Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg V
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reserve- und Landwehr-Uebungen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- ArtikelCentral-Verband 305
- ArtikelDas 400 jährige Stadtjubiläum von Glashütte 306
- ArtikelBericht über den XII. Verbandstag (Fortsetzung) 306
- ArtikelHermann Grosch 309
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 310
- ArtikelVon der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und ... 312
- ArtikelReserve- und Landwehr-Uebungen 315
- ArtikelDer Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige als Käufer 317
- ArtikelJuristischer Briefkasten 318
- ArtikelAstronomisches 318
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 319
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 319
- ArtikelVerschiedenes 320
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 320
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 315 nur eine willkürlich gewählte Bezeichnung sein sollte, dass der Aussteller nicht veranlasst wurde, eine zutreffendere Signatur zu wählen. Leider kann ich das Objekt nicht näher beschreiben, da ich es erst jetzt im Katalog gefunden habe. Es erübrigt nun noch, über die Metallindustrie, speziell über Goldschmiede- und Juwelierarbeiten einiges nach zuholen. Da findet sich ein schön und künstlerisch wertvoller Prunkpokal des Münchener Goldschmieds Emil Blachian (bronzene Medaille), der an Nachbildungen altertümlicher Geräte und Schmucksachen auch ein gutes Verständnis für „unserer Väter Werke zeigt. Mehr auf eigenen Wegen wandelt der Nürnberger Juwelier Fr. Kleining, in Firma J. A. Egers- dörfer (goldene Medaille), mit seinen prächtigen Schmucksachen, bei denen speziell die sinnreiche und geschmackvolle Fassung der Steine interessiert, Einen aktuellen Vorwurf hat sich Joh. Chr. Wich, Nürnberg, Inh. Oskar Dessart (goldene Medaille), gewählt, indem er einen prunkhaften Tafelaufsatz „zur Jahrhundertfeier“ gefertigt hat, einen schönen Aufbau, an dessen Podesten drei liebreiche Frauengestalten sitzen. In der Handwerksabteilung steuerte zur Gruppe der Gold- und Silberschmiede Anton Fritsch, Passau, Silberarbeiten, Max Pfalner, Ottobeuren (silberne Medaille), hübsche Schmucksachen, Hugo Kuhn, Ludwigs- hafen a. Rh., und Rud. Weber, Neustadt a. d. Haardt (beide silberne Medaillen) Juwelen, Hermann Schmidhuber. Lands hut (silberne Medaille), handgearbeitete Gold- und Silberwaren und im Werdenfelser-Haus Bernhard Simon, Partenkirchen (bronzene Medaille), bodenständige Schmuckgegenstände, Erzeug nisse gutgepflegter Volkskunst. Hierüber Details zu berichten, ist Platzmangels halber ebenso unmöglich, wie über die grossartigen Stücke der im Kunst gewerbehause ausstellenden Goldschmiede zu referieren, wie sie es verdienten. Das Gesamtbild zeigt das Bestreben, das ver schiedenartigste Material miteinander zu verbinden und durch ab wechselnde Verwendung von Gold, Silber, Bronze, Steinen, Email u. s. w. den Gebilden höchstes Leben einzuhauchen. Die Aussteller sind durchwegs gewandte Plastiker. Darunter verdienen besondere Erwähnung ausser dem schon genannten Blachian, Fr. Duss, Ingolstadt (goldene Medaille), wegen einer prächtigen Kassette und verschiedener Juwelierarbeiten, Leopold Eberth, München (goldene Medaille), wegen kunstgewerblicher Schmuck- und Ziergegenstände, darunter einer Uhr: Drei Parzen, in Silber und Marmor, Gebr. Hemmerle, München (goldene Medaille), wegen schöner Imitationen alten Schmucks, Max Rottmanner, München (silberne Medaille), und Sanktjohannsers Erben (Inh. M. Strobl, silberne Medaille) wegen Schmucksacben und Schmiedearbeiten, Eduard Wollenweber, München (ausser Konkurrenz), wegen eines ausgestellten Tafelaufsatzes, dazu Pokale. Kaffee- und Teeservice, Ehrenpreise in Silber. Weiteres fällt durch grossartige Erfindung die Kollektion Prof. Fritz von Miller, München (ausser Konkurrenz), auf: Prunkgeräte in Bronze und Edelmetall. Medaillen und Plaketten nach Modellen zeitgenössischer Künstler gibt Karl Pöllath, Schrobenhausen, während Karl Götz, München, und Ch. A. Habermeier, Nürnberg, in Medaillen, Kameen und Intaglien Allerbestes beigesteuert haben. Der ausser Konkurrenz stehende bekannte Münchener Gold schmied Theod. Heiden zeigt in dem Tafelaufsatz: „Burg Mont- salvat mit der Gralsschale“, einer Kassette, einer Jardiniere und in verschiedenen Bechern u. s. w. sein vielseitiges Können. Und viele möchten noch erwähnenswert sein — mit der blossen Auf zählung wäre ihnen und den geehrten Lesern nichts gedient. Aber einiger Metallarbeiten sei noch gedacht, Ich meine die schönen Beschlagteile in allen Legierungen der Firma Looblein & Krafft, Nürnberg (goldene Medaille), der fein gravierten Münzen und Medaillen von L. Chr. Lauer, Nürnberg (goldene Medaille), und der ganz wunderbar ziselierten kirchlichen Geräte von J. A. Wellhöfer, Nürnberg (silberne Medaille), nicht zu vergessen die schönen Treibarbeiten von Franz Kain- zinger, Nürnberg (ausser Konkurrenz). Schliesslich sei noch als würdiger Letzter aufgeführt die Firma Isis-Werke, Nürnberg (goldene Medaille), die technisch und künstlerisch vollendete kunstgewerbliche Metallarbeiten in Osiris-Metall, Silber, Kupfer, Messing mit Kristall, Majolika, Marmor u. s. w. zur Ausstellung! gebracht hat. Wir kennen die Firma bereits von früher her durch ihre prächtigen Standuhren, mit denen sie die Gehäuse frage um neue Ideen bereichert hat. Und damit glauben wir das Wichtigste besprochen zu haben, eine lückenlose Würdigung all des für das Fachpublikum interessanten Materials ist ja bei der Ueberfülle des Gebotenen fast unmöglich. Die Hauptsache bleibt: selbst sehen, selbst Ein drücke sammeln, selbst durch Vergleichung lernen. Wem das möglich war, der wird von dieser Ausstellung manchen Gewinn mit nach Hause genommen baben, und wenn es auch nur eine höhere Wertschätzung der eigenen Arbeit wäre. Ziehen wir aus dem Gesehenen und Gehörten das Fazit, so kann es ohne Ueber- hebung lauten: Die Ausstellung bedeutet für die bayerische Uhrenindustrie ein wohlverdientes Ruhmesblatt, dessen wir uns Alle von Herzen freuen wollen. Das nächste Mal vom „Nürnberger Hause“ und seinen Schätzen. E. M. — Reserve- und Landwehr-Uebungen. Von Dr. jur. Biberfeld. [Nachdruck verboten.) edes Jahr ein paarmal, immer nämlich, wenn Reservisten und Landwehrmänner einberufen werden, stellen sich zugleich auch von seiten der Arbeitgeber, deren Leute von einer derartigen Massnahme betroffen werden, zahl reiche Anfragen ein, die samt und sonders im wesentlichen auf folgende Punkte hinauslaufen: 1. Hat der zu einer solchen Uebung eingezogene Arbeiter Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes? 2- Wenn dies der Fall ist, kann ihm das, was er an Sold und dergl. mehr während der Uebung empfängt, in Abzug ge bracht werden? 3. Ist er verpflichtet, sogleich, nachdem ihm die Ordre zugegangen ist, hiervon dem Arbeitgeber Mitteilung zu machen? Man könnte sich nun vielleicht ganz kurz fassen und auf alle diese Fragen einfach mit ja antworten, allein meistens wäre damit dem, der die Auskunft erbittet, nicht volle Genüge ge schehen, weil ja erfahrungsgemäss gerade für die juristische Be urteilung die verschiedenen Fälle sich nur selten vollkommen gleichen. Die grösste Schwierigkeit bietet der erste Punkt, wo es sich um den Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes während der Dauer der Uebung handelt. Hierfür gilt alles das, was schon so oft für den F’all erörtert worden ist, dass ein Arbeiter in eine Krankheit verfällt, die ihn vorübergehend daran hindert, seine Vertragspflicht gegenüber dem Arbeitgeber zu erfüllen. Wie man sich erinnern wolle, kommt es nach der Bestimmung von § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Hauptsache auf folgendes an: a) Die Abhaltung muss nicht von ihm herbeigeführt worden und in den persönlichen Verhältnissen des Arbeiters liegen. Das trifft ebenso zu, wenn er von einer unverschuldeten Krankheit ergriffen wird, wie wenn er zu einer Uebung eingezogen wird. Ueber diesen Punkt wird selten ein Zweifel herrschen, er gibt auch zu Streitigkeiten wohl kaum Veranlassung. Einen um so ergiebigeren Nährboden hierfür aber bildet das zweite Erfordernis; es muss nämlich b) die Verhinderung auf eine „verhältnismässig nicht erheb liche Zeit“ beschränkt sein; dauert sie länger, so hat der Arbeiter gar keinen Anspruch auf weitere Lohnzahlung. Solange er eben, weil er krank ist oder sich bei seinem Truppenteil befindet, die Arbeit nicht leisten kann, so lange hat er auch die Gegenleistung in Gestalt des Lohnes nicht zu fordern. Was aber heisst im Sinne dieser Bestimmung eine verhältnismässig nicht erhebliche Zeit? Das gerade ist die F'rage, deren Beantwortung so ausser ordentlich grosse Schwierigkeiten bereitet. Auf die verschiedenen Meinungen, die in der Wissenschaft und in der Praxis hierüber zutage getreten sind, auch nur mit kurzen Andeutungen ein zugehen, kann hier nicht der Ort sein; man würde überdies da bei genötigt werden, das, was schon so oft gesagt worden ist, nochmals zu wiederholen. Nur eins sei hervorgehoben: die Rechtssprechung der Gewerbegerichte (und auf die kommt es hier ja namentlich an) befolgt, soweit sich erkennen lässt, die
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