Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den gegenwärtigen Stand in der Bekämpfung des Bera-u.s.w. Diamantenschwindels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelUeber den gegenwärtigen Stand in der Bekämpfung des Bera-u.s.w. ... 82
- ArtikelZur Bekämpfung des Ausverkaufsunwesens 84
- ArtikelJuristischer Briefkasten 85
- ArtikelDas Wesen und die Aufgaben der Handwerkskammern und ihre ... 86
- ArtikelWeitere Mitteilungen über die Uhr im Ringe, aus der Zeit Peter ... 88
- ArtikelStromschlußvorrichtung für Aufziehvorrichtung mit schwingendem ... 89
- ArtikelGeheimnisse aus alten Uhrmacher- und Goldschmiedewerkstätten 90
- ArtikelUnsere Werkzeuge 92
- ArtikelZur Stempelfrage 92
- ArtikelAstronomisches 93
- ArtikelDer Sohn als Lehrling beim Vater 94
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 94
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 94
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 95
- ArtikelVerschiedenes 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
82 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst, Nr. 6. Wie man allerwärts bemüht ist, die Missstände im Leihhauswesen zu bekämpfen und wie die Behörden zugängig sind, zeigt der Bericht über das Referat, gehalten von Obermeister Koll. Oesterreicher in der Handwerkskammer für Unterfranken und Aschaffenburg. Unser Organ durch Mitarbeit und Inserate unterstützen! Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Rob. Freygang. Ueber den gegenwärtigen Stand in der Bekämpfung des Bera- u. s. w. Diamantenschwindels. nde Dezember vorigen Jahres hat die Redaktion des „Journals der Goldschmiedekunst“, Leipzig, in ihrer Eigenschaft als offizielles Organ des F'achverbandes der deutschen Goldschmiede u. s. w. eine Petition dom sächsischen Ministerium des Innern und der sächsischen Ständeversammlung eingcreicht, deren Inhalt auf die schwerwiegenden Gefahren hinwies, welche die ausländischen Unternehmer der unter den verschiedensten Namen auftretenden Geschäfte mit Diamanten-Imitationen den inländischen Geschäften zufügen. Daraufhin hat das Ministerium bei den in Frage kommenden Behörden und Kammern Erhebungen an gestellt, die nunmehr der ersten Kammer des sächsischen Landtages zu einer Beschlussfassung als Unterlagen gedient haben. Diese Beschluss fassung bedeutet einen schätzbaren prinzipiellen Erfolg gegen über den alle Kreise empörenden Geschäftsmanipula tionen ausländischer Unternehmer, denen bisher namentlich in Sachsen die Behörden und Gerichte fast machtlos gegenüber standen. Die vierte Deputation der ersten Kammer des sächsischen Landtages hat am 13. Februar d. .1. in folgender Weise beraten und beschlossen: Bei der Beurteilung der Petition stellte sich die Deputation von Haus aus auf den Standpunkt, dass dem darin geschilderten Geschäftsgebaren mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten sein werde. Sie glaubte daher vor allem feststellen zu müssen, zu welchem Ergebnisse die Erörterungen geführt haben, die darüber zufolge einer, wie aus der Petition hervorgeht, ganz gleichen, dem Herrn Minister des Innern unter breiteten Eingabe von der Regierung angestellt worden sind. Der deshalb zu der Beratung hinzugezogene Königliche Kommissar hat nun mitgeteilt, dass in der 'lat, in Leipzig und neuerdings auch in Dresden offene Geschäfte beständen, die von Ausländern, und 1 zwar jedenfalls auf Veranlassung einer ausländischen Centralstelle I unter dem Namen des jeweiligen Geschäftsinhabers (Bera- oder! Rand-Diamanten) errichtet wurden, und in denen man an Stelle echter Diamanten wertlose Nachahmungen zu unverhältnismässig hohen Preisen feilbiete. Diese Imitationen würden zwar als solche bezeichnet, aber dem Publikum in einer wenig angemessenen Weise angeboten, so dass daran mit Recht vielfach Anstoss ge nommen worden sei und mehrfach zu behördlichem Einschreiten geführt habe. Insbesondere habe die Königliche Staatsregierung aus den angestellton Erörterungen die Uebcrzeugung gewonnen, dass von den zuständigen Behörden der Angelegenheit fortgesetzt besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden sei. In Leipzig sei nicht allein wegen der dabei zutage getretenen Vorstösso gegen die Bestimmungen des Feingehaltsgesctzes vom 10. Juli 1884,1 sowie auf Grund des Reichsgesetzes vom 27. Mai 1896 über den unlauteren Wettbewerb gegen die Inhaber der Geschäfte straf rechtlich vorgegangen worden, sondern man habe auch mit grösser Strenge die gesetzlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes zur Anwendung gebracht. Durch Ent scheidung des Oberverwaltungsgerichtes sei nämlich festgestellt worden, dass die in Frage befangenen Unternehmungen unter den Begriff des „steuerpflichtigen Wanderlagers“, wie er in §4 des Gesetzes vom 1. Juli 1878 bestimmt sei, fallen, und es sei deshalb nicht nur die geordnete Staatssteuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen, sondern auch daneben für jede Woche der höchste zulässige Betrag von 60 Mk. als Gemeindeabgabe auferlegt und zumeist auch bezahlt worden, nachdem die hiergegen ein gewendeten Rechtsmittel erschöpft und von allen Instanzen (Stadtrat, Kreissteuerrat, Kreisausschuss, Oberverwaltungsgericht) verworfen worden waren. Nur in einem Falle, wo in erster Instanz Strafe verhängt worden war, weil man den Gewerbe betrieb vor der Bezahlung der auferlegten Gewerbesteuer be gonnen hatte, habe das Königliche Landgericht zu Leipzig auf Freisprechung erkannt. Dort schwebten auch zur Zeit noch Strafverfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die be treffenden Geschäftsinhaber, und es werde die Regierung ver suchen, nach Beendigung des Verfahrens die daraus zu ziehenden Folgerungen auch für andere Orte, insbesondere für Dresden, nutzbar zu machen. Weiterhin seien über die vorliegenden, auf Erlass eines Verbotes derartiger Geschäfte und auf offizielle Warnungen vor denselben in den Amtsblättern gerichteten Anträge | der Petentin die Handels- und Gewerbekammern zu Leipzig gehört worden und hätten sich dahin ausgesprochen, dass der Vertrieb solcher künstlichen Glasdiamanten in Verbindung mit den dabei i zur Anwendung kommenden, auf die Täuschung des Publikums berechneten Geschäftspraktiken zwar unangemessen und auch | schädlich seien, zumal für diese Waren zumeist ein ihrem wahren Wert um 600 bis 800 Prozent übersteigender Kaufpreis gefordert worden sei, dass aber anderseits ein längeres Bestehen solcher Geschäfte kaum möglich sein werde, so dass sie von den In habern voraussichtlich nur vorübergehend betrieben, bezw. nur auf kurze Zeit ausgebeutet werden könnten. Jedenfalls werde 1 sich ein Verbot der beantragten Art gesetzlich nicht rechtfertigen lassen und ebenso ständen dem Erlasse amtlicher Bekannt machungen, in denen vor einer Uebervorteilung gewarnt werde, mancherlei Bedenken entgegen. Diesen Gutachten habe der Stadtrat zu Leipzig sich angeschlossen und dabei noch der Meinung Ausdruck gegeben, dass insoweit, als durch strenge Handhabung der einschlagenden steuerrechtlichen Gesetze Abhilfe nicht zu schaffen sei, diesen Geschäften wohl nur durch eine Abänderung und Verschärfung der reichsgesetzlichen Vorschriften j über den unlauteren Wettbewerb mit Erfolg werde begegnet werden können. Das sei auch der Standpunkt der Regierung. Selbsthilfe der Beteiligten, in Verbindung mit den gekennzeichneten behördlichen Massnahmen werde nach Ansicht des Königlichen Ministeriums des Innern auf die Dauer solche unlautere Geschäfts betriebe unmöglich machen. Im übrigen werde die Frage fort gesetzt im Auge behalten werden und es sei die Regierung jeder zeit bereit, anderweite greifbare Vorschläge in nähere Erwägung zu ziehen, durch die derartige, das Publikum und die einheimischen soliden Geschäfte schädigenden Gewerbebetriebe zu unterbinden möglich und zulässig erscheine. Diesen Ausführungen des Künigl. Herrn Kommissars konnte die Deputation nur allenthalben beipflichten. Auch sie ist der Meinung, dass das Feilheiten derartiger Waren an sich nicht verboten werden könne, da ein solches Verbot mit dem Grund- satze der Gewerbefreiheit unvereinbar sein würde, und dass auch der Erlass amtlicher Bekanntmachungen, in denen auf das gerügte Geschäftsgebahrcn besonders aufmerksam gemacht und davor ent sprechend gewarnt wird, nicht angezeigt erscheine. Denn in letzterer Hinsicht sei, von anderen Gründen abgesehen, zu be sorgen, dass dadurch erst die Aufmerksamkeit des grösseren Publikums auf diese Geschäfte gelenkt, damit aber in der Sache mehr geschadet als genützt werde. Aber auch im übrigen hatte die Deputation das Vorgehen der Behörden und die Stellung der Regierung zu der in Frage stehenden Angelegenheit nur freudig zu begrüssen und kann daher ihrerseits nur befürworten, dass die Regierung auch weiterhin darauf hinwirken möge, dass den schädigenden Bestrebungen derartiger fremder Geschäftsleute im
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder