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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (23. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- ArtikelDer Mann, der eine Uhr kaufen wollte 225
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Februar 1928 225
- ArtikelBaronin Marie Ebner-Eschenbach als Uhrensammlerin 227
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 228
- ArtikelDas amerikanische unzerbrechliche G-S Uhrglas in seiner ... 230
- ArtikelErzählungen eines alten Uhrmachers 232
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 234
- ArtikelSprechsaal 235
- ArtikelVerschiedenes 236
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 238
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 238
- ArtikelGeschäftsnachrichten 239
- ArtikelBüchertisch 240
- ArtikelPatentschau 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 240
- ArtikelEdelmetallmarkt 240
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 13 DIE UHRMACHERKUNST 235 nämlich 800 °/ 0 , zeigt Ratibor, den niedrigsten, 200 °/ Wilhelmshaven. Während wir beim Kapital eine Höchst abweichung in der Steuerberechnung sogar bis zum zehn fachen Betrage haben, beträgt sie das Vierfache beim Ertrage. (1/367) * Erhöhung des Industriebelastungsschlüssels ' Wir hatten über die zweite Umlage der Industrie belastung eingehend auf S. 88 in Nr. 5 der UHRMACHER KUNST berichtet. Die Errechnung des Belastungsver teilungsschlüssels ist inzwischen erfolgt und auf 19,6°/ p des belasteten Betriebsvermögens festgesetjt worden. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber der ersten Umlage (15,73°/ 0 ) um etwa ein Viertel, so dab also die neue Belastung sich ungefähr aus dem Betrage der bis herigen Belastung zuzüglich ein Viertel ergibt. Die Er höhung konnte man eigentlich nicht erwarten, da in den Jahren 1924, 1925 und 1926 die Einzelwerte der Betriebs vermögen eher zu- als abgenommen haben sollten. Die Grundlagen für die jefeige Bewertung sind allerdings ver ändert durch das im Jahre 1925 in Kraft getretene Reichs- bewertungsgeseJs und das Vermögensteuergeseb vom gleichen Jahre. Es wird ferner angeführt, dab die in den lefeten Jahren vorgenommene Rationalisierung und Konso lidierung der deutschen Wirtschaft die niedrigere Be wertung der Betriebsvermögen veranlagt hat. (11/358) * Wirtschaftliche Einheit und Eigentumszugehörigkeit Nach dem Reichsbewertungsgeseb wird der Einheits wert für die wirtschaftliche Einheit festgestellt. Zum Be triebsvermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dem Betriebe eines Gewerbes dient, soweit die Gegenstände dem Betriebsinhaber gehören. Zur Er mittelung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs sind von dem Rohvermögen die Schulden abzuziehen. Lebteres natürlich nur insoweit, als sie mit der Gesamt heit oder mit einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebs im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ausgenommen ist beim Schuldenabzug die Industriebelastung; sie ist also nicht abzugsfähig. Die Zurechnung mehrerer Gegenstände zu einer wirt schaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dab die Gegenstände zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören. Hierbei ist allerdings Vor- aussebung, dab das Vermögen der Ehegatten für die Feststellung des Einheitswerts für das Gesamtvermögen zusammenzurechnen ist, was ja in der Regel zu geschehen hat. Der Grundgedanke besteht darin, dab bei einer wirtschaftlichen Einheit, an der nur Ehegatten beteiligt sind, die privatrechtlichen Beziehungen des einzelnen Ehe gatten zu den verschiedenen Teilen dieser wirtschaftlichen Einheit auber Betracht bleiben sollen. Wenn z. B. die Ehefrau ihrem Manne für dessen Geschäftsbetrieb ein Darlehen gegeben hat, so ist bei der Feststellung des Einheitswerts für das diesem Gewerbebetriebe gewidmete Betriebsvermögen die Darlehnsforderung der Ehefrau nicht als Geschäftsschuld abziehbar. Wenn Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder Offenen Handelsgesellschaft an ihre Gesellschaft Darlehen geben, so ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Darlehen handelt, das sich sachlich als eine Erhöhung der Beteiligung darstellt, oder ob das Darlehen nur kurz fristig, z. B. zur Befriedigung eines vorübergehenden Kreditbedarfs, gegeben ist. Nur lebtere sind abzugs fähige Schulden der Gesellschaft, erstere dagegen nicht. Eine neue Feststellung der Einheitswerte wie über haupt eine allgemeine Neubewertung der Vermögen findet demnächst mit dem 1. Januar 1928 als Stichtag statt. Vermeidung von Härten beim Steuervollstreckungs verfahren Bei Pfändungen zum Zwecke der zwangsweisen Bei treibung rückständiger Steuerbeträge sollen unnötige Härten vermieden werden. So sollen nicht ohne weiteres alle Gegenstände, welche nicht zu den unpfändbaren Sachen zählen, erfajjt werden. Nach ministerieller An ordnung ist vor der Vollstreckung sorgfältig zu erwägen, ob die Einbube, die ein Steuerpflichtiger durch die beab sichtigten Mabnahmen erleidet, in einem angemessenen Verhältnis zu dem für den Fiskus zu erwartenden Ergebnis aus der Vollstreckung steht. Das wird z. B. dann nicht der Fall sein, wenn bei gröberem Steuer rückstand Gegenstände des Hausrats oder der Betriebs mittel gepfändet werden, deren Wert gegenüber der Steuerforderung nur gering ist, deren Versteigerung aber den Steuerpflichtigen sehr empfindlich treffen würde. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Sprechsaal Um den Lehriingsarbeiten-Wettbewerb. Entsprechend den Ausschreibungen des Zentralverbandes und des Bayr. Landesverbandes habe ich meine gesamten Lehrlinge ein gehend über den Wettbewerb aufgeklärt und sie ange wiesen, ihre Herrn Lehrmeister zu bitten, teilnehmen zu dürfen. Zu meiner groben Verwunderung mubte ich nun bei meiner zweiten Rundfrage feststellen, dab eine grobe Zahl von Lehrlingen, darunter solche von ausgesprochen schul- und lehrlingsfreundlichen Meistern ablehnende Be scheide brachten. Anläblich einer wiederholten Besprechung der Angelegenheit in der lebten ordentlichen Innungs versammlung konnte ich für die Ablehnung des Wett bewerbes eine Reihe von Gründen hören, an denen ich nicht vorübergehen kann im Interesse der guten Sache überhaupt wie der groben Zahl unserer Grobstadtlehrlinge. Gern komme ich daher einer Aufforderung der hiesigen Innung nach, die Sache öffentlich zur Sprache zu bringen und dadurch vielleicht eine Änderung der Bestimmungen für den Wettbewerb zu bewirken. Wie ja schon die Aussprache beweist, besteht für die ganze Sache im allgemeinen ein wohlwollendes Interesse, wenn auch gelegentlich Stimmen laut werden’ welche die geplante Beurteilung von Arbeiten durch die Innung, den Landesverband und den Zentralverband für nicht ganz unbedenklich erklären, im Hinblick auf die aus einer Prämiierung erwachsende Einbildung des jungen Menschen, der sich gewissermaben als Rekordlehrling nicht mehr viel von seinem Lehrmeister einreden lassen möchte. Ich gebe zu, dab diese Gefahr in der heutigen, nicht gerade zur Unterordnung geneigten Jugend bis zu einem gewissen Grade besteht, obwohl ihr, ähnlich wie bei einer „hervor ragend“ bestandenen Gehilfenprüfung, dadurch zu begegnen ist, dab man dem jungen Mann bei Gelegenheit beweist, dab zu einem hervorragenden Uhrmacher noch sehr viel fehlt, wie ja auch bei allen Schulentlassungs- und Freisprechungs feiern immer wieder der Gedanke zum Ausdruck kommen mub: Ihr habt nicht ausgelernt, sondern erst angefangen zu lernen. Aus allen diesen Gründen möchte ich der gelegent-
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