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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den gegenwärtigen Stand in der Bekämpfung des Bera-u.s.w. Diamantenschwindels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelUeber den gegenwärtigen Stand in der Bekämpfung des Bera-u.s.w. ... 82
- ArtikelZur Bekämpfung des Ausverkaufsunwesens 84
- ArtikelJuristischer Briefkasten 85
- ArtikelDas Wesen und die Aufgaben der Handwerkskammern und ihre ... 86
- ArtikelWeitere Mitteilungen über die Uhr im Ringe, aus der Zeit Peter ... 88
- ArtikelStromschlußvorrichtung für Aufziehvorrichtung mit schwingendem ... 89
- ArtikelGeheimnisse aus alten Uhrmacher- und Goldschmiedewerkstätten 90
- ArtikelUnsere Werkzeuge 92
- ArtikelZur Stempelfrage 92
- ArtikelAstronomisches 93
- ArtikelDer Sohn als Lehrling beim Vater 94
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 94
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 94
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 95
- ArtikelVerschiedenes 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 83 Interesse des einheimischen soliden Gewerbebetriebes tunlichst entgegengetreten werde. Demgemäss wird vorgeschlagen, in diesem Sinne die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überw T eisen. Die Redaktion des „Journals der Goldschmiedekunst“ hat danach sofort Schritte getan, der sächsischen Regierung und den beiden Kammern den Schutz derjenigen Bezeichnungen zu empfehlen, deren Gebrauch es diesen ausländischen Unter nehmern allein ermöglicht, das sachunkundige Publikum in schwer schädigender Weise irre zu führen. Da ausserdem noch die zweite Kammer ihr Votum abgeben dürfte und in dieser zwei interessevolle Vertreter unserer gerechten Sache sitzen, ist zu gewärtigen, dass diesem bedeutsamen moralischen Erfolg der Petition des „Journal der Goldschmiedekunst“ sich auch der positive anschliessen wird. Weitere Ereignisse in der Bekämpfung des Bera- u.s.w. Diamenten-Unfugs sind: Breslau. Wir bringen einen kurzen Bericht einer Gerichts verhandlung, in welcher der Geschäftsführer der Breslauer Bera- Gesellschaft, Albert Jäschner, zur Zeit in Leipzig, wegen Beleidigung eines Juweliers, welcher als gerichtlicher Sach verständiger fungierte, zu 300 Mk. Geldstrafe verurteilt wurde. Die Begründung des Urteils durch den Vorsitzenden ist so interessant, dass es angebracht erscheint, dieselbe hier wieder zugeben. Herr Juwelier E. Klee in Breslau fungierte in einer Gerichts verhandlung am 5. Juli 1905 gegen den früheren Geschäftsführer der Bera-Gesellschaft, Kaufmann Lipowetzky, wegen unlauteren Wettbewerbs als gerichtlicher Sachverständiger, und hauptsächlich auf sein Gutachten erfolgte die Bestrafung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 300 Mk. Nun wandte sich aber die Gesellschaft gegen den Sachverständigen. Am 14. Juli v. J. konnte man im „Breslauer General-Anzeiger“ folgendes Inserat lesen: „Eifersüchtigen Konkurrenten, welche sich als Sach verständige aufspielen, bieten wir Trotz. Um das Publikum zu überzeugen, wie schwierig es diesen sein wollenden sogen. Sach verständigen ist, einen Unterschied herauszufinden zwischen unseren Bera-Diamanten und den echten Diamanten, placieren wir in unserem Schaufenster zwischen unseren anderen Waren 30 echte Diamanten. Sollten unsere Bera-Diamanten tatsächlich nicht das sein, was wir behaupten, so bietet sich hier eine Ge legenheit für unseren eifersüchtigen Konkurrenten, echte Diamanten zum Preise von 3 Mk. zu kaufen.“ Gleichzeitig liess der damalige Geschäftsführer Albert Jäschner ein Plakat gleichen Wortlauts an die Plakattafel vor dem Laden der Bera-Gesellschaft anschlagen. Herr Juwelier Klee nahm mit Recht an, dass die verschiedenen Stellen des Plakates und Inserates gegen ihn gerichtet sein sollten und veranlasste den Staatsanwalt zur Erhebung der Anklage gegen Jäschner wegen öffentlicher Beleidigung, da er sich be sonders in seiner Eigenschaft als gerichtlicher Sachverständiger gekränkt fühlte. Die Verhandlung führte, wie gesagt, zur Verurteilung des Angeklagten zu 300 Mk. Geldstrafe und Publikationsbefugnis für den Beleidigten. Der Vorsitzende führte bei Begründung des Urteils aus. dass der Inhalt der Inserate und Plakate für den Herrn Klee schwer beleidigend und schon die Bezeichnung eines ehrlichen Juweliers als Konkurrenten eines solchen Geschäfts, wie das der Bera- Gesellschaft, eine schwere Beleidigung sei. Trotzdem der An geklagte Jäschner noch nicht vorbestraft sei, musste das Gericht wegen der Schwere der Beleidigung auf die genannte hohe Geldstrafe erkennen. (Bravo!) Der mitangeklagte Redakteur des General-Anzeigers wrnrde laut Antrag des Staatsanwalts freigesprochen, weil er nachweisen konnte, dass er am 14. Juli 1905 nur in Vertretung gezeichnet und die Annonce nicht zu Gesicht bekommen hatte. Leipzig. Nachdem die Leipziger Bera-Kompagnie ihre un verständliche Klage gegen das „Journal der Goldschmiedekunst“ wegen unlauteren Wettbewerbs mit Kostenübernahme zurück genommen hatte, versucht sie nun, unsere Redaktion wegen Beleidigung zu belangen. Wir werden Gelegenheit haben, dar zutun, ob wir in Wahrung der berechtigten Interessen unserer Abonnenten gehandelt haben und worin diese dem beispiellosen Geschäftsgebahren der ausländischen Spekulanten auf die Sach- unkenntnis des Publikums bestanden habeQ. Diese Klage dürfte mit zu den Erfolgen unseres Kampfes gegen die Bera- u. s. w. Diamanten-Geschäfte gehören. Magdeburg. Der Geschäftsführer Karl Schiltsky, geboren 1881, wurde vom Schöffengericht am 30. November 1905 wegen unlauteren Wettbewerbs zu 500 Mk. Geldstrafe event. 50 Tagen Gefängnis und wegen Vergehens gegen das Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren zu 50 Mk. Geldstrafe event, 5 Tagen Gefängnis verurteilt. Es handelte sich um die sogen. Sarita-Diamanten, die der Angeklagte für den Schuhwarenhändler Isaak Blumenthal in Berlin verkaufen lässt. Der Preis einschliess lich der Fassung betrug zuerst 8 Mk. für das Stück und ist schliesslich jetzt bis auf 75 Pfg. herabgesetzt. Die von dem Angeklagten in den hiesigen Zeitungen erlassenen Reklamen, worin die Sarita-Diamanten „als beste Imitation der Welt“ bezeichnet wurden, sollten unwahre Angaben tatsächlicher Art enthalten, die geeignet gewesen sein sollen, das Publikum zu täuschen. Plakate ähnlichen Inhalts waren im Schaufenster des Ladens angebracht. Danach sind Sarita-Diamanten geschliffen, waschbar, besonders hart und ohne künstliche Unterlage, während Sachverständige begutachteten, sie seien nicht geschliffen, viel mehr nur gepresste und nachpolierte Glassteine im Werte von 43 Pfg. einschliesslich der Fassung als Schmuckstück. Um das Publikum anzulocken, war ferner bekannt gegeben, es befänden sich unter den Waren im Schaufenster auch 30 Stück, zuletzt 20 Stück Schmucksachen mit echten Diamanten, die, wenn sie der Käufer auswählte, ebenfalls zu dem Einheitspreise abgegeben und sofort wieder ergänzt würden. Sachverständige haben begut achtet, dass diese „echten“ Diamanten pro Stück einen Wert von nur 40 bis 50 Pfg. hatten. Bei der polizeilichen Durchsuchung wurden auch Goldsachen vorgefunden, die nicht den richtigen Stempel trugen. Es sollen drei Gebrüder Blumenthal existieren, die verschiedene Benennungen für unechte Steine erfunden haben, sie als imitierte Diamanten in Schmucksachen fassen und unter schwindelhaften Reklamen in grossen Städten verkaufen lassen. Der Angeklagte will davon keine Kenntnis haben. Einem Fachmanne erklärte der Angeklagte, der ihn nicht kannte, der Wert von 8 Mk. für das Schmuckstück liege nicht in dem Material, sondern in dem kostspieligen Schleifen des Steines. Später gab der Angeklagte dem Zeugen zu, der Stein werde nicht geschliffen, sondern nur poliert. Schiltsky stellt dies in Abrede und ist des Glaubens, dass etwa drei Viertel der Steine geschliffen sind. Der Staatsanwalt führte nach Schluss der Beweis aufnahme aus, dass der unlautere Wettbewerb des Angeklagten in den schwindelhaften Annoncen und Plakaten zu finden sei, worin angegeben werde, die Sarita-Diamanten hätten einen hervor ragenden Härtegrad. Sie trügen sich wie echte, obwohl sie bald schwarz aussahen. Sie sollten durch Agenten nach Karaten verkauft werden. In der Bestimmung des Verkaufspreises und der Anlockung des Publikums sei eine frivole Täuschung zu er blicken. Die angeblichen Haupttäter arbeiteten in London und Paris mit dem Diamantenschwfindel und seien nicht zu greifen. Es wurde gegen den Angeklagten die höchste gesetzliche Strafe von 1500 Mk. beantragt. Die Berufungskammer hob das erste Urteil auf und verurteilte den Angeklagten nur wegen Beihilfe zum unlauteren Wettbewerb zu 500 Mk. Geldstrafe, eventuell 50 Tagen Gefängnis. Er habe wissen müssen, dass es Schwindel sei, wenn behauptet wurde, die Sarita-Diamanten seien so gut wie echte.
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