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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (10. Februar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorbestraft?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie sollen elektrische Uhren verkauft werden? (Schluß)
- Autor
- Nomos
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- ArtikelVorbestraft? 115
- ArtikelWie sollen elektrische Uhren verkauft werden? (Schluß) 116
- ArtikelDas Pendel (23. Fortsetzung) 117
- ArtikelGegen das Rabattunwesen 119
- ArtikelEin schwieriger Ladenumbau 120
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Kalenderjahr 1927 121
- ArtikelFritz Neuhofer † 125
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 126
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 127
- ArtikelVerschiedenes 127
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 130
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 131
- ArtikelGeschäftsnachrichten 133
- ArtikelPatentschau 134
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 134
- ArtikelEdelmetallmarkt 134
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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116 DIE UHßMACHERKUNSr Nr. 7 schweren Fällen gegen die Preistreiberei-Ver ordnung oder sonstige nolwirtschaftliche Geseße und Verordnungen verstoßen haben. Die mit der Prüfung von Gnadengesuchen befaßten Stellen haben das Staats ministerium verständnisvoll zu unterstüßen. Dies gilt insbesondere auch für Gesuche, mit denen in bezug auf Zuwiderhandlungen gegen inzwischen aufgehobene notwirtschaftliche Vorschriften die Tilgung der Strafe im Strafregister erbeten wird.“ Jeder Kaufmann hat nach diesem Erlaß die Aussicht auf Tilgung seiner etwaigen Strafe. Das Gesuch um Tilgung ist an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzureichen, in dessen Bezirk der Geburtsort des Ver urteilten liegt. Für die in dem abgetretenen Gebiet wird das Strafregister im Reichsjustizministerium geführt. Die Staatsanwaltschaft gibt das Gesuch an den zuständigen Regierungspräsidenten zur Äußerung. Will danadi der Oberstaatsanwalt das Gesuch befürworten, so hat er dies dem Justizminister einzureichen. Flält er dagegen eine Ablehnung für geboten, so hat er den Gesuchsteller ent sprechend za bescheiden. Gegen den ablehnenden Bescheid ist die Beschwerde an den General-Staatsanwalt möglich. Lehnt dieser gleichfalls ab, so gibt es eine weitere Beschwerde an den Justizminister. Hat der Justiz- minister den Bescheid gegeben, daß die Strafe zu tilgen ist, so wird die Karte aus dem Strafregister beseitigt. lllllllllllllillllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllll Wie sollen elektrische Uhren verkauft werden? Die Vernichtung der entfernten Karten erfolgt alljährlich unter amtlicher Aufsicht durch Verbrennen. Wird das Strafregister in Form einer Straf liste geführt, so geschieht die Tilgung durch Unkenntlichmachung des Vermerkes. Dadurch ist schon eine ganze Menge erreicht, nur darf der Verurteilte nicht etwa glauben, daß er sich von jeßt ab als nicht mehr vorbestraft bezeichnen darf! Nach deutschem Recht wird nicht die Strafe getilgf, sondern die Eintragung ! Durch die Tilgung wird demnach dem Verurteilten nicht das Recht gegeben, sich bei Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger als unbestraft zu be zeichnen. Würde demnach ein Zeuge, dessen Strafe ge tilgt ist, sich unter seinem Eide als unbestraft bezeichnen, so würde darin eine Verlegung der Eidespflicht liegen. Nun bestehen aber zwei neue Ministerial-Verfügungen, in denen den Gerichten zur Pflicht gemacht wird, einen Zeugen, dessen Bestrafung getilgt ist, nicht in die Lage zu bringen, die getilgte Strafe offenbaren zu müssen. Aus dem Vorstehenden geht hervor, wie schwierig es ist und wie lange es dauern kann, ehe eine derartige Inflationsstrafe im Strafregister gelöscht wird. Doch sollte jeder diese Löschung betreiben. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ist gern bereit, den Kollegen, die nicht federgewandt genug sind, bei ihren Bemühungen zu helfen. (1311) W. Kg. Von Nosmos Die Notwendigkeiten zum Verkauf elektrischer Einzeluhren „Nicht die Kapitalkraft, nicht die Größe eines Ge schäfts ist für den Erfolg allein ausschlaggebend — viel wichtiger ist die richtige Pflege der Kundschaft“, sagte Direktor W. König kürzlich so treffend. Die richtige, gute Pflege der Kundschaft aber erfordert kaufmännisches Denken und kaufmännisches Handeln. Vor allem nicht warten, bis irgendein Kunde kommt und seine Wünsche sagt. Man muß schon früher beginnen, man muß von sich aus in die Entwicklung der Wünsche Einfluß nehmen. Man wirbt, man regt an, man weckt das Interesse, damit Wünsche erwachen. Wie oft bedarf es bei vielen Menschen nur eines kleinen Anlasses und ihre Wünsche nehmen greifbare Formen an. Wie viele Menschen sind gerade für Neuheiten — das ist doch die elektrische Uhr — besonders empfänglich. Diese sind leicht beein flussend anzuregen, andere wieder schwerer, beeinflussen aber lassen sich alle, es kommt nur darauf an, wie durch gute Kundenpflege angeregt und beeinflußt wird. Die Güte der Kundenpflege als Maß der beein flussenden Anregung äußert sich bei der Kundschaft immer in dem geweckten Bedürfnis, das nach außen im ver langenden Wunsch auftritt. Je besser es also der Ver käufer versteht, Zweck und Vorteile seiner angebotenen Ware der Kundschaft in interessanter Weise näherzu bringen, desto mehr wird er die Stärke des Bedürfnisses erhöhen und den Wunsch zur Anschaffung fördern. Selbstverständlich muß man möglichst, von vornherein wenigstens, ungefähr beurteilen können, ob der Kunde, den man für den Kauf einer elektrischen Einzeluhr ge winnen will, auch nach Lage seiner Verhältnisse, die sich ja meist annähernd durch Eindruck, Aussehen und Auf treten abschäßen lassen, imstande ist, sich die Anschaffung leisten kann. Diese aus der Beobachtung sich ergebende Beurteilung, die aus der Menschenkenntnis fließt, ist oft wichtig, um nicht unnötigerweise seine Zeit und Kraft an ungeeignete Kunden zu verschwenden. (Sdilu&) Der kaufmännisch gesonnene und kaufmännisch handelnde Geschäftsherr aber läßt es nicht damit genug sein, daß er den in seinen Geschäftsraum eintretenden Kunden für den Kauf einer elektrischen Einzeluhr an zuregen und zu beeinflussen sucht, sondern er will auch über den eigentlichen Geschäftsraum hinaus Kundschaft gewinnen. Die Möglichkeiten hierzu gibt die Werbung mit ihren heute fast zahllosen Mitteln. Aus den vielen Werbemitteln greife man die in unserem Geschäftszweig üblichen heraus, und das sind: Schaufenster, Werbebrief, Handprospekt und Inserat. Uber das gute Schaufenster und seine anregende, wunschfördernde Werbekraft viel Worte zu verlieren, hieße Eulen nach Athen tragen. Elektrische Einzeluhren sind heute schon öfters in den Schaufenstern der Uhrenfachgeschäfte zu sehen. Man hat sie aber meist nur hineingestellt, lieblos und ohne sich viel Gedanken zu machen. Das ist ein häßlicher Fehler. Wenn man einen guten Freund — das ist doch diese Uhr im geschäftlich übertragenen Sinne — in eiiter großen Gesellschaft vorstellen und einführen will, dann gibt man dem Freunde doch nicht einen Schubs, daß er plump in die versammelte Gesellschaft hineintaumelt, man stellt ihn doch artigerweise mit Namen vor, und wenn der Freund etwas bedeutet, so fügt man als wohldenkender Mensch noch so manches hinzu, was zur Kennzeichnung besonders notwendig ist. So und nicht anders muß auch die elektrische Einzel uhr im Schaufenster behandelt werden. Auch sie wird vorgestellt, und man kennzeichnet sie mit kurzen und treffenden Worten, man sagt ihren Zweck und ihre be sonderen Vorteile, damit auch der Vorübergehende und Stehenbleibende weiß, daß die Uhr neu, praktisch und sehr vorteilhaft ist. Der Werbebrief, dem der Uhrmacher im allgemeinen mehr zufrauen dürfte, als er es meist praktisch tut, bahnt dann immer geschäftliche Erfolge an, wenn er höflich und persönlich gehalten ist, ansprechend in der äußeren Form,
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