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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einige Betrachtungen über Schutzgesetze unserer Gewerbefreiheit und ihre Schattenseiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- ArtikelCentral-Verband 241
- ArtikelEingänge für Mitgliederbeiträge und gelieferte Drucksachen 242
- ArtikelEinige Betrachtungen über Schutzgesetze unserer Gewerbefreiheit ... 243
- ArtikelDie Disziplinarmitte lgegen die Mitglieder der ... 245
- Artikel"Brief folgt!" 246
- ArtikelVon der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und ... 247
- Artikel6. Verbandstag des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und ... 250
- ArtikelDie Historische Uhrenausstellung zu Nürnberg, im Jahre 1905 252
- ArtikelSprechsaal 252
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 253
- ArtikelHausiererprämien wurden in der Verbandsperiode bezahlt an: 254
- ArtikelInnung- und Vereinsnachrichten 254
- ArtikelVerschiedenes 255
- ArtikelVom Büchertisch 256
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelArbeitsmarkt 256
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 16. Der Jakobinerklub verkündete im März 1791 das Prinzip der unbedingten Freiheit der Arbeit, der Industrie, indem es die un beschränkte Wahl und Ausübung des Gewerbes jedweder Art gewährte. Es waren vordem schon verschiedene Versuche ge macht worden, die Missbräuche der Zünfte u. s. w. einzuschränken. Im Jahre 1810 und 1811 wurde in einzelnen Teilen Deutschlands die Zugehörigkeit zu einer Zunft unabhängig ge macht von irgend einem Gewerbebetrieb, 1845 wurde eine all gemeine Gewerbe-Ordnung für die ganze Monarchie geschaffen, 1848 und 1849 Abänderungen getroffen und bis in die Jahre 1866, 1869, 1870 hinein, von wo an sie überall, in allen Bundes staaten obligatorisch wurde. Was über zwei Menschenalter später in Deutschland eintrat, die Gewerbefreiheit, war somit in Frankreich in weit unbegrenzter Form schon längst gegeben. Die nachteiligen Folgen machten sich aber bald bemerkbar. Man schuf dort — in Frankreich — im Jahre 1804 zwei Gesetzbestimmungen, die jeden ersatzpflichtig machten, der durch Arglist einen zweiten schädigt. An Hand dieser Bestimmungen nun ist es der französischen Rechtssprechung gelungen, auf zivilrechtlichem Wege dön unlauteren Wettbewerb und die Auswüchse im Handel und Gewerbe zu bekämpfen. Bei uns treten natürlich genau dieselben Schäden auf, und ist der unlautere Wettbewerb ein Kind der modernen Zeit. Man wird nicht fehleii in der Annahme, dass die Wucherpflanze erst mit der allgemeinen Gewerbdfreiheit entstanden, sich aber bald in alle Erzeugnisse gewerblichen Lebens geschlungen und manche erstickt hat. Die allgemeine Gewerbefreiheit ist das Kind einer Kultur epoche, welche dazu angetan war, dieselbe zu gebären. Die spätere Epoche hat den Beweis gebracht, dass es nicht für immer das allein richtige war. Dass nun hiergegen etwas zu geschehen hatte, waren sich Regierung und Volk klar, und nun suchte man nach Mitteln, um die Schleichwege und Hinterpförtchen zu ver- schliessen, auf denen viele zu ihrem verwerflichen Ziele zu ge langen suchten. Nun liegt es nicht im Charakter der Deutschen, solche Wege zu gebrauchen; der Deutsche ist ehrlich, offen, be scheiden, das sind die Grundzüge unseres Volkscharakters. Aber fremdrassische Eigenart hat schädigend eingewirkt auf uns, auf unsere Nachbarvölker. Auf dem Innungs- und Handwerkertage in Magdeburg brauchte Herr R. A. Euler am Ende seiner Rede den Ausdruck: Schuld an der ganzen Misere des Handwerks ist nur die Einführung der zügellosen Gewerbefreiheit und Gesetze, wie solche gegen den unlauteren Wettbewerb, können uns den Handwerkerstand nicht schützen. Ein Fall, der in Magdeburg vorkam, verdient bei dieser Ge legenheit berührt zu werden. Es dürfte einzelnen Kollegen wohl bekannt sein, denn er ist durch die gesamte nationale Presse marschiert: L. N. N. Nr. 269. 3. Beilage vom 27. September 1904. Der „Denunziant“ im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. „Offene Anfrage“ an den Möbelhändler Herrn M. H., in Firma H. & K., hier. Ist es Ihre Absicht, Ihr Geschäft durch die Liquidation unbedingt aufzulösen? Bis wann gedenken Sie diese Liquidation zu Ende zu führen? In welcher Weise sind die in Aussicht gestellten Taxpreise festgesetzt worden? In welchem Verhältnis stehen die Taxpreise mit den hier orts üblichen Verkaufspreisen? Verkaufen Sie nur die vorrätigen Bestände, oder haben Sie zu diesem Ausverkauf neue Waren zugekauft und auf Abnahme in Auftrag gegeben. Beabsichtigen Sie während des Ausverkaufs demselben neue Waren zuzuführen? Warum ist im vorigen Jahre die Auflösung Ihres Geschäftes unterblieben, trotzdem Sie zu diesem Zwecke einen grossen Ausverkauf annoncierten? Im Interesse des möbelkaufenden Publikums und eines lauteren Wettbewerbes in der Möbel branche erbitten wir recht bald die Beantwortung obiger Fragen. Vereinigung Magdeburger Möbelgeschäfte. D. V. Leider hat nun das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes für Verstösse dieser Art nur die Strafverfolgung auf Antrag vorgesehen. Wenn sich indes die Interessenten scheuen, von dem ihnen zustehenden Rechtsmittel Gebrauch zu machen, besonders, um nicht als „Denunzianten“ verschrieen zu werden, so wird damit der Wert des Gesetzes tatsächlich wesent lich beeinträchtigt. Schon bei der Beratung des Gesetzentwurfes wurde von Kennern des Wirtschaftslebens darauf hingewiesen, dass an Stelle der privaten Initiative die Pflicht der öffentlichen Strafverfolgung festgesetzt werden müsse, wenn man auf wirk liche Erfolge rechnen wolle, und die Praxis beweist es immer von neuem, wie berechtigt jene Auffassung war. Allein, wie so oft, hat auch hier wieder die Anschauungsweise der Juristen die Oberhand behalten. Solcher Fälle werden Sie, jeder einzelne, einige aufzählen können. Hierselbst haben wir einen solchen ganz krassen Fall, und niemand wagt dagegen vorzugehen, und zwar aus nach folgenden Gründen. Unser Recht kennt den Begriff Denunziant nicht und darf ihn nicht kennen, zum Schutz der Rechtsordnung, es unterscheidet nur zwischen richtiger und falscher Anzeige, nicht aber zwischen sittlichen und unsittlichen Beweggründen einer richtigen, d. h. sachlich begründeten Anzeige. Das Volk macht diesen Unter schied längst, und es sollte ihn noch gründlicher durchführen. Man sollte endlich aufhören, jede gerichtliche Anzeige nach Be lieben als Denunziation zu brandmarken und sollte unsittliche und sittliche Motive auseinanderhalten. Der Begriff Denunziation be halte seinen schändenden Sinn da, wo es sich um gemeine Rache und dergleichen handelt, aber man kann doch nicht mehr von Denunziation sprechen bei einem Gesetz, welches gegen allge meine wirtschaftliche Missstände geschaffen ist und trotzdem nur mittels privater Anzeige in Anwendung gebracht werden kann. Besser wäre es freilich, wenn die Staatsgewalt wie bei vielen anderen Fällen und Sachen zur Klageerhebung ver pflichtet wäre. Es liegt demnach den Interessenten die moralische Pflicht ob, darauf zu achten, dass das Gesetz beachtet wird. Auf jeden Fall ist es so ein Umweg, der indes wenigstens das eine Gute hat, dass er wieder einmal beweist, wie wenig das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in seiner jetzigen Gestalt der Wirk lichkeit Rechnung trägt. Dazu gehört auch die wohl zu ver stehende Abneigung, gegen einen Konkurrenten in Sachen der Geschäftspraxis als Kläger vorzugehen oder aufzutreten. Gegen dieses Gefühl mag auch die glänzendste Dialektik nicht aufzu kommen. Mag der einzelne sich rein fühlen, dass es nicht der Konkurrenzneid ist, der ihn zum Ankläger macht, nahe liegt der Verdacht doch, und so geht er dem Gesetz aus dem Wege um, da er selbst geachtet sein will, seine Achtung, die er verlangt, nicht zu verlieren. Für das Gesetz „Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes“ ist es jedenfalls keine Ehre, wenn man, um dem Gesetz aus dem Wege zu gehen, zur Selbsthilfe greift, wie es die Vereinigung Magdeburger Möbelhändler taten. So konnte über dieses Schutzgesetz im Handel und Gewerbe noch nichts gesagt werden, in erster Linie hat man bei dem Gesetz an die Handeltreibenden gedacht. Nachdem man nun jahrelang Gesetze gemacht hatte zum Schutz der Arbeiter, Wohlfahrtsge setze für Industrie, Patente u. s. w. merkte man wohl, dass die in vielen Fällen entstehenden hohen Lasten von einem grossen Teil der Bevölkerung getragen werden muss, welche noch recht herzlich wenig Schutz genoss, welcher ein rechtes Stiefkind der Gesetzgebungsmaschine, kein Stiefkind der Steuereinschätzungs maschine war. Der selbständige werktätige Mittelstand im Kleingewerbe wird mehr oder minder offen als ein dem Absterben geweihtes Glied unseres Volkskörpers angesehen und dementsprechend ge messen Warenhäuser, Truste, Kapitalassociation der Industrie des starken Schutzes der Regierung gegen alle Anläufe der Mittel standsfreunde in den Parlamenten. Höchstens allerlei halbe, von vornherein unzulängliche Schritte auf dem Gebiet gerechter Staffel besteuerung und der Gesetzgebung zur Hebung des ehrsamen Handwerks dürfen unternommen werden, und dann stellt man die unausbleiblichen Misserfolge als Beweis für die Zwecklosig keit einer Aktion zur Kräftigung des angeblich hoffnungslosen Patienten hin.
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