Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zusicherungen über den Jahresumsatz bei Geschäftsverkäufen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jahresbericht der Deutschen Uhrmacher-Genossenschaft für Einkauf und Kredit in Frankfurt a. Main, e.G.m.b.H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- ArtikelDie Tagesordnung des XII. Verbandstages 227
- ArtikelTotenliste 1903-1906 228
- ArtikelVerzeichnis der Landesverbände, Unterverbände, Innungen und ... 228
- ArtikelMagdeburger Uhrmacher 229
- ArtikelEine Jubelfirma 232
- ArtikelZwei Hemmungen mit konstanter Kraft, ausgeführt von F. Thiede in ... 233
- ArtikelAnker mit beweglichen Klauen für Uhren mit geräuschlosem Gang 235
- ArtikelStromschlussvorrichtung für elektrische Uhren zur Hervorbringung ... 235
- ArtikelZusicherungen über den Jahresumsatz bei Geschäftsverkäufen 236
- ArtikelJahresbericht der Deutschen Uhrmacher-Genossenschaft für Einkauf ... 237
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 238
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 240
- ArtikelVerschiedenes 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
-
203
-
204
-
205
-
206
-
207
-
208
-
209
-
210
-
211
-
212
-
213
-
214
-
215
-
216
-
217
-
218
-
219
-
220
-
221
-
222
-
223
-
224
-
227
-
228
-
229
-
230
-
231
-
232
-
233
-
234
-
235
-
236
-
237
-
238
-
239
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 15. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 237 werde gebildet durch äussere Verhältnisse und Einflüsse, hafte aber der Sache selbst nicht so an, wie eine Eigenschaft es tue; wenn man eine Sache schön nenne, so ist dies eine Eigenschaft, die von ihr untrennbar ist, ebenso wie Alter, Echtheit, Schwere und dergl. mehr. So stehe es aber mit der Rentabilität nicht. Dabei wird vollkommen übersehen, dass ja die Rentabilität regel mässig nicht auf einem Zustande beruht, sondern dass sie das Ergebnis gerade aller solcher Momente ist, die nach der Meinung des Reichsgerichtes allein als Eigenschaft gelten. Doch dies nur nebenher. Immerhin aber liegt zwischen beiden Urteilen ein sehr grösser und wesentlicher Unterschied. Im ersten Falle, dort, wo dem Käufer unrichtige Angaben gemacht worden sind über den Jahresumsatz und damit auch über den Reingewinn, den das Geschäft erzielt, hat er sich allerdings ebenso wie in dem zweiten Falle im Irrtum befunden, aber dieser Irrtum ist absichtlich und arglistig vom Verkäufer in ihm hervorgerufen worden, er ficht also den Ueberlassungsvertrag nicht bloss wegen Irrtums, sondern wiegen Täuschung, wegen eines zivilrechtlichen Betruges an. Davon konnte bei dem Rechtsstreite, den das Reichsgericht zu entscheiden hatte, nicht die Rede sein, denn die Vorstellung von dem Werte des Geschäftes, die der Käufer besass, hatte er sich ja selbst gebildet, es waren ihm von der anderen Seite irgend welche Angaben überhaupt nicht gemacht worden. Dr. jur. Biberfeld. Jahresbericht der Deutschen Uhrmacher-Genossenschaft für Einkauf und Kredit in Frankfurt a. Main, e. G. m. b. H. Wenn die Genossenschaft die Ehre hat, den ersten Jahresbericht ihrer Tätigkeit zu überreichen, so bittet dieselbe von vornherein, bei Beurteilung das Sprichwort nicht zu übersehen, dass aller Anfang schwer ist. Die Richtigkeit dieses hat die Genossenschaft im reichsten Masse er fahren. Anfechtungen aller Art hat sie erleiden müssen, und leider auch von Seiten, die sich anfangs als wohlwollend zeigten oder gezeigt wurden. So sind bei Gründung Regierungsbeihilfe, Steuerfreiheit, billiger Kredit von der Central - Genossenschaftskasse u. s. w. in Aussicht gestellt worden, leider hat sich aber von allem diesen nichts verwirklichen lassen. Ein Kredit ist von der Preussischen Genossenschaftskasse überhaupt nicht zu haben. Steuerfreiheit ist als nicht berechtigt befunden worden, und der Zuschuss der Regierung ist mit Hilfe des Central-Verbandes deutscher Genossenschaften abgewieseu worden. Es kann gut übergangen werden, mit welchen Begründungen dieses geschehen ist, der Vorstand muss aber be kennen, dass Formen, nicht Geist und Sinn der Sache als entscheidend hin gestellt wurden. Lobend aber muss erwähnt werden, mit welcher Mühe und Beharrlichkeit die Handwerkskammer Wiesbaden uns zu unterstützen bereit war. Andere Ansichten scheinen aber stärker zu sein. Hatte die Genossenschaft nach dieser Richtung keinen Erfolg, so durfte sie wenigstens hoffen, in ihren nächsten Kreisen, wenn nicht Unterstützung, so doch keinen Widerstand zu finden. Auch dieses hat sich als trügerisch erwiesen. Diejenigen, die mit leichter Mühe unser Vorhaben hätten unterstützen können, waren direkt hinderlich, und die Kreise, welchen wir grössere Vorteile bringen, waren teils ängstlich, teils zu schwach. Dass die Grossisten unsere Gründung nicht gern gesohen, bleibt uns erklärlich. Glauben sie doch, wenn wir uns als lebensfähig erweisen, dass dann in allen Städten Genossenschaften folgen werden. Von vornherein möchten wir dagegen warnen; nicht viele kleine Ge nossenschaften werden Erspriessliches leisten, sondern viele Mitglieder vereint zu einer Genossenschaft. Sonstige Widerwärtigkeiten nach dieser Richtung glaubt der Vorstand gut übersehen zu können. Es verblieb also der Genossenschaft nur die eigene Selbsthilfe, und hierin dürfen wir ohne Ueberhebuug unsere Zufriedenheit aussprechen. Die Genossenschaft wurde von 12 Mitgliedern errichtet, hierzu traten im Verlaufe des Jahres 8, so dass der Mitgliederbestand am 31. März mit 20 schliesst. Verteilt sind die Mitglieder auf Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darm stadt, Mannheim, Heidelberg, Stuttgart oder deren Nähe. Ein Mitglied wohnt in Deutsch-Afrika. Geschäftlich wurde Verkauf und Kredit gepflegt. Beides wurde durch Mithilfe einer vorzüglichen Bankverbindung erreicht. Die Genossenschaft hat keine Schulden und geht keine eigene Wechsel- verbindlichkeiten ein. Der von der Genossenschaft berechnete Zinsfuss beträgt 6 Proz., und ist der Vorstand der Meinung, dass Geld, zu diesem Satze für geschäftliche Zwecke, mit Abtragung nach und nach als billig bezeichnet werden muss. Es darf gesagt werden, dass die Genossenschaft in der Lage ist, jedes Geschäft abzuschliessen, soweit Glaube und Vertrauen solches rechtfertigen. Unsere Mitglieder erhalten von vornherein einen Warenrabatt, wie ihn niemand, der auf Verdienst sehen muss, geben kann. Das dafür zu gebende Papier kann abgetragen werden. Es findet kein Drängen auf Zahlung und Kauf statt Wer viel, wer wenig kauft, die Preise sind gleich. Das Kreditgeschäft erfordert naturgemäss etwas mehr Vorsicht, doch ist wohl jeder in der Lage, eine Biirgsehafts-Unterschrift zu beschaffen. Die Genossenschaft hat verschiedentlich und im Verhältnis zu ihren bescheidenen Mitteln recht namhafte Beträge gegeben und ist daher der Ansicht, nach dieser Richtung wohltuend gewirkt zu haben. Ferner hat die Genossenschaft einen Konkurs ausgeglichen. Nicht zu übersehen ist dabei, dass derselbe wegen Mangels an Masse aufgehoben war, mithin die allermeisten Gläubiger leer ausgegangen wären. Das Warenlager war von einigen Gläubigern gepfändet, und wäre die Genossenschaft nicht gewesen, so hätte eine Versteigerung um jeden Preis stattgefunden, und unser Mitglied hätte sein ganzes Leben lang Schulden, vielleicht auch den Offen barungseid zu leisten gehabt. Vor allem diesen hat ihn die Genossenschaft bewahrt. Der Vorstand hat die Abfindung der Gläubiger veranlasst, das ge samte gepfändete Lager an sieh gezogen und, soweit es zu dringlichen Deckungen nötig, unter sich zum Fakturenwert verteilt. Nach zwei Richtungen hin war dieses Arrangement vorteilhaft. Erstens für unser Mitglied und zweitens für die Gläubiger, welche fast sämtlich leer ausgegangen wären. Der Vorstand glaubt dieses Moment besonders hervorheben zu dürfen und dankt seinen Mitgliedern öffentlich für die Bereitwilligkeit der Unterstützung und den Beweis echter genossenschaftlicher Gesinnung. Vom Gesamtgewinn des ersten Geschäftsjahres müssen für erste Ein richtung und vielfach leider zwecklose Agitation 753,51 M. abgesetzt werden. Hervorzuheben ist, dass die Generalversammlung auf jede Dividende verzichten wollte, um den Gesamtgewinn dem Reservefonds zuzuführen. Allen Weiterungen aber entgegen zu treten, wurden 5 Proz. Dividende beschlossen und den dann noch verbleibenden Gewinnüberschuss, welcher gleich ist 30 Proz. des Gewinnes, dem Reservefonds zuzuführen. Wir rechnen auch für die Folge mit der Unterstützung unserer Kollegen, denn uneigennützig dient die Genossenschaft den Interessen der Uhrmacher. Zu allen Auskünften sind wir gern bereit, und empfehlen wir recht angelegentlich die Mitgliedschaft. Statuten und Geschäftsbestimmungen gratis. Deutsche Uhrmachergenossenschaft für Einkauf und Kredit, e. G. m. b. H. Für den Aufsiehtsrat: Für den Vorstand: Georg Schäfer. Gust. Hinrichs. Hch. Heid. Fraukfurt a. M., Juli 1906. Bilanz per 31. März 1906. Aktiva Passiva Kassa-Bestand Mk. 6,38 Wechsel- „ . . „ 2526,75 Waren - „ . . „ 173 — Reservefonds-Konto Mk. 95,— Mobilien- „ • • „ 341,— Konto - Korrent-Konto . . „ 3147,52 Kapital-Konto „ 5700,— Reingewinn „ 399,65 Mk. 6194,65 Mk. 6194,65 Gewinn- und Verlust-Konto. Soll Haben Waren - Konto Mk. 798,32 Zinsen-Provisions-Konto „ 354,84 Unkosten - Konto Mk. 753,51 Reingewinn . . „ 399,65 Mk. 1153,16 Mk. 1153,16 Die Richtigkeit bescheinigt Frankfurt, 16. Juli 1906. F. Mick. Durch Beschluss wurde die Dividende auf 5 Proz. festgesetzt und der verbleibende Ueberschuss dem Reservefonds zugeführt. Die Mitgliederzahl war am Jahresschlüsse 20, bei Gründung 12, mithin Zugang 8. Die verbindliche Haftsumme der 20 Mitglieder beträgt 6000 Mk. Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand: Georg Schäfer. Gust. Hinrichs. Hch. Heid.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht