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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (9. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- ArtikelAuch Nebenbeschäftigung verpflichtet zur Mitgliedschaft zur ... 187
- ArtikelWeltzeituhren 188
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 191
- ArtikelEin neues Umlaufgetriebe 192
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Januar 1928 195
- ArtikelEinige Anzeigen für Ostern und Konfirmation 196
- ArtikelZeitschriftenschau 199
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 199
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 200
- ArtikelSprechsaal 200
- ArtikelVerschiedenes 201
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 203
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 203
- ArtikelGeschäftsnachrichten 204
- ArtikelEdelmetallmarkt 204
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 11 DIE UHRMACHERKUNST 201 Stichhaltigkeit argumentieren, daß, um eine Einheitlichkeit zu erzielen, die Stempelung von 8kar. Bijouteriewaren aufgehoben werden muß; und nur noch solche Erzeugnisse als stempelfähig zu erklären sind, die aus 14kar. Gold bestehen. Ein Argument, daß durch den Hinweis auf die ge sunkene Kaufkraft insofern nicht entkräftet werden kann, als die in Deutschland hergestellten Doubleerzeugnisse bekannter Marken zweifellos in bezug auf Qualität den 8kar. Goldwaren nicht nachstehen, ganz abgesehen davon, daß sich mit den Doubleerzeugnissen der Einzelhandel weniger bei seiner Kundschaft in Mißkredit bringen karln und wird als mit 8kar. Goldwaren. Diese Gründe wie auch die Tatsache, daß die Stempelung von 8kar. Uhr gehäusen eine Senkung des Umsatzes in 14kar. Uhren und in Doubleuhren zur Folge haben wird, haben uns indes nicht zur Ablehnung der 8kar. Stempelung geführt, sondern bei unserer Stellungnahme war einzig und allein die Erwägung von Ausschlag, daß die in unserem Ver bände organisierte Industrie mehr als alle anderen In dustrien Deutschlands darauf bedacht sein muß, nur hochstehende Qualitätsware zu erzeugen. Von den 8kar. Gehäusen wird man jedoch wohl kaum behaupten können, daß sie im Hinblick auf den geringen Feingehalt und die daraus resultierende geringe Dauerhaftigkeit in ihrem Äußeren unter den Goldwaren zu den guten Qualitätserzeugnissen zu rechnen sind; man kann sogar darüber streiten, ob sie überhaupt unter den Begriff Gold waren fallen. Dagegen besteht über die Qualität der 14kar. Gehäuse und der Doublegehäuse bekannter Marken keinerlei Zweifel. Um nun unsere Industrie vor dem Vorwurf zu bewahren, sie liefere geringwertige Ware — und ein derartiger Vorwurf dürfte nach den vor stehenden Darstellungen nicht ausbleiben, wenn die Stempelung von 8kar. Uhrgehäusen eingeführt würde —, spricht sich die in unserem Verbände zusammengeschlossene Fabrikantenschaft mit Nachdruck gegen eine Stempelung 8kar. Uhren aus. (V/351) iiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiitiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiii V erschiedenes Zur „Präzision“. Eine größere Anzahl von Teucherner Genossen hatte nach ihrem ersten Kündigungsschreiben Anspruch darauf, nicht als Mitglieder der aufnehmenden Genossenschaft zu gelten. Sie Unterzeichneten jedoch auf Veranlassung des Vorstandes ein statutenmäßiges Kündigungsformular, wonach sie erst mit dem 31. Dezbr. 1925 ausscheiden wollten. Dieses Aus scheiden ist noch nicht in der Liste der Genossen vermerkt. Der jeßige Vorstand hatte auf Veranlassung des Schuß verbandes dem Registergericht gegenüber die Erklärung ab gegeben, daß die Unterzeichnung und Einreichung der Formulare auf einer Verkennung des außerordentlichen Kündigungsrechtes beruhe und Zurückziehung der Kündigungsformulare beantragt. Das Registergericht gab diesem Antrag nicht statt. Gegen den ablehnenden Beschluß erfolgte die sofortige Beschwerde. Leßtere wurde durch Beschluß vom 25. Jan. 1928, zugestellt am 29. Febr. 1928, vom Landgericht Dresden abgewiesen. In der Begründung heißt es: „Nachdem der Vorstand — dasselbe gilt auch für die Konkurs verwalter — einmal die Austrittserklärungen eingereicht hat, kann er die Folgen dieser Handlung nicht mehr rückgängig machen .... Der Registerrichter hat mit Recht den zuleßt erklärten Willen der Beschwerdeführer als den allein maßgebenden beachtet, daß sie sich aus Rechtsunkenntnis über die Tragweite ihrer Erklä rungen oder die ihnen nach § 95 c Gen.-Ges. zustehenden Rechte nicht im klaren waren, kann die Rechtswirksamkeit dieser Er klärungen nicht beeinflussen .... Der jeßige Vorstand ist nicht mehr in der Lage, möglicherweise vorliegende Pflichtverleßüngen der Mitglieder des ehemaligen Vorstandes dadurch nachträglich zu beseitigen, daß er erklärt, der Registerrichter möge die nach träglich abgegebenen Aufkündigungserklärungen als nicht vor handen betrachten .... Der Vorstand kann auch nicht versichern, daß rechtzeitig binnen der drei Monate aufgekündigt worden sei. Einer derartigen Erklärung stehen die Formularkündigungen ent gegen, die die vorhergegangenen Kündigungen aufgehoben haben. Die Beschwerdeführer sind in der Liste der Genossen eingetragen. Deshalb sind der Anfechtung wegen Willensmängeln enge Grenzen zu ziehen.“ (VI 1/376) Der Deutsche Uhrenhandelsverband endgültig aufgelöst. In der am 28. Februar in den Räumen des Notars Herrn Justizrat Dr. Lenzen, Berlin, Leipziger Straße 105, zusammengetretenen ordentlichen Hauptversammlung wurde nach Erledigung der üb lichen Regularien einstimmig beschlossen, den Deutschen Uhren handelsverband endgültig ’aufzulösen. Nach den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. April 1926 waren mit Wirkung ab 31. Dezember 1926 nur noch Fachverbände Mitglieder des Deutschen Uhrenhandelsver bandes, und zwar Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale); Reichsverband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Berlin; Verband Deutsdier Uhrengrossisten, Leipzig; Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, Berlin; Creditoren-Verein, Pforzheim; Fachgruppe für Uhren- und Ge- häusefabrikalion, Pforzheim; außerdem die Fachpresse. Uber die Mittel des Verbandes ist in der Hauptsache bereits in der Sißung vom 5. Oktober 1927 zugunsten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher und des Reichsverbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede verfügt worden. Der noch verbliebene Rest soll nach einstimmigem Beschluß dazu verwendet werden, um denjenigen Herren, die sich um den Verband be sonders verdient gemacht haben, eine bescheidene Ehrengabe in Gestalt eines netten Gegenstandes als dauerndes Andenken zu überreichen, womit die Herren Dr. Felsing und Ferdinand Tiedt beauftragt worden sind. (VI 1 377) Bericht über die wirtschaftliche Lage des deutschen Hand werks im Monat Februar 1928. Die allgemeine Ruhe des Geschäftsganges hat, wie im Januar, auch im Monat Februar an gehalten. Die Arbeitslosigkeit hat zwar nachgelassen, ohne jedoch einen erheblichen Einfluß auf die Wirtschaftslage des Handwerks ausüben zu können. In den Teilen Deutschlands, wo der Fasching in größerem Ausmaße gefeiert wird, wirkte sich dieses für die wenigen beteiligten Handwerkszweige günstig aus, dafür wurden aber die nicht beteiligten Handwerkszweige um so mehr in Mitleidenschaft gezogen. Die Lage des Geld- und Kapitalmarktes ist überhaupt für das Handwerk augenblicklich das Hauptproblem. Das ländliche Handwerk und auch dasjenige in Klein- und Mittelstädten, welches erheblich von der Landwirtschaft als Abnehmer abhängig ist, hat sehr unter dem schleppenden Eingang der Zahlungen zu leiden. Das Handwerk ist infolgedessen auf die Erlangung von Betriebs krediten angewiesen. Diese Aufgabe fällt in erster Linie den gewerblichen Kreditgenossenschaften zu, die zum größten Teil mit der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse zusammen arbeiten. Die Schwierigkeiten, die sich bei der Preußenkasse aus der übermäßigen Anspannung ihrer Mittel im landwirtschaft lichen Kreditgeschäft ergeben, konnten daher auch nicht ohne Auswirkung auf die Kreditversorgung des städtischen gewerb lichen Mittelstandes, vor allem des Handwerks, bleiben. Daß die bereits aufgetauchten Klagen berechtigt sind, ergibt sidi daraus, daß von den Mitteln der Preußenkasse 8 / e im landwirt schaftlichen und V 8 im städtischen Kreditgeschäft angelegt sind. Die Vorgänge bei der Preußenkasse haben erneut die Frage nach dem zweckmäßigen Aufbau der Kreditwirlschaft des Hand werks aufgerollt. Die von den Kreditgenossenschaften und von den Sparkassen gewährten Kredite sind für das Handwerk um so wichtiger, weil die Zinssäße auf dem offenen Geldmarkt für die Handwerkswirtschaft nidit mehr rentabel sind. In diesem Zusammenhänge gewinnt auch Bedeutung das Vorgehen der Reichsbank, welche im Aufträge der Reichsregierung einen Betrag von 10 Mill. Mk. in Schaßwechseln gegeben hat. Dieses Vorgehen ist um so befremdlicher, als nach der allgemeinen Verlautbarung die Bedürfnisse des Reiches eine solche Begebung keineswegs notwendig machten. Es scheint, als wenn die Reichs bank mit Hilfe dieser Schaßwechsel alle verfügbaren flüssigen Geldmittel an sich ziehen wollte. Fraglich bleibt, ob eine solche Bewirtschaftung des Geldmarktes tatsächlich im Interesse der Wirtschaft liegt, die gerade ihre Impulse durch die verschiedene Flüssigkeit des Geldmarktes erhält. Die Rohstoffpreise haben wenig Veränderung erfahren. Lohnerhöhungen sind kaum zu verzeichnen. (VI 1/375) I KIßillC Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die UHRHACHERKUNST
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