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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine befremdliche Gerichtsentscheidung
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- ArtikelCentral-Verband 301
- ArtikelDie Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung 302
- ArtikelZur Neuregelung des Submissionswesens 303
- ArtikelEine befremdliche Gerichtsentscheidung 304
- ArtikelEinberufung eines Angestellten zu einer militärischen ... 304
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 306
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg V. 307
- ArtikelOrtsübliche Kündigungsbedingungen gelten als stillschweigend ... 307
- ArtikelStromschlußvorrichtung für elektrische Uhren zum Hervorbringen ... 308
- ArtikelStromschlußvorrichtung (Kippschalter) mit in einer Röhre ... 309
- ArtikelUhren Ausstellung, veranstaltet bei Gelegenheit des am 21. ... 310
- ArtikelJubiläum des Herrn Felix Nens, Leipzig 311
- ArtikelJuristischer Briefkasten 311
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 312
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelArbeitsmarkt 316
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. er also in der Kaserne freie Beköstigung empfangt und ausserdem noeli seine Lösung, so müsste ihm clemgemiiss der Prinzipal eben so viel zahlen. wie wenn er seine Arbeit in vollem Masse nach wie vor verrichtete. In der Literatur tindet sich diese Auffassung auch vielfach vertreten, so namentlich auch von dem bekannten Kommentator dos Handelsgesetzbuches, dem verstorbenen Justiz rat Staub. Die neuere Auffassung aber, namentlich in der Rechtssprechung, wendet sich hiervon ab, sie haftet nicht an dem Buchstaben, sondern sie meint, dass ebenso gut. wie die Kranken- die ein Reservist empfängt, abzugsfähig sei. auch unter anderem das (-iewerbegerieht zu 07 Mai 1903 entschieden. Freilich würde verwendet wurde, und durch ein den Olymp darstellendes, ^sehr gut erhaltenes Deckengemälde, das Louis de Silvestre 1<17 bis 1723 ausgeführt hat. In den Gesichtern einzelner der olympischen Gestalten will man Persönlichkeiten dieser /.eit erkennen, Schade, dass die Wirkung des festlich anmutenden Raumes durch Ein bauten beeinträchtigt wird, die sich im Laufe der Zeit bei der Aufstellung und Ordnung der Sammlung nicht haben vermeiden lassen. Es stellt zu hoffen, dass bald die Mittel bereitgestellt bessere Aufstellung der Gegenstände z (. gehler, die Löhnung, I11 diesem Sinne hat Kannstatt unter dem es zu weit gehen, wollte man den vollen Wert der Beköstigung und auch den vollen Betrag der Löhnung in Anrechnung auf den Gebalt bringen, denn es ist zu beachten, dass der Mann infolge seiner Einberufung und dadurch, dass er von seiner Familie entfernt, lebt, mancherlei Ausgaben hat, die ihm sonst, erspart bleiben. Dies hat in dem soeben angeführten Falle z. B. das Gericht dazu veranlasst, den Wert der Naturalleistungen, die dem Reservisten zu Teil werden, ganz ausser Betracht zu lassen, wohl aber die volle Löhnung für abzugsfähig zu erklären. Endlich muss betont werden, dass die ganze Bestimmung des § 016 wie für Krankheitsfälle, so auch, wenn eine Einberufung zu einer militärischen Uebung stattlinclot, durch Vereinbarung ausser Kraft gesetzt werden. Es ist unbedingt zulässig, mit den Angestellten abzumachen, dass sie während der Dauer einer militärischen Dienstleistung gar keinen Gehalt, oder Lohn empfangen sollen oder nur die Hüllte, oder dass man die Zahlungspflicht des Arbeitgebers von irgend welchen anderen Umständen ab hängig macht, Es ist vielleicht nicht ohne praktisches Interesse, bei 'dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, wie sich der Staat selbst in seiner” Eigenschaff als Arbeitgeber unter solchen Um ständen seinen Angestellten gegenüber verhält. Unter anderem beschäftigte sieh mit diesem Gegenstände eine A erordnung des Preussischen Justizministers vom 15. Oktober 190-1 (vergl. Justiz- Ministerialblatt 1904. S. 271). Dort wird unter anderem bestimmt, dass nur diejenigen Angestellten, die länger als ein Jahr be schäftigt und verheiratet sind oder Angehörige zu ernähren haben, im Falle einer militärischen Uebung bis zu 14 Tagen zwei Drittel des Lohnes erhalten sollen. Personen, die also noch kein volles Jahr in einem zivilrechfliehen Dienstverhältnis zum Justizfiskus stehen, oder die zwar auf eine längere Dienstzeit zmiickblicken können, aber ledigen Standes sind und Angehörige nicht zu er nähren haben, sie bekommen während einer Uebung, auch wenn sie weniger als 14 Tage dauert, gar keinen Lohn, und selbst, wenn sie alle diese Bedingungen erfüllen, so wird ihnen nicht der volle Lohn fortgezahlt, sondern der dritte Teil wird ab gezogen, einerlei, ob die Löhnung etwa so viel oder weniger ausniacht. Man sieht, also, dass auch der Staat sich den Umstand 7.11 nutze macht, dass der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sogen, dispositives Recht enthält, eine Bestimmung, die durch Parteiabrede aufgehoben oder abgeändert werden kann. werden, um wenigstens eine zu ermöglichen. Wie andere Dresdner M at h e m a ti sc h - P h y si k al i sch e Der Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden. 111 7. Oktober besuchte der Verein für Erdkunde in Dresden den Mathematisch-Physikalischen Salon im westlichen Flügel des Zwingers. Er wurde dort be- griisst von dem Direktor des Salons. Herrn Professor Pattenhausen von der Königlichen Technischen Hochschule, der in seiner die Besichtigung einleitenden Rede zu nächst darauf hinwies, dass diese Sammlung zwar die kleinste unter den im Zwinger aufgestellten Sammlungen sei, nichtsdesto weniger aber sehr beachtet zu werden verdiene, vor allem wegen der grossen Zahl historisch bedeutsamer Gegenstände, die sie ent hält. Der ihm zugewiesene Saal in dem zunächst der Ostra-Allee gelegenen Pavillon am Zwingerwall ist der einzige Teil des Zwingerbaues, der ganz vollendet worden und in dieser Gestalt bis heule erhalten geblieben ist. Er zeichnet sich durch die schöne Marmorausstattung aus. zu der nur sächsisches.!Gestein Kunstsammlungen, ist auch der Salon aus der Kunstkammer ent standen, die Kurfürst August aulegte. Aus dieser wurden 1730 die mathematischen und physikalischen Gegenstände abgesondert, und an der Stelle aufgestellt, wo sie sich heute noch befiuden. Das Ganze zerfällt in drei Hauptabteilungen, für Mathematik, für Physik nebst Meteorologie und für Astronomie, Raummangel macht es leider unmöglich, jede Abteilung für sich gesondert aut- zustellen. Die Herren Professor Pattenhausen und Konservator Engel mann führten die Besucher durch die drei Abteilungen und er läuterten einzelne der Instrumente und Apparate. Diese ent stammen vornehmlich dem 16, 17, 18. und 19. Jahrhundert, und es ergab sich aus den Erläuterungen, dass unsere Sammlung gerade viele Gegenstände besitzt, die in der Zeit ihrer Erfindung oder in einer dieser sehr nahe gelegenen Zeit, entstanden sind, und diesen reihen sich andere aD. an denen die allmähliche Ver vollkommnung der Apparate und Instrumente verfolgt werden kann, so bei Vermessungsinstrumenten, wie der Libelle und anderen Nivellierungsinstrumenten, dem Schrittzähler, dem Panto meter oder Instrument zum Messen von Längen, Horizontal- oder Vertikalwinkeln, bei Mikroskopen, Fernrohren und anderen. Es ist. uns nicht, möglich, das näher darzulegen, nur einiges sei hervorgehoben. Eine Rechenmaschine von Pascal ist. schon um 1650 entstanden, ein Pantometrum von Sehissler 1569. Kom passe von Kurfürst August 1562, ein Astrolabium von Matthias tleintz in Zwickau 1631. Von grossem Interesse sind die beiden riesigen Brennspiegel dos Barons v. Tschirnhausen. mit denen er Silber zu schmelzen vermochte. Aus solchem Silber wurden Denkmünzen für hohe Personen gegossen. Der Salon besitzt ferner ein astronomisches Fernrohr von Fraunhofer, das von der Deutschen Kommission für die Beobachtung des Venusdurchgangs 1874 bis 1882 benutzt, worden ist, ferner eine ovale Taschenuhr mit eckigen Rädern, ein sogen. Nürnberger Ei. Eine neue Erwerbung ist eine Kunstuhr, 1882 bis 1901 von E. Weber in Gotha angefertigt, die den scheinbaren Lauf der Gestirne und alle Zeit- und Kirchenkalenderangaben selbsttätig darstellt, und zwar bis vor Christi Geburt zurück und bis auf 2000 Jahre hinaus. Bemerkenswert sind ferner eine Anzahl von Erd- und Himmelsgloben, darunter wahre Riesen, auch ein arabi scher Himmelsglobus, weiter Mondphotographioen. Es muss noch besonders hervorgehoben werden, dass ein grösser Teil der In strumente mit den feinsten Gravierungen versehen oder sonst höchst geschmackvoll verziert, ist. so dass der Mathematisch-Physikalische Salon auch kunstgewerblich von hoher Bedeutung ist. Zuletzt, führte Herr Professor Pattenhausen die Besucher in das Observatorium, in dem sich die zur Zeitbestimmung und Zeit abgabe dienenden Instrumente befinden, von denen besonders das Passage-Instrument von G. Hoyde in Dresden, der Chronograph von Ausfeld und die Normaluhr von Strasser A Rohde in Glashütte hervorzuheben sind. Herr Protessor Pattenhausen er läuterte diese Instrumente und ihren Gebrauch ausführlich, ebenso die Zeitbestimmung mit ihrer Hilfe und die telegraphische Weitergabe der dadurch gewonnenen mitteleuropäischen Zeit, an die Königliche Genoraldirektion der Staatseisenbahnen alltäglich früh 8 Uhr 50 Minuten. Uhrmacher benutzen die Einrichtung, um sich genaue Zeit zu holen. Für die grosse Oeftentliclikeit wird ebenfalls täglich, ausser Sonn- und Feiertags, auf der Plattform durch ein Glockensignal der genaue mitteleuropäische Mittag durch einen tieferen Glockenschlag abgegeben, dem vier hellere vorhergehen.
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