung (Kippschalter) mit in einer Röhre ... 309
- ArtikelUhren Ausstellung, veranstaltet bei Gelegenheit des am 21. ... 310
- ArtikelJubiläum des Herrn Felix Nens, Leipzig 311
- ArtikelJuristischer Briefkasten 311
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 312
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelArbeitsmarkt 316
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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f 302 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. Die Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung. [Nachdruck verboten ] lieber die Zusammenlegung der drei Arbeiterversicherungs- m Und weiter: Durch dieses vielköpfige, verwickelte System wird natürlich auch die Wirksamkeit der Gesetze verlangsamt, und die Aufsicht über die Rentenempfänger leidet darunter, ganz abgesehen von der Erhöhung der Verwaltungskosten. Ich glaube also, meine Herren, es muss eine Aufgabe der cesetzo hielt Graf Posadowsky am 2. März d. Js. im Zukunft sein, diese drei grossen Versicherungsgesellschaften in Reichstag eine bedeutsame Rede. Er führte u.a. aus: eine einheitliche Form zusammenzufassen.“ (Wiederholter Beifall „Aber diese Revisionen, deren Ergebnis ich selbst- auf allen Seiten des Hauses.) verständlich in den Einzelheiten nicht mitteilen kann, lühren doch; * ^ * immer wieder von neuem zu dem Schlüsse, dass die jetzige Ver- ^ _ fassung unserer gesamten sozialpolitischen Gesetzgebung aut die j Die Ansichten und Empfindungen, die der llen biat von Eiingo nicht, weiter so bestehen kann. (Lebhafte Zustimmung.) j Posadowsky in den vorstehenden Ausführungen zum besten gibt, ^Meine Herren! Wir haben einen Koloss aufgebaut, im Reichs-j sind ebenso weit verbreitet wie alt. Nahm doch schon Fürst versicherungsamt, die Geschäfto daselbst nehmen in einer für Bismarck im Jahre 1889 berechtigten Anstoss an dei schwel mich geradezu beängstigenden Weise zu. Das Reicbsversichorungs- j fälligen borm unserer heutigen Invaliditäts- und Alteisvoisicheiung. amt hat fortgesetzt mit sehr grossen Rückständen zu kämpten, i Und in der Tat, diese ganze \ersicheiungsgesetzgebung wird trotz der Treue und des Fleisses der einzelnen Beamten und aller! zusehends komplizierter, unbeholfener und, w r as ganz besonders Beteiligten. Die Anträge der verbündeten Regierungen, bei der in die Wagscbale fällt, auch teurer. Schon aus einigen Zahlen Unfallversicherung wenigstens den Rekurs durch das Rechtsmittel; geht das hervor. Gegenwärtig sind 13 Millionen Arbeiter und der Revision zu ersetzen, sind bisher immer abgelehnt. Worauf 5 Millionen Unternehmer von der staatlichen \ ersicherung um kommt es aber bei einer gesunden Wirksamkeit der sozialpolitischen Gesetzgebung an? Es kommt darauf an, dass die Anträge sine ira et, studio mit grossor Gewissenhaftigkeit, mit eingehender Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden, es kommt darauf an, dass der Versicherte, der das Recht, aut eine Rente hat, eine solche nicht nur möglichst schnell bekommt, sondern durchaus entsprechend dem Grade seiner Erwerbsunfähigkeit, und dass oventuell rechtzeitig ein wirksames Heilverfahren eingeleitet wird, und es kommt endlich darauf an. dass die Rentenempfänger unter einer ausreichenden Aufsicht stehen, und dass ihnen die Rente entzogen wird, sobald sie einen gesetzlichen Anspruch auf dieselbe nicht mehr haben, mit anderen Worten, dass ein wirk samer Kampf gegen die bewusste und unbewusste Täuschung geführt wird. Alle die Herren, welche mit den Krankenkassen amtlich zu tun haben, wissen es genau, w T elche Uebelstände da horvortreten. Meine Herren! Wie steht nun aber demgegenüber das tat sächliche System unserer sozialpolitischen Gesetzgebung? Wir haben oben einen Riesenaufbau im Reichsversicherungsamt., aber dieser Riesenaufbau hat eigentlich keinen Unterbau, sondern man hat. diese grossen und schwerwiegenden Aufgaben der sozial politischen Gesetzgebung oinfach den bisher bestehenden Behörden aufgebürdet. (Sehr wahr!) Zu der Ueberzeugung bin ich deshalb von" Jahr zu Jahr auf Grund dor Reiseberichte der mir nach- geordneten Beamten immer mehr gekommen, die allgemeinen Verwaltungsbehörden können auf die Länge die Arbeitslast, die ihnen durch die sozialpolitische Gesetzgebung aufgebürdet ist, nicht tragen und können diese Arbeit nicht in der Weise be wältigen, wie sie im dringenden finanziellen und sozialpolitischen Interesse bewältigt wmrden muss. (Sehr w r ahr!) Wenn wir heute noch eine res integra hätten, würde doch kein vernünftiger Mensch, glaube ich, daran denken, eine besondere Organisation der Krankenversicherung, eine besondere Organisation der Unfallversicherung und eine besondere Organisation der Alters und Invaliditätsversicherung zu schaffen. Unfall, Krankheit und Invalidität sind doch drei, ich möchte sagen physiologische Zu stände, die miteinander in ihren Ursachen und Wirkungen eng Zusammenhängen. (Sehr richtig!) Das sogen. System unserer sozialpolitischen Gesetzgebung ist lediglich ein Erzeugnis chrono logischer Entwickelung. Würde man heute die sozialpolitische Gesetzgebung neu aufbauen, dann wäre, glaube ich, in diesem Hause auch nicht der geringste Streit darüber, dass eine einheit liche Organisation geschaffen werden müsste. (Sehr richtig und lebhaftes Bravo auf allen Seiten des Hauses!) Das würde den Gang des ganzen Werkes wesentlich vereinfachen, verbessern und seine Kosten bedeutend verringern. Unterdes haben wir uns mit kleinen Hilfsmitteln beholfen. Wir haben in jedes Gesetz eine Reihe von Paragraphen gesetzt, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Invaliditätsversicherung abgrenzen sollen. Aber trotz der sorgsamsten juristischen Fassung bieten natürlich alle diese Para graphen Anlass zu zahllosen Reibungen und Rechtsstreitigkeiten. fasst, wobei ein etwa eine Viertelmillion starkes Beamtenheer in Bewegung gesetzt wird. Es gibt heute 23000 Krankenkassen mit eigenem Verwaltungskörper, 113 Berufsgenossenschaften, 930 Sektionen für Unfallversicherung mit 425 Aufsichtsbehörden, 7000 Vorstandsmitgliedern und 26260 örtlichen Vertrauensmännern. In der Invalidenversicherung sind neben der ausgedehnten Mitwirkung der unteren Verwaltungsbehörden 124 Schiedsgerichte — gleichzeitig für die Unfallversicherung zuständig — mit 7000 Beisitzern tätig. In 31 Landesversicherungsanstalten und neun besonderen Kasseneinrichtungen beschäftigte sie 1000 Vor stands- und Ausschussmitglieder, 3010 Beamte, 12380 Beisitzer, 5000 Markenverkaufsstellen und mehr als 7000 Stellen für Ein ziehung der Beiträge. Dieser ungeheure und schwer bewegliche Verwaltungsapparat bei Wohlfahrtsinstitutionen, die mit möglichst wenig Formalitäten und amtlichen Umschweifen engste Fühlung mit dem Erwerbs leben und der sozialen Entwickelung unserer Volkskreise haben sollen, bat denn auch ganz besonders in den letzten Jahren den Wunsch nach einer Vereinheitlichung unserer sozialpolitischen Fürsorge-Institutionen rege gemacht. An Vorschlägen hat es auch in dieser Materie nie gefehlt, aber keiner vvar geeignet, sich zu einem Gesetzentwurf durchzuringen. Es wiederholt sich eben auch hier jener wirtschaftlich-technische Vorgang, dass es bei weitem leichter ist, ein Haus neu aufzurichten, als es in seinem bisherigen Grundriss völlig umzugestalten. Neuerdings ist nun von dem Central-Verbände der Orts krankenkassen Deutschlands in dieser Angelegenheit eine Petition an den Reichstag und an den Bundesrat gerichtet worden, die im wesentlichen die Wünsche der deutschen Arbeiterschaft zur Vereinheitlichung der staatlichen Fürsorgesetzgebung wiedergibt. Bei der Zusammensetzung des ebengenannten Central-Verbandes darf der Vorschlag füglich als ein sozialdemokratischer zu be zeichnen sein Dieser Vorschlag nun, den die „Deutsche Kranken kassenzeitung“ in einer ihrer letzten Nummern veröffentlicht, läuft im Kern darauf hinaus: 1. Angliederung der Berufsgenossen schaften und der Landesversicherungsanstalten an die Kranken kassen und die Errichtung von gemeinsamen Versicherungs anstalten, dio alle drei Zweige der jetzigen Arbeiterversicherung auf sich nehmen sollen. 2. Aufbringung der Mittel zu gleichen Teilen durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 3. Die Leitung und Verwaltung steht, zu zwei Dritteln den Arbeitnehmern, zu einem Drittel den Arbeitgebern zu — trotzdem die Leistungen in ganz gleicher Höhe auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden. Dies die Hauptzüge des Vorschlages. Es werden aber dann noch eine Reihe eingreifender Einzelheiten zur Ab änderung vorgeschlagen. In die Versicherung sollen alle gegen Gehalt u. s. w. be schäftigte Personen, ferner selbständige Gewerbetreibende und Landwürte mit einer jährlichen Einnahme bis 3000 Mk. einbezogen werden. Die Krankenunterstützung soll auf die Dauer eines Jahres verlängert werden; sie soll mindestens zwei Drittel des Tages- Durchschnittsverdienstes (statt der Hälfte des ortsüblichen Tage
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