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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Meistertitel
- Autor
- Arend
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- ArtikelCentral-Verband 321
- ArtikelHausierhandel und Detailreisen 322
- ArtikelDas 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte II 323
- ArtikelSe. Maj. König Friedrich August von Sachsen in Glashütte 324
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 325
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 326
- ArtikelNachtrag zur Magdeburger Tagung 327
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelVon der Dresdner Kunstgewerbe-Ausstellung 329
- ArtikelDie Ergebnisse des Weltpostkongresses in Berlin 329
- ArtikelKonkursmassen-Verkäufe 330
- ArtikelAufzieh- und Zeigerstellvorrichtung an Remontoiruhren mit ... 331
- ArtikelNeuheiten 332
- ArtikelDer Meistertitel 332
- ArtikelSprechsaal 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- ArtikelArbeitsmarkt 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 333 Meister berechtigt ist, Lehrlinge anzuleiten, aber nicht jeder zur Anleitung von Lehrlingen Berechtigte Meister zu sein braucht. Ueber die Meisterprüfung enthält das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen. In der Regel wird nur zu ihr zugelassen, wer mindestens drei Jahre als Geselle im Handwerk tätig gewesen ist. Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen, die aus einem Vorsitzenden und vier Beisitzern besteht. Die Prüfungskommissionen werden in den verschiedenen deutschen Staaten von verschiedenen Behörden eingerichtet, so in Preussen vom Regierungspräsidenten, in Württemberg vom Verwaltungs ausschuss der Centralstelle für Gewerbe und Handel, in Bayern von der Kreisregierung, in Baden vom Landeskommissär u. s. w. Diese Behörde ernennt auch die fünf Mitglieder der Prüfungs kommissionen, und zwar auf drei Jahre. Das Nähere, insbesondere auch die Prüfungsgebühren, wird durch Prüfungsordnungen bestimmt, die die Handwerkskammern erlassen. Jedoch schreibt die Gewerbe-Ordnung vor, worauf sich die Prüfung im allge meinen zu erstrecken hat. Sie soll nämlich „den Nachweis der Befähigung und selbständigen Ausführung und Kostenberechnung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes sowie der zu dem selbständigen Betriebe desselben sonst notwendigen Kenntnisse, insbesondere auch der Buch-'und Rechnungsführung, er bringen“. Als Ersatz für diese Meisterprüfung kommt noch die in einzelnen Staaten vorgesehene Prüfung an gewissen Lehrwerk stätten und Unterrichtsanstalten in Betracht. Die Anforderungen dieser Prüfung müssen nach gesetzlicher Vorschrift „mindestens die gleichen“ sein, wie bei der regelmässigen Meisterprüfung. Uebrigens kommt diese besondere Prüfung nicht erheblich in Betracht. Der praktischen Durchführung des Schutzes des Meistertitels dient die Strafbestimmung im § 148 der Gewerbe-Ordnung: „Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer unbefugt den Meistertitel führt.“ Sprechsaal. Ueber den Gehilfenmangel. iplIIIIJer gleich mir von Zeit zu Zeit die „Leipziger Uhrmacher- Zeitung“ zu Gesicht bekommt, dem wird aufgefallen sein, mit welchem Eifer sich genannte Zeitung in ver- schiedenen Nummern, speziell in Nr. 18, für unsere Gehilfen ins Zeug legte. Gewiss, auch hier müssen Schäden aufgedeckt werden, wenn welche vorhanden sind, doch den grössten Krebsschaden des Gehilfenmangels darin zu erblicken, dass sich ein grösser Teil unserer Gehilfen vom Beruf abwendet und in das elektrische Fach oder in die Musikenbranche übergeht, das bestreite ich. Die Musikenbranche dürfte kaum in Frage kommen, weil einmal die Stahlsfimmen-Industrie daniederliegt und weil Arbeiten, die von Uhrmachern ausgeführt werden, kaum noch zu entdecken sind. Dass ab und zu einmal ein Gehilfe ins elektrische Fach übergeht, soll nicht bestritten werden, doch sind es selten die tüchtigsten Elemente, und zweitens ist der Prozent satz nicht so, dass er auch nur einigermassen in die Wagschale fallen könnte. Oder glaubt der Verfasser etwa, dass ein mangel haft arbeitender Gehilfe im elektrischen Fach auf Rosen gebettet ist? Dort heisst es ebenso gut arbeiten, als in unserem Beruf, wenn jemand etwas verdienen will. Der Vorschlag „Zahlt Euren Gehilfen mehr“ würde eben dann nicht zu verwerfen sein, wenn wir durch die Erhöhung des Gehalts die Gehilfen vermehren könnten, da dies aber be stritten werden muss, so ist dieser Vorschlag, dem Gehilfenmangel nur dadurch abzuhelfen, hinfällig. Was nun den Vorschlag Nr. 2 anbelangt: „Stellt Euren Gehilfen die Werkzeuge zur Verfügung, die sich schnell ab nutzen“, so könnte man fast annehmen, in der Redaktion der oben genannten Zeitung sei überhaupt kein Fachmann tätig; denn, Kollegen, überlegt Euch einmal, wo wäre der Anfang und wo das Ende! 30 verschiedene Feilen, zehn verschiedene Bürsten, Reibahlen, Pincetten und was könnte man da nicht alles anführen, was sich schnell abnutzt. Und glaubt der Verfasser nicht, dass das, was den Gehilfen gewährt würde, den Lehrlingen nicht auch zugestanden werden müsste? Wenn dann ein neu antretender Gehilfe sein Werkzeug auspackt und man würde keine Feile sehen und fragen: „Wo haben Sie denn Ihre Feilen?“ erhielte man die Antwort: „Die hat mir mein voriger Chef alle geliefert!“ Jeglicher Kommentar überflüssig. Ich dächte, die Interessen in dieser Beziehung wahrzunehmen, lägo dem Organ der Gehilfen ob, welches diese Aufgabe auch bisher stets gewissenhaft erfüllt hat, Ich hätte dem Artikel in der erwähnten Zeitung noch nicht die Bedeutung beigemessen, wenn nicht einen Tag nach dem Erscheinen der betreffenden Nummer mein und auch meiner Kollegen Gehilfen jeder unter Kreuzband diese Nummer zugesandt erhielten. Auf der ersten Seite in der für diese Gehilfen bestimmten Nummer befand sich ein roter Zettel, auf welchem zu lesen war: „In dieser Nummer befindet sich eine für Sie sehr wichtige Mitteilung.“ Also in dieser Weise verfährt eine Zeitung, welche die Interessen der Prinzipale wahrzunehmen sich berufen fühlt. Wir nennen dieses Gebaren „auf zwei Schultern tragen“, und ich überlasse es meinen Verbandskollegen, darüber nachzudenken, ob dadurch unseren Interessen gedient ist. —t. Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen 1 ) Verein Berlin. Bericht über die 223. ordentliche Versammlung am Dienstag, den 16. Oktober, abends 9Uhr, Niederwallstr.il. Tagesordnung: 1. Einschreiben von Lehrlingen; 2. Verlesung des Be richts der am 18. September stattgefundenen ausserordentlichen Versammlung; 3. Antrag des Koll. Hilbich wegen Anlage des Vereinsvermögens; 4. Be sprechung über Beschaffung des erhöhten Verbandsbeitrages; 5. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen aus der Versammlung; 6. Fragekasten. Der Vorsitzende, Koll. E. Born, eröffnet die Sitzung mit einer herz lichen Begrüssung der Anwesenden und fordert alle Vereinsmitglieder auf, sich an allen Veranstaltungen des Winterhalbjahres recht rege zu beteiligen und durch stete Mitarbeit zum Wohle des Vereins, als auch jedes Einzelnen zu arbeiten. Zum ersten Punkt der Tagesordnung werden zwei Lehrlinge in unser Vereinsregister eingetragen und vom Vorsitzenden duroh Handschlag ver pflichtet, zur Ehre unseres Standes sich zu tüchtigen Uhrmachern heranbilden zu wollen. Vor dem zweiten Punkte der Tagesordnung berichtet Herr Koll. Born noch über den eingegangenen Brief des Herrn Dr. Biberfeld, in welchem sich der Herr Dr. Biberfeld für die in letzter Sitzung ihm zu Ehren und zum Dank gefasste Resolution in den herzlichsten Worten bedankt und uns seiner Mitarbeit auch in Zukunft versichert, sofern es sein Gesundheitszustand nur irgend zulässt. Von den Anwesenden werden die herzlichen Worte mit Freuden vernommen und wird es dem Verein der Berliner Uhrmacher eine besondere Ehre sein, das spezielle Wohlwollen des Herrn Dr. Biberfeld zu geniessen! Dann wird der Bericht der letzten Sitzung verlesen und ohne Einspruch angenommen. Nun erhält Koll. Hilbich zur Begründung seines Antrages das Wort. Nachdem dies in sachgemässer und eingehender Weise geschehen, sprechen die Koll. Abel, Bosse, Born, Neuhofer, Krauser, Hesse, Wilde teils gegen, teils für den Antrag Hilbich, welcher bei der Abstimmung sodann abgelehut wird. Nach Beschluss der heutigen Versammlung bleibt es bis auf weiteres beim jetzigen Stand der Angelegenheit. Zum vierten Punkt der Tagesordnung spricht Koll. Born über einige Vorschläge des Vorstandes zur Beschaffung des erhöhten Verbandsbeitrages. Nach reger Diskussion über dieses Thema wird dem Vorschläge des Koll. Quitzow, den Vereinsbeitrag auf 10 Mk. zu erhöhen und vierteljährlich mit 2,50 Mk. durch Boten oder per Post einziehen zu lassen, am meisten bei - gepflichtet, die Beschlussfassung über die endgültige Regelung dieser Frage aber bis zum Tage der Hauptversammlung vertagt. Daran anschliessend ent wickelte sich über das Thema „Was bringt uns Verein und Verband für Vor teile“, eine längere Debatte, bei welcher Gelegenheit Koll. Neuhofer denjenigen 1)Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 22 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 7. November an die Adresse des Vorsitzenden Koll. Rob. Freygang, Leipzig, Johannis- I platz 24, erbeten.
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