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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht des Aufsichtsratesder Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte i.S. über das XXVII. Schuljahr 1904/1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gehilfen und Lehrlinge im ausserdienstlichen Verhältnis
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- ArtikelCentral-Verband 333
- ArtikelBericht des Aufsichtsratesder Deutschen Uhrmacherschule zu ... 334
- ArtikelGehilfen und Lehrlinge im ausserdienstlichen Verhältnis 335
- ArtikelUhr mit Zeitregelung durch den Lauf einer Kugel 337
- ArtikelDie Stile Ludwig XIV., XV. und XVI 338
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg VII. 342
- ArtikelDie Vereinigten Staaten als Einfuhr- und Ausfuhrland für ... 343
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 346
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 347
- ArtikelVerschiedenes 347
- ArtikelVom Büchertisch 348
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 348
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 335 Klasse 11 (Herr Lehrer Hesse ,jun.): Acht fortige, zwei in Arbeit, belindliche Mikrometer, zwei astatische Nadelpaare, vier Tourbillou-Chronometer-Gangmodelle, vier Chronometer-Gang modelle mit Federhemmung, eines desgleichen mit Wippe, acht Ankergangmodelle, ein Stiftanker-Gangmodell, zwei Cvlinder- uhren, sowie 25 angefangene Taschenuhrwerke und je ein Eeisc- uhrgang mit Cylinder-, Anker- und Ckronometergang. Klasse I (Herr Lehrer Hesse sen.) war an der Ausstellung beteiligt mit: Einer Unruh wage, sechzehn fertigen Taschenuhren, fünf angefangenen, darunter ein Chronometer und ein Chrono meter-Tourbillon, vier Chronometer- und ein Anker-Tourbillon- Gangmodell, ein Cylindergangmodell, ein astatisches Nadelpaar, eine Messbrücke mit zwei verschiedenen Widerständen, eine astro nomische Pendeluhr mit Kommutator und Minutenkontakt, System Strasser. Im Laufe des Jahres wurden 218 zum Teil umfangreiche Reparaturen von den Schülern ausgeführt. Von den vorstehenden Arbeiten sind die beiden halbstündigen Gangmodelle seitens des Herrn Lehrer Lindig und das Stiftanker-Gangmodell von Herrn Lehrer 0. Hesse zur Bereicherung der Lehrmittelsammlung aus geführt worden. Die gesamte Prüfung in Verbindung mit der Ausstellung ergab ein Bild einer gesunden Weiterentwicklung der Schule und zeigte, dass alle Errungenschaften und Fortschritte der Neu zeit den Schülern zugänglich gemacht wurden, was auch die zur Prüfung anwesenden Sachverständigen mehrfach lobend an erkannten. Der Aufsichtsrat der Schule ist um ein schätzenswertes Mitglied in der Person des Herrn Hofuhrmacher A. Engelbrecht- Potsdam vermehrt worden. Er besteht somit aus den Herren: Uhrenfabrikant Richard Lange, Vorsitzender, ,, Emil Lange, stellvertr. Vorsitzender, Bürgermeister Dr. Wagner, Stadtrat Gustav Gessner, Uhrenfabrikant Ernst Kasiske, „ Georg Heinrich, Fabrikdirektor Julius Bergter, Fabrikant Ludwig Trapp, Zeigerfabrikant Paul Gläser, Carl Marfels, Berlin, Hofuhrmacher A. Engelbrecht, Berlin, Professor Ludwig Strasser, Direktor. Der Lehrkörper der Schule ist unverändert geblieben. Der selbe hat folgende Zusammensetzung: Professor Ludwig Strasser, Direktor, Lehrer für höhere Mathematik, Theorie der Uhrmacherei, Spezielle Elektro technik, Fachzeichnen, darstellende Geometrie, Orts- und Zeitbestimmungen. Hermann Romershausen, Lehrer für elementare Mathematik, Physik, Chemie, Theoretische Mechanik, Buchführung und Linearzeichnen. Gustav Hesse, I. praktischer Lehrer und stellvertretender Direktor, zugleich Lehrer für Technologie und Uhren kunde. Oskar Hesse jun., praktischer Lehrer. Gustav Lindig, praktischer Lehrer. Oberlehrer Adolf Paatz. dirigierender Lehrer an der Volks schule, Lehrer für fremde Sprachen. Alfred Müller, Kantor an der Volksschule, Lehrer für deutsche Sprache und Geschäftsaufsätze. Richard Gläser. Uhronfabrikant, Turnlehrer. Aus Fachkreisen hat die Schule folgende Zuwendungen erhalten: Vom Central-Verband der Deutschen Uhrmacher 1300Mk\, vom Deutschen Uhrmacherbund 1250.10 Mk., von der Vereinigung für Chronometrie 800 Mk , vom Verband Deutscher Uhrengrossisten .500 Mk., von der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung. Zentral stelle Leipzig, 200 Mk. Ferner hat die Königlich Sächsische Staatsregierung die Schule mit 9550 Mk. unterstützt. Die Redaktionen der nachstehend angegebenen Zeitungen haben der Schule Freiexemplare gewährt: „Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst“, „Deutsche Uhrmacherzeitung“, „Leipziger Uhrmacherzeitung“, „Allgemeine Uhrmacherzeitung“, „Süddeutsche Uhrmacherzeitung“. „Giornale degli Orlogiai“, „Kosmos“. „Kraft und Lieht“. Für alle diese Zuwendungen bittet der Aufsichtsrat, den Aus druck des wärmsten Dankes entgegen zu nehmen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Schule dem fortdauernden Wohlwollen der Hohen Königlichen Staatsregierung, sowie den Uhrmaehervereinigungen und sonstigen Freunden und Gönnern. Glashütte i. Sa.. im Oktober 1905- Der Aufsichtsrat der Deutschen Uhrmacherschule. Richard Lange. Vorsitzender. Gehilfen und Lehrlinge im ausserdieiiBtlichen Verhalten. Von Dr. jur. Biberfeld. [N . 0 hdr„ck verbot,,,.] ielf'ach ist man geneigt, die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den, wenn man so sagen darf, rein dienstlichen Verkehr zu beschränken. Man meint, dass, wenn die Vesper geschlagen, der junge Mann sein Werkzeug hinwirft und die Arbeit als benedet ansieht, dann der Prinzipal ihm auch nicht das mindeste mehr zu sagen habe, von da an sei er im vollen Umlänge und im eigent lichen Sinne des Wortes ein freier Mann, der tun und lassen darf, was immer ihm beliebe. Dasselbe Recht glauben auch sogar die Lehrlinge für sich ansprechen zu dürfen, namentlich dann, wenn sie nicht in die Häuslichkeit des Lehrherrn aufgenommen sind: sie sind ebenfalls der Ueberzeugung, dass, sobald der Feierabend eingetreten ist, der Meister ihnen nichts mehr zu sagen habe, und leider finden sie sogar bei den eigenen Eltern nur allzu oft Unterstützung und Befürwortung in diesem Glauben. Befragt man nun aber das Gesetz um seine Meinung, so muss man leider sagen, dass es sich ja vor allen Dingen in Ansehung der Gehilfen und Gesellen, sowie der einfachen Arbeiter in ein gewisses Dunkel gehüllt hat. Es fehlt an jedem klaren unzweideutigen Ausspruche, nach welchem man die Scheidegrenze ziehen konnte, und man sieht sich deshalb darauf angewiesen, aus den einzelnen gelegent lichen Bemerkungen, die im Gesetzestexte sich linden, den wahren Willen des Gesetzgebers zu erforschen. In § 121 der Gewerbe ordnung heisst es nun zunächst: „Gehilfen und Gesellen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten; zu häus lichen Arbeiten sind sie nicht verbunden.“ I. Die Gesellen und Gehilfen werden hiernach verpflichtet, den Anordnungen ihres Prinzipals nach zwei verschiedenen Richtungen hin Folge zu leisten, nämlich einmal in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten, und sodann auch im Hinblick auf die häuslichen Einrichtungen. Was aber unter letzteren zu verstehen sei, kann einem Zweifel nicht unterliegen. AVenn ein Arbeitgeber seinem Gehilfen freie Wohnung, nicht, aber auch Beköstigung in der eigenen Häuslichkeit gewährt, so ist es sein gutes Recht, diesem seinem Angestellten vorzuschreiben, wann er von seinen abendlichen Spaziergängen zurückkehren müsse, denn die Festsetzung der Stunde, zu welcher man allgemein im Hause die Ruhe aufsucht, gehört zu den häuslichen Einrichtungen, denen sich, wie gesagt, auch der Gehilfe fügen muss. Um es mit einem AVorte zu sagen, so besitzt unter solchen Umständen der Gehilfe keine freie Verfügung über den Haus schlüssel; er darf von ihm nur so oft und nur in dem Umfango Gebrauch machen, als sein Prinzipal es ihm gestattet. Je weiter nun aber die häusliche Gemeinschaft selbst sich ausdehnt, desto weiter natürlich auch reicht die Befugnis des Prinzipals, durch seine Anordnungen die Lebensweise und die Lebensart des Angestellten zu regeln. AVird dem letzteren im Hause auch die Beköstigung gereicht, so muss er sich natürlich an die Stunden binden, zu welchen die Mahlzeiten eingehalten werden: er hat sich zu ihnen auf Verlangen des Prinzipals pünktlich einzufinden. Es würde zu weit führen, hier auf alle Einzelheiten, die sich im Leben des Gehilten täglich einstellen, näher einzugehen; das
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