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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neujahrsgedanken eines Geschäftsmannes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelNeujahrsgedanken eines Geschäftsmannes 2
- ArtikelDie gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit 3
- ArtikelUntersuchungen über das Verhalten von Schiffschronometern auf ... 4
- ArtikelPrachtuhr aus dem Schlosse Neuburg (1600-1620) 7
- ArtikelStaffelscheibe für Rechenschlagwerke 9
- ArtikelUnsere Werkzeuge 10
- ArtikelDer Krebsschaden des Leihhauswesens 10
- ArtikelDie Rohstoff-Genossenschaften, ihre Einrichtung und ihre ... 11
- ArtikelUnpfändbare Uhren 13
- ArtikelDer hundertste Geburtstag Wilhelm Webers 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelVom Büchertisch 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. 3 Pensum desselben zu erledigen. Das ist bei unseren Nachbarn jenseits des Wassers gänzlich anders, da wird in viel kürzerer Zeit das Gleiche erledigt und der Körper nicht durch das Aus dehnen der Geschäftsstunden ermüdet und erschlafft. Der Engländer, sowohl wie der Amerikaner arbeitet schneller und energischer und gewinnt dabei in vielen Beziehungen. Er ist auch sonst ein wenig zielbewusster. Er lässt seinem Leibe gewiss nichts entgehen und gcniesst gleichfalls in vollen Zügen; aber alles zu seiner Zeit. Einen Frühschoppen, wie er häutig von diesem und jenem deutschen Geschäftsmanne, der noch lange nicht aus dem „Schneider“ heraus ist, während der Geschäftszeit gepflogen wird, den kennt man drüben nicht, eben sowenig in den Kreisen der Prinzipale das Vorrecht der Un pünktlichkeit. Welcher Unternehmer die Verantwortung gänzlich aut andere Schultern wälzt, der ist nur Strohmann in seinem eigenen Geschäft und darf sich nicht wundern, wenn der ja auch unverdiente Erfolg ausbleibt. Aber der Unternehmer, wie er sein soll, darf nicht bloss die doch immer eng gezogenen Grenzen seines Geschäftes völlig beherrschen, sondern er muss auch einen freien Ueberblick über das gesamte, mit demselben in Verbindung stehende Gewerbegebiet besitzen. Dazu ist es nötig, dass er sich ein wenig ernstlich bei den massgebenden Personen und den Auskunftsstellen über den Stand der Dinge erkundigt. Er vergibt sich und seiner geschäft lichen Autorität damit, absolut nichts und besonders dann nicht, wenn er sich zu diesem Zwecke der Presse und in erster Linie der Fachpresse bedient. Namentlich die Fachzeitungen, welche grossen Verbänden zur Veröffentlichung ihrer Kundgebungen dienen, sind ja zu diesem Zwecke da und werden immer mehr denselben erfüllen können, je mehr sich ihnen das allgemeine Interesse der Interessenten zuwendet. Die Fachzeitung ist mit eines der wichtigsten Requisiten des Rüstzeuges eines modernen Geschäftsmannes, deren Aufzählung mit vorstehenden Zeilen, die nur eino Anregung sein sollten, durchaus noch nicht ab geschlossen ist. 0. W. Die gerichtliche Entscheidung in der Braunschweiger Angelegenheit. Urteil. Die Beklagten werden unter solidarischer Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits verurteilt, bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe von 50 Mk. für jeden Fall der Zuwiderhandlung, es zu unterlassen, in der zu Braun schweig erscheinenden Zeitung „Neueste Nachrichten“ bei Veröffentlichung der von der Firma M. Feith zu Wien. Maria hilfer Strasse 38, aufgegebenen Verkaufsanzeigen über goldelektro- plattierte Uhren zum Preise von 15 Mk. die Angaben zu wieder holen, dass diese Uhren auf der letzten Pariser Weltausstellung mit dem höchsten Preise ausgezeichnet seien, ein Präzisionswerk besässen, genauest reguliert und mit 14karät. Goldplatten über zogen seien. Der Antrag der Klägerin auf Gestattung der Veröffentlichung dieser Entscheidung auf Kosten der Beklagten wird abgewiesen. Das Urteil ist gegen Hinterlegung einer Sicherheit von 3000 Mk. vorläufig vollstreckbar. Braunschweig. Zur Beglaubigung der Abschrift: Kühne, Rechtsanwalt. Eine Präzisionsuhr bat folgende Bedingungen zu erfüllen: Der Einfluss der Reibung und die Einwirkung wechselnder Temperaturen darf auf die Dauer der Schwingungen des Re gulators einen nur minimalen Einfluss ausüben. Oder mit anderen Worten: Die Uhrgänge müssen in verschiedenen Lagen der Uhr und in Wärme und Kälte ausgeglichen sein, ferner muss die Acceleration, also die natürliche Neigung einer Uhr zum Vor gehen oder Nachgehen, sei es durch Verdickung des Oeles oder durch andere Ursachen herbeigoführt, beseitigt sein. — Die Vorschriften sind durch die für die Beobachtung von Chronometern und Präzisionsuhren bestimmten Sternwarten ge geben. Als Beispiel führe ich die Bestimmung der Sternwarte in Neuchatel an über die Bedingungen, die eine Präzisionsuhr zu erfüllen hat. für die I. Klasse: 1. Mittlere Abweichung des täglichen Ganges . +0,75 Sek. 2. Thermometrischer Koeffizient 0,15 3. Mittlere Irrung der Kompensation .... 2,00 4. Wiederaufnahme des ursprünglichen Ganges 3,00 5. Abweichung zwischen zwei fünftägigen Gängen bei gleicher Temperatur 2,00 6. Abweichung des Ganges zwischen Hängen und Liegen 4.00 7. Abweichung im Liegen auf Boden oder Zifferblatt 4,00 8. Mittlere Abweichung korrespondierend mit einer Veränderung der Position .... 2,50 „ 9. Aeusserste Grenze der Abweichung des täg lichen Ganges 6,00 Als hinüberleitend für diese Regulierung hat man eine dritte Klasse geschaffen, und darf man die hier erlaubte Ab weichung der Gänge wohl als die äusserste Grenze für die Klassifizierung als Präzisionsuhr gelten lassen. Alle Taschenuhren, die grössere Abweichung der Gänge zeigen, dürfen auf diese Be zeichnung keinen Anspruch mehr machen. (Begl. Abschrift.) Gutachten des Herrn Dencker, Chronometermacher, Hamburg. An das Amtsgericht Hamburg. Der mir am 15. Februar 1904 zugestellten Aufforderung J. A. Nr. 660 auf Ersuchen des Herzogl. Landgerichts zu Braunschweig, ein sachverständiges Gutachten über die mir eingehändigte Taschen uhr Nr. 3308 zu erstatten, komme ich umgehend nach. Bevor ich zu der Beantwortung der ersten Frage komme, möge es mir gestattet sein, anzuführen, was unter Präzisions uhr verstanden wird. Der Begriff ist ein genau begrenzter und kann wohl kaum einer verschiedenen Auslegung unterzogen werden, III. Klasse. 1. Abweichung des täglichen Ganges zwischen Hängen und Liegen 10,00 Sek. 2. Abweichung des täglichen Ganges unter gleichen Verhältnissen 3.00 ,, 3. Aeusserste Grenze des täglichen Ganges . . 8,00 4. Abweichung zwischen Wärme und mittlerer Temperatur 8.00 Das Kaiserl. Observatorium Wilhelmshaven stellt als äusserste Grenze der Abweichung des täglichen Ganges für die silbernen Observationsuhren der Kaiserlichen Marine: a.) Die Uhr ist mit Kompensationsunruh und Breguetspirale zu versehen und für vertikale Lage zu regulieren. b) Der tägliche Gang darf sich bei Aenderung der vertikalen in die horizontale Lage (hängend und liegend) bei gleichbleibender Temperatur nicht mehr als 8 Sek. verändern. c) Bei gleichbleibender Temperatur und hängender Lage dürfen zwei aufeinander folgende tägliche Gänge nicht mehr als 3 Sek. von einander abweichen. d) Zwischen den Temperaturen 10 Grad und 30 Grad darf sich der tägliche Gang nicht, mehr als 10 Sek. ändern. Aus diesen Beispielen geht deutlich hervor, wie eng die Grenzen sind, mit denen sich der Begriff Präzisionsuhr decken kann. Hiernach ist die äusserst erlaubte tägliche Abweichung des Ganges für extreme Positions- und Temperaturenveränderung gleich 10 Sek. Ich habe nun zunächst eine Prüfung der Uhrgänge in ver schiedenen Positionen vorgenommen, um festzustellen, wie weit die Gänge dieser Uhr von den Forderungen einer Präzisionsuhr abweichen und habe gefunden: Hängen, Bügel oben — Tägl. Gang: Minute, Sekunden. + 1 7 „ „ unten die Uhr ist stehen geblieben. rechts +7 Min., 49 Sek., n links +1 „ 1 Liegen +3 „ 4
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