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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Handwerksstiftung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bestellung von Zwangsverwaltern für gewerbliche Unternehmungen und Handwerksbetriebe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- ArtikelCentral-Verband 129
- ArtikelOeffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 130
- ArtikelWürtembergische Fachschule für Feinmechanik, Uhrmacherei und ... 131
- ArtikelAus den deutsche Handwerks- und Gewerbekammern 131
- ArtikelUngünstige Beurteilung in dem Abschlußzeugnis 132
- ArtikelJuristischer Briefkasten 133
- ArtikelEine Handwerksstiftung 134
- ArtikelDie Bestellung von Zwangsverwaltern für gewerbliche ... 134
- ArtikelAstronomisches 135
- ArtikelSchaltwerk für elektrische Uhren mit zwei Schalt- und zwei ... 136
- ArtikelTaschenuhr mit Chronographeneinrichtung 137
- ArtikelNeuheiten 138
- ArtikelDer Biedermeierstil (Fortsetzung aus Nr. 8) 139
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 141
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 141
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelVom Büchertisch 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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134 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 9. als unzutreffend verworfen worden; denn wenn auch der Grund für die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses in der Person des Gehilfen lag, so konnte diesem doch ein Verschulden hieran nicht beigemessen werden. Nur wenn ein solches ob waltet, kann aber von der Pflicht zur Schadloshaltung die Rede sein. Dr. B. N3VSH Eine Ilandwerksstiftung. (Gedenkblatt zu ihrem 25jährigen Bestehen.) Je Klagen über die Not des Handwerks riefen seit dem Ende der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in den meisten politischen Parteien und nicht zum wenigsten auch bei den Regierungen ein lautes Echo hervor. In Bayern, das neben einem tüchtigen Bauernstand auch einen soliden, sparsamen Handwerkerstand besitzt, der künstlerischen oder doch kunstgewerblichen Empfindungen zugänglich ist, rief damals im Jahre 1880 der König Ludwig II. eine Stiftung ins Leben, die nun seit einem Vierteljahrhundert segensreich im Interesse des gewerblichen Mittelstandes wirkt, Es ist die „Wittelsbacher Landesstiftung zur Förderung des bayerischen Handwerks in Stadt und Land“. Bezeichnend ist, dass trotz des allgemeinen Zwecks die Stiftsverwaltung alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel auf ein verhältnismässig beschränktes Gebiet verwandt hat, auf das der gewerblichen Ausbildung, gleichsam als ob sie ledig lich in der Erhöhung des persönlichen Könnens und in der Er weiterung des geistigen Gesichtsfeldes, wie sie durch ein wohl gepflegtes Lehrlings-, Fachschul- und Ausstellungswesen vermittelt wird, allein die Rettung und die Daseinsberechtigung für das Handwerk erkenne. I)a der Bericht über die Tätigkeit der Stiftung für das letzte Jahr noch nicht vorliegt, so möge an der Hand einiger Angaben des Berichts über das Jahr 1904 die befruchtende Art ihrer Wirksamkeit dargelegt werden. Das Gesamtvermögen der Stiftung belief sich Ende 1904 auf 769000 Mk. Dem von Ludwig II. ausgeworfenen Kapital ist noch eine Reihe von Stiftungen und Spenden von Freunden des Hand werks zugeflossen, auch einzelne Kreise stellen jährlich der Stifts verwaltung namhafte Beträge zur Verfügung, so dass die Stamm stiftung als ein Sammelbecken für Unterstützungen zu gewerblichen Ausbildungszwecken angesehen werden kann. Die Beihilfen werden einerseits durch den Landesstiftungsrat, anderseits durch die Kreisstiftungsräte, von denen jeder der acht bayerischen Kreise einen besitzt, festgesetzt. In diesen haben auch Vertreter der Handwerks- und Gewerbekammern Sitz und Stimme. Der Landesstiftungsrat entscheidet über Unterstützungen, die besonderen Einrichtungen überwiesen werden, jeder der Kreis stiftungsräte über Stipendien und sonstige persönliche Hilfen oder Prämien, die einzelnen Handwerkern und jungen Leuten als Sporn zu ihrer Berufsfortbildung zuerkannt werden. Die Ueberweisungen gelten nicht als Staatszuschüsse, sondern sind privaten Charakters. Es werden daher auch nicht die grossen, zum Teil aus Staats mitteln erhaltenen Anstalten bedacht, sondern vor allen Dingen die kleineren gewerblichen Zeichenschulen und gewerblichen Fort bildungsschulen, wie sie Innungen und Gewerbevereine unterhalten und kleinere Fachschulen und Lehrkursc, wie sie besonders in den Gebirgen (im Böhmerwald, Hochland und Spessart) zur quali tativen Hebung von örtlichen Hausindustrieen angezeigt erscheinen. Auch zur Veranstaltung von Meisterkursen und von Gewerbo- ausstellungen an kleineren Orten wird durch den Stiftungsrat hilfreich die Hand geboten. Im ganzen kamen 1904 auf diese Weise 13000 Mk. zur Auszahlung, und zwar verteilte sich dieser Betrag aufs ganze Land in folgender Weise: Es entfielen auf: Oberbayern . 2400 Mk., Oberfranken . 500 Mk., Niederbayern . 1250 „ Mittelfranken . 2050 „ die Pfalz . . 1850 „ Unterfranken . 1750 „ „ Oberpfalz 900 „ Schwaben . . 2300 „ Den Hauptbetrag nehmen die durch die Kreisstiftungsräte zuerkannten Ausbildungsstipendien und Prämien für Lehrlings arbeiten in Anspruch. Wesentlich gefördert hat die Wittelsbachor Landesstiftung die Gewerbelehre in der Werkstatt des Meisters, neben der der Besuch der Fortbildungsschule einherzugehen hat, durch Anregungen zu Prüfungen und Ausstellungen von Gesellen stücken. Die Lehrlingsprämien werden vielfach in Form von Sparkassenbüchern verteilt, Auch an Lehrherren werden sowohl Prämien wie auch recht umworbene Diplome für Lehrlings ausbildung erteilt. Die Stipendien kommen meist der Münchener Kunstakademie, den grossen Kunstgewerbeschulen, Bauschulen und sonstigen Fachschulen mittelbar zu gute. Mit Ersatz von Unter richtsgebühr an den kleineren Gewerbe- und Zeichenschulen gibt sich die Stiftung nicht ab; dies würde zu einer Zersplitterung führen, von der schliesslich niemand intensiven Nutzen hätte. Wie weitherzig aber die Stiftsverwaltung verfährt, beweist der Umstand, dass sie zum Besuch nicht nur bayerischer Schulen, sondern auch anderer guter Schulen ausserhalb Bayerns, wie des Technikums in Mittweida, in Hildburghausen und in Hainichen, einer kunstgewerblichen Tischlerschule und der Glasinstrumenten- schule in Ilmenau, der Drechsler- und Bildschnitzerschule in Leipzig, der Schneiderakademie in Stuttgart, Stipendien gewährt. Im ganzen wurden von den Kreisstiftungsräten 28959 Mk. an Schüler und Lehrlinge verteilt, und zwar warfen die Stiftungs räte in verschiedenen Kreisen aus für: Oberbayern 5280 Mk., Niederbayern 1309 „ die Pfalz 1970 „ „ Oberpfalz 900 „ Oberfranken 1665 „ Mittelfranken 3060 „ Unterfranken und Aschaffenburg . . . 5685 „ Schwaben und Neuburg 9090 „ Dazu wurden für die Gewährung von Prämien für Lehrlings arbeiten 5660 Mk. verwandt, für Lehrlingsausbildungsprämien, wie es scheint 1644 Mk. und für 335 Stipendien 21655 Mk., was mit den oben angeführten 13000 Mk. zusammen einen Jahresaufwand von 41959 Mk. ausmacht. Wenn nun auch im einzelnen die Früchte des seit einem Vierteljahrhundert ausgestreuten Samens sich nicht immer nach- weisen lassen, so sind doch zweifellos die Tüchtigkeit und das grosse Selbstvertrauen des Handwerks in Bayern zum guten Teil ein Verdienst der Wittelsbacher Landesstiftung, die, selbst bis in die kleinsten Städte hinein, bemüht gewesen ist, den strebsamen Jünglingen Gelegenheit und Aufmunterung zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu bieten. Dr. H. P. Die Bestellung von Zwangsverwaltern für gewerbliche Unternehmungen und Handels betriebe. Von Dr. G. Alt-Ranstedt. [Nachdruck verboten.] s ist im gewerblichen Leben überaus wichtig, die Zwangs verwaltungen von gewerblichen und Handelsbetrieben in Händen zu wissen, deren Sachkunde ohne allen Zweifel steht. Und wenn es anders war, so haben es die beteiligten Gläubiger, nicht zum mindesten die Handels- und Gewerbetreibenden selbst, oft sehr bitter büssen müssen. Infolge dessen sind von ganz besonderem Interesse zwei Erlasse des k. k. österreichischen Justizministeriums vom 14. Oktober 1905, von denen der eine an die Handels- und Gewerbekammer in Wien, der andere an das k. k. Oberlandesgericht in Wien gerichtet ist. Dieselben haben den nachfolgenden Wortlaut: 1. ,, Bezugnehmend auf die geschätzte Note vom 27. Mai 1905 gibt sich das Justizministerium die Ehre, der Handels- und Gewerbekammer für die Mitteilung ihrer Wahrnehmungen hin sichtlich der Zwangsverwaltung von gewerblichen Unternehmungen und für die Vorschläge zur Behebung der vorgekommenen Uebel- stände verbindlichst zu danken. Das Justizministerium hat im Gegenstände das Gutachten des Exekutionsgerichtes Wien, des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts eingeholt und aut Grund dieser Berichte den in der Abschrift angeschlossenen Erlass an die Gerichte des Wiener Oberlandesgerichtssprengels
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