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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Wie gehabt"
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelDie Wahlen zur Handwerkskammer 34
- ArtikelPrivatvermögen und Geschäftsvermögen 35
- ArtikelDie Stile Ludwigs XIV, XV,und XVI (Schluß aus Nr. 22 des vor. ... 36
- ArtikelDie Spiralfeder und das Regulieren 41
- ArtikelEinige Stimmen zur Stempelfrage 0,333 42
- Artikel"Wie gehabt" 43
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 45
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 45
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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44 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst, Nr. 3. oder die Arbeitslöhne der Uhren seien teurer geworden oder die Nachfrage übersteige das Angebot oder es seien sonstige Ver hältnisse eingelreten, die eine Preissteigerung zur Folge gehabt hätten. Natürlich dann kann kein Zweifel an der Rechtslage ob walten, wenn B. diese Erklärung sofort abgegeben hätte, nach dem der Auftrag des A. bei ihm eingegangen ist, wenn er ihm also etwa würde geäussert haben: „Dankend bestätige ich Ihnen den mir gütigst erteilten Auftrag, muss Ihnen jedoch zu meinem Bedauern bemerken, dass die Uhren inzwischen um 5 Prozent teurer geworden sind. Sollten Sie also damit einverstanden sein, dass ich Ihnen den Preis entsprechend erhöhe, so bin ich gern bereit. Ihnen genau wie gehabt umgehend zu liefern.“ Wie aber, wenn B. eine solche Erklärung unterlässt, wenn er also einfach den Auftrag ausführt und auf die Faktura oder auf die Rechnung diejenigen Preise setzt, die seiner Meinung nach jetzt angemessen sind, die aber die früher vereinbarten um fünf vom Hundert übersteigen? A. wird natürlich einen solchen Aufschlag zurückweisen und sich darauf stützen, dass seine Be stellung „wie gehabt“ alle Bedingungen und Einzelheiten des Kaufvertrags, ebenso aber auch die Preisbemessung umfasse. B. wiederum wird sich damit zu verteidigen bemüht sein, dass die Worte „wie gehabt“ sich nur auf die Gattung und auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, also der Ware, bezögen. Wenn jemand „wie gehabt“ bestellt, so will er eine Ware, die ganz genau so ist, wie die, welche ihm früher geliefert wurde, weiter komme mit dieser Klausel nichts zum Ausdruck; oder: B. liefert zwar zu denselben Preisen wie früher, er besteht aber jetzt auf Barzahlung, während im ersten Falle A. ein Dreimonats ziel ausnutzen und dann noch mit einem Dreimonatsacceptc regulieren konnte. In einem ändern Falle wieder will B nichts an den Zahlungsbedingungen geändert haben, doch weigert er sich, entgegen dem ersten Male, franko zu liefern, die Transport kosten soll A. tragen. Bei solchen und ähnlichen Auseinander setzungen kommt es dann eben einzig und allein darauf an, was gemäss sein, wenn hier B. ohne weiteres auf Bewilligung des höheren Preises besteht. Er darf als selbstverständlich voraus setzen, dass man von ihm nicht verlangen werde, um mehrere Prozent wohlfeiler die Ware abzugeben als jeder andere, da sie ihm ja doch auch höher zu stehen kommt als unter den früher obwaltenden Verhältnissen. Man darf annehmen, dass jeder Uhrmacher über die Lage des Marktes, über die Preisschwankungen, die dort vor sich gehen, und über alle damit in Zusammenhang stehenden Ver hältnisse, ebenso auch über einen Wechsel in der Zollgesetzgebung, die seine Branche betreffen, genau unterrichtet ist, und dass er sich darum stillschweigend den höheren Forderungen des Ver käufers, denen sich jeder Abnehmer unterwerfen muss, auch seinerseits fügt. Wo aber solche Verhältnisse nicht bestehen, wo also die Preissteigerung einseitig vom Verkäufer vorgenommen worden ist, weil gerade bei ihm allein sich die Herstellungs bedingungen verschoben haben, während sie anderwärts unver ändert. dieselben geblieben sind, w T enn es sich namentlich nicht um eine W are handelt, die einen feststehenden und einheitlichen Marktpreis hat oder für die man allenthalben genau dasselbe be zahlt, dann ist es unbedingt die Sache des B., vor der Ausführung des Auftrags Aufklärungen zu geben. Sind seine Herstellungs kosten grössere geworden, weil an seinem Platze, aber nur dort allem, die Arbeitslöhne gestiegen sind, so konnte A. bei der Er teilung seiner Ordre dies natürlich nicht wissen, er ging von der Voraussetzung aus, dass man ihm auch diesesmal zu dem früher vereinbarten Preise liefern werde. Verhält sich B. gegenüber der Bestellung, „wie gehabt“, stillschweigend und führt er sie aus, ohne eine Bemerkung über die veränderte Preislage zu machen, so ist er auch verpflichtet, sich mit den im ersten Falle massgebenden Sätzen zu begnügon; denn die Klausel „wie gehabt“ beschränkt sich keineswegs in ihrer Anwendung auf die Art und auf die Beschaffenheit der Ware. Dasselbe gilt aber auch in Ansehung aller sonstigen Bezugs- man unter anständigen, ehrlichen Geschäftsleuten vernünftiger- bedingungen Ist man Ser d »• - k g a ler , sonst 'g en Bewigj- weise unter den Worten wie *ehabt“ verstehen kann g i ,■ £ uhc m r dablD ub eremgekommen, dass B. Da<s in allererster Reihe .„f ,»• | ,ranko ,. z u liefern also die Transportkosten zu tragen habe, so Art und auf die Beschaffenheit des Kaufge”genstandes hinweisen, I Säfrerst' nal^dref 1v Y' Y ^ ist bereits hervurgehoben worden es liefft dies so klar im Wort- tÜ » i Monaten einen Wechsel von gleicher Um sinne selbst, dass darüber ein Zweifel kaum aufkommen kann 'werden f U ge cn brailcllen ’ so kann jetzt nicht von ihm gefordert Nehmen wir an. der Uhrmacher A habedas erste Mal eine : 5m * ^ ^ ^ ^ Zahl6 ° de1 ' S ° f ° rt einen W<?chsel b ^ ebe ‘ Kollektion von sechs goldenen Uhren von B bezogen und zwar b.ino-f H g y Ze , n Sü , lst f a & en: Die Klausel „wie gehabt“ von vier verschiedenen Nummern so ist klar da^s er auch diese* r r ? Verlangen des Bestellers zum Ausdrucke, einen zweiten mal dieselbe Reichhaltigkeit in den Nummern dieselbe Güte des i d^r^Vs^i^nd^T 0 ^ nselben . Bedil] g un £ en » unter denen Materials erhalten will, wie damals B würde also von der Be ! »i | l| • i ? f m ’ 1 ! ll . t dcm Verkäufer abzuschliessen. Er Stellung vertragswidrig abweichen wenn di Kollektion i ° "f ebensolcbe Waren wie damals, er will aber Abwechselung aufweisen oder wenn er(Äiu^e Jon g^S 1 nd i^? d ^ ^ Heller mehr b ^hlen, als vorher, oder geringerer Stärke liefern würde, vollends aber, wenn sich 1 irgend mdcL^VwIm.i 1St or , ebenfalls nicht geneigt, unter den sechs Uhren drei befänden die ein völhV indem* Werl- i vulchc Vergunstigungen preiszugeben, deren er sich bei aur« eisen, ans einer ganz andeln ^ ZZÜ o“ S ! <i '"" S ^dio’S ^ ^ ■ silbernes anstatt goldenes Gehäuse haben. Dass hier überall A zwOeben 7 n •A die bac-ho dann, wenn die Preise m- Annabme und Bezahlung verweigern kann mit der Bemorkuno- scben 7 -u>uckgegangen sind, wenn A. also in dem ersten Falle die Liderung sei nicht wie ged fb eX baueI Un1f ! t "i f« V’*'’ .nark.gängig von ihm gefordert werden gelegt zu werden g ’ <lal ", U ™ , ? ? " ,N m " d" Redewendung „wie gehabt“ etwa hierauf Wie steht es aber mit dem Preisev Wenn ein Kaufmann 1 \ 8,ch a l so b T' lt erklarcn ’ die Ware teurer zu be- lür sein Lager Vorräte anschafft, so kommt es ihm nicht nur 'wird man * ■. ,<?tzt ®^ enlI, P h zu haben ist? Vernünftigerweise darauf an, was er kauft, sondern nicht minder auch darauf wie ! U n man in seine Worte einen solchen Sinn nicht hineinlragen -n - auch darauf, wie-können. Entweder weiss er von diesem Nachlassen des Preises teuer sich die Ware stelle. Oft wird sie für ihn, wenn schon der Einkaufspreis eine gewisse Grenze nach oben hin über schreitet gar nicht mehr abzusetzen sein, weil seine Kundschaft en sprechend höhere Beträge nicht anlegt, oder er würde jeden falls auf Schwierigkeiten stossen, wenn er nunmehr teurer mit der Ware sein wollte als früher. Hätte sich nun ein Preisauf schlag inzwischen vollzogen, der zu allgemeiner Kenntnis gelangte, etwa deshalb weil es sich um eine vom Auslände eingeführte Ware handelt, auf die inzwischen ein erheblicher Zoll gelegt w ui de, wahrend sie vorher ohno irgendwelche Abgaben ins In- ' and f ! 1 7 ,0 i' ,ert r W u den ,-M ' nnte ’ üder sind sonst Umstände ein- getictcn, die die I reisb.ldung nachteilig für den Abnehmer be- Markfn -O* l T A- W ? U bekannt sind i bat die Wa ™ einen I rt 'ZtrJ'Z? dl : r .. Zwiscl,,, „ M '.i.! «■ ah» Hoho go- «»«». so wW es d „ £ . , _ >■**oovin iiabuiaascu urs rieises nichts, dann muss man sicher annehmen, dass er, wenn er hier von Kenntnis besessen hätte, auch die ihm günstigere Konjunktur hatte ausnutzen wollen, oder aber es war ihm wohlbekannt dass man allgemein jetzt 5 Prozent weniger als früher bewillige und fordere, dann wird wiederum sein Ausspruch dahin aufzufassen sein, dass er zwar in allen anderen Richtungen wie gehabt fordere natürlich aber bezüglich des Preises eine Ermässigung beanspruche’ Man kann unmöglich unterstellen, dass jemand, nur um einen kurzen Ausdruck wählen zu dürfen, mehr Geld für die Ware be zahlen will, als notig ist, Gerade diese Bemerkung aber führt zu einer allgemeinen und sehr wichtigen Regel, die für die Aus legung der ganzen Klausel „wie gehabt“ massgebend bleibt. Wo namheh Zweifel obwalten, müssen sie zu Gunsten des Käufers ausgelegt, werden. Allo Veränderungen, die in der Zwischenzeit zu seinem
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