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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bezeichnung "Fabrikation "für einen nicht fabrikationsmässigen Betrieb der Gold- und Silberwarenerzeugnisse in Österreich strafbar
- Autor
- Schwalenberg, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schädigung des Uhren- und Goldwarenhandels durch die englischenLeihhäuser
- Autor
- Nickel, Ernst H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wann ist ein Uhrmacherbertieb fabriksmäßig?
- Autor
- Schwalenberg, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schaufenster - Reform
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- ArtikelCentral-Verband 113
- ArtikelJahresberichr der Kgl.Württ. Fachschule für Feinmechanik ... 114
- ArtikelDas Hausier- und Wandergewerbe vor der Handwerkskammer in ... 114
- ArtikelDie Mittelstandsbewegung 116
- ArtikelJuristischer Briefkasten 117
- ArtikelDas Zinn in der Uhrenausstattung 118
- ArtikelDie Zapfenlagerung 121
- ArtikelDie Bezeichnung "Fabrikation "für einen nicht ... 122
- ArtikelDie Schädigung des Uhren- und Goldwarenhandels durch die ... 123
- ArtikelWann ist ein Uhrmacherbertieb fabriksmäßig? 123
- ArtikelSchaufenster - Reform 123
- ArtikelUnsere Werkzeuge 124
- ArtikelDer Biedermeierstil (Fortsetzung aus Nr. 5) 124
- ArtikelSprechsaal 125
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 126
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 126
- Artikelinnungs- und Vereinsnachrichten 127
- ArtikelVerschiedenes 128
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 8. Allgemeines Journal der'Uhrmacherkunst. 123 Es wird nur bei jenen Betrieben eine Ausnahme gemacht, deren Betrieb sieh ursprünglich in fabriksmässigem Kahmen bewegte und dementsprechend auch handelsgerichtlich protokolliert war und welche trotz nachfolgender Aenderung des Betriebes auch später die der Sachlage nicht mehr entsprechende Bezeichnung „Fabrik“ weiter führten. Es steht sohin ausser Zweifel, dass trotz der Rechtfertigung des H., er habe in gutem Glauben gehandelt und mit dem Worte „Fabrikation“ nicht den fabriksmässigen Betrieb bezeichnen wollen — eine Bezeichnung, welche hauptsächlich auch in Deutsch land bei den kleinsten Betrieben allgemein üblich ist —, sondern das Wort „Fabrikation“ nur gleichbedeutend mit „Erzeugung“ anwenden wollen, die Fortführung dieser äusseren Bezeichnung nicht gebilligt werden kann. Doch glaubt die Kammer, dass da von einer dolosen Anwendung der nicht entsprechenden Bezeich nung nicht die Rede sein kann, sondern seine Gegeneinwendung glaubwürdig erscheint,, in diesem Falle von einer Bestrafung abzusehen wäre. —— Die Schädigung des Uhren- und Gold warenhandels durch die englischen Leihhäuser. Nach dem Englischen bearbeitet von Ernst H. Nickel - Berlin. (Nachdrack vorboten] enau wie bei uns „blüht“ in England das Leihhauswesen und es machen sich in der Geschäftspraxis desselben erhebliche Missstände bemerkbar, welche sich auf die Konkurrenzfrage zum Uhren-, Gold- und Juwelierwaren handel beziehen, und gegen die von den betreffenden Handels interessentengruppen Englands, speziell Londons, nunmehr ganz energisch Front gemacht wird. Es ist aus der engeren Praxis heraus eine grosse Masse von tatsächlichem Material gesammelt, an der Hand dessen beweiskräftig dargetan werden kann, dass durch die „Pawn-Houses“ den reellen Firmen der oben genannten Branchen eine höchst gefährliche, systematisch betriebene Kon kurrenz gemacht wird. Ausführlich begründete Eingaben an die in Frage kommenden Behörden sind in Vorbereitung, damit diesem skrupellosen Treiben der von raffinierten Geschäftsleuten geleiteten „Pawn-Houses“ endlich ein Ziel gesetzt wird. Aber es steht zu befürchten, dass die Verwaltungs- und Exekutivorgane in der Praxis nicht viel erreichen, resp. durchsetzen werden, da die An- und Verkäufe sich in den englischen Leihhäusern unter den er denklichsten Vorsiehtsmassregeln vollziehen, und es wird schwer möglich und angängig sein, in jeden Geschäftsraum eines Londoner „Pawn-Houses“ einen Konstabler zu postieren, damit die Ungesetz lichkeiten zutage gefördert werden, ausserdem sind der Helfers helfer dieser Leibhausinhaber zu viele und deren geschickte Kniffe zu zahlreich. Es ist authentisch festgestellt worden, dass seitens der Londoner Leihhäuser Gegenstände in Pfand genommen und bald darauf in den Handel gebracht werden, die besonders zu den Zwecken gedachter Art hergestellt sind, es handelt sich also hier nicht etwa um gebrauchte Gegenstände, sondern um Fertigwaren und solche Ware minderer Qualität; es werden von — namentlich südenglischen — Fabriken, welche direkte Verbindungen mit den grössten Leihhäusern Londons haben, grosse Posten von Uhren, Gold-, Juwelierartikeln und 8ilberwaren produziert, man gibt ihnen mittels eigenartiger Behandlung den Anstrich des Gebrauchten und Abgenutzten, und alsdann beginnt ein äusserst schwunghafter Handel mit denselben. Es ist eine bekannte Tatsache, dass die leistungsfähigeren Leihhäuser eine grosse, feste Kaufkundschaft haben, die sich nicht nur aus Händlern, sondern auch aus privaten Kreisen rekrutiert, und mancher stabile Juwelier und Goldwaren händler würde froh sein, wenn er in London oder anderen eng lischen Städten auch nur den zehnten Teil dieser Kundschaft sein eigen nennen könnte, natürlich müsste er auch alsdann dem entsprechend mit den Preisen heruntergehen, denn diese Kund schaft ist an niedrige Preise reichlich gewöhnt. Man wird nun auch der Frage näher treten müssen, ob diese Kundschaft eine unbefangene ist oder ob sie in die Geschäftspraktiken der öffent lichen Leihhäuser eingeweiht ist; letzteres ist nicht immer an zunehmen, denn jeder Kunde, welcher die Absicht hat, in einem Leihhaus zu kaufen, ist davon überzeugt, dass ihm ein besonders günstiges Angebot gemacht wird, es liegt dem unbefangenen Publikum gegenüber also ohne Zweifel das Kriterium des Betruges vor. Es bleibt nun füglich abzuwarten, ob und inwieweit die den englischen Behörden übergebenen Unterlagen Veranlassung zu gesetzlichem Einschreiten geben. Wann ist ein Uhrmacherbetrieb fabriksmässig? Von Dr. phil. G. Schwalenberg, Dessau. [Nachdruck verholen.] bige Frage stellte das Bezirksamt des Magistrats der Stadt Wien für den V. Bezirk unter dem 9. Mai an die Handels- und Gewerbekammer in Wien. Bei den seitens der Kammer gepflogenen Erhebungen wurde festgestellt, dass die Fabrik in einer kleinen Wohnung des ersten Stockes, bestehend aus zwei Zimmern, einem Kabinett, nebst kleiner Küche und Vorzimmer, untergebracbt ist. Im Kabinett wohnt die Familie des Sch., in den beiden Zimmern sind 15 (in einem 6, im anderen 9) Arbeiter untergebracht und damit beschäftigt, nach seiner Unterweisung Taschenuhren aus den aus dem Auslande bezogenen fertigen Bestandteilen zusammen zustellen. In der Küeho ist Sch. mit der Kontrolle und Ueber- nahme der fertiggestellten L’hren beschäftigt. Ein kleiner, halb- pferdiger Elektromotor dient dazu, die Gehäuse der fertigen Uhren zu polieren. Ausser diesem kleinen Motor steht keine Maschine im Betriebe in Verwendung. Ein arbeitsteiliges Verfahren findet nicht statt. Jeder Arbeiter bekommt in Kästchen sortiert das gesamte Räder- und Blechmaterial für eine Uhr und stellt das selbe allein zusammen, wobei nur geringfügige Arbeiten mit Feile, Handbohrer und Schneidewerkzeugen Vorkommen. Es werden im Betriebe nur ganz billige Uhren (nach An gabe des Sch. im Preise von etwa 6 Kronen pro Stück) zusammen gestellt, welche in grösseren Partieen an Händler zu festen Preisen abgegeben werden. Nach der an einem späteren Zeitpunkte vor genommenen Erhebung des im Gegenstände um ein Gutachten einvernommenen Gew r erbe-Inspektorates fanden sich allerdings 21 Hilfsarbeiter vor, doch kann sich das Inspektorat mangels jedes arbeitsteiligen Verfahrens und bei dem Mangel jeglicher Erzeugungstätigkeit nicht für die Fabriksmässigkeit des Betriebes aussprechen. Auch die übrigen vom Inspektorate gemachten Wahrnehmungen stimmen mit den schon angestellten Erhebungen überein. Die Genossenschaft der Uhrmacher in Wien spricht sich gleichfalls dagegen aus, dass der in Rede stehende Betrieb als fabrikmässiger erklärt werde, und führt weiter in einem längeren Schreiben aus, dass die Etablierung derartiger Betriebe, die Zu sammenstellung von fertigen Uhren aus vom Auslande bezogenen Bestandteilen, eine Hinterziehung des zum Schutze des Uhrmacher gewerbes eingeführten Zolles bedeute, und verweist auf die grosse Schädigung, welche es durch die grosse Menge auf den Markt geworfener billiger, allerdings auch vollkommen wertloser Uhren erleide. Sie führt weiter aus, dass Sch. nach seiner eigenen Aeusserung nur für eine Wiener Firma arbeite und dieser ein festes Gehalt beziehe. Die Kammer bemerkte gemäss einem Referate des Herrn Kammer-Rates Blach, dass sie mit Rücksicht auf die von ihr gepflogenen Erhebungen und im Hinblick auf die beiden angeführten negativen Gutachten des Gewerbe-Inspekto rates und der Genossenschaft, sich gegen die Fabriksmässigkeits- Erklärung des Betriebes aussprechen muss. Schaufenster- Reform. llgemein ist die Erkenntnis durchgedrungen, dass das Schaufenster mit seiner Dekoration heute einen Haupt faktor, wohl sogar den wichtigsten der Reklame bildet. Dieser Grundsatz des Geschäftsmannes bricht sich immer mehr Bahn, und wenden deshalb auch die Spezialfabriken der Ausgestaltung des Fensters ihr Hauptaugenmerk zu. Zu berücksichtigen ist hierbei sowohl die vorteilhafte Kon struktion des Anbaues, als auch die dekorative Wirkung der
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