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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelWieviel darf eine Taschenuhr von der genauen Zeit abweichen? 50
- ArtikelDie Gehilfenprüfung im Handwerk 51
- ArtikelFingierte Briefkastennotizen 51
- ArtikelZu dem Kapitel: Fingierte Briefkastennotizen 53
- ArtikelLandesgewerbeamt 54
- ArtikelDie Goldschmiedekunst im Tafelgeräte II 55
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und dergl. mit mehreren ... 57
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen II 58
- ArtikelNeuheiten 60
- ArtikelSprechsaal 60
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 61
- ArtikelVerschiedenes 62
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 64
- ArtikelArbeitsmarkt 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 4. Halle, den 15. Februar 1905. 30. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Rob. Freygang in Leipzig. Johannisplatz 24, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten (Held-, Urief- und Iuseratensendiiugen, ferner Abonnementsbestelluiigen sind stets zu adressieren au die Expedition des ,, Allgemeinen Journals der Uhrmncherkuust“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Wieviel darf eine Taschenuhr von der genauen Zeit abweichen? — Die Gehilfenprüfiuig im Handwerk. — Fingierte Brief- kastenuot-izen. — Zu dem Kapitel: Fingierte Briefkastennotizen. — Landesgewerbeamt. — Dio Goldschmiedekunst im Tafelgeräte. II. — Elektrische Aufzieh- vorrichtung für Uhren und dergl. mit mehreren Triebwerken. — Ausgewählte Kapitel über Hemmungen. II. — Neuheiten. — Sprechsaal. — Innuugs- und Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Central- Verband. Schon wieder haben wir zwei Milglieder durch den Tod verloren. Am 31. Januar verstarb der liebe Kollege Ludwig Michaelis in Gotha. Der Verstorbene gehörte dem Verein Gotha eine Reihe von Jahren als Mitglied an und hatte sich wahrend dieser Zeit die Achtung der Kollegen in dem Masse erworben, dass man ihn in den Vorstand wählte und mit der Kassenverwaltung betraute. Der Verein Gotha und auch der Verband verlieren mit dem Kollegen ein troues Mitglied. Im 69. Lebensjahr stehend, verstarb am 5. Februar der liebe Kollege Theodor Eisass. Hot'uhrmacher in Wiesbaden, nachdem er am 1. Februar sein Geschäft anderen Händen übergeben hatte, um sich in das Privatleben zurückzuziehen. Der in Fachkreisen wohlbekannte Kollege gründete den Verein Wiesbaden und war viele Jahre Vorsitzender desselben. Auch war der Verstorbene ein Mitgriinder unseres Oentral- Verbandes und gehörte in den ersten Verbandsperioden dem Central-Verbands-Vorstaud als stellvertretender Vorsitzender au. Er hat, wie so mancher, seine Arbeitskraft in den Dienst des Verbandes gestellt, was wir nicht vergessen haben, und soll ihm für das. was er dem Verband leistete, an dieser Stelle der beste Dank nachgerufen sein. Mit dem Verstorbenen ist wieder einer der alten Kämpen, die für die Allgemeinheit arbeiteten, schlafen gegangen. Beiden Verstorbenen wird der Verband ein ehrendes Andenken bewahren. Ein in Kollegenkreisen auch nicht unbekannter Mann, der liebe Kollege E. Gohlke, Berlin, langjähriger Kassierer des Vereins Berlin, feiert am 17. Februar seinen 70. Geburtstag, wozu wir ihm die herzlichste Gratulation darbringen. Mögen ihm noch viele Jahre gesunden Lebens beschert sein. Da nun wieder Ostern naht, die Zeit, wo in den meisten Fällen die Lehrlinge auslernen, wollen wir nicht versäumen, unsere werten Mitglieder, sowie alle Kollegen aufmerksam zu machen, dass die Lehrmeister verpflichtet sind, ihre Lehrlinge anzuhalton. eine Gehilfenprüfung zu machen und ihnen Gelegenheit und Zeit zu geben, um die für die Prüfung geforderten Arbeiten machen zu können. Die Anmeldungen zur Prüfung haben durch den Lehrmeister zu geschehen, und zwar haben die Mitglieder der Innungen die Anmeldung bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu bewirken. Lehrmeister, dio keiner Innung angehören, müssen den zu prüfenden Lehrling bei der zuständigen Handwerks- oder Gewerbekammcr anmelden Der Anmeldung sind in allen Fällen beizufügen ein vom Lehrmeister auszustellendes Lehrzeugnis, in welchem zum Ausdruck gebracht sein muss, dass der Lehrling seine soundsovieljährige Lehrzeit, an dem anzugebenden Datum beendet. Ferner ein vom Lehrling selbstverfasster und selbstgeschriebener Lebenslauf, die Zeugnisse der Fortbildungsschule, Gewerbe schule u. s. w., der Lehrvertrag und die Prüfungsgebühr. Die Versäumnis der Anmeldung zieht eine Strafe nach sich. Auf Grund des Gesetzes, Reichsgewerbe-Ordnung, ist, wie schon erwähnt, der Lehrling anzuhalten, sich der Gobilfenpriifung zu unter ziehen. doch kann der Lehrherr einen Zwang nicht ausüben. Er muss aber den Lehrling oder dessen gesetzliche Vertreter auf merksam machen, dass der Lehrling eine Gehilfenprüfung gemacht haben muss, um später die Meisterprüfung machen zu können, sonst verliert er die Rechte, Lehrlinge auszubilden. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass manche Handwerks- und Gewerbe kammern durch ministerielle Bestätigung erreichten, dass die in dem Kammerbezirk beschäftigten Lehrlinge unbedingt, eine Prüfung ablegen müssen. Also, den Zwang, den das Gesetz nicht zum Ausdruck bringt, haben verschiedene Kammern durch das Ministerium zugesprochen erhalten. Man erkundige sich deshalb jedenfalls, wie es in der zuständigen Kammer Brauch ist, Es ist zu hoffen, dass die Mitglieder unseres Verbandes dio Lehrlinge nur unter der Vorbedingung einstellen, dass sie bei Beendigung der Lehre eine Prüfung ablegen. Die im Contral-Verband eingeführte Lehrlingsarbeiten - Ausstellung, Prüfung und Prämiierung findet in diesem Jahre am Bonntag. den 2. April, in Leipzig statt. Berechtigt, zur Teilnahme, bezw. zur Einsendung von Arbeiten sind alle bei Verbands- mitgliedern beschäftigten Lehrlinge. Näheres über die Einsendung wird in den nächsten Nummern bekannt gegeben. Wir ersuchen unsere werten Mitglieder und Kollegen, sowie die Herren Gehilfen, den kostenlosen Arbeitsmarkt unseres Organs zu benutzen. Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher Vorsitzender: Rob. F r ey gan g.
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