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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Freie Station des Gehilfen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg VI
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- ArtikelCentral-Verband 353
- ArtikelBeratung der Turmuhr-Fabrikanten 354
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Wetfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 354
- ArtikelFreie Station des Gehilfen 355
- ArtikelVon der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und ... 357
- ArtikelKalenderwerk 359
- ArtikelElektrische Nebenuhr mit spiralartig am Umfang abgeschnittenem ... 360
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren mit Gewichtshebeln für ... 361
- ArtikelHemmung für Uhrwerke mit einem das Gangrad zeitweise ... 361
- ArtikelZwei Hemmungenmit konstanter Kraft, ausgeführt von F. Tiede in ... 362
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 364
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83- Uhren 366
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 366
- ArtikelVerschiedenes 368
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 357 kürzen. Machen jedoch die Kurkosten und die ärztliche Be handlung mehr aus, als B. in dieser Zeit an Lohn verdient haben würde, so geht dies alles zu Lasten des Prinzipals A. Diese Verpflichtung aber begrenzt das Gesetz zeitlich in der Weise, dass sie auf hört, sobald das Dienstverhältnis ordnungs- mässig zur Lösung gekommen ist, d. h. im Wege einer gehörigen Kündigung. A. ist demnach nicht in der Lage, den B. ohne Wahrung der Kündigungsfrist wegen dieser Krankheit zu ent lassen, sondern er muss in dieser Hinsicht ganz ebenso verfahren, als wenn B. sich noch der vollen Arbeitsfähigkeit erfreute. Denken wir uns die Sache so, dass ortsüblich oder dem Vertrage zufolge die Kündigung nur am 15. für den Schluss des Monats oder am 1. für den 15. erfolgen kann, und nehmen wir weiter an, dass der Gehilfe B. am 20. Oktober erkrankt sei, so ist der nächste Termin, für den gekündigt werden kann, der 15. November, und zwar durch eine entsprechende Erklärung, die am 1. November zu geschehen hat. Unter solchen Umständen liegt also die Fürsorgepflicht für den kranken B. dem A. während der ganzen Zeit vom 20. Oktober bis zum 15. November ob. Als Regel denkt sich dabei das Gesetz, dass der Patient im Hause behalten wird, im weiteren Verlaufe des § 617 wird allerdings bestimmt, dass der Gehilfe es sich gefallen lassen muss, wenn er einer Krankenanstalt zugeführt wird. Diese Fürsorgepflicht aber soll nicht etwa die Krankenkasse entlasten oder sie von ihren Ver pflichtungen befreien, sondern sie soll umgekehrt nur zur Er gänzung dienen oder zur Aushilfe für solche Fälle, in denen die gesetzliche Versicherung aus irgend einem Grunde nicht in Tätig keit tritt. Der Schlusssatz unseres Gesetzes sagt nämlich: „Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist.“ Immerhin aber ist nicht zu leugnen, dass, sei es auch in abgeschwächtem Masse, der Arbeitgeber schwerwiegende Ver pflichtungen zu erfüllen hat gegenüber seinem in Krankheit ver fallenen Angestellten, diese Obliegenheiten aber treffen ihn wieder um nur dann, wenn jener bei ihm freie Station geniesst. Ver gegenwärtigt man sich dies, so wird man es keinem vernünftigen Prinzipal verargen können, wenn er sich einer solchen schweren Belastung tunlichst zu entziehen bemüht, und w T enn er daher auf den Modus einer freien Station sich nur dort einlässt, wo er glaubt, dass besondere Vorteile jenes Risiko überwiegen. Vom Standpunkte der GesetzgebuDgspolitik aus aber wird man den § 617 des Bürgerlichen Gesetzbuches als einen Missgriff be zeichnen müssen, denn gerade das, was die Regierung und mit ihr gar manche wohlmeinenden Kreise erstreben, dass nämlich Arbeitnehmer menschlich einander näher gebracht werden durch die Gemeinschaft der Häuslichkeit — gerade das erschwert diese Bestimmung, indem sie dem Arbeitgeber mehr aufbürdet, — als — so darf man wohl sagen — der Billigkeit gemäss ist. Dr. jur. Biberfeld. Von der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg. VI. Sonderausstellung der Stadt Nürnberg. gljgvTOH|i r erwähnten bereits, wenn auch nur flüchtig, die »li|| frappierende Wirkung, die dieser Teil der Ausstellung ausübte. Was war das für eine abgerundete Leistung in Kultur un( j Kunst! Welche Sicherheit im Gebrauch des Materials und der Formen! Heute würden ihre Schöpfer, damals meist einfache Handwerker, ohne Zweifel durchwegs als Künstler angesprochen werden. Was man damals für selbst verständliche Leistungen erachtete, sieht man heute mit Recht als Kunstwerke an. Wir taxieren heute also höher, weil wir die Vergleichsobjekte von heute offenbar für schlechter halten, als die allen Vorbilder. Und das ist gut so. Eine Zeit, die das Höchste erreicht zu haben sich einbildet, hat noch immer rasch den be quemen Weg bergab eingeschlagen. Angesichts der Zeugen Nürnberger Kunstblüte dürfte es nun nicht unangebracht sein, dem Werdegang des reichsstädtischen Kunsthandwerks 1 ) einiger- massen nachzuspüren und die Wurzeln seiner starken Kraft bloss- zulegen. Eine dritte Macht war im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts heraufgekommen und wuchs täglich an Ansehen und Machtmitteln: Die Städte und zugleich damit die Laienkünstler, das Handwerk. Seine Meister sind meist nur hinsichtlich der Goldschmiedekunst festzustellen, weil nur diese Zunft sich Marken und Hauszeichen bediente. Gleichwohl kennen wir die Erzeuger der ältesten gotischen Pokale nicht und die von gotischem Schmucke um so weniger, als dieser selbst mehr wie rar geworden ist. Wir wissen nur, dass die gotischen Goldschmiede es verstanden, gleicherweise die Arbeit des Goldschmiedes, Juweliers und Emailleurs geschickt zu kombinieren. Ihnen zunächst an künstlerischer Bedeutung kommen die Kupferschmiede, Gelbgiesser und Rotgiesser, aus deren Reihen Nürnberg und Augsburg die besten Bronzekünstler in Deutschland stellten. Aber auch an Schmiedekünstlern und Schlossern brachten beide Städte eine allerdings nur teilweise bekannt gewordene, alles überragende Auslese hervor (Henlein, Heuss). In der Holzbearbeitung sind es vor allem die grossen Altäre, mit denen die alte Nürnberger Schreinerzunft Unüber treffliches geschaffen, Schnitzwerke in Hochrelief, die den be rühmtesten Kunstwerken Deutschlands beigerechnet werden. Die Schnitzarbeiten eines Veit Stooss bedürfen keines besonderen Hinweises, wie auch die geschnitzte Reichsadlerdecke der Nürn berger Burg allgemein bekannt ist, Auch von den berühmten Teppichen im Germanischen Museum dürfte manches Nürnberger Arbeit sein. Von den wunderbaren gotischen Glasgemälden der beiden grossen Stadtkirchen wissen wir es sicher. Nachdem während der Epoche des gotischen Stils die Handwerkszünfte das Erbe der Kunstarbeit den geistlichen Ständen allmählich ganz abgenommen und durch Lösung der anspruchs vollsten Aufgaben zu grösster technischer Fertigkeit und künst lerischer Auffassung sich emporgeschwungen hatten, fühlten sie sich Anfang des 16. Jahrhunderts befähigt, ohne Vergewaltigung des eigenen Geschmacks die „antikische Art“ aufzunehmen und allmählich nach deutscher Art umzuschaffen. Dabei fertigten die führenden Meister ihre Entwürfe stets selbst und brachten so ihre Eigenart am sichersten zur Geltung. Manche von ihnen fanden aber bald mehr Gefallen am blossen Entwerfen, hängten das Handwerk an den Nagel und bildeten sich zu reinen Zeichnern aus, die so ziemlich alle Gewerbe mit geschmackvollen Entwürfen förmlich überschütteten. Das befruchtete einige Zeit lang das Handwerk wohltuend; später allerdings zeigte sich, dass durch diese Trennung von Kunst und Gewerbe beiden mancher Nachteil erwachsen ist. In Nürnberg eröffnete den Reigen der für das Gewerbe zeichnenden Künstler kein Geringerer als Albrecht Dürer selbst, Der Vielbeschäftigte fand neben den Studien für seine Gemälde und Holzschnitte noch Zeit und Müsse zum Entwerfen von Archi tekturen, Ornamenten, Brunnen, Pokalen, Leuchtern und vielen anderen praktischen Bedürfnisgegenständen des täglichen Lebens. Diese Saat ging in reichster Blüte auf bei seinen Schülern und deren Nachahmern, die meist an ornamentalen Stichen ihre Kunst betätigten, an Friesen, Füllstücken, Zierbändern, Leisten und Stäben, wie nicht minder an Zeichnungen für den Goldschmied, unter denen — ein Zug der Zeit — hauptsächlich die für Kannen, Becher und Pokale nummerisch überragen. Besonders bekannt geworden sind unter den Epigonen des Dürerschen Ruhmes die Meister Albrecht Altdorfer (später in Regensburg) und die Brüder Hopfer, unter ihnen der fruchtbarste: Daniel Hopfer. Dio nächste Generation, die etwa 1530 bis 1550 in den Vorder grund rückte, rekrutiert sich aus den beiden Beham, den beiden Sebald (Bartholomäus und Hans) und schliesslich Georg Pencz. Alle diese Zeichner und Stecher arbeiten noch ganz im Geist der italienischen Renaissance, durch den nur wenig von^ deutscher Kraft und Eigenart durchschimmert. Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts lässt sich eine persönlichere Handhabung der 1) Quellen: v. Falke, „Geschichte des deutschen Kunstgewerbes“; Neudörffer, Priem, Pastorius, Reioke u. a.
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