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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konferenz der Uhrmacher-Verbände mit dem Goldschmiede-Verband am Montag,den 6. März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher vor einem Vierteljahrtausend
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelAus dem württembergischen Schwarzwald 82
- ArtikelLehrwerkstatt für Uhrmacher in Altona 83
- ArtikelUeber unsere Deutsche Uhrmachergenossenschaft 84
- ArtikelWer darf sich Uhrmacher nennen? 85
- ArtikelDie geschichtliche Entwicklung des neuen Stils 87
- ArtikelFreie Hemmungen für Uhren 88
- ArtikelMuß der Uhrmacher einen Konkurrenten im Hause dulden? 89
- ArtikelKollegen, schützt eure Läden und Schaufenster gegen Einbruch 90
- ArtikelKonferenz der Uhrmacher-Verbände mit dem Goldschmiede-Verband am ... 90
- ArtikelDer Uhrmacher vor einem Vierteljahrtausend 91
- ArtikelSprechsaal 92
- ArtikelJuristischer Briefkasten 93
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 93
- ArtikelInnung- und Vereinsnachrichten 94
- ArtikelVerschiedenes 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- ArtikelArbeitsmarkt 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 91 fünf Verbände 600 Mk„ so dass ein Kassenbestand von 315 Mk. verbleibt. Die Ausweise werden an die beteiligten Verbände verteilt, während die endgültige Abrechnung später erfolgen soll. Zu Punkt 2 der Tagesordnung verliest der Vorsitzende, Koll. Frevgang, den diesbezüglichen Artikel im Allgemeinen Journal der'Uhrmacherkunst, welcher sich in tadelnswerter Weise über die Besteckkonvention der Herren Goldschmiede ausspricht, Herr Fischer erwidert, dass an der Besteckkonvention .jeder, ob Gold schmied oder Uhrmacher, teilnehmen könne, der ein ^legitimes Geschäft in diesen Waren mache, insofern sich der Geschäfts inhaber verpflichte, nicht unter einem gewissen Prozentsatz zu verkaufen. Eedner selber habe sich die grösste Mühe gegeben, ohne Ausnahme Uhrmacher und Goldschmiede für die Besteck konvention zu gewinnen, ln einer Stadt der Rheinprovinz hätten sich beispielsweise 16 Uhrmacher zur Konvention angemeldet. Das Geschäft liegt in der Vereinbarung, dass man sich gegen seitig darüber verständigt, mit welchem Prozentsatz man arbeiten wolle. Solche Vereinbarungen würden selbst von Gerichten an erkannt, wie Redner an Beispielen nachwies. Unterbietungen im Preiso hätten zur Folge, dass den Betreffenden der weitere Bezug der Waren abgeschnitten würde. Der Verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede sei bestrebt, alle Uhrmacher an der Besteckkonvention teilnehmen zu lassen. Herr Redakteur Schultz glaubt, dass durch die Ausführungen des Herrn Fischer die gerügten Missstände in dem verlesenen Artikel nicht völlig widerlegt seien, und fragt an, ob die Aus führungen des Verfassers jenes Artikels aut Wahrheit, bomben. Dieses wird von Herrn Fischer verneint. Abweichend von der Tagesordnung regt Herr Dr. Biber feld unter Zugrundelegung eines strittigen Falles, wo bei einem Mietsvorhältnis eines Uhrmachers der Hausbesitzer in demselben Grundstück einen ändern Laden an einen Goldschmied vermietet habe, obgleich bei Abschluss des Mietvertrages Konkurrenz des ersten Mieters ausgeschlossen sein sollte, au, ob es nicht zweck mässiger sei, die Grenze zwischen Uhrmacher und Goldschmied festzustellen. — ln der sich über diesen Gegenstand entspinnenden Debatte, an welcher sich die meisten anwesenden Herren beteiligen, gelangt man zu keinem definitiven Beschluss, da eng gezogene Grenzen wohl zuweilen Vorteile, jedoch unter Umständen für die Beteiligten auch Nachteile haben könnten. Immerhin sei die Anregung lehrreich, der eine gewisse Wichtigkeit innewohno und man, auf diesen Fall angewendet, in Zukunft bei Eingehung von Mietsverträgen vorsichtig sein müsse. Zu Punkt 3 der Tagesordnung berichtet Herr Eischer über einen Fall in Detmold, wo gelegentlich des Markttages auch ein Händler mit Goldwaren seinen Stand hatte und verkaufte. Die Polizei habe dieses als Hausieren aufgefasst, da der Händler seinen ständigen Wohnsitz nicht in Detmold hatte, und denselben auf Grund des § 56 der Geworbe-Ordnung bestraft! Eis seien un zweifelhaft Fälle vorhanden, die gegen das Gewerbogesetz ver- stossen, aber nur ausnahmsweise seien Verhütungen oder sogar Bestrafungen wie der oben bezeichnet« EMU zu erwarten. Das Unwesen im Handel habe früher sicher nicht in dem Masse bestanden, neuerdings tauche diese illoyale Konkurrenz immer mehr auf, die vereinigten Verbände müssten hiergegen etwas tun, und zwar den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, dass hier eine Lücke in der Gesetzgebung vorhanden sei, gegen welche die kleinen Geschäftsleute zu schützen seien. — Die Versammlung spricht sich für eine Petition aus, um Goldwaren vom Markt verkehr fernzuhalten. Mit der Abfassung der Petition wurden die in Berlin ansässigen Herren Dr. Biberteld, Fischer und Martels betraut. Unter Verschiedenes bringt der Vorsitzende Koll. Ereygang einen Antrag der Uhrmacherinnung zu Leipzig zum Vortrag: Die vereinigten Verbände möchten sich darüber einigen, gemeinsam grössere Geldsummen als Prämien zur Ergreifung von Einbrechern bei Einbruchsdiebstählen auszusetzen, um dadurch die Polizei- Organe anzufeuern, mehr als bisher aut gewerbsmässige Einbtechei zu fahnden und dieselben unschädlich zu machen. Die vielen Einbrüche der letzten Zeit, bei welchen die Täter meist unentdeckt blieben, fordern geradezu heraus, Gegenmassregeln zu treffen (siehe Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst Nr. 31. Herr Fischer bezweifelt, dass durch Auszahlung von Prämien das Uebel an der Wurzel getroffen würde: die Versicherungs gesellschaften gegen Einbruch wälzten die Uhrmacher und Gold schmiede immer mehr und mehr ab. weil die Risikos zu gross seien; er hebt die enormen Kosten hervor, welche die Verbände zu tragen hätten, ohne dass ein Nutzen ersichtlich sei. Wohl sei es Aufgabe der Verbiindo, den angeregten Uebelständen ent gegen zu arbeiten, aber aus der W eit zu schalten seien sie auch durch Prämien nicht, Herr Redakteur Schultz macht auf die oft grenzenlose Nachlässigkeit mancher Geschäftsleute aulmerksam, welche ihr Eigentum nicht mit der nötigen Sorgfalt verwahren. W r enn hier ein Wandel eintrete, würde eine grosse Anzahl Einbrüche verhindert werden. Die wohlgemeinte Absicht. Ehe brüche mittels Prämien auf die Ergreifung der Einbrecher zu bekämpfen, sei finanziell kaum ausführbar, weil es schwierig sei. die erforderlichen Mittel aufzubringen. In demselben Sinne sprechen sich noch mehrero Redner aus. Koll. Hahn empfiehlt den Zusammenschluss mehrerer Geschäftsinhaber aus der Nachbar schaft zur Anstellung eines eigenen Wächters, wodurch dem einzelnen erheblich geringere Kosten erwachsen. — Des weiteren wird die Bewachung von Uhrmacher- und Juwelierläden durch die an grösseren Plätzen vorhandenen Wach- und Sehliessgesell schaften empfohlen. Man führt einen Beschluss über diese Angelegenheit heute noch nicht herbei, sondern wird in EIrwägung ziehen, ob und welche Mittel zur Bekämpfung von Elinbrüchen möglich und ausführbar seien. ’ Zur gutachtlichen Aeusserung gibt ein E’all aus dem Ge- sehäftslebon Anlass, wo ein Wertgegenstand bei dem Kunden abgeliefert, vom Dienstmädchen in Empfang genommen wird, dann aber verschwunden ist. Der Eigentümer des Gegenstandes, ein wertvoller Brillantring, mache den abliefernden Juwelier lür den Schaden gerichtlich haftbar. Nach Austausch der Meinungen hierüber erbietet sich Herr Irischer, der als Sachverständiger hinzugezogen ist, über den Ausgang des Prozesses zu berichten. Nach Aussprache über mehrere unlautere Wettbewerbställe wird die Versammlung 3; 4 11 Uhr geschlossen. Auch diese anregende Versammlung erbrachte den Beweis, dass eino gemeinsame Aus sprache höchst wertvoll für die von uns vertretenen Kollegen ist. und wurde der Wunsch zu erkennen gegeben, öller zu diesem Zwecko zusammenzukommen. Herrn. Ilornnann. — Der Uhrmacher vor einem Yierteljalirtauseml. [Nachdruck verhüten.] Nach zeitgenössischem Originalbericht. In einem 1698 erschienenen Werke von Christoph Weigel: „ Abbildung der gemeinnützlichen Hauptstände“ findet sich auch ein Kupferstich, der uns die Werkstätto eines Uhrmachers vor führt; die beigegebene historische Erläuterung ist natürlich, soweit sie antike und mittelalterliche Verhältnisse vor Augen führt, durch neuere E'orschungen überholt und antiquiert, verdient jedoch, soweit sie die Zeit des Autors selbst darstellt, als zeitgenössisches Kulturblatt Interesse, zumal die Technik der Uhrmacherei seit jener Zeit bedeutende und wesentliche Umgestaltungen er fahren hat. Die Ausführungen des Autors über die älteste Geschichte der Sonnenuhren, Wasseruhren, Räderuhren u. s. w. können wir hier füglich übergehen, ebenso wie seine Sammlung von Notizen über berühmte und interessante Uhren. „Sollten wir , meint der Autor, „die Augen nach den lürstlichen Kunstkammern wenden können, welch eine Menge der schönsten, künstlichsten, seltensten, kostbarsten und mehr als auf tausenderlei Art. verfertigten Uhren und kunstreiche, durch die sinnreiche Erfindung, auch tleissige und geschickte Hände der Uhrmacher nicht sonder E.rgötzen und Verwunderung anzusehende Bewegungen würden wir wohl zu Gesicht bekommen!' 1 Demnach sei den Uhrmachern wohl eine Stelle selbst, unter den Künstlern zu gönnen. Eis sind die Uhrmacher teils mit Eisen, teils mit Bold und Silber beschäftigt, der hölzernen Uhrarten ganz zu ge- schweigen. Eingeteilt werden sie gewöhnlich in kleine und grosse Uhrmacher. Beide sind Künstler, jedoch pflegen sie,
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