Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede II.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- ArtikelCentral-Verband 337
- ArtikelBericht über den XII. Verbandstag (Fortsetzung aus Nr. 20) 338
- ArtikelDie Ausbildung der Lehrlinge 340
- ArtikelAnsprüche des Prinzipals auf Schadenersatz gegen seinen ... 341
- ArtikelDie Historische Uhrenausstellung zu Nürnberg, im Jahre 1905 ... 344
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 345
- ArtikelEntwurf zu einem Moritz Grossmann-Denkmal in Glashütte 346
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 346
- ArtikelJuristischer Briefkasten 347
- ArtikelSprechsaal 348
- ArtikelDie Neuorganisation des gewerblichen Fortbildungs- und ... 348
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 351
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 352
- ArtikelVerschiedenes 352
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 352
- ArtikelArbeitsmarkt 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 347 geschlossene Wanduhren in Regulatorform in der heuto so beliebten einfachen, modernen Stilart. Die Verglasungen dieser Uhren waren verschiedener Art: Die einfachen, schlichten Formen mit gewöhnlichen Gläsern, die besseren mit facettierten Gläsern und die ganz feinen in Messingverglasungen. Sämtliche Muster wirken ausserordentlich angenehm und sympathisch, und wünschen wir der Firma für diese schönen und praktischen Neuheiten recht viele Käufer. Ein anderer Teil der Ausstellung bestand aus Freischwingern, welche auch vorzugsweise in der einfachen Stilart ausgeführt waren. Es gab da recht billige und auch recht feine Stücke, und anzuerkennen war auch die Mannigfaltigkeit der Ausstattungen, die vom gewöhnlichen Elfenbeinzifferblatt mit verziertem Einsen pendel, versilbertem Metallblatt, messingbedrucktem Zifferblatt bis zum feinen geätzten Metallblatt und neuesten Metallblatt mit auf gelegten, ausgesägten Zahlen und sämtlich mit entsprechenden Pendeln angenehm abwechselten. Die Firma hatte ferner acht Hausuhren ausgestellt, von denen eine durch ihre reiche Metallverzierung ausserordentliches Auf sehen erregte. Das Gehäuse, in schlichter Form aus massivem Eichenholz gefertigt, trug am Sockel, Mittelbau und Aufsatz Auf lagen aus mit der Hand getriebenem Messing; das Zifferblatt in grösser viereckiger Form war ebenfalls gepunzt und das Ganze iu einer modernen Messingfarbe gehalten, so dass das Gehäuse trotz des reichen Beschlages durchaus angenehm und vornehm wirkte. Zwei weitere Hausuhren in vornehmer, ruhiger Zeichnung mit Messingverglasung und facettierten Kristallgläsern waren besonders bemerkenswert, es waren hübsche, vornehme Formen und die Ausstattung der Werke dem Ganzen angepasst, so dass auch diese Uhren allgemein gefielen. Des weiteren war noch eine weitere, geschlossene Hausuhr ausgestellt, deren Tür mit Holzsprossen mit facettierten Kristall gläsern verglast war; und ferner seien noch zwei offene Haus uhren zu erwähnen, welche sich auch vorzüglich präsentierten. Sie waren ebenfalls wie die anderen in einfacher, ruhiger Aus führung, welche nur durch einzelne, wie hingestroute Grund schnitzereien etwas belebt wurden. Auch diese fanden durchweg Beifall bei vielen Besuchern. Die achte Hausuhr, welche die Firma ausgestellt hatte, war eine billige Uhr, welche sich grösser Beliebtheit erfreut. Es war ein Muster einer Serie von sechs Stück, die offen und geschlossen geliefert werden. Die Firma stellte ausserdem noch einige Pariser Pendulen aus und bewies deren Wahl den guten Geschmack der Firma und auch, dass sie weiss, etwas zu wählen, das neben einem billigen Preise auch viel vorstellt. Es waren durchweg schöne, kurante Sachen. Kleine Tischührchen mit hübschen Figuren, ganz aus Metall in schöner Patinafarbe und zu sehr billigen Preisen bildeten den Schluss der Ausstellung, und auch diese kleinen Uehrchen zeigten, wie bestrebt die Firma ist, immer nur Hübsches zu bringen, das neben billigen Preisen seinen Zweck erfüllt und auch anderseits einen guten Verkaufsartikel bietet, den die Uhrmacher um so mehr nötig haben, als gerade in den billigen Artikeln die Bazare und Luxuswarengeschäfte ihnen eine ausser ordentlich starke Konkurrenz machen. Die Philadelphia Watch Case Co., Hamburg, hatte eine ausser ordentlich reichhaltige Kollektion ihrer „Waltham“-Taschenuhren zur Ausstellung gebracht. Als amerikanische Spezialität wurden die weltberühmten „Waltham“-Uhrwerke, hauptsächlich in Ver bindung mit Doppel-Gold-Double und Gold-Double-Gehäusen gezeigt. Nahezu 200 verschiedene Gehäuse-Ausführungen waren vertreten, und machte das Arrangement einen sehr vornehmen Eindruck (siehe die beigegebene Tafel). Uhrmacher, die bislang den Double-Gehäusen weder Ge schmack, noch Interesse abgewinuen konnten, waren überrascht über die Reichhaltigkeit der wirklich schön ausgeführten Double- Uhren. Mancher Uhrmacher hat, nachdem er die Ausstellung eingehend besichtigt, den längst gehegten Gedanken: „fort mit den dünnen minderkarätigen Golduhren“, zur Ausführung gebracht und bestellte sich eine Kollektion „Waltham“-Taschenuhren. Wenn man ferner berücksichtigt, dass mit solchen Uhren, wie sie von der Philadelphia Watch Case Co. geliefert werden, der Uhrmacher seine Kunden in jeder Beziehung zufriedenstellt, denn hinsichtlich des „Waltham“-Werkes gibt es in den Fach kreisen ja nur eine Anschauung und für das Gehäuse leistet die kapitalkräftige Compagnie die weitgehendste Garantie, so wird es wohl gar nicht lange dauern, dass alle Uhrmacher sich ent- schliessen, die bewährten Double-Uhren zu führen. Die Ursache, dass mancher Uhrmacher mit diesen Uhren bei seiner Kundschaft nicht den gewünschten Erfolg hat, liegt in der Hauptsache darin, dass sich viele Uhrmacher fürchten, die Double-Uhren unter ihrem Namen auszustellen. Infolgedessen hat die Phila delphia Watch Case Co. sich entschlossen, einen recht geschmack vollen Ständer aus poliertem Mahagoniholz, welcher sechs Uhren fasst, herauszubringen, damit der Uhrmacher gerade die Uhren als Double-Uhren dem Publikum vor die Augen führt. Ausser den Gold-Double-Uhren stellte die Fabrik auch Silber und Silber-Gallone-Uhren aus. Die letzteren, ein spezifisch deutscher Artikel, hat die Fabrik erst jetzt auf Veranlassung vieler ihrer Kunden aufgenommen, und erfreuen sich diese Uhren einer ganz besonderen Beliebtheit. Fachleute, selbst Schweizer Uhren fabrikanten, haben über diese Uhren dahin sich ausgesprochen, dass sie so schön ausgeführte Silber-Gallone-Uhren noch nicht gesehen hätten. Die Philadelphia Watch Case Co. ist in der Lage, Uhr gehäuse jedem Geschmack entsprechend anzufertigen, jedoch macht sie prinzipiell nur starke, kräftige Gehäuse, die wirklich einen Schutz für das Werk bilden. Der Erfolg, den die Philadelphia Watch Case Co. mit ihrer Ausstellung hatte, war jedenfalls für dieselbe auch zufriedenstellend, denn man konnte bemerken, dass der Manager der Hamburger Filiale, Herr Becke, sowie Herr Zucker, welcher die Vertretung für Rheinland und Westfalen innehat, eifrigst mit Schreibarbeit beschäftigt waren. Die Gesellschaft hatte ferner eine Kollektion Gehäuse und Werke ausgestellt, welche die Erdbeben- und Feuerkatastrophe in St. Francisco durchgemacht hatten. Wie fürchterlich dieselbe dort gewütet hat, konnte man den Reliquien, welche monatelang unter den Trümmerhaufen gelegen hatten, ansehen. K5\£H Juristischer Briefkasten 1 ). J. B. in H. Frage: Einem Gehilfen, den ich in meiner Werkstatt beschäftigte, habe ich in Anrechnung auf den Lohn ein Vorderzimmer von meiner Wohnung zur Benutzung über wiesen und ihm auch den Schlüssel hierzu übergeben. Eines Tages nun, während wir alle von Hause abwesend waren, hat jemand sich mit Hilfe eines Nachschlüssels in dieses Zimmer ein- goscblichen, dort auf gleiche Weise einen Reisekorb des jungen Mannes geöffnet und seine sämtliche Garderobe im ungefähren Werte von 200 Mk. daraus gestohlen. Es wird mir jetzt von seiten dieses Gehilfen, der inzwischen aus meinen Diensten ge treten ist, bezw. von seiten seiner Mutter angedeutet, dass man mich für den Schaden haftbar machen will. Ich bitte deshalb um Belehrung darüber, ob mich eine solche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz trifft, und ob es deshalb ratsam für mich wäre, durch einen Vergleich einem etwaigen Prozesse vorzubeugen, oder ob ich es auf einen solchen ankommen lassen kann. Von der anderen Seite wird behauptet, dass ich unter den erwähnten Umständen für die Sicherheit der Sachen aufkommen müsse, da im Sinne des Gesetzes hier ein Verwahrungsvertrag vorliege. Das Gewerbe-, bezw. das Kaufmannsgericht soll in einem ähnlichen Falle zu Gunsten des bestohlenen Angestellten entschieden haben. Antwort: Wenn Sie Ihrem Gehilfen ein Zimmer eingeräumt haben, das verschiessbar war, und ihm den Schlüssel hierzu über geben haben, so ist von Ihrer Seite alles geschehen, was als Ihre Obliegenheit in Betracht kommen könnte. Wenn mithin 1) Alle Rechtsfragen, die sich auf geschäftliche Verhältnisse beziehen, beantwortet unser Syndikus, Herr Dr. jur. Biberfeld, Berlin W. 15, Kur- fiirsteudauim (55, unsern Mitgliedern an dieser Stelle und erforderlichenfalls auch brieflich unentgeltlich.
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