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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorsicht bei der Ablieferung von Wertgegenständen!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- ArtikelCentral-Verband 365
- ArtikelZur Geschichte von Glashütte 366
- ArtikelIV. Konferenz der beiden deutschen Uhrmacherverbände mit dem ... 367
- ArtikelDas Reichsgesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren 368
- ArtikelPetition an das Reichamt des Innern um die Abänderung des §67 ... 369
- ArtikelKurze Betrachtungüber die geplante Zulassung eines 0,333 ... 369
- ArtikelVorsicht bei der Ablieferung von Wertgegenständen! 371
- ArtikelUhrzeigerwerk mit durchgehender Minutenwelle 372
- ArtikelGongfuß als Werkträger für Uhren 372
- ArtikelMuster- und Modellrecht 373
- ArtikelUnverlangte Zusendung von Waren 373
- ArtikelErrichtung einer Zentralstelle für Industrie, Gewerbe und Handel ... 373
- ArtikelZur künstlerischen Ausbildung der Handwerker 375
- ArtikelJuristischer Briefkasten 377
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 377
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 378
- ArtikelVerschiedenes 378
- ArtikelVom Büchertisch 379
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 379
- ArtikelArbeitsmarkt 380
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 87 i Vorsicht hei Ablieferung von Wertgegenständen! n der letzten Nummer unseres Organs behandelte unser Syndikus, Herr Dr. Bibert’eld. in einer Ab handlung „Wer muss den Schaden ersetzen?“ ein ebenso interessantes wie auch für die Praxis be herzigenswertes Kapitel aus dem Geschäftsleben. Nur zu häufig wird in der Zustellung von Uhren und anderen Wert gegenständen nicht mit der nötigen Sorgfalt verfahren. In vielen Fällen werden solche in der einfachsten Umhüllung, ohne ge nügende Verpackung oder sonstige Sicherung dem Boten zur Ablieferung überwiesen. Ist der Verlauf eines derartigen Ver fahrens für den Absender zumeist, auch ein günstiger, so ist er es doch nicht immer. Das hat uns auch die erwähnte Ab handlung wieder bewiesen. Da ich einer Aussprache über solche Vorkommnisse und geschäftliche Gepflogenheiten in unserem Organ, nicht nur im Interesse der Kollegen, sondern auch im Interesse des ersteren, grossen Wert beimesse, will ich in den nachstehenden Zeilen den Beweis liefern, wie man selbst bei an gewandter Vorsicht dennoch in eine recht fatale Situation ge raten kann. Vor ungefähr zwei Jahren erhielt ich von einer Dame eine Boulekassette, sowie ein wertvolles indisches Halsband in Fein gold und Schlangenform zur Reparatur ausgehändigt, mit dem Bemerken, dass die Reparatur dieser Sachen durchaus keine Eile habe, da sie auf drei Monate verreise. Wenn fertig, möchte ich die Sachen nur in der Wohnung abliefern. Da ich die Ansammlung von wertvollen Gegenständen, ob wohl ich gegen Einbruch und Feuersgefahr versichert bin, tunlichst zu vermeiden suche, wurde die Reparatur derselben meinerseits auch raschestens erledigt. Nach Fertigstellung — seit Annahme waren ca. 8 bis 10 Tage verflossen — verpackte ich das Halsband eigenhändig und mit aller Sorgfalt in einen grossen Uhrenkarton, umschnürte diesen, legte ihn in die Kassette, schloss diese ab, befestigte den Schlüssel dazu an einem der Henkel dieser, versah die Sendung nun noch einmal mit starkem Umschlag und Ver schnürung, so dass sich der Schlüssel innerhalb derselben befand, sowie mit genauer Adresse und beauftragte einen meiner Leute mit der Ablieferung. Diese erfolgte. Mein junger Mann kam zurück und berichtete, dass der Adressat, Herr Assessor Dr , der Gatte der Dame, nicht anwesend gewesen sei, das Dienst mädchen aber die Sendung auf den Schreibtisch desselben ge stellt habe. Damit glaubte ich die Angelegenheit erledigt und meine Schuldigkeit getan zu haben, um so mehr, als ich in der Ver gangenheit schon häufig Gelegenheit zu Sendungen an die gleiche Adresse hatte, deren Ablieferung an das gleiche Dienstmädchen, und von diesem wieder an ihre Herrschaft, sich ohne jeden Ein wand vollzog. Aber es kam diesmal anders. Nach ungefähr drei Monaten erhielt ich von der Dame die schriftliche Mitteilung, dass sie nunmehr von ihrer Reise zurück gekehrt und es ihr sehr erwünscht sei, das mir zur Reparatur übergebene Kollier zurückzuerhalten. Ich kann nicht sagen, dass ich durch diese Reklamation in freudige Stimmung versetzt wurde. Meine brieflichen Auseinandersetzungen, in welcher Weise Ver packung und Ablieferung der beiden Gegenstände meinerseits erfolgt sei und dass hier wohl nur ein Irrtum vorliegen müsse, führten die Dame selbst zu mir. Die gegenseitige persönliche Aussprache hatte auch nicht das Resultat, Licht in die Angelegen heit gebracht oder meine Stimmung gebessert, zu haben. Natürlich auch nicht die der Dame. Die Kassette sei da, aber das Kollier, ein altes und sehr wertvolles Familienstück, fehle und sei trotz alles Suchens in der Wohnung nicht, aufzufinden. Zum Schlüsse der Unterredung nochmaliges eindringliches Ersuchen meinerseits, wiederholt, zu recherchieren, wer die Sendung überhaupt geöffnet habe u. s. w. Denn, wenn die Kassette angekommen sei. müsse auch das Halsband vorhanden sein. Im Laufe desselben Tages erhielt ich dann auch den Besuch des Gatten der Dame. Es sei nochmals und gründlichst Haus suchung vorgenommen worden, das Halsband sei nicht aufzufinden. Hier müsse unter allen Umständen ein Irrtum auf meiner Seite vorliegen, denn sein Dienstpersonal sei sehr zuverlässig und stehe schon lange Zeit bei ihm in Diensten. Nun fing die Sache aller dings an, recht unangenehm und bedenklich für mich zu werden. Das inquisitorische Verfahren, allerdings noch eines in gutem Sinne, dem ich gelegentlich dieser Unterredung unterworfen wurde, hatte für mich einen noch weniger günstigen Ausgang, denn die mir vorgelegten Fragen, ob ich auch die Sendung versiegelt und eine Empfangsbescheinigung über den Inhalt der Kassette in Händen habe, ob ich, w T as doch unerlässlich, auf der Adresse bemerkt hätte, dass dieso ein goldenes Halsband enthalte, lconnto ich der Wahrheit gemäss nur zu meinen Ungunsten beantworten. Die Hoffnung, dass sich dio Angelegenheit doch noch zu meinem Vorteile wenden würde, verschwand mir allmählich ganz; Tage der quälendsten Unruhe folgten nun für mich, denn das Wert stück musste als verschwunden gelten. Da erhielt ich zu meiner nicht geringen Ueberraschung nach einiger Zeit, mit. letzter Post am Tage vor Christi Himmelfahrt, eine Karte folgenden Inhaltes: „Das Halsband hat sich zu unserer grossen Freude nun doch vorgefunden. Eines unserer Dienst mädchen, das vor Rückkehr meiner Frau von mir den Auftrag hatte, deren Zimmer in Ordnung zu bringen und zu diesem Zweck auch Ihre Sendung zu öffnen, hat dio in der Kassette enthaltene Schachtel, ohne nachzusehen, was sie enthielt, in der Eile in einen Schrank gelegt und sich dieses Vorganges nicht, mehr er innern können.“ Ich dankte dem Herrn für seine Mitteilung unter Hinweis, dass seine Freude, wieder im Besitze dos kostbaren Familien stückes zu sein, sicherlich keine grössere gewesen sein könne als die, welche ich beim Lesen seiner Karte empfand, und ver lebte den darauf folgenden Feiertag in einer Behaglichkeit, wie ich mich eines solchen früher und später nicht, erinnere. Die Angelegenheit hatte somit, für mich den denkbar günstigsten Ausgang gefunden. Wie aber, wenn das Halsband, das in seiner alten und seltenen Art immerhin einen Wert von 1000 Mk. repräsentierte, in der Wohnung des Besitzers durch irgend welche tückische Zufälligkeiten wirklich abhanden ge kommen wäre? Wie sollte ich nach so langer Zeit, den Beweis erbringen, dass dasselbe von mir überhaupt, in die Kassette ge legt. wurde? Ich hätte ihn nie erbringen können. Ob ich zum Ersatz des Schadens, falls es sich nicht mehr vorgefunden hätte, hätte verurteilt werden können? Ich weiss es nicht. Vielleicht aber findet, Herr Dr. Biberfeld gelegentlich soviel Zeit, den von mir geschilderten Vorgang vom rein juristischen Standpunkt aus zu beleuchten. Lehrreich wäre es jedenfalls und des Dankes dafür würde er sich versichert, halten dürfen. Für mich jedoch war es damals die nebensächlichere Frage. Viel schwerer wiegend musste für mich die moralische Ver urteilung und der damit eintretende Verlust des Vertrauens einer weit gegliederten, sehr angesehenen und reichen Familie sein, welche meiner Dienste sicherlich nicht mehr bedurft, hätte. Und diese Wendung gegen früher hätte in ihrer dauernden Wirkung selbst, den Wert des Halsbandes weit überwogen. Das unliebsame Vorkommnis aber, das mir so viele bittere Stunden bereitete, hat mich gelehrt, von da ab mit Zustellungen selbst über die Gepflogenheit, hinauszugehen, deren sich im all gemeinen unsere Reichspost bedient. Zustellungen von hohem Werte unterziehe ich mich selbst. Bei anderen, und seien sie auch von geringfügigerem Werte, sowie bei Sendungen, die mehrere Stücke enthalten und bei welchen mir in Bezug auf Ab lieferung keine besonderen Wünsche nahe gelegt wurden, halte, ich konsequent darauf, dass von den Personen, die sie abnehmen, auch sofort eine Kontrolle des Inhaltes stattfindet. Ein Bestellungs buch, in welchem diese einzeln vermerkt werden und in welchem der Empfang quittiert werden muss, gehört heute zu den unent behrlichsten Requisiten meines Geschäftes. Vielleicht geben diese Zeilen manchem meiner Kollegen Ver anlassung zur entsprechenden Nutzanwendung. Die Vorsicht bei fremdem Eigentum kann nicht weit genug gehen, noch dazu in unserem Fache, in welchem der Grad des uns entgegengebrachten Vertrauens so wesentlich durch die gewissenhafte, sorgfältige Behandlung und Verwahrung der uns überwiesenen Wertobjekte bedingt wird. F. N. HjXlH
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