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Nr. 15. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 227 Danach abends 7 Uhr in der „Wilhelma“ Konzert; Besichtigung der Gebirgsanlagen. Dienstag, den 14. August: Vormittags 8 Uhr bis nach mittags 2 Uhr Verhandlungen im „Pürstenhof“. 3 Uhr Dampferfahrt auf der Elbe von der Strombrücke nach der „Salzquelle“, daselbst Mittagessen, dann Dampferfahrt nach dem „Herrenkrug“. Mittwoch, den 15. August: Vormittags 1 ,/ 2 8 Uhr Schluss sitzung im „Fürstenhof“. Vormittags 9 Uhr Eisenbahnfahrt nach Thale. Harztour. Rückfahrt nach Magdeburg von Thale 8 Uhr 20 Minuten. Die Tagesordnung des XII. Verbandstages. 1. a) Begrüssung der Versammlung; b) Prüfung der Abgeordneten- Vollmachten; c) Bekanntgabe der Anwesenheitsliste; d) Be schlussfassung über die Geschäfts- und endgültige Tages ordnung. 2. a) Wahl der Kassenrevisoren; b) Wahl des Ausschusses zur Bestimmung des Ortes für den nächsten Verbandstag; c) Wahl eines Prüfungsausschusses für die eingesandten Lehrlingsarbeiten. 3. a) Geschäftsbericht des Vorstandes über die verflossene Amts dauer; b) Kassenbericht. 4. Bericht über die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte. 5. Anträge des Central-Verbands-Vorstandes: a) Der Verbandstag wolle den Vorstand ermächtigen, die Be dingungen zu regeln, unter denen der Central-Verband seinen Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren hat. Referent: Herr Dr. Biberfeld. b) Der Verbandstag wolle den Vorstand beauftragen, mit den befreundeten Fachverbänden in Verhandlungen zu treten zum Zwecke der Herbeiführung einer festeren und geregelten Verbindung. Referent: Herr Dr. Biberfeld. c) Der Verbandstag wolle den Vorstand ermächtigen, einen Arbeitsvertrag auszuarbeiten, zum Zweck, den Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in unserem Berufe zu schützen. Referent: Herr Dr. Biberfeld. d) Der Verbandstag wolle beschliessen, den Verbandstag alle zwei Jahre abzuhalten und die Vorstandsamtsdauer auf vier Jahre zu verlängern. Referent: Koll. Freygang. e) Stellungnahme des Verbandstages zu der „Union Horlogere“. Referent: Koll. Freygang. f) Stellungnahme des Verbandstages zu dem sogen, kleinen Befähigungsnachweis. Referent: Koll. Freygang. g) Der Verbandstag wolle beschliessen, 1. die Auszahlung der Hausiererprämie von fünf Mark nur bei einem bestimmten Strafmass zu gewähren und 2. auf welche Gesamtsumme von Hausiererprämien jede Vereinigung Anspruch machen darf. h) Weiterbewilligung des Jahresbeitrags von 1300 Mk. für die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte. 6. Anträge der Innungen und Vereine: I. Verein Altona. Der Altonaer Uhrmacher-Verein von 1867, e. V., beantragt, der Verbandstag möge beschliessen, in Verbindung mit ähnlichen Korporationen (Uhrmacherbund, Goldschmiede-Verbände u. s. w.) bei dem hohen Bundesrat eine Petition einzureichen, wie folgt: „Der Hausier-Paragraph 56, Abs. 3 des Reichsgesetzbuches, der Bezug hat auf das Hausieren mit Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschenuhren, dahin zu er weitern, dass das Hausieren von Uhren jeglicher Art, Gold waren u. s.w. verboten werde, sowie das Hausieren und Feil bieten von Pfandscheinen über solche versetzten Uhren jeglicher Art, Goldwaren u. s. w. 2. Verein Berlin. Feststellung eines Arbeitsvertrages. Mit der Bitte, nnsern Syndikus Herrn Dr. Biberfeld zu beauftragen, die genaue Aus arbeitung dosselbon auszuführen. 3. Verein Breslau. 1. P e t i t i o n an den Bundesrat wegen Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, dass bei Konkurs ausverkäufen nur die vom Konkursverwalter direkt erworbenen Waren verkauft werden dürfen, und dass ein Nachschub oder ein Verkauf anderer Waren zur sogen. Ergänzung unbedingt ver boten ist. 2. Stempelung 8kar. Uhren. 3. Druck und Herausgabe einer Broschüre über die Ver handlungen des jedesmal stattgefundenen Verbandstages. 4. Antrag auf Bewilligung von 150 Mk. Prozesskosten für das Verbandsmitglied Ouvrier, die derselbe im Interesse des Breslauer Vereins für einen ungünstig verlaufenen Prozess ver ausgabt hat. 4. Verein Chemnitz. Der Uhrmacher-Verein Chemnitz richtet an den Central- Verband die Bitte, zu den Kosten eines sich auf 1200 Mk. be laufenden Prozesses einen entsprechenden Beitrag zu bewilligen. 5. Innung Gera, Reuss. Die Innung Gera stellt den Antrag: eine Alters- und In validitäts-Versicherung für Verbandsmitglieder zu schaffen. 6. Freie Innung Magdeburg. Der Verbandstag wolle beschliessen: Jedes Mitglied des Cen tral-Verbandes ist verpflichtet, auf das Verbandsorgan „Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst“, Halle a. S., zu abonnieren. Das Abonnementsgeld ist in den Vereins- oder Innungsbeitrag mit aufzunehmen. 7. Verein München. Vom Uhrmacher-Verein München, E. V., werden zum Ver bandstage folgende Anträge gestellt: 1. Der Verbandstag wolle beschliessen, dass der Central- Verband in Verbindung mit dem Deutschen Uhrmacherbunde bei allen Uhrenfabrikanten, welche ihre Erzeugnisse durch Marken oder Firmenaufdruck für den Laien erkenntlich machen, dahin zu wirken, dass dies für die Folge tunlichst unterbleibt, ebenso aber auch das Inserieren in den illustrierten Zeitungen u. s. w., mit dem bekannten Vermerk „Zu haben in allen besseren Uhrengeschäften“. Ferner ist in der Fachpresse beständig durch entsprechende Artikel auf klärend dafür einzutreten, dass Uhr macher nur solche Fabrikate führen sollen, welche jede für den Nichtfachmann offensichtlich und augenfällig erkennbare Ur sprungsangaben entbehren. 2. Der Verbandstag wolle beschliessen, der Central-Verband möge durch Petitionen und Eingaben dahin wirken, dass auch das Hausieren mit Grossuhren gesetzlich verboten, und das Hausieren mit Taschenuhren im Wiederholungsfälle mit höheren Geldstrafen als bisher belegt wird. 3. Gegen Detailgeschäfte, die sich auch als Engrostirma gerieren, ist bei den betreffenden Rentämtern dahin zu wirken, dass die Betreffenden auch zur Steuerveranlagung für Gross händler angehalten sind und zu der betreffenden Steuer ein gewiesen werden. 4. Für die Folge möge die Tagesordnung des Verbandstages mindestens sechs Wochen vorher im Verbandsorgan bekannt ge geben werden. . 8. Verein Nürnberg. Genannter Verein stellt hiermit den Antrag, die Verbands leitung wolle gemeinschaftlich mit der Leitung des Deutschen Uhrmacherbundes das Ersuchen an den Bundesrat richten: a) Wand- und Zimmeruhren, Wecker u. s. w. in das schon bestehende Gesetz über das Verbot des Hausierhandels mit Taschenuhren mit einzuschliessen. b) Ferner dass Ohren gelegentlich der Veranstaltung von Verlosungen in Glücksbuden auf Jahrmärkten, Messen u. s. w. nicht ausgebracht werden dürfen.