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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann darf man die Veranstaltung eines Ausverkaufs ankündigen?
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Stile Ludwig XIV., XV. und XVI
- Autor
- Messerer, Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- ArtikelCentral-Verband 317
- ArtikelKonferenz der grossen deutschen Uhrmacherverbände mit dem ... 318
- ArtikelDie Verpfändung von Buchforderungen 319
- ArtikelWann darf man die Veranstaltung eines Ausverkaufs ankündigen? 321
- ArtikelDie Stile Ludwig XIV., XV. und XVI 323
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg VI. 327
- ArtikelUnsere Werkzeuge 328
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 329
- ArtikelInnungs- und Verbandsnachrichten 329
- ArtikelVerschiedenes 331
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 332
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 82 B zu ziehen sein, ob eine angemessene Ermässigung der Preise statlfindet, und endlich wird durch die Bestimmung einer Frist, wiihrend welcher der Ausverkauf sich vollziehen muss, auch der Möglichkeit eines Nachschubes schon sogleich wirksam vorgebeugt, Bedarf es einer polizeilichen Genehmigung für die Vornahme eines Ausverkaufs, und soll dieso wiederum nur nach einer vor aufgegangenen Prüfung der Verhältnisse gewährt werden, so macht man auch alle jene Scheinausverkäufe unmöglich. Es kann dadurch auch verhindert werden, dass jemand ein Warenlager an sich bringt, um es im Wege des Ausverkaufs zu veräussern, oder sagen wir, zu verschleudern, lediglich in der Absicht, nachdem dies geschehen, neue Waren anzuschaffen, und das alte Spiel von frischem zu beginnen. Der Ruf nach der Polizei mag sonst vielfach nicht am Platze sein, und es dürfte sich in zahlreichen ändern Fällen, wo er ertönt, wirklich mehr empfehlen, wenn die Geschäftswelt aus eigenen Kräften Abhilfo sich verschaffte, hier aber, wo sich dies als schlechterdings un ausführbar erweist, ist es gerade die Aufgabe der Behörde, helfend und zugleich auch reinigend einzugreifen. ►•sse*— Die Stile Ludwigs XIV., XV. und XVI. 1 ) Von Ernst Messerer. [Nachdruck verboten.] ie Franzosen benennen die Stilperioden des Barock, Rokoko und Zopfes nach den Rogierungszeiten der einzelnen Herrscher. Diese Sitte ist, wie so viele andere Sitten und Unsitten, vielfach auch von den Deutschen übernommen worden, nur mit dem Unter schiede, dass sie sich häufig nicht ganz klar über die Stilart sind, in die sie die zu klassifizierenden Objekte einreihen sollen. Im allgemeinen lässt sich gegen die Uebernahmo der in der Ueber- schrift genannten Stilbezeichnungen seitens der Deutschen kaum etwas einwenden. Die Bezeichnungen, richtig angewandt, sind äusserst prägnant, kurz und umfassend. Ferner, warum sollen wir die französischen Benennungen nicht uns zu eigen machen, wo wir, d. h. unsere Vorfahren, die Stile selbst als jeweils Neuestes, Schönstes, Geschmackvollstes, Geistreichstes direkt aus Paris übernommen haben? Nicht alles Barock z. B. ist Stil Ludwigs XIV.; wir Deutsche haben damals auch von den Italienern, vielleicht auch Niederländern, entlehnt, manches auch selb ständig ausgebaut, Rokoko und Zopf (Klassizismus) oder den Stil Ludwigs XV. und XVI. aber verdanken wir völlig dem Geschmack der „grossen Nation“. Zweck der nachfolgenden Kapitel nun ist, die Stile der drei Ludwige nach ihren Erkennungszeichen, ihrer Entwicklung und ihren Unterschieden in möglichster Kürze in Wort und Bild vorzuführen, um die Auseinanderhaltung derselben und die Altersbestimmung von Altertümern zu erleichtern. Zuletzt hat eine solche Besprechung speziell auch für Goldschmiede Interesse insofern, als gerade ihre französischen Vorläuter besonders unter den Ludwigen ganz Grossartiges leisteten, und weil Ar beiten in dem einen oder anderen Ludwigstil auch heute noch und wohl noch lange von Auftraggebern verlangt werden. Wir werden versuchen, die Stileigentümlichkeiten mit ihrem historischen, kultur- und sittengeschichtlichen Hintergrund zu entwickeln. 1. Der Stil Ludwigs XIV. Der trotz mancher Hohlheit grosse Zug der Zeit (1643—1715), die Strahlenkrone der königlichen Allgewalt in ihrer höchsten Blüte, gab den schönen Künsten, dem ganzen öffentlichen Leben den Stempel verfeinerten Geschmacks, verfeinerter Kultur, selbstbewussten und schaffensfrohen Kunst empfindens. Der Hof von Versailles, voll Eigenliebe, Stolz und Despotenlaune, spannte mit Geschick und Energie die Kunst an seinen Triumphwagen und machte sie seiner Herrschsucht, seinem Stolz, seiner Prachtliebe und seiner religiösen Schwärmerei untertan. Weil er eine wirklich fürstliche Umgebung haben wollte, diktierte Ludwig XIV. mit Hilfe erlesener Männer der Kunst und Wissen schaft Paris und damit der gebildeten Welt den Geschmack in Kunst, Literatur, Moden und Lebenseinrichtungen, und seine religiöse Schwärmerei und Unterwürfigkeit — er gefiel sich in t) Hierzu die Figuren 1 — 4; mit besonderer Erlaubnis des Bayrischen Kuustgewerbe-Vereins. der Rolle des vor dem Göttlichen die Knie beugenden Autokraten — führte ihn dazu, aus galanten Abenteuern und üppigen Orgien heraus die Hugenotten unbarmherzig zu verfolgen. Vom Riech fläschchen der Kokotte griff' er mit dem gleichen Gefühl der Souveränität zum Richtschwert. Als ein fast, stets glücklicher Kriegsherr arbeitete er mit gleicher Bravour an den Segnungen des Friedens, hob Fabriken und Manufakturen. Handel und See wesen, schuf eine glänzende Marine, ordnete den Staatshaushalt, organisierte in mustergültiger Weise das Heerwesen und vereinigte in seinem Ministerkabinett eine Ueberlegenheit der Talente, die allen seinen ehrgeizigen Plänen ungemein zu statten kam. Der „grosse König“, wie ihn die Geschichte nennt, war verführerisch, hinreissend, wenn er es sein wollte, und schrecklich, wenn er zürnte. Und alles lag ihm zu Füssen. Dio grossen Ideen der Einheit der Nation, dio mustergültige gesetzliche Ordnung und die ruhmvolle Stellung in der Welt verschafften dem Königtum Respekt und freudigen Gehorsam. Durch sieg reiche Kriege wuchs seine Macht und der Reichtum des Landes. Schmeichler priesen seine Regierung als das goldene Zeitalter Frankreichs. Venedig musste seine Kunstfertigkeit dem berühmten Lande leihen und sah bald in den französischen Strumpfwirkern, Tuchbereitern, Spiegel- und Spitzenverfertigern seine schlimmste und ernsteste Konkurrenz. Die Industrie bedurfte einer starken Flotte. Ludwig XIV. machte Frankreich zur Seemacht, stellte damit England in den Schatten, legte Häfen an, und bald be herrschte Marseille und Toulon den Handel nach der Levante und den neuen Kolonieen. Die Rechtspflege wurde vereinfacht und Gesetze wurden geschaffen, die herab zum letzten Bauern nicht nur respektiert wurden, sondern auch ein hohes Ansehen genossen. All diese Lichtblicke wurden aber noch verdunkelt, von dem Glanz und Ruhm des Hoflebons. Den König zierte ritterlicher Anstand, den er selbst bei seinen zahlreichen Liebschaften nicht aus dem Auge verlor, und so verstand er es, auch bei seiner Umgebung das üppigste Leben in eine strenge Hofetikette zu zwängen. Der Adel drängte sich zu seinen feen- und märchenhaften Festen aller Art, zu seinen Karussellpartieen, Balletten, Feuerwerken, zu Opern und Theatern, wozu die ersten Geister Frankreichs ihre vom König fürstlich belohnten Talente liehen. Indem Dichter, Künstler und Gelehrte in der Verherrlichung des Königs keine Grenzen mehr kannten, erhoben ihro Poeme, Phantasieen und Doktrinen den Allgewaltigen zum wahren Gott. Und alles gelang ihm fast spielend. Unter seiner Pland entstanden kostbare Biblio theken, wertvolle Druckwerke, grossartige Anstalten für Natur wissenschaften, Astronomie und Altertumskunde, Akademieen für AVissenschaften, Malerei, Bildhauerei und Musik. Die Wissenschaften verdankten ihm die Gründung eines Observatoriums, die Einrichtung eines botanischen Gartens, die Ausführung einer Forschungsreise nach Cayenne und anderes mehr.' Sein Ruhm stieg täglich, und um seine Gunst buhlte die zivilisierte Welt. Die feine Geselligkeit, der gute Ton, die ge wandten Manieren des Hofes, französische Sprache und Literatur eroberten sich unter seinem Feldherrnblick ganz Europa. Er selbst, der „Sonnenkönig“, gefiel sich zwischendurch auch in praktischer Eroberungspolitik; er nahm Strassburg weg, verwüstete die Pfalz und die Rheinlande, und Heidelberg ging in Flammen auf. Im Zenith seines Ruhmes und seiner Macht nannte er zuletzt Spanien, Mailand, die Niederlande und das Eisass sein eigen. Aber nicht lange; das Strafgericht der Vorsehung erreichte ihn mit. aller Härte, und als er 1715 starb, liess er ein herabgekommenes Land zurück, herabgekommen an Geldmitteln und Kredit, an Moral und guter Sitte, an Lebensmitteln und Bevölkerungszahl, an An sehen und gutem Namen. Die Regierung Ludwig XIV. war trotzdem für Frankreich eine Blütezeit. Und grosse Zeiten gebären grosse, erhabene Gedanken. AAhis AVunder, dass die Kunst unter einem solchen König einen unbeschreiblichen Aufschwung nahm! Sie ist genau das Spiegelbild der damaligen Kulturhöhe, eine glänzende Folie eines raffiniert üppigen, prächtigen, aber noch nicht verweichlichten Lebens. Das starre Rückgrat des Königs zwang auch sie in eine konventionelle Etikette, die von Steifheit sehr weit entfernt war. AVenn wir den Stil Ludwig XIV. mit dem heutigen modernen
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