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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelAusführliches Urteil in der gerichtlichen Entscheidung über die ... 34
- ArtikelZur Hausiererfrage 35
- ArtikelDie Altersversicherung der selbständigen Handwerker 35
- ArtikelAuswahlsendungen 37
- ArtikelDie gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Handel mit Gold- ... 37
- ArtikelVerkauf zu "Original-Fabrikpreisen" 38
- ArtikelAus dem Uhrenschatze des Germanischen Museums VII 39
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen 40
- ArtikelUnzulässige Verunglimpfung des Konkurrenten 41
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 42
- ArtikelHumor 42
- ArtikelJuristischer Briefkasten 42
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 43
- ArtikelVerschiedenes 46
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- ArtikelArbeitsmarkt 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 48 Tätigkeit eines jungen Anfängers in den ersten Wochen oder gar Tagen keinen Anspruch auf Gegenleistung begründe, weil "sie selbst dem Lehrherrn irgend welchen Vorteil nicht gewährt. G. F. in H. Zertrümmerung eines Schaufensters durch spielende Knaben. Vor Ihrem Geschäftslokale haben mehrere Knaben im Alter von etwa zehn Jahren, die sich aut'dem Heim wege von der Schule befanden, einen kleinen Faustkampf in- sceniert. in dessen Verlauf der eine von ihnen mit seinem Ell bogen so heftig gegen Ihr Schaufenster stiess, bezw. gestossen wurde, dass dieses letztere arg beschädigt worden ist. Da Sie nun nicht versichert sind, so haben Sie die Absicht, den Vater des Täters auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Nach Lage der Sache glauben wir jedoch nicht. Ihnen ein solches Ver fahren als erfolgreich empfehlen zu können. Sie würden von dem Vater Ersatz tiir die Scheibe nur dann (ordern können, wenn er es an der nötigen Beaufsichtigung hätte fehlen lassen. Nun wird man aber sagen müssen, dass man nach Lage der Sache dem Vater füglich nicht zumuten kann, seinen zehnjährigen Sohn unter steter Ueberwachuug zu halten, um zu verhüten, dass er nicht irgend welchen Unfug begehe, es entspricht auch gar nicht unserer Yerkehrssifte, Kinder in diesem Alter zur Schule und von dieser wieder zurückgeleiten zu lassen. Sollte der Knabe jedoch selbständiges Vermögen besitzen, so würden Sie sich an dieses allerdings halten können, da ein Knabe von zehn Jahren schon Verstand genug besitzen muss, um sich zu sagen, dass er bei seinen Spielen auf der Strasse Rücksicht auf die Scheiben der Schaufenster und dergl. nehmen muss. E. W. in M. Sie haben Ihr Geschäftslokal und Ihre Wohnung, obwohl der Mietsvertrag noch bis zum 1. April d.J. läuft, schon jetzt geräumt, vermutlich w r eil dies Ihren Absichten und Inter essen besser entsprach. Nun will der Vermieter Laden und Privatwohnung noch vor dem 1. April einer Reparatur unter werten. um beides dem neuen Mieter rechtzeitig in gehörigem Zustande übergeben zu können. Sie fragen, ob Sie dies ohne weiteres dulden oder ob Sie es verhindern, bezw. ob Sie eine Entschädigung fordern können. An und für sieh ist nun allerdings der Vermieter verpflichtet, die Mieträume während der ganzen Dauer des V 7 ertragsverhälfnisses zur Vertilgung des Mieters zu halten, und es ist klar, dass er Ihnen die Benutzung dieser Räumlichkeiten ganz oder zum Teil dadurch unmöglich machen würde, wenn er an ihnen irgend welche grössere Reparatur vor nähme. Unter solchen Umständen kann daher der Mieter regel mässig den Mietszins um so viel kürzen, als die Benutzung der Wohnung dadurch für ihn an Wert verloren hat. Im vorliegen den Falle aber scheint dieser Satz nicht zuzutreffen, denn Sie haben tatsächlich gar kein Interesse mehr daran, dass Laden und 'Wohnung zu Ihrer Verfügung stehen, da Sie von beiden keinerlei Gebrauch zu machen gedenken. Wollten Sie deshalb dem Vermieter es verbieten, diese Lokalitäten jetzt schon zu reparieren, so würden Sie Ihr Recht lediglich in der Absicht ausüben, um ihm einen Schaden zuzufügen, und dies ist nach §226 des Bürgerlichen Gesetzbuches unzulässig. In den meisten Vertragslormularen ist übrigens diese Eventualität vorgesehen und zu Gunsten_ des Vermieters geregelt, der sich darin das Recht vorbehält, jeder Zeit und in jedem ihm beliebenden Umfange schon während der Dauer des Mietsverhältnisses die Räume zu reparieren. M. St. in Berlin. W r as man unter Schmucksachen zu verstehen habe, ist rechtlich keineswegs gleichgültig, freilich aber hat das Gesetz eine Bestimmung dieses Begriffs nicht gegeben. Die Gewerbe-Ordnung z. B. verbietet bekanntlich den Hausier handel nicht nur mit Gold- und Silberwaren, sondern auch mit „Schmucksachen’* und gibt dadurch zu erkennen, dass von dieser Form des Geschäftsbetriebes auch solche Schmuck- gegenstände ausgeschlossen sein sollen, die aus einem anderen Metall oder Stoff hergestellt sind. Vor allen Dingen aber macht das Gesetz vom 16. Juli 1884 über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren einen sehr wuchtigen Unterschied zwischen goldenen und silbernen Geräten auf der einen Seite und Schmuck sachen von Gold- und Silberwaren auf der anderen Seite, indem es bekanntlich in Ansehung dieser letzteren gestattet, dass sie in jedem Feingehalt gestempelt werden (vergl. § 5 dieses Gesetzes). In der Rechtsprechung neigt man nun zu der Auflassung, dass Schmuckgegenstände den Gegensatz bilden zu den Gebrauchs gegenständen. so dass man unter ihnen solche Sachen zu verstehen hat, die keinem praktischen Bedürfnisse dienen, sondern die nur dazu bestimmt sind, als Zierat verwendet zu w 7 erden, wie Ringe. Breloques an den Uhrketten, Armbänder, Ohrringe und dergl. m Dr. B. ►•tfXji,« Innungs- und Yereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs - Innungen ’). Altonaer Uhrmacher-Verein von 1867. Am Dienstag, den 3. Januar, fand uusere Hauptversammlung unter überaus zahlreicher Beteiligung im Vereiusloka-le (Gibhardts Gesellschaftsbaus) statt. Herr Sackmann jun erstattete in dieser Versammlung in ausführlicher Woise den Jahresbericht, der viel des Interessanten bot. Mit dem 1. Januar 1905 traten auch u. a. unsere neuen Satzungen in Kraft, deren Festsetzung uns viel Mühe und Arbeit gekostet hat. Die am Schlüsse der Versammlung vorgeuommene Vorstandswahl ergab die einstimmige Wiederwahl der Herren E. Sack mann jun. 7.11m Vor sitzenden, P. C. Potersen zum Schriftführer und Job. Eitt jun. zum Kassierer. Ferner wurde noch Herr W. Finder zum Archivar neu gewühlt. Nächste Versammlung Dienstag:, «len 7. Februar 1005, im Vereins lokal. Tagesordnung: siehe Einladungskarte. P. C. Potersen, Schriftführer. Verein Berlin. Bericht über die 213. ordentliche Hauptversammlung am 17. Januar, abends 9 Uhr, im Vereiushause, Niederwallslrasse 11. T a g 0 s 0 r d 11 u u g: 1. Aufnahme der dem Berufe neu zugeführten Lehrlinge. 2. Verlesung dos Berichts über die letzte, am 22. November v. J. slatt- gefundene Versammlung. 3. Jahresbericht des Vorsitzenden. 4. Roehnungsberieht des Kassierers, Bericht der Kassenprüfer und Ent lastung des Kassierers. Bericht über die Revision der Bibliothek und über das Ergebnis des letzten Vergnügens. 5. Neuwahl des Vorstandes, der Bezirksleiter, der Prüfungskommission, der Kuratoren der Uuterstiitzungskasse, des Bibliothekars und der Yor- guügungsleiter. G. a) Wahl zweier Delogierter als Beisitzer bei den Aussohnsssitzungen und Versammlungen dos Bundes der Handel- und Gewerbetreibenden (E. V.'. b) Wahl eines Meister-Beauftragten der Handwerkskammer für den Bezirk ,, KönigstadtV 7. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen. 8. Fragekasten. Der 1. Vorsitzende, Koll. P. Hilbieh, eröffnet um 10 Uhr dio Ver sammlung. begrüsst die anwesenden Kollegen und gibt die traurige Nachricht bekannt, dass Koll. R. Schirmer am Montag, den Hi. Januar, gestorben sei. Das Ableben diesos allseitig beliebtou und geschätzten Kollegen wird durch Erheben von den Sitzen geehrt. Der erste Teil der Tagesordnung erledigt sich, da kein Lehrling er schienen ist. Sodann wird durch den 1. Schriftführer Koll. A. Biitge der Bericht über die letzto Versammlung bekannt gegeben und von der Ver sammlung genehmigt, da kein Einwand erhoben wurde. Zu Punkt 3 gibt, der Vorsitzende in längerer Rode den Jahresbericht und führt aus, dass die Versammlung mit den Erfolgen des verflossenen Yereius- jahres wohl zufrieden sein könne, da wir in allem Angestrebten Erfolg gehabt oder doch ein gutes Stück vorangekommen seien. Zu Punkt 4 gibt der Kassierer Herr E Schreck in ausführlicher Weise Bericht Uber den Stand der Kasse, die Herren Revisoren bestätigen die Richtigkeit seiner Angaben, und auf ihr Ansuehon erfolgt die Entlastung desselben. Ebenso berichtet Herr Koll. Gohlke. dass er"die Bibliothek in allerbester Ordnung vorgefunden habe, und wird Herrn Pli. Wilde, als Ver walter derselben, für seine Mühewaltung der beste Dank ausgesprochen Itorr Wilde berichtet über das stattgefundene Stiftungsfest und bezeichnet es als ein in jeder Beziehung gelungenes, sowohl der Besuch, als auch das Ge botene waren gut und schön; auch konnte der Vereinskasse ein kleiner Leber- sehuss überwiesen werdeu. Punkto: Neuwahl des Vorstandes ergibt einige Aenderungcn. da sowohl der l.Vorsitzeude, Koll. Hilbieh. als auch der L Schriftführer, Koll. Biitge, mit triftigen Gründen eine Wiederwahl ganz entschieden von vorulioreiu 1) Zur Beachtung. HPV" Der unberechtigte Nach druck unserer Vereinsnachrichten. auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central •Verband«'». Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig eiuzusenden. Für Mr. 4 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 8. Februar an die Adresse des Vorsitzenden Koll. Roh. Freygang, Leipzig, Johauuis- platz 24, erbeten.
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