Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Frau des Gewerbetreibenden und Kaufmanns
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kuriosa aus der österreichischen Gewerbepolitik
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- ArtikelCentral-Verband 161
- ArtikelBericht über die Tätigkeit der Abteilung IV der Deutschen ... 162
- ArtikelEine Uhrenhandel betreibende Geldschrankfabrik 163
- ArtikelDie Züchtigungsrechte gegenüber dem Lehrling 164
- ArtikelJuristischer Briefkasten 164
- ArtikelGeheimnisse aus alten Uhrmacher- und Goldschmiedewerkstätten ... 166
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg 168
- ArtikelAus der Technik 168
- ArtikelDie Kunst des Telefonierens 169
- ArtikelDie Frau des Gewerbetreibenden und Kaufmanns 170
- ArtikelKuriosa aus der österreichischen Gewerbepolitik 171
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 171
- ArtikelVerschiedenes 174
- ArtikelVom Büchertisch 176
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 11. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 171 wenn die Männer sich der fachlichen Berufsausbildung und prak tischen Interessenvertretung widmeten, während die Frauen für die Ehre des Standes arbeiteten, das Bewusstsein der Standes zugehörigkeit pflegten und auf die Männer übertrügen? Könnten nicht gerade die Frauen zur Beseitigung des das Erwerbs- und Geschäftsleben so sehr schädigenden Konkurrenz neides viel, wenn auch nicht alles, beitragen? Wäre es ihnen nicht möglich, den idealen Grundsätzen des Lebens und Leben lassens zum Siege zu verhelfen? Wie schön und erhebend wären nach diesen Richtungen positive Erfolge für die Frauen! Diese Zeilen schildern kein Phantasiegebilde; ihre Ziele sind erreichbar, selbst in unserer heutigen sogen, realistischen Zeit, wenn nur die Frauen das ernste und redliche Bestreben zeigen, sie zu realisieren. Ein weiteres praktisches Feld der sozialen Tätigkeit für die Frauen der erwähnten Berufsstände ist die Fürsorge für das Geschäfts- und Dienstpersonal. Durch Anschluss an die Familie sollen die im Geschäft oder Gewerbe tätigen jungen Leute der Aufsicht des Geschäftsherrn unterstellt und an Zucht und Ordnung gewöhnt werden. Wer aber könnte diese Aufgaben besser und leichter lösen als die Frau, der das erzieherische Talent von der Natur eingegeben ist. Aber noch mehr! Die Frau kann auch ihrem Gatten in gewisser Beziehung die beruf lichen Sorgen tragen helfen, indem sie bei geschäftlichen Differenzen des Prinzipals mit seinem Personal durch ihre versöhnliche Inter vention zur Schlichtung der entstandenen Streitigkeiten beiträgt oder solche an oder in ihrem Entstehen verhindert. Grosse soziale Aufgaben fallen in dieser Hinsicht der Frau zu, möge sie sich immer mehr ihrer bewusst werden. Eine andere wichtige Aufgabe, die sich moderne Bestrebungen zur Hebung des Mittelstandes gestellt haben, ist die Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Ausbildung. Ausser den kaufmännischen Geschäftsinhabern unterhalten fast sämtliche Gewerbetreibende ein offenes Verkaufsgeschäft, das, wenn ein ordentlicher Geschäftsgang erreicht werden soll, nach kauf männischen Regeln und Prizipien geführt werden muss. Vielfach ist die Leitung der Ladengeschäfte unserer Branche Sache der Hausfrau und der Töchter, da die erforderte Mitbeteiligung des Mannes in seinem Geschäfts-, bezw. Gewerbebetrieb keine Zeit übrig lässt, auch noch dem Ladenverkehr vorzustehen. Von eminenter Wichtigkeit ist es also, dass die Frau des Kaufmannes und Gewerbetreibenden mit den Geschäftsusancen der Buch- und Rechnungsführung vertraut sei, und dass sie schon frühzeitig in diese „Geheimnisse“ eingeführt werde; dass die Frau den Ge schäftsverkehr versteht, ist selbst dann erforderlich, wenn, wie es beim kaufmännischen Geschäftsbetriebe der Fall, für gewöhnlich der Mann die Leitung des Geschäfts in Händen hat, und zwar insbesondere dann, wenn dieser durch Krankheit, geschäftliche Abwesenheit u. s. w. zur Führung des Geschäfts unfähig wird oder an derselben verhindert ist. Auch wird dadurch, dass die Frau in den Geschäftsbetrieb mit eingeweiht wird, ein Meinungs austausch zwischen ihr und dem Manne über geschäftliche Dinge ermöglicht; wie wertvoll und wie treffend oft der Rat der ruhig und ohne Voreingenommenheit urteilenden Hausfrau ist, bedarf hier keiner weiteren Erörterung; jeder Beteiligte wird das im eigenen Hause schon erfahren haben. Es erübrigt sich noch, auf die von den Frauen im allge meinen mit so grossem Geschick und so schönen Erfolgen ge pflegten Wohlfahrtsbestrebungen hinzuweisen. Wie unendlich viel Segen die Frauen im erwerbswirtschaftlichen Geschäftsleben in dieser Beziehung verbreiten können, bedarf keiner weiteren Aus einandersetzung; wir erinnern nur an die Pflege und Unterstützung des erkrankten oder stellenlos gewordenen Geschäfts- und Dienst personals u. s. w. Wenn wir uns auch nicht verhehlen dürfen und wollen, dass manche der im Vorstehenden der Frau zuge- wiesonen Aufgaben keine leichten sind, so ist doch die innere Befriedigung, die Erfolge nach dieser Richtung mit sich bringen, eine so wohltuende und den idealen Sinn stärkende, dass sie wohl kleiner Opfer wert ist. Möchten daher auch unsere Mahnungen an die Frauen nicht ungehört verhallen und möchten sich dieselben immer mehr be wusst worden, dass auch sie dazu berufen sind, mitzuarbeiten an der Lösung der grossen sozialen Frage unserer Zeit. Dr. H. P. Kuriosa aus der österreichischen Gewerbepolitik. Von Dr. G. Alt-Ranstedt. [Nachdruck verboten ] an hat in Oesterreich das Verzeichnis der handwerks- mässigen Gewerbe revidiert und dasselbe auf nun mehr im ganzen 54 Nummern gebracht, welche nach der im Jahre 1896 zu statistischen Zwecken eingeführten systematischen Anordnung der Gewerbe hauptsächlich nach der Art des verarbeiteten Rohstoffes übersichtlich aneinander gereiht sind. Hierzu hat das k. k. Handelsministerium unterm 21. Oktober 1905 einen besonderen Erlass herausgegeben, aus dem wir die nach folgenden Zeilen entnehmen: „Der Hauptzweck der Hinausgabe des neuen Verzeichnisses besteht darin, einer Anzahl von Gewerben, welche nach ihrem Wesen und ihrer Betriebsart den berechtigten Anspruch auf die Einreihung unter die handwerksmässigen Gewerbe erheben konnten und diesen Wunsch auch seit Jahren geltend gemacht haben, nunmehr die Vorteile der Gleichstellung mit den übrigen hand werksmässigen Gewerben zu sichern. In dieser Richtung sei auf die in dem Verzeichnisse, und zwar unter besonderen Nummern neu aufgeführten Gewerbe der Bildhauer, Färber, Modisten, Kunstblumenerzeuger, Federn- schmücker, Seifensieder, Pflasterer und Stuckateure, ferner auf die in einzelnen Gewerbegruppen neu aufgenommenen Gewerbe der Ofensetzer, Glasschleifer, Hackenschmiede, Pfannenschmiede, Ring- und Kettenschmiede, Nagelschmiede, Wagenschlosser’ Scharfschleifer, Gelbgiesser, Chinasilberwaren-Erzeuger, Metall galanteriewaren-Erzeuger, Ziseleure, Lederfärber, Pinselmacher, Mandollettibäcker, Kanditenerzeuger, Schilder- und Schriftenmaler, der gewerbsmässigen Maler für Industrie-Erzeugnisse und der Staffierer verwiesen. Sofern einzelne von den im bisherigen Verzeichnisse enthaltenen Gewerbe, wie die Laubsägemacher, Posamentierknopf- und Krepinmacher, Kappenschirmschneider, Wagensattler, Steingraveure und Metallausschneider, in die neue Liste nicht aufgenommen worden sind, ist dies darauf zurück zuführen, dass diese Gewerbe sich als blosse Teilbefugnisse und spezialisierte Abzweigungen der betreffenden Hauptgewerbe dar stellen und daher nicht neben den letzteren noch besonders an geführt werden konnten. Sollten jedoch diese Teilgewerbe zum Gegenstände selbständiger Betriebe gemacht werden, so sind sie nach wie vor an den Befähigungsnachweis für das be treffende Hauptgewerbe gebunden. Was endlich die Bedeutung der gruppenweisen Zusammen fassung mehrerer Gewerbe unter einzelne Nummern anbelangt, so ist auch künftig an dem schon mit dem Erlasse des k. k. Handels ministeriums vom 30. Juni 1884 aufgestellten Grundsätze fest zuhalten, dass der Nachweis der Befähigung, welcher für eines der mehreren unter einer Nummer angeführten Gewerbe erbracht wird, auch für die übrigen Gewerbe der betreffenden Gruppe genügt, wodurch im Interesse der Gewerbetreibenden der Ueber- gang von einem Gewerbe zu einem anderen innerhalb der Gruppe sowie der gleichzeitige Betrieb mehrerer derartiger Gewerbe er möglicht wird.“ Man sieht hieraus, dass bei dem vielen Licht in Oesterreich auch mancherlei Schatten liegen. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs - Innungen ')■ Landesverband badischer Uhrmacher. In der Verbandsversammlung 1904 in Mannheim wurde der Beschluss gefasst, den nächsten Verbandstag im Jahre 1906 in Konstanz abzuhalten. Nun sind uns von vielen Seiten Mitteilungen geworden, wonach den meisten 1)Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnaehriehten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 12 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 7. Juni an die Adresse des Vorsitzenden Koll. Rob. Freygang, Leipzig, Johannisplatz 24, erbeten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder