Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwei Verschiedene Auffassungen
- Autor
- Schwalenberg, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal 0,333
- Autor
- Krauss-Hettenbach, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelWie Goldwaren und Uhren an das Publikum verkauft werden 50
- ArtikelZwei Verschiedene Auffassungen 50
- ArtikelNoch einmal 0,333 51
- ArtikelAstronomisches 52
- ArtikelDer Sohn als Lehrling beim Vater 52
- ArtikelJuristischer Briefkasten 54
- ArtikelDer Biedermeierstil 55
- ArtikelDie Getriebelehre oder Kinematik 57
- ArtikelDie Historische Uhrenaussstellung zu Nürnberg 58
- ArtikelDie Spiralfeder und das Regulieren (Schluß aus Nr. 3) 59
- ArtikelZimmeruhr mit elektrischem Aufzug von Carl Schwan in Berlin 60
- ArtikelNeuheiten 61
- ArtikelPatentbericht für Klase 83-Uhren 61
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 62
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 63
- ArtikelVerschiedenes 63
- ArtikelVom Büchertisch 64
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
-
-
-
-
-
IV
-
V
-
VI
-
33
-
34
-
35
-
36
-
37
-
38
-
39
-
40
-
41
-
42
-
43
-
44
-
45
-
46
-
47
-
48
-
49
-
50
-
51
-
52
-
53
-
54
-
55
-
56
-
57
-
58
-
59
-
60
-
61
-
62
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 4. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 51 kammern nachkommen zu können, so dass dann die in dem letzten Satz von § 103p angeschnittene Frage der Erstattung der entstehenden Verwaltungskosten durch die Handwerks-, bezw. Gewerbekammern aktuell wird und so die Aufsichtsbehörde der Handwerkskammer in jedem einzelnen Falle zu bestimmen hat, inwieweit die entstehenden Kosten von der Handwerkskammer selbst zu tragen sind. Da ist denn nun interessant, zu hören, dass man in Oesterreich einen hierzu total entgegengesetzten Standpunkt einnimmt, wie uns die nachstehende Stellungnahme der Handwerks- und Gew’erbekammer in Wien lehrt: „Die Kammer hatte an die k. k. niederösterreichiscbe Statt halterei das Ersuchen gestellt, sie möchte dahin wirken, dass die Verwendung der Gendarmerie zu gewerblichen Erhebungen auf dem dachen Lande von seiten der Bezirkshauptmannschaften möglichst eingeschränkt werde, da das Erscheinen der Gendarmen bei den Gewerbetreibenden diese oft in Angst und unnötigen Schrecken versetze und auch manchmal zu misslichen Ver dächtigungen führte, wenn dieselben zu den Gewerbetreibenden kamen. Ferner ersuchte die Kammer, die k. k. niederösterreichische Statthalterei möchte im Verordnungswege verfügen, dass die Gendarmerie in jenen Fällen, in welchen deren Verwendung zu dem genannten Zwecke nicht zu vermeiden wäre, wenigstens in Kommodeuniform und ohne Schusswaffe erschienen.“ Daraufhin teilte die Statthalterei mit, dass sie schon mit Erlass vom 28. März 1900 die Bezirkshauptmannschaften beauf tragt hatte, die Gendarmerie zu Erhebungen in Gewerbesachen nur ausnahmsweise dann zu verwenden, wenn dies bei der Un verlässlichkeit mancher Gemeinden unvermeidlich erschiene. Doch müsste in jedem konkreten Falle diese Verwendung in den besonderen Verhältnissen begründet werden. Die Statthalterei teilte noch mit, dass sie diesen Erlass den Bezirksbauptmann- sebaften neuerlich zur Darnachachtung mit dem Beifügen in Er innerung gebracht hatte, dass sich die Verwendung der Gendarmerie in der Regel auf jene Fälle zu beschränken hätte, welche der Bestimmung des Wachkörpers zur Aufrechterhaltung der öffent lichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit entsprächen. Dagegen bemerkte die Statthalterei, dass sie bezüglich des Antrages auf Aeaderung der ^vorgeschriebenen Adjustierung beim Einschreiten mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 9 der Dienstinstruktion für die k. k. Gendarmerie, der zufolge der in den Dienst aus rückende Gendarm stets vollkommen bewaffnet zu sein hat, nicht entsprechen kann. —*.33©-« Noch einmal 0,833. s ist auffallend, wie wenig Interesse sich an die Oeffent- lichkeit wagt gegenüber dem folgenschweren Schritte, der mit der Zulassung des 0,333-Stempels für Uhren gemacht würde. Man möchte glauben, es werde in den davon betroffenen Kreisen gar nicht genügend erwogen, welchen Rückschritt in der Solidität des deutschen Uhrengeschäftes ein solcher Beschluss bedeutet. Hören wir doch genauer auf die Stimmen und Urteile der soliden Schweizer Uhrenfabrikanten. Alle stimmen darin über ein, dass die Zulassung eines 0,333-Stempels einen unheilvollen, schädigenden Einfluss auf das deutsche Uhrengeschäft haben würde. Forschen wir doch besser nach, wer die treibenden Elemente sind, die einen Vorteil darin finden, minderwertige Ware auf den Markt zu bringen. Es sind sicher nicht unsere Freunde und Gönner, welche das deutsche Uhrengeschäft mit einer solchen Verbesserung (?) beglücken möchten, sondern es sind berechnende Gehäuse-Fabrikanten und Uhrenhändler, welche sich das deutsche Feingehaltsgesetz (das leider der unsoliden Fabrikation den grössten Spielraum lässt) zu Nutzen machen wollen, und die §§2, 3 und 4 dieses Gesetzes — welche für Geräte und also auch für Uhr gehäuse keinen niederen Feingehalt als 0,585 zulassen — am liebsten umgestossen wissen möchten. Der Vorteil für diese Herren besteht darin, dass sie bei 0.333-Legierung mit einem weit geringeren Kapital denselben Arbeitsverdienst herausrechnen und nicht im geringsten danach fragen, ob der deutsche Uhrenmarkt an Ansehen gewinnt oder verliert, wenn nur ihre Berechnung zu ihren Gunsten ausfällt. Das sind die treibenden Kräfte für die Durchsetzung des 0,333- Stempels und nicht die Sicherstellung des Publikums, dass es vor noch minderwertigerer Legierung geschützt werden soll. Diese Sicherstellung wird ja auch von dieser Klasse Fabri kanten hervorgehoben werden, um sich das Ansehen grösser Gewissenhaftigkeit und Fürsorge für die Abnehmer zu |geben, das alles aber nur, um den gewissenhaften Uhrmacher über die Skrupel an dem minderwertigen Golde (?) hinwegzubringen. Mit Recht wurden bei Einführung des Feingehaltgesetzes Uhren als Geräte bezeichnet und für diese Spezies besondere Bestimmungen getroffen; man hat sich seither gut dabei befunden und die Käufer bekamen von dem Gesetze anerkannte goldene Uhren. Aber für Umgehung auch dieses Gesetzes haben spekulative Fabrikanten eine Hintertüre gefunden. Man hat minderwertige Gehäuse fabriziert ohne Stempelung und hat sie als billigere, aber doch goldene (?) Uhren verkauft. Man hat sie schon seit Jahren in den Handel gebracht und sie haben sich eingebürgert. Heute sind diese goldenen (?) Uhren schon so verbreitet, dass sie in vielen Geschäften als unentbehrlich beigelegt werden, und das Gewissen hat sich bei vielen schon so abgestumpft, und der Sinn und das gesunde Urteil für das wirklich Reelle und Echte ist bei vielen so verflacht und eingeschläfert, dass sie sich kaum mehr bewusst sind, dass sie damit keine goldene Uhr mehr verkaufen, sondern nur Metalluhren mit einem Drittel Gold zusatz. So wurde der Boden vorbereitet für 0,333, und nun hielten es die Herren Fabrikanten dieser Sorte Uhren an der Zeit, das Feingehaltgesetz, bezw. die §§ 2, 3 und 4 desselben als nicht mehr zeitgemäss zu bekämpfen und auf Streichung dieser Para graphen und auf Zulassung von 0,333 auch für Uhren Antrag zu stellen. Fürwahr, ein grosses Verdienst um die deutsche Uhrmacherei! Für was sind denn die Vereinigungen da, welche sich nach aussen das Ansehen geben, dass sie zur Hebung ihres geschäft lichen Niederganges, zur Heranbildung eines gediegenen Nach wuchses und zur Veredlung unserer Kunst sich zusamraenschliessen, wenn für solche Verschlechterungen eine staatliche Sanktionierung befürwortet wird, und sich bis jetzt so wenige Stimmen für Bei behaltung der seitherigen Ausnahmestellung der Uhren erheben? Seien wir doch froh, dass unser Artikel im Gesetz einen Schutz geniesst und reichen wir nicht die Hand dazu, unser Geschäft für den Aussenhandel in Misskredit zu bringen. Wer die Ueberzeugung hat, sein Geschäft nicht anders be treiben zu können als unter Aufnahme von Uhren mit niederer Legierung, dem liegt ja gar nichts im Wege, solche Uhren zu beziehen und zu verkaufen. Aber hüten wir uns doch, darauf zu drängen, dass ein Stempel 0,333 eingeführt werde, welcher gesetzliche Kraft und Schutz erhalte. Ich habe schon in Nr. 24 des Journals vom 15. Dezember in meiner Betrachtung über 0,333 darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von 0,333 Uhren nur selten darauf aufmerksam gemacht würde, dass diese Uhren nur ein Drittel Gold und zwei Drittel anderes Metall enthalten, sondern sie würden einfach auf Grund des Stempels als goldene Uhren verkauft, und darin liegt die Gefahr, dass solche Uhren noch als goldene Uhren angeboten werden können. Beim wahren Licht betrachtet, ist für eine so niedere Legierung die Bezeichnung „Gold“ eine Lüge. Es ist mir kein zweiter Gegenstand bekannt, den man offiziell mit dem Wert benennt, von dem er nur ein Drittel enthält. Das Deutsche Reich lässt den Reichsstempel, d. h. die Reichs krone, erst von 0,585 an zu. Warum wollen wir uns dem Gesetz nicht fügen und froh sein, dass wir seither diesen Schutz geniessen? Warum wollen wir wünschen, dass eine niedere Legierung auch einen Stempel erhalte (w T enn auch ohne Reichskrone)? Was w r ürden die 0,585 und 0,750-Stempel noch für einen Vorteil haben, w r cnn gerade die gesetzliche Stempelung, welche die besseren Legierungen kennzeichnete, nun auch für die minder wertigen Legierungen angewendet werden dürfte? Ich meine, für den gewissenhaften Uhrmacher liegt die Ent scheidung nicht schwer.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht