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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- ArtikelUnseren Lesern und Freunden zum neuen Jahr! 1
- ArtikelZur Jahreswende! 2
- Artikel1927 Die Organisation 1928 3
- ArtikelBilanz 1927 4
- ArtikelDer Uhrenhandel der Schweiz mit Deutschland im Jahre 1927 7
- ArtikelDer Schmuckwarenhandel 1927 8
- ArtikelDie drahtlose Zeit-Zentrale 8
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 13
- ArtikelHeut hätten wir einen Wunsch 15
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 16
- ArtikelVerschiedenes 16
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 19
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 20
- ArtikelGeschäftsnachrichten 20
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 20
- ArtikelEdelmetallmarkt 20
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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16 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 1 Steuer- und Aufwertungsfragen ftearbeilel von D,. H„,nu»g. S.aumvndita de, ZenM.erb.ade, de, Deul,d,=» Ub,med,e, ,Eiebeil„e,b m d, ErmäBigunosanlräoe bei der preu&ischen Hauszinssteuer allgemein noch zulässig Die Fristen für -die meisten Ermäßigungsanträge sind abgelaufen. Aus BilJigkeitsgründen soll jedoch neuer dings solchen Anträgen noch stattgegeben werden. Die Steuerermäßigung tritt aber nicht mehr mit rückwirkender Kraft ein, sondern rechnet von dem Monat ab, in welchem der Antrag gestellt ist. 10. Januar: Steuertermine für Januar 1928 Reichssteuern 5. Januar: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. Dezember. Keine Schon frist. Markenkleben nicht vergessen, da bei nidit rechtzeitigem Kleben Verzugszinsen er hoben werden. Im Ueberweisungsverfahren kann, falls die in der Zeit vom 1. bis 15. De zember einbehaltenen Beträge 200 Mk. nicht überstiegen haben, Abführung am 5. Januar zusammen mit den in der zweiten Hälfte des Dezember einbehaltenen Beträgen erfolgen. 10. Januar: Umsatzsteuer-Voranmeldung und-Vor auszahlung für das vierte Quartal 1927. Schonfrist bis 16. Januar (siehe S. 174). 14. Januar: 20. Januar: 31, Januar: 31. Januar: 5. Januar: 8. Januar: 10. Januar: 10. Januar: 10. Januar: 15. Januar: 15. Januar: 15. Januar: Einkommensteuer- bzw. Körperschaft- steuer-Vorauszahlung für das vierte Quartal 1927. Ein Viertel der im leßten Steuerbescheid festgeseßten Steuerschuld. Keine Schonfrist. Ablauf der Anmeldefrist der Neubesiß- anleihen der Länder und Gemeinden. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Januar. Keine Sdionfrist. Abgabe der Einkommen- und Umsaß- Steuererklärungen für 1927, falls die Frist nicht, wie im Vorjahr, verlängert wird. Abgabe der Vermögen-Steuererklärung mit dem Stichtage vom 31. Dezember 1927. Diese Frist wird wahrscheinlich verlängert werden. Gewerbesteuern Hessische Gewerbesteuer. Württembergische Gewerbesteuer. Lübecksche Gewerbeertragsteuer. Bremer Firmen- und Gewerbesteuer. Bayrische Gewerbesteuer (vierteljährlich). Badische Gewerbesteuer. Preußische Lohnsummensteuer. Mecklenburg-Strelißsehe Gewerbe steuer. (11,260) min um V erschiedenes Sparsamkeit in der Wirtschaft. Die Unterzeichneten Spißen- verbände haben sich entschlossen, folgende Kundgebung zu ver öffentlichen: Alle Kreise der Wirtschaft haben seit Jahren auf die dauernd steigende Steuerüberlastung in Reidi, Ländern und Gemeinden, auf ihre Gefahren für unsere wirtschaftliche Entwicklung und auf die Unmöglichkeit einer ausreichenden Kapitalbildung hingewiesen. An konkreten Vorschlägen zur Beseitigung der Überlastung hat es nicht gefehlt. Auch von Regierungsseile sind in wiederholten Verlautbarungen die Mängel unserer Finanz- und Steuerpolitik erkannt und greifbare Erleichterungen in Aussicht gestellt worden, ln einzelnen Steuerarten wurden zwar Ermäßigungen eingeführt, die Gesamtbelastung ist jedoch fortgeseßt gestiegen, über die Kreise der Wirtschaft hinaus sehen auch andere Schichten des Volkes in der fortgeseßten Übersteigerung der Ausgaben eine bedenkliche Entwicklung. Aber weder bei Regierungen noch bei Volksvertretungen hat sich der Wille zu einer sparsamen Wirtschaftstührung mit genügendem Nachdruck durchgeseßt. Wir brauchen zur Hebung der Lebenshaltung der Bevölkerung eine stetige Entwicklung von Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft und eine nur so zu erzielende Verbilligung der Warenerzeugung. Deshalb muß alles vermieden werden', was die Kosten der Warenerzeugung erhöht und die Bildung neuen Kapitals behindert. Eine klare Erkenntnis der gegenwärtigen Wirtschaftslage kann unbeschadet der Frage, wie lange wahrscheinlich noch die Inlandskonjunklur andauern wird, nur zu dem Urteil führen, daß sich die deutsche Wirtschaft zur Zeit in einem Zustand befindet, der treffend mit dem Ausdrude „Selbstkostenpreis” bezeichnet wird. In den leßten Monaten hat die Steigerung der Selbskosten in der Produktion und die Verteilung der Waren einen Grad er reicht, der nach einem etwaigen Abflauen der Inlandskonjunktur zweifellos befürditen läßt, daß der dann um so notwendigere An- sdiluß an den Weltmarkt gefährdet wird und daß sich die Konkurrenz ausländischer Waren auf dem inländischen Markt verstärkt. Es kommt daher vor allem darauf an, daß sich unser Preisstand nicht erhöht, und demgemäß müssen die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele auf der Grundlage einer einheitlichen Politik eingestellt sein. In solcher einheitlichen Wirtschafts- und Finanzpolitik sehen wir den Weg, um in allen Teilen des Reiches zu einem gesunden und nach den Grundsäßen sparsamster Wirtschaftsführung ge leiteten öffentlichen Finanzwesen zu kommen und der Wirtschaft höchste Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Eine einheitliche Wirtschafts- und Finanzpolitik erfordert eine Stärkung der Be fugnisse der Reichsregierung. In dem Bestreben, eine möglichst sparsame und zweck mäßige Finanzwirtschalt in Reich, Ländern und Gemeinden zu er reichen, hat sich die Reichsregierung entschlossen, Mitte Januar eine Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder abzuhalten. Diese Konferenz muß ein historisches Ereignis für die Entwick lung unseres Staalslebens werden. Sie wird gleichzeitig ein Prüf stein dafür sein, ob die Regierungen gewillt sind, dem Ernst der Gesamtlage Rechnung zu tragen. Neben den großen Fragen der allgemeinen verfassungs rechtlichen Beziehungen zwischen Reich und Ländern verlangt die finanzpolitische Lage die sofortige Durchführung eines Not programmes. Hierfür machen wir folgende Vorschläge: 1. Das wichtigste Ziel aller finanziellen Maßnahmen der nächsten Zeit muß darin bestehen, die Ausgaben von Reich, Ländern, Gemeinden und kommunalen Verbänden bereits im Jahre 192Ö gegenüber dem Etat für 1927 sehr erheblich zu kürzen. Der Voranschlag des Reichsetats für 1926 sieht in den reinen Reichsausgaben schon eine Kürzung von über 6°/ 0 gegen über 1927 vor. Damit ist ein erster Anfang einer auf Sparsam keit eingestellten Finanzwirtschaft seitens des Reiches gemacht. Das Notwendige ist damit aber noch nicht erreicht. Nunmehr müssen auch die Länder und die Kommunen zu einer durch greifenden Kürzung der Etats für 1926 kommen; soweit sie be reits vorgelegt sind, müßten sie geqebenenfalls einer ent sprechenden Umaibeitung unterzogen werden. 2. Dem Reichsfinanzminister ist gegenüber dem Reichstag das Recht des Einspruches gegen Erhöhungen der Ansäße des von der Reichsregierung vorgelegten Etatvoranschlags sowie gegen Beschlüsse mit nachträglichen Mehrausgaben einzuräumen. Das gleiche muß sinngemäß für die Länderregierungen und Kommunalverwaltungen gelten. 3. Uber die in den Verordnungen über Finanzstatistik vom 9. Februar 1926 und 24. Juli 1927 vorgesehenen regelmäßigen Veröffentlichungen der Voranschläge, Einnahmen und Ausgaben hinaus müssen die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände mit sofortiger Wirkung verpflichtet werden, dem Reichsfinanz minister oder den von ihm zu bezeichnenden Stellen, und zwar Gemeinden und Gemeindeverbände durch die Aufsichtsbehörde, auf Anforderung jede notwendige Auskunft über ihre Vermögens lage und ihre Verpflichtungen zu geben, insbesondere in näher zu bestimmenden Zeitabständen den Stand ihrer fundierten und schwebenden Verpflichtungen einschließlich der Bankschulden zu
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