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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- ArtikelCentral-Verband 321
- ArtikelHausierhandel und Detailreisen 322
- ArtikelDas 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte II 323
- ArtikelSe. Maj. König Friedrich August von Sachsen in Glashütte 324
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 325
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 326
- ArtikelNachtrag zur Magdeburger Tagung 327
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelVon der Dresdner Kunstgewerbe-Ausstellung 329
- ArtikelDie Ergebnisse des Weltpostkongresses in Berlin 329
- ArtikelKonkursmassen-Verkäufe 330
- ArtikelAufzieh- und Zeigerstellvorrichtung an Remontoiruhren mit ... 331
- ArtikelNeuheiten 332
- ArtikelDer Meistertitel 332
- ArtikelSprechsaal 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- ArtikelArbeitsmarkt 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 21. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 335 Verschiedenes. l)ie Firma Etzold & Popitz in Leipzig bat seit dem 1. November d. J. ihre Kontor- und Musterräume in den imposanten Neubau Querstrasse 4 — G, II. Etg, verlegt. In den geräumigen, hellen Sälen kommt das grosse Lager von Zimmeruhren und Musikwerken zur rechten Geltung. Die Firma ladet zur Besichtigung ein, siehe Inserat in gegenwärtiger Nummer. Der neue Herbstkatalog der Firma Georg Jacob in Leipzig ist kürzlich erschienen. Derselbe ist so schön geordnet, wie seine Vorgänger und weist eine Menge Neuheiten auf, weshalb wir nicht versäumen, auf denselben aufmerksam zu machen. Wer denselben nicht erhalten hat, schreibe an die Firma und lasse sich einen solchen senden. Neuer Preisaufschlag im Schwarzwald und iu Schlesien. Obwohl der Geschäftsgang in den Schw r arzwälder und schlesischen Uhrenfabriken, was den Absatz anbelangt, als ein guter bezeichnet werden darf, so ist doch die Rentabilität im allgemeinen eine unbefriedigende. Bedenkt man, dass au maschinellen Einrichtungen das Beste und Neueste aus aller Welt zusammen getragen wird, um die in einer Ubr sich darstellende Präzisionsarbeit vorteil haft und rasch zu vollbringen, w’elch grosses Kapital damit festgelegt und welch niedrige Verzinsung dabei erzielt wird, so steht das Ergebnis bei den derzeitigen billigen Uhrenpreisen weit nicht im Einklang mit den Aufwendungen. Die fortwährende Steigerung aller in Betracht kommenden Rohstoffe hat denn auch anfangs dieses Jahres zu einer Preiserhöhung geführt, die wenigstens einen Ausgleich dieser Mehrkosten herbeiführen sollte. Inzwischen aber haben sich die Preise der Maderialieu teils infolge von Spekulation (Kupfer, Messing, Zink), teils durch die eingetreteue Hochkonjunktur weiter in einem Masse gesteigert, dass die Uhrenfabriken den Mehraufwand nicht länger aus ihrer Tasche tragen können. Dieser Umstand hat neuerdings eine gemeinsame Verhandlung der beteiligten Fabrikantenkreise veranlasst, als deren Folge ein sofort auftretender Aufschlag von weiteren 5 bis 10 Proz. für die verschiedenen Gattungen beschlossen wurde. Die Preise für Uhr- fournituren, die bis jetzt ausser Verhältnis niedrig waren, sindbis zu 20 Proz. erhöht worden. Leider bedeuten auch die neuen Preise noch keine Besserung der allgemeinen Lage, sondern nur wieder, wie oben erwähnt, die Deckung der gestiegenen Selbstkosten. Schwebende Bestrebungen sollen nach dieser Richtung in absehbarer Zeit eine Aenderung herbeiführen, und man wird allen darauf hinzielenden Schritten nur guten Erfolg wünschen können, handelt es sich doch um eine Industrie, deren mühevolle Arbeit auch der entsprechende Lohn gebührt. Aus Leipzig. Gestörte Einbrecher. In der Zweinaundorfer Strasse versuchten Einbrecher vom Keller eines Hauses aus in ein Uhrengeschäft ein zubrechen und hatten bereits die Wölbung durchbrochen und die Diele au gebohrt. Vermutlich sind die Spitzbuben gestört worden, denn sie sind unverrichteter Sache wieder abgezogen. Pfettershausen (Eisass). Die Tasehenuhrfabrikatiou geht zur Zeit sehr gut. So ist z. B. die weitest bekannte Firma Viet. Heinis, Sohn, mit Aufträgen bis nach Neujahr versehen; neue Aufträge und Verbindungen können gar nicht mehr aufgenommen werden. Die Geschäfte gehen so gut, wie es in den letzten Jahren nicht mehr der Fall gewesen ist. Der Versand geht nach allen Gegenden von Deutschland. Die stärkere Nachfrage nach Uhren besteht besonders seit dem russisch-japanischen Friedensschluss; Japan hat einen hohen Eingangszoll darauf gelegt, der mit Ende Oktober in Kraft tritt. Die Firma Victor Heinis hat vor 15 Jahren mit drei Arbeitern an gefangen und heute werden über 400 Personen beschäftigt. Es werden täglich 140 Kartons angefortigt. Ausserdem bestehen hier drei grössere Gehäuse fabriken und eine bedeutende Vergolderwerkstätte. Die Firma Hunkler- Gerber & Comp, hat die untere Mühle angekauft und benutzt die ganze Wasserkraft, welche zum vollständigen Betriebe noch nicht einmal hinreichend ist. Im ganzen bestehen 13 Fabriken. Die Arbeiter verdienen 5 bis 7 Frank täglich. Lehrlinge können nach einjähriger Lehrzeit bereits 4 Frank verdienen. Durch die Taschenuhrenindustrie ist genanntes Dorf in bedeutenden Wohl stand gelangt. Aus München. Für den Bau des Deutschen Museums für Meister werke der Technik sind 8000000 Mk. vorgesehen. Aus Nauen. Telegraphieren vermittelst ungedämpfter Schwingungen. Bei dem Besuch der Mitglieder der Konferenz für draht lose Telegraphie am 18. Oktober wurde auf der grossen Telefunkenstation Nauen zum erstenmal in Deutschland ein praktisches Telegraphieren mittels ungedämpfter Schwingungen nach einer neuen von der Telefunkengesellschaft ausgebildeten Methode mit vollem Erfolg vorgeführt. Die Innungsvorstände siud zur Erhebung von Klagen wegen un lauteren Wettbewerbes berechtigt. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Der Vorstand einer Innung hatte gegen den Inhaber eines Ladengeschäftes eine Klage anhängig gemacht, weil dieser auf seinem Firmen schild, sowie auch schriftlich zum Ausdruck brachte, dass er die Waren, die er in seinem Laden verkaufe, selbst fabriziere. Da diese Angabe den Tatsachen nicht entsprach, verlangte der Innungsvorstand, es solle jenem ver boten werden, sich der fraglichen Bezeichnungen zu bedienen. Hiergegen wandte der Beklagte ein, dass die Innung zur Erhebung einer solchen Klage gar nicht berechtigt sei, da das Statut der Innung nichts enthalte, woraus sich ein solches Recht herleiten lasse. Dem Innungsvorstände aber stehe ein solches Recht überhaupt nicht zu, da er nur die Innungsbeschlüsse auszuführen habe, ein solcher Beschluss aber hier nicht vorliege. Das Oberlandesgericht Hamburg, das die Erhebung der Klage für durchaus berechtigt erkannte, ent schied unter ändern wie folgt: Eine Innung sei allgemein berufen, die ge meinsamen, gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Wenn auch die Gewerbe-Ordnung und das Statut der Innung nichts enthielten, wonach die Innung zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsgesetze berufen sei, so ergebe sich doch ein derartiges Recht der Innung aus dem W r ettbewerbsgesetze selbst. Denn eine Innung sei ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, und ihre Legitimation zur Klage sei daher aus § 1 des W'ettbewerbsgesetzes ohne weiteres gegeben. Ebenso unerheblich sei ferner hin der Einwand, der Vorstand sei zur Anstrengung der Klage nicht be rechtigt, weil die Innung das Vorgehen gegen den Beklagten nicht beschlossen habe. Nach §2 der Gewerbe - Ordnung sei der Vorstand berufen, die Innung gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten, und angesichts dieser Bestim mung sei der Vorstand der klagenden Innung zur Erhebung der Klage kraft der ihm durch Gesetz erteilten Vollmacht legitimiert. Benmteubeleidigung durch Geschenke. Die Leiter einer Berliner auswärtigen Fabrik hatten an zwei Eisenbahnbeamte in Hannover einige Kisten Zigarren geschickt. Die Beamten erblickten darin eine beabsichtigte Beeinflussung, weil die Firma Lieferungen für die Eisenbahn ausführte und die beiden Beamten bei der Vergebung der Lieferungen, bezw. bei der Ab nahme der W r aren nicht ohne Einfluss sind. Sie erstatteten deshalb Meldung von dem Vorfälle Die Vorgesetzten stellten Strafantrag gegen die Geschenk geber wegen Beleidigung der beiden Beamten. Die Angeklagten bemerkten, sie hätten weder einen Bestechungsversuch unternommen, noch die Beamten durch Anbieten eines Geschenkes beleidigen wollen. Es habe sich nur um ein Zeichen einer Anerkennung für freundliches Benehmen der Beamten bei Erteilung notwendiger Auskünfte gehandelt. Das Schöffengericht ver urteilte jeden der Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Mk. In der Urteilsbegründung wurde, wie der Hann. Kur. schreibt, ausgeführt, es scheine noch ziemlich unbekannt zu sein, dass Beamte für ihre dienstlichen Obliegen heiten keine Geschenke annehmen dürften, auch wenn eine Bestechung oder Beeinflussung nicht beabsichtigt werde. Schon das blosse Annehmen eines Geschenkes in dienstlicher Eigenschaft mache den Beamten strafbar. Leider sei es in kaufmännischen Kreisen eingebürgert, dass Angestellte von Lieferanten Geschenke annehmen. Nicht eingetragene Firmen u. 8. w. und ihr Verhältnis zur Post. Nach den Bestimmungen der Postordnung dürfen Sendungen mit Wertangabe, Postanweisungen oder Einschreibesendungen an mehrere Personen, die zu sammen ein Geschäft betreiben oder in sonstiger Verbindung stehen, ohne dass sie eine Handelsfirma bilden, nur an alle in der Aufschrift benannten Personen gemeinschaftlich gegen Quittung aller ausgehändigt werden. Diese Bestimmung ist den Teilhabern solcher Geschäfte vielfach unbekannt, sie erhalten von dem Vorhandensein der Bestimmung erst Kenntnis, wenn die Post bei der Aushändigung Schwierigkeiten macht. Zur Vermeidung von geschäftlichen Nachteilen kann daher den Geschäftsleuten nur empfohlen werden, sich gleich nach Gründung des Geschäfts mit der Bestellpostanstalt zur Regelung der Angelegenheit in Verbindung zu setzen. Dasselbe gilt für Postsendungen an nicht in die Handels-, Geuossenschafts- und Vereinsregister eingetragene Handelsfirmen, Genossenschaften und Vereine, sowie an Gesell schaften, Bureaus, Geschäftsstellen und ähnliche Firmen, in deren Aufschrift der Empfänger nicht namentlich bezeichnet ist; denn auch solche Sendungen können nur an diejenige Person ausgehändigt werden, die der Postanstalt als Inhaber, Direktor. Vorsteher u. s. w. bekannt ist oder als solcher sich un zweifelhaft ausweist. Die Empfangsberechtigung bei nicht eingetragenen Firmen ist für hinlänglich nachgewiesen zu erachten, wenn der Geschäfts inhaber u. s. w. eine ortspolizeiliche Bescheinigung vorlegt, dass er der Inhaber u. s. w. ist. Der Nachweis der Inhabersehaft u. s. w. kann auch durch andere, von den Beteiligten zu beschaffende glaubhafte Schriftstücke (Verträge, Ur kunden u. s. w.) geführt werden. Die Aushändigung der Postsendungen an eine nicht eingetragene Firma mit mehreren Gesellschaftern erfolgt nur an alle Gesellschafter gemeinschaftlich, wenn durch Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Müssen die Teilhaber der Firma gemeinschaftlich handeln, so darf die Aushändigung von Postsendungen an einen einzelnen Gesellschafter nur stattfinden, wenn sämtliche Firmeninhaber gemeinschaftlich eine Vollmacht dahin ausstellen, dass jeder für sich allein, oder dass ein be stimmter Gesellschafter zur Empfangnahme der Postsendungen ermächtigt ist. Ebenso ist hinsichtlich der Gesellschaften, nicht eingetragenen Genossen schaften und Vereinen u. s. w. zu verfahren. Es ist also in allen Fällen not wendig, sich der Post gegenüber glaubhaft auszuweisen. Lose gewordene Nägel befestigt man, ohne in die Wand ein neues Loch zu schlagen, sehr gut, indem man Watte in gelöste Gipsmasse taucht und den Nagel damit so fest umwickelt, dass die Oeffnung wieder aus gefüllt ist. Humor. Kniff. Käufer: „Sie hatten mir doch die Uhr als .aus gezeichnet 4 empfohlen, und nun geht sie bereits nicht mehr!“ — Verkäufer; „Freilich — sie war doch ausgezeichnet mit 3 Mark!“ Konkursuachrichten. Bromberg. Am 3. Nov. Schlusstermin im Konkurs des Uhrmachers Alfred Müller. Giessen. Am 18. Okt. Konkurs eröffnet über das Vermögen des ver storbenen Goldarbeiters Heinrich Huhn, Anmeldefrist bis 9 Nov., Prüfungs termin am 17. Nov. Stettin. Juwelier und Uhrmacher Richard Haaek, am 22. Okt. Kon kurs eröffnet, Anmeldefrist bis 30. Nov., Versammlung am 15. Nov., Prüfungs termin am 13. Dez. Strelitz. Uhrmacher Heinrich Trubel, am 7. Okt. Konkurs eröffnet, Anmeldefrist bis 5. Nov., Prüfungstermin am 13. Nov. Witten. Juwelier Carl Marks, am 8. Okt. Konkurs eröffnet, Anmelde frist bis 10. Dez., Versammlung am 10. Nov., Prüfungstermin am 22. Dez.
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