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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- ArtikelCentral-Verband 301
- ArtikelDie Vereinfachung der sozialpolitischen Fürsorge-Gesetzgebung 302
- ArtikelZur Neuregelung des Submissionswesens 303
- ArtikelEine befremdliche Gerichtsentscheidung 304
- ArtikelEinberufung eines Angestellten zu einer militärischen ... 304
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 306
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg V. 307
- ArtikelOrtsübliche Kündigungsbedingungen gelten als stillschweigend ... 307
- ArtikelStromschlußvorrichtung für elektrische Uhren zum Hervorbringen ... 308
- ArtikelStromschlußvorrichtung (Kippschalter) mit in einer Röhre ... 309
- ArtikelUhren Ausstellung, veranstaltet bei Gelegenheit des am 21. ... 310
- ArtikelJubiläum des Herrn Felix Nens, Leipzig 311
- ArtikelJuristischer Briefkasten 311
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 312
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 315
- ArtikelArbeitsmarkt 316
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 315 Barometer, Thermometer. — Die Firma Richard Lebram versendet auch ein farbiges Plakat für die Semi-Emailleartikel. — In dem grosseu Musterbuche der genannten Firma sind die Verkaufspreise in Zahlen und die Einkaufspreise in der bekannten Buchstabenauszeichnung gegeben. Neue elektrische Taschenlampe. Noch gar nicht lange ist es her, als die ersten elektrischen Taschenlampen auf den Markt kamen. Wie leicht denkbar, waren es die Amerikaner, welche die „ Ever ready “- Lampen zunächst einführten. Da die Preise aber ziemlich exorbitante waren* so wurde in kurzer Zeit auch deutsches Fabrikat teilweise zu sehr billigem Preis auf den Markt gebracht. Eine der neuesten Konstruktionen dieser elektrischen Taschenlampen ist die Herrn Ingenieur G. R. Remus, Halle a. S., geschützte, die ein Fest stellen des Lichtes, und somit die Verwendung beider Hände gestattet, zumal die Lampe bequem mittels angebrachter Vorrichtung im Knopfloch u. s. w. befestigt werden kann. Ganz neu sind die für Militärzwecke besonders ein gerichteten grossen elektrischen Signallaternen mit farbigen Schein werfern, welche bereits sowohl in Deutschland, als auch im Auslande bei vielen Regimentern im Gobrauch sind und sich bei den verschiedenen Manövern gut bewährt haben Gewerbliche Sachverständige. Die vom 4. Deutschen Handwerks und Gewerbekammertage angeregte Bestellung ständiger gewerblicher Sach verständiger durch die Handwerks- und Gewerbekammern hat den Beifall der sächsischen Gewerbekammern nicht gefunden. Die letzteren habeu vielmohr auf ihrer Konferenz erklärt, dass im Königreich Sachsen dafür keinerlei Be dürfnis vorliege, da den in dieser Beziehung zu stellenden Anforderungen durch die bestehenden Einrichtungen und die Ordnung der Verhältnisse bereits bis auf weiteres in ausreichendem Masse Rechuung getragen werde. Nunmehr hat sich auch das Königl. Ministerium des Innern im Verordnungswege dieser Ansicht angeschlosseu, zugleich aber den Wunsch ausgesprochen, dass die Gewerbekammern in geeigneten Fällen sich angelegen sein lassen sollen: I. dem einzelnen Handwerker oder Gewerbetreibenden die gebotene ausser- gerichtliehe Zuziehung eines gewerblichen Sachverständigen auf Anfrage durch Namhaftmachung hierfür geeigneter Personen zu erleichtern, sowie 2. auf Ausuchen auch die Beschaffung des benötigten Gutachtens oder die Beiordnung des Gutachtens, nach Befinden gegen angemessene Sicherstelluug des dem Sachverständigen gebührenden Honorars, jedoch ohne Gewähr für dessen Ein- gaug dem ersteren gegenüber selbständig zu vermitteln. Die Veröffentlichung der Manifestanten. Eine Dresdener Firma hat die Dresdner Handelskammer erneut ersucht, dahin zu wirken, dass die Verzeichnisse der Manifestanten veröffentlicht werden. Die Kammer liess daraufhin bei den Handelskammern in Berlin und Lübeck anfragen, welche Erfahrungen dort mit der weitergehenden Bekanntgabe der Mnni- festantenverzeichnisse gemacht worden seien. Die Auskünfte ergaben folgendes : Die Berliner Handelskammer hat ein von einer Privatfirma herausgegebenes Verzeichnis der Manifestanten zur Einsichtnahme ausgelegt, doch wurde von der Einrichtung wenig Gebrauch gemacht. Dann wurde die Herausgabe des Verzeichnisses von den Gerichten überhaupt als unzulässig bezeichnet. In Lübeck werden die Manifestanten nach Vor- und Zuname, Stand, Wohn sitz und Wohnung seit 1879 im Amtsblatt monatlich bekannt ge geben. Eine Abnahme der Offenbaruugseide infolge dieser Einrichtung hat sich zwar nicht feststellen lassen, doch hält die Lübecker Kammer es für zweifellos, dass durch die Veröffentlichung die Kreditgeber vor manchem Schaden bewahrt worden sind. Schädliche Wirkungen der Einrichtung siud nicht bekannt geworden, wohl aber wird darüber geklagt, dass sich eiuzelne Schuldner der Ableistung des Offenbarungseides im Lübecker Staatsgebiete und damit der Bekanntgabe ihrer Namen entziehen, iudem sie vor Einleitung des Verfahrens ihreu Wohnsitz aus dem Lübecker Staatsgebiete verlegen. Nach Ansicht der Lübecker Handelskammer beweist dies, wie sehr die zahlungs unfähigen Schuldner die Veröffentlichung ihrer Namen fürchten und wie not wendig ein einheitliches Vorgehen der verschiedenen Bundesstaaten ist. Die Dresdener Handelskammer hat sich früher gegen die Veröffentlichung der Manifestanteuverzeichnisse ausgesprochen. Wichtiges vom Pfandleihgewerbe. Ungültige Bekanntmachung des Polizeipräsidenten. Eine auf Grund einer ministeriellen Ver ordnung erlassene Bekanntmachung des Polizeipräsidenten von Berlin wurde für rechtsungültig erklärt. Der Minister des Innern hat unter dem II. Juli 1882 die Polizeibehörden ermächtigt, die im § 38 der Gewerbe-Ordnung vorgesehenen Vorschriften für die Führung der im Pfandleihgewerbe er forderlichen Bücher in Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der örtlichen Verhältnisse selbständig zu erlassen. Auf Grund der Verordnung hat der Polizeipräsident von Berlin durch Bekanntmachung vorgeschrioben, dass die Pfandleiher zwei Bücher zu führen habeu, in dom einen siud die an geraden Tagen gemachten Geschäfte und in dem anderen die au ungeraden Tagen einzutragen. Die Uebertretungen dieser Bestimmungen sind in der Gewerbe- Ordnung mit Strafe bedroht. In einem Straffall wegen Uebertretung der ge dachten Bekanntmachung hatte der erste Strafsenat des Kammergerichts die endgültige Entscheidung zu treffen. Es wurde unter folgender Begründung die aus eiuer anderen Ursache erfolgte Freisprechung des Angeklagten bestätigt: Iu dem preussisehen Gesetze betreffend die Ausführung des Pfandleihgewerbes vom 17. März 1871 ist bestimmt, dass die von den Pfandleihern gemachten Geschäfte iu fortlaufender Reihenfolge in das vorgeschriebene Buch einzutragen seien. Dem widerspricht die Vorschrift der Bekanntmachung des Polizeipräsidenten von Berlin, nach der in jedem der beiden Bücher Lücken entstehen müssen. Die Bekanntmachung war daher für rechtsunverbiudlich zu erklären. Aus Köln. Entwischt. Bekanntlich wurde am Fronleichnamstage dieses Jahres der Uhrmacher Greven, Frau Schwanenberg und ein Gehilfe wegen gewerbsmässiger Hehlerei und mehrere Taschendiebe, die gestohlene Uhreu zu dem Uhrmacher Greven in dessen Geschäft an der Malzmühle gebracht hatten, von der Kriminalpolizei verhaftet. Bei dieser Gelegenheit beschlagnahmte die Kriminalpolizei u. a. eiue Anzahl Uhveugohäuse und eiue grössere Summe Geld. Es haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Per sonen bei der Kriminalpolizei gemeldet, denen bei Festlichkeiten Uhren im Gedränge gestohlen worden waren, und welche zum Teil die Uhrgehäuse als diejenigen der gestohlenen Uhren wiedererkannten. Es lagen damals nicht genügend Verdachtsmomente vor, um auch die Frau Greven wegen Hehlerei festzunehmen, denn sie war erst einige Tage vor Entdeckung des Hehlernostes mit Greven standesamtlich getraut wordeu. Die Frau Greveu ist nuu vor kurzem verschwunden, und zwar in Begleitung eines verheirateten Mannes. Verschiedene Anzeichen legen die Vermutung nahe, dass die Frau Greven von den auf Unrechte Weise erworbenen Wertsachen verschiedene im Versteck ge halten und nachträglich sich angeeignet hat. Die Kriminalpolizei hat der Staatsanwaltschaft Mitteilung von dem Verschwinden der Frau Greveu gemacht, und hat die Staatsanwaltschaft sofort die nötigen Schritte eingeleitet. Grosse Diebstiihle in der Deutschen Gold- und Silber-Seheide- nnstalt zu Frankfurt a. Main. In der Gold- und Silbor-Schoideanstalt (Aktiengesellschaft) wurden grosse Diebstähle entdeckt. Ein Postassisteut und zwei Kellner wurden verhaftet. Gerichtsverhandlung iu Dessau; Feilbieteu einer Damenuhr. Die Auktionatoren Friedrich K. und Hermann F.. beide iu Bernburg, erhielten von der dortigen Polizeiverwaltung ein Strafmandat, weil sie am 9. April d. J. bei einer im Gasthof zum „Deutschen Hause“ in Bernburg stattgefuudeueii öffentlichen Auktion, mithin an oinern öffentlichen Orte, eine Damen uhr feilgeboten hatten. Bei der Auktion hatte K. ausgerufen, während F. das Protokoll führte. Beide hatten im „Deutschen Hause“ ein Zimmer für ihre Auktionszwecke gegen monatliche Entschädigung und Provision von jeder Auktion gemietet. Das Schöffengericht Bernburg sprach beide Auktionatoren frei, weil sie iu ihrem ständigeu Versteigeruugsraum und nicht an öffentlichen Orten die Uhr feilgeboten hatten. Auf die Berufung des Staatsanwalts hob die Strafkammer die Entscheidung auf und erkannte auf 1 Mk. Geldstrafe, eventuell I Tag Haft gegen beide Auktionatoren, da das Feilbieton der Damon- uhr an einem öffentlichen Orte erfolgt sei. Ein poetischer Abschied. Ein Uhrmacher aus Posen, der seit etwa zwei Monaten am Türmchenswall zu Köln eiu Uhrengeschäft betrieb, ist dieser Tage während der Nacht, ohne seine Wohuung zu kündigen und ohne die rückständige Miete zu zahlen, ausgerückt. An der Türe zu seiner Wohnung fand mau am Morgen einen Zettel mit der Aufschrift: „ln einem kühlen Grunde, da geht ein Mühlenrad, II .... ist verschwunden, der hier gewöhnet hat.“ Konkursnachrichten. Nürtingen. Uhrmacher Albert Kehrer, am 28. September Konkurs eröffuet; Anmeldefrist bis 18. Oktober, Prüfungstenniu am 26. Oktober. Silberkurs. 800 / 10 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 73 Mk. oder per g 7,3 Pfg. Frage- und Antwortkasteii. Frage 1467. Wo erhält man Telephonuhren für Dreiminuten • Gespräche, die eine grössere Glocke als die Chrouoskope habeu und nicht nur einen Glockenschlag beim Schlüsse geben, sondern mehrere? Verbandsmitglied A. K. Frage 1469. In welchem Verhältnis soll sich bei einem Sckuudenreguhitor der Durchmesser der Schnurrollo zum Durchmesser der Gewichtswal/.e ver halten? K. iu S. Frage 1472. Bestehen brauchbare Regeln über die Stärke und Breite der Pendelaufhiingungsfedern im Verhältnis zur Länge des Pendels und zur Schwere der Pondellinse? Abonuent 0. K. Frage 1474. Welche Fabrik im Schwarzwald befasst sich mit der Her stellung von Uhrworkon, welche ein Laufwerk zu zweimal am Tage beliebig verstellbarem Zeiten auslösen? Verbandsmitglied R M. Frage 1475. Woher bezieht man 14 Tago gehende Sigualuhron, die auf Tag- uud Nachtzeiten einzustellen sind und elektrische Signale geben, mög lichst minutenweise einzuschallen? E. K. Frage 1476. Auf welche Weise bewerkstelligt man am rationellsten das Gelbbrenneu kleiner Messingteile? J. L. in Br. Frage 1477. Welches ist der beste Betrieb des Uhrmachers für den Drehstuhl und Zapfenrollierstuhl? Was für Erfahrungen wurden beim Betrieb der Motoren gemacht? Welches sind die praktischsten Fussschwungriider und wer fertigt solche? Verbandsmitglied H. in H. Frage 1478. Welcher Fabrikant liefert Hausuhrgehwerke mit Kettenzug, bei welchen sich das Kettenrad in 24 Stunden einmal herumdreht ? Gebraucht werden drei solcher Werke. A. S. Zur Frage 1473. Trompeteruhren mit besten Werken liefert Theod. W audschn eider, Hamburg. Der Schluss der Inseraten-Annahme (Arbeitsmarkt u. s.w.) für die am 1. November erscheinende Nummer findet am 30. Oktober, vor mittags S Uhr, statt. Prospekt. Der heutigen Nummer des „Journals“ liegt ein Prospekt mit Bestellkarte des Ingenieurs C. Diet-zscho 1 d, Krems a.D., bei. worauf wir hierdurch noch besonders aufmerksam machen.
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