Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (21. Dezember 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- ArtikelZeitschriftenschau 1027
- ArtikelDie Rechtsabteilung 1029
- ArtikelDer Konsul 1030
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1928 1034
- ArtikelSteuerfragen 1036
- ArtikelVerschiedenes 1036
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten(980:1038-981:1039) 1038
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 1039
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1041
- ArtikelBüchertisch 1041
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 1041
- ArtikelEdelmetallmarkt 1041
- ArtikelAnzeigen 1042
- BandBand 53.1928,2 -
-
1032
-
1033
-
1034
-
1035
-
1036
-
1037
-
1038
-
1039
-
1040
-
1041
-
1042
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1036 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 52 Steuerfragen bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Wie sind die Außenstände am Jahresschluß zu bewerten? Im allgemeinen ist es richtig, daß man Forderungen mit dem Nennwert einseßt bzw. nach den steuerlichen Vorschriften einzuseßen hat, solange noch nicht an zunehmen ist, daß auf die Forderung ein Verlust zu erwarten ist. Steht am Bilanzstichtage die Uneinbringlich keit z. B. durch Konkurs des Schuldners oder durch erfolglose Pfändung ohne Zweifel fest, so ist es nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes, so unter anderem Urteil vom 23. März 1927 (I. A. 298/26), zulässig, den Betrag über Verlust zu buchen. Zweifelhafte Forderungen sind sonst mit ihrem Schäßungswert, d. h. mit dem wahrscheinlichen Wert, einzuseßen. Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn auf die Summe der zweifel haften Forderungen unter Einseßung eines Passivpostens (Delkrederekonto) eine angemessene, den Erfahrungs tatsachen entsprechende Minderbewertung in Form der Abschreibung vorgenommen wird. Der Geschäftsmann kann vom steuerlichen Gesichts punkte aus kein Interesse daran haben, von den Außen ständen mehr abzuseßen, als er von leßteren vermutlich hereinbekommt. Denn es bleibt zu beachten, daß eine Forderung oder ein Teil derselben, der im Fälligkeits- jahre als uneinbringlich unberücksichtigt geblieben, dann aber später doch noch zugeflossen ist, im Jahre des Eingangs als Einnahme eingeseßt werden muß. Stellt sich anderer seits eine im Jahre ihrer Fälligkeit unter den Einnahmen berücksichtigte Forderung nachher wider Erwarten als uneinbringlich heraus, so darf der Betrag im Jahre des Ausfalls abgeseßt werden. Eine willkürliche Unter bewertung der Außenstände hat also gar keinen Zweck und kann eventuell zur Berichtigung durch die] Steuer behörde führen. Ebenso wie andere Forderungen kann auch eine Wechselforderung so zu beurteilen sein, daß eine Ab schreibung am Plaße ist. Wer Waren gegen Wechsel verkauft, hat zwar die Möglichkeit rascherer Beitreibung; die Wechselforderung isf aber namentlich in der heutigen Zeit nicht immer als vollwertig anzusehen. Sie wird es insbesondere wohl dann nicht sein, wenn der Kunde wegen nicht rechtzeitiger Begleichung des Kaufpreises zur Ausstellung des Wechsels veranlaßt wurde. Da die Umsaßsteuerschuld erst mit dem Eingang der Außenstände entsteht, so ist die auf Forderungen für Lieferungen entfallende Steuer zu berücksichtigen. Der wirkliche Wert ist daher nicht höher als der ferner um die Umsaßsteuer von 3 / 4 °/ 0 gekürzte Betrag. Wir ver weisen hierbei noch auf Seite 801 in Nr. 41 der UHR MACHERKUNST: „Mit welchem Zeitpunkte gelten Wechsel und Schecks als vereinnahmt nach dem Umsaßsteuer- recht?“ (II/675) * Was ist bei Wechseln hinsichtlich der zu verwendenden Wechselsteuermarken zu beachten? Die Wechselsteuer beträgt bei einer Laufzeit bis zu 3 Monaten 5 Tagen 10 Pf. für je volle oder angefangene 100 RM. Wechsel mit längerer Laufzeit, gerechnet vom Tage der wirklichen Ausstellung, unterliegen erhöhten Wechselsteuersäßen. Wechsel, die vom Aussteller, sowie Blankoakzepte, die vom Akzeptanten aus der Hand gegeben werden, müssen vorher versteuert werden. Bei Versendung oder Präsentation von Wechseln durch Aus steller zur Annahme, muß der Akzeptant die Wechsel steuer vor Rückgabe oder Weitergabe entrichten. Diese Vorschriften müssen zur Vermeidung hoher Steuer strafen genau beachtet werden. iiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiimiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiii V erschiedenes Paul Landenberger am 28. Dezember 80 Jahre alt. Der Senior der deutschen Uhrenfabrikanlen Herr Paul Landenberger, wurde am 20. Dezember 1848 geboren, so daß er in diesem Jahre in voller körperlicher und geistiger Frische seinen 80. Geburtstag feiern kann. Paul Landenberger ist eine der bekanntesten Persönlichkeiten. Niemand konnte sich seinem Reiz entziehen, wenn er in gemütlicher Tafelrunde von Vergangenem oder Zukünftigem plauderte oder wenn er im schwäbischen Dialekt kleine Anekdoten erzählte. Auch heute noch ist er der gleiche, der gern einen Scherz macht und ihn auch verträgt. Auf ein gesegnetes erfolgreiches Leben kann er zurückblicken. Unter seiner Leitung nahm die Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik ihren großen Aufschwung. Noch heute ist er im Aufsichtsrat des Schramberger Konzerns. Die Stadt Schramberg ehrte seine Verdienste durch die Ernennung zu ihrem Ehrenbürger. Im Jahre 1922 konnte er mit seiner Gemahlin Frida Landenberger geb. Junghans, die goldene Hochzeit feiern. Hoffen wir, daß Herr Paul Landenberger und seine Gattin weiterhin einen so schönen Lebensabend genießen können, wie er ihnen bisher beschieden war. Die herzlichsten Glückwünsche des ganzen Faches werden den 80. Geburtstag Paul Landenbergers segnen. (VI 1/749) Die Handwerkernovelle. Der volkswirtschaftliche Aussdiuß des Reichstages hat am 13. Dezember die Handwerkernovelle in zweiter Lesung unverändert angenommen. Nur beim Wahlrecht wurde eine Änderung dahin vorgenommen, daß die Listenwahl eingeführt wurde. Die Wahlordnung soll von der Regierung im Einvernehmen mit dem Reidisrat und einem Aussdiuß des Reichstags aufgestellt werden. (VI 1/770) 270 Jahre im Dienste der Zeitbestimmung. Vor einigen lagen wurde die alte Turmuhr der Curslacker Kirche durdi eine moderne Uhrenanlage erseßt. Die Uhr war wohl mit eine der ältesten der hamburgischen Kirchenuhren und ist besonders dadurch bekannt geworden, daß ihre Anschaffung merkwürdigen Paul Landenberger
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht