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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zu dem Kapitel: Fingierte Briefkastennotizen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelWieviel darf eine Taschenuhr von der genauen Zeit abweichen? 50
- ArtikelDie Gehilfenprüfung im Handwerk 51
- ArtikelFingierte Briefkastennotizen 51
- ArtikelZu dem Kapitel: Fingierte Briefkastennotizen 53
- ArtikelLandesgewerbeamt 54
- ArtikelDie Goldschmiedekunst im Tafelgeräte II 55
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren und dergl. mit mehreren ... 57
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen II 58
- ArtikelNeuheiten 60
- ArtikelSprechsaal 60
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 61
- ArtikelVerschiedenes 62
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 64
- ArtikelArbeitsmarkt 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 4. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 53 notizen in das Gefängnis wandern oder sich im günstigsten Falle zu einer hohen und empfindlichen Geldstrafe verurteilt sehen zu müssen. Wir sind auch menschenfreundlich genug, schon aus Rücksicht auf diejenigen, die ohnehin nicht an Geldüberfluss leiden, solche Härten des Gesetzes nicht zu wünschen. Im übrigen täte die so gesetzesänderungslusiige sächsische Fachzeilung gut. daran zu denken, dass sie anderen gegenüber selbst genug auf dem Kerbholz zu sitzen hat, Kann man aber auf dieser Seite wirklich nicht, zur Ruhe kommen, nun — dann glauben wir, auch zu jeder Zeit diejenigen Mittel zur Verfügung zu haben, deren Anwendung eine beruhigende Wirkung auf sie mit Sicherheit erwarten lässt, F. Neuhofer, Berlin. Au in crknng (1er Redaktion. Wir haben bezüglich des von Koll. Neuhofer besprochenen Themas es am Platze erachtet, auch das Urteil unseres juristischen Ratgebers, Herrn Dr. Biberfeld, eiuholen zu sollen, und lassen wir anbei dessen ebenso interessanten wie saehgemässen Ausführungen folgen. Zu dem Kapitel: Fingierte Briefkasteimotizen. Im „Zeitungsverlag“ und in gewerblichen Fachblättern ist in neuester Zeit die Frage erörtert worden, ob es zulässig sei. in den „Briefkasten“ eines Blattes auch fingierte Antworten auf zunehmen, d. h. Fragen zu beantworten, die nicht aus dem Leser kreise, sondern von der Schriftleitung selbst gestellt worden sind. Man hat an verschiedenen Stellen diese Frage verneint, man hat ein solches Verhalten als einen Akt unlauteren Wettbewerbs ge kennzeichnet und nur bedauert, dass das Gesetz keine Handhabe zum Einschreiten gäbe, man hat sich schliesslich sogar zu Drohungen gegen diejenigen Schriftleitungen verstiegen, die das Verbrechen begehen, solche fingierten Briefkastennotizen zu ver öffentlichen. Gegenüber einer solchen Einmütigkeit und Ein helligkeit in der Verurteilung muss es geradezu als ein Wagnis erscheinen, wenn sich schüchtern auch ein Wort der Verteidigung kundgeben will, muss derjenige, der es ausspricht, doch befürchten, dass ihm Förderung und Begünstigung unlauteren Gebahrens zum Vorwurf gemacht werde, dass ihm Schuld gegeben werde. Be strebungen zu billigen, die einem Blatte durch Lug und Trug zu grösser Verbreitung verhelfen wollen. Aber leiden nicht jene Angriffe selbst an dem Fehler starker Uebertreibung und Ver allgemeinerung? Muss man nicht, vielmehr gerade von ihnen sagen, dass sie, ohne zu prüfen und ohne zu unterscheiden, alles in einen Topf werfen und voller Entrüstung „Kreuziget!“ rufen, wo doch in Wahrheit, ein harmloses Verhalten vorliegt, gegen das niemand ernsthaft, etwas einzuwenden haben kann. Dem Verfasser dieser Zeilen würde es gestattet, sein, bei der Frage, inwieweit- fingierte Briefkastennotizen zulässig oder unzulässig sind, sich auf sein juristisches Spezialgebiet, zurückzuziehen und zu beschränken. Die Frage sei daher in der engeren Begrenzung gezogen: Ist etwas dagegen einzuwenden, dass in dem „Brief kasten“ einer Zeitung Rechtsauskünfte gegeben werden, ohne dass eine entsprechende Anfrage aus dem Leserkreise vorliegtV Hierauf möchte Verfasser unbedenklich mit „Nein“ antworten; er findet — wenn nicht besondere Umstände hinzutreten — nichts An- stössiges an solchen Briefkastennotizen. Der „Juristische Sprech saal“ oder „Briefkasten“ oder wie man sonst diese Rubrik be nennen möge, dient ganz ebenso wie zusammenhängende, in ge meinverständlichem Tone geschriebene Aufsätze dazu, das Publikum über Fragen aus dem praktischen Leben zu belehren und ihnen diejenigen Anhaltspunkte zu geben, nach denen sie ihr eigenes Verhalten einzurichten haben. Um den Lesern einen Gefällen zu erweisen, um ihnen die Umstände und schliesslich auch die Kosten zu ersparen, die mit der Befragung eines Rechtsanwalts verknüpft sind, die sich namentlich für solche Leser recht er heblich steigern, die an einem Orte wohnen, an dem kein Rechts anwalt ansässig ist — aus diesen Gründen erklären sich zahlreiche Tages- und Fachblätter dazu bereit, ihren Abonnenten in Rechts sachen Auskunft zu erteilen. Sie würdigen aber dabei weiter das Moment-, dass das, was den einen berührt, auch für manchen ändern, wenn nicht für alle, von Interesse ist. und deshalb be gnügen sie sich nicht damit, dem Fragesteller brieflich eine Antwort zu geben, sondern sie veröffentlichen die ihm erteilte Auskunft, um sie der allgemeinen Kenntnisnahme zugängig und damit auch dem grösseren Publikum nutzbar zu machen. Er fahrungsgemäss bevorzugen viele Leser, denen die Zeit fehlt oder die zu nervös sind, um lange Aufsätze durchzustudieren, gerade diese kurzen Notizen, weil sie ihnen in gedrängter Fassung irgend eine nützliche Kenntnis vermitteln. Da liegt denn für die Schrift leitung eines Briefkastens doch der Gedanke nahe, im Briefkasten auch solche Punkte zur Sprache zu bringen, die zwar nicht, zum Gegenstände einer besonderen Frage aus den Reihen der Leser gemacht worden sind, über die aber unterrichtet, zu sein, dennoch für die Allgemeinheit oder gerade für den besonderen Kreis der Leser, für die das Blatt, berechnet ist, von Wert ist. Manche Fragen eignen sich nicht dazu, in einem grösseren Artikel be handelt zu werden, und doch berühren sie das praktische Leben so stark, dass man über sie nicht hinweggehen möchte. Da bildet sich die Schriftleitung selbst- eine Frage und beantwortet, sio etwa so, wie wenn im Parlamente ein Minister gern irgend eine Erklärung in die Oeffen11 ichkoit gelangen lassen möchte und deshalb ein Mitglied des Hauses dazu veranlasst, eine entsprechende Interpellation an ihn zu richten. Das kommt sehr häufig vor, alle Welt durchschaut, den Zusammenhang, sie findet aber nicht das mindeste dagegen einzuwenden, denn es ist nach den herrschenden Gepflogenheiten und Bräuchen die einzige Möglichkeit um das, was gesagt, werden soll, auch sagen zu können. Macht, nun ein Redakteur von diesem Auskunftsmittel Gebrauch, so ist wahrlich.nicht, abzusehen, worin hierbei der unlautere Wettbewerb liegen soll. Hängt- denn die Güte eines Blattes von der Wissbegier seiner Leser ab? Erscheint denn dasjenige Blatt in dem Lichte besonders grösser Verbreitung oder sonstiger besonderer Vorzüge, dessen Abonnenten ein starkes Bedürfnis nach juristischem Rate besitzen? Da müssten diejenigen Blätter, die sich mit der Er teilung solcher Auskünfte gar nicht befassen, weit im Hintertreffen stehen, sie müssten von diesem Gesichtspunkte aus als völlig wertlos angesehen werden. Keinem vernünftigen Menschen wird es ein fallen, so zu urteilen, es ist noch niemand wohl auf den Gedanken gekommen, die Bedeutung eines Blattes nach der Ausdehnung seines „Fragekastens“ oder dergl. zu beurteilen. Noch viel weniger ist erfindlich, wie solche fingierten Briefkastennotizen dazu dienen können, dem Blatte grössere Aufnahme bei dem Publikum zu verschaffen. Es abonniert wohl jemand auf eine Zeitung deshalb, weil er damit- das Recht erwirbt auf unentgelt liche Beantwortung einer oder mehrerer Fragen, ob aber von eben diesem Rechte zehn oder hundert oder tausend andere Personen Gebrauch machen, ist für ihn völlig gleichgültig. Soweit es sich nicht um die von ihm selbst gestellte Frage handelt, bildet für ihn der „Briefkasten“ eine Rubrik in der Zeitung, wie jede andere auch, er liest sie. wenn und soweit dies seiner Neigung gemäss ist, überspringt sie. wenn er glaubt, nichts darin zu finden, was für ihn von Interesse sein könnte. Es wird weiter gesagt, dass in der Veröffentlichung solcher fingierter Antworten sich eine Geringschätzung des Publikums dokumentiere, dem man einen geistigen Tiefstand zu traue, indem man ihm eine solche Lektüre anbietet. Was damit, gesagt sein soll, erscheint, nicht recht, verständlich, denn den Lesern kommt es doch nur darauf an, was ihnen geboten wird, ohne dass sie sonderlich darauf achten, wie sich die Sache hinter den Kulissen abspielt-. Es ist oben bereits angedeutet worden, dass unter gewissen Umständen allerdings dio Veröffentlichung erdichteter Antworten als etwas Unzulässiges erscheinen kann. Man denke sich z. B. den Fall, dass eine Zeitung fingierte Anerkennungsschreiben ver öffentlichen würde, von denen das Publikum glauben soll, dass die Lobsprüche von unbefangenen und urteilsfähigen Abonnenten gefallen seien. Hier kann zugegeben werden, dass es sich um einen Akt des unlauteren Wettbewerbs handelt, und man wird sogar sagen dürfen, dass die einschlägigen Gesetzesvorschriften auf ein solches Gebaliren auch erfolgreich sich anwenden lassen: die Rechtsbehelfe, die das Gesetz gibt, werden den. der sich ihrer hier bedienen will, gewiss nicht im Stiche lassen. Aber wenn eine solche Absicht, nicht obwaltet, wenn die Sache so liegt, wie sie oben angenommen worden ist. so wird eine unbefangene Beurteilung kaum zur Verurteilung führen können. Dr. jur. Biberfeld.
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