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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- ArtikelCentral-Verband 301
- ArtikelDie Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung 302
- ArtikelZur Neuregelung des Submissionswesens 303
- ArtikelEine befremdliche Gerichtsentscheidung 304
- ArtikelEinberufung eines Angestellten zu einer militärischen ... 304
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 306
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg V. 307
- ArtikelOrtsübliche Kündigungsbedingungen gelten als stillschweigend ... 307
- ArtikelStromschlußvorrichtung für elektrische Uhren zum Hervorbringen ... 308
- ArtikelStromschlußvorrichtung (Kippschalter) mit in einer Röhre ... 309
- ArtikelUhren Ausstellung, veranstaltet bei Gelegenheit des am 21. ... 310
- ArtikelJubiläum des Herrn Felix Nens, Leipzig 311
- ArtikelJuristischer Briefkasten 311
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 312
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelArbeitsmarkt 316
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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112 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 20. V. W. Die Gesellenprüfung ist allerdings eine Angelegenheil, auf welche das Gesetz einen ausserordentlich grossen Wert legt, und daraus erklärt es sieh auch, dass die Gewerbe-Ordnung dem l.ehrlierrn es zur Pflicht macht, den Lehrling dazu anzuhalten, dass er sieh dieser Prüfung unterziehe. Die Möglichkeit aber, den Lehrling tatsächlich zu diesem Schritte zu zwingen, besitzt der Lehrherr nicht, es wäre auch nicht recht einzusehen, wie er (‘inen solchen Zwang mit Erfolg ausüben könnte. Das. was von ihm vernünftigerweise gefordert werden kann und auch gefordert wird, besteht also darin, dass er seinen Einfluss auf den Lehr ling geltend mache, dass er ihn über den Werl der Gesellen prüfung ernstlich belehre und ihn dazu ermahne, sich die Vorteile, die das Bestehen derselben mit sich bringen, nicht entgehen zu lassen. Hat er wiederholt und mit Nachdruck den Lehrling in dieser Hinsicht ermahnt, so hat er das Seinige getan, auch wenn der junge Mann aus Bequemlichkeit oder aus Unverstand der Prüfung fernbleiben sollte. L. M. Die Zulässigkeit der Berufung gegen Urteile des Gewerbegerichts hängt, davon ab, dass der Streitgegenstand einen Wert, von mindestens 100 Mk. darstelle. Dieser Wert muss vor handen sein in dem Zeitpunkte, in welchem das Urteil selbst gefällt wird. Hat also beispielsweise jemand auf 300 Mk. geklagt, dann aber seinen Anspruch auf 90 Mk. ermüssigt, weil er ihn im übrigen als unbegründet erkannte, oder hat ihn der Beklagte in Höhe von '210 Mk. befriedigt, so dass nur noch 90 Mk. streitig bleiben, so kann keine von beiden Parteien gegen die Entscheidung, die dann über diese 90 Alk. gelallt wird, die Berufung einlegen. Diese Beratung selbst aber geht an das Landgericht desjenigen Bezirks, in welchem das Gewerbegericht seinen Sitz hat. Ihn das Rechtsmittel aber in der zweiten Instanz durchzuführen, muss man einen bei dem betreffenden Landgerichte zugelassenen Anwalt zuziehen, da eine Partei ohne Rechtsanwalt vor der Zivilkammer eines Landgerichts nicht, auftreten darf. Die Bern tu ngsl rist. betrügt einen Monat, sie muss schriftlich eingelegt und von einem zugelassenen Rechtsanwälte unterzeichnet werden. Allo diese Sätze gelten auch für das Verfahren vor den Kaufmaunsgerichton. jedoch mit der Massgabe, dass hier die Berulungssumme auf 300, anstatt, wie bei den Gewerbegerichten. auf 100 Mk. festgesetzt ist. A. Th. Es steht durchaus nichts im Wege, dass ein Prinzipal mit seinem Gehilfen eine Vereinbarung treffe, wonach der An gestellte in Fällen auch einer unverschuldeten Krankheit überhaupt keinen Lohn oder doch nicht den vollen Lohn zu fordern haben soll, und eine ebensolche Abmachung kann auch für alle anderen Fälle getroffen werden, in denen der Angestellte ohne sein Ver schulden vorübergehend an der Erfüllung seiner Dienstpflichten verhindert ist. einerlei, ob es sich nun um eine militärische Uebung, um die Teilnahme an einem Familienfeste oder darum handelt., dass er als Zeuge vor Gericht zu erscheinen oder als Beisitzer im Gewerbegerichte oder dergl. mehr zu fungieren hat. Ist aber eine solche Abmachung nicht getroffen worden, so behält es bei den gesetzlichen Bestimmungen des an dieser Stelle schon vielfach und austührlich erörterten tilO des Bürgerlichen Gesetzbuches sein Bewenden. Alb. M. Versuch zur Umgehung des Gesetzes. Da die Gewerbe-Ordnung vielfach Bestimmungen enthält, die den Arbeit geber in seiner Eigenschatt, als Lehrherrn ausserordentlich be schweren. so sucht mancher sich diesen für ihn lästigen Ver pflichtungen! dadurch zu entziehen, dass er einen jungen Alaun, der bei ihm lernen soll, dem Namen nach als Arbeitsburschen einstellt. Alit einem solchen Verfahren aber erreicht man nicht das mindeste, denn das Gericht fragt nicht nach der Bezeichnung, die jemandem im Anstellungsvertrage beigelegt worden ist, sondern es hat zu prüfen, welcher Art tatsächlich seine Ver richtungen waren, ob er diejenigen untergeordneten Dienste zu leisten hatte, die man von einem Arbeitsburschen zu verlangen pflogt, also die Besorgung von Gängen, die Beförderung von Paketen und dergl. mehr, oder ob er auch zu den eigentlichen technischen Hantierungen zugezogen, und namentlich in ihnen unterwiesen worden ist. Stellt das Gericht dies fest, so nimmt ('s ein Lohrverhältnis an. Dr. B. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unten erblinde, Vereine, Freie und Zwangs - Innungen '). Uhrmacher-Verein Allgäu. Generalversammlung am 28. August 1905. Wio schon von anderer geschätzter Seite in Nr. 18 dieser Zeitschrift berichtet wurde, fand, wie alle Jahre, so auch heuer im Gasthaus zum Schiitzen- garten die Generalversammlung statt. Nachdem der Vorsitzende, Kollege 11. Danuheimer-Kempten, die erschienenen Mitglieder aufs herzlichste will kommen geheisseu. trat mau alsogleich in die Beratung einzelner interner Yereiusangelegenheiten, und wurden solche in kollegialer Weise besprochen und zum Nutzen unseres Standes zu Ende geführt. Galt es ja doch, ohige Punkte etwas zu beschleunigen, um zum Hauptpunkte der Tagesordnung, Tnnungsgriindung betreffend, zu kommen. Zu allgemeiner Freude war es dom Vorsitzenden gelungen, den am Sonntag, den 27. August, in Sonthofen sprechenden Sekretär und Syndikus der Handwerkskammer. Herrn Dr. Purpus, in letzter Stunde'-) auch für unsere Versammlung zu gewinnen. Derselbe sprac-h in klarer, leiektverständlicher Weise über das Innungsweson, speziell aber von dem Nutzen einer freien Inming für das Uhrmacherbandwerk, gab auf verschiedene Anfragen erwünschte Auskunft, und machte zum Schlüsse den Vorschlag, eine freie Innung zu gründen. Nach eingehender Debatte wurde hierüber abgestimmt uud ein stimmig die Gründung beschlossen. Als vorläufig mit der Führung derselben sind betraut die Herren II. Danuheimer als Vorsitzender, G. Bachsehmied als Kassierer und W. Martin als Schriftführer; Jahresbeitrag ist 2 Mk., Auf nahmegebühr I Mk. In der zuversichtlichen Hoffnung, alle Herrn Kollegen des ganzen Allgäu in der freien Innung vereint zu sehen, schloss Vorsitzender, nachdem er dem Vortragenden, Herrn Dr. Purpus, noch den herzlichsten Dank zum Ausdruck gebracht, die in allen Teilen schön verlaufene Generalversammlung. Möge die freie Innung für das Uhrmacherhandwerk in Kempten die Kollegen von Stadt und Land zusammenführeu zu Nutz und Frommen unseres Standes, zur Hebung der wahren, idealen Kollegialität. In diesem Sinne von ganzem Herzen ein kräftiges Ad multos annos! Kempten, den 1. Oktober 1905. Heinrich Danuheimer, Vorsitzender. Wilhelm Martin, Schriftführer. Freie Uhrmacher-Innung Bautzen. Dienstag, (len 17. Oktober, nachmittags 3 Uhr, Herbstversammlung in Bischofswerda, Hotel „König Albert“. Th. Thiele, Obermeister. Innung Freiberg und Umgegend. Unsere seitherige, seit acht Jahren bestehende freie Vereinigung ist in eine freie Innung umgewaudelt worden. Die Noukoustituierung erfolgte gestern iu einer Versammlung der bisherigen Vereinsmitglieder im Hotel „Zum roten Hirsch“, hier, der eiu Vertreter der hiesigen städtischen Behörde beiwohnte. Nach dessen Wahl setzt sich der Innungsvorstand wie folgt zusammen: Emil Müller, Obermeister; Carl Sehönherrr, stellvertretender Obermeister; Moritz Mehnert, Kassenführer; Paul Pi etzold, stellvertretender Kassenführer; Karl Arnold, Schriftführer; Maxim. Wahl, stellvertretender Schriftführer; Franz Hill er, Archivar. Freiberg, den 11. Oktober 1905. Karl Arnold, Schriftführer. Uhrmacherverein Bezirk Liegnitz. Sonntag, den 29. Oktober, nachm. von 5 Uhr ab, findet die General versammlung, anschliessend die Feier des Stiftungsfestes, im kleinen Saale des Badehausos statt. Tagesordnung: 1. Begrüssuug, 2. Jahresbericht, 3. Kassenbericht, 4. Vortrag des Vor sitzenden, Kollegen Orth: „Reiseerlebnisse in Italien.“ Ehrensache der Mitglieder ist es, vollzählig und pünktlich zu erscheinen. Von 7 bis 8 Uhr gemeinschaftliches Abendessen nach Belieben. Von 8 bis 12 Uhr Tauz uud Vorträge. Familienangehörige und Gäste sind willkommen. Der Vorstand. I. A.: Julius Hartmann, Schriftführer. 1) Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachriehten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden uud Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 21 bestimmte Einsendungen worden bis spätestens den 24. Oktober an die Adresse des \ orsitzenden Koll. Rob. Freygang, Leipzig, Johannis- platz 24, erbeteu. -) K ä konnten daher leider die Herren Kollegen von dem Vortrag oben genannten Herrus nicht verständigt werden.
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