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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (30. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beabsichtigte Neuregelung des Ausverkaufswesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- ArtikelBeabsichtigte Neuregelung des Ausverkaufswesens 241
- ArtikelEine Sonnenuhr des Hohen Mittelalters an der Klosterkirche zu ... 242
- ArtikelWir Uhrmacher und die deutsche Uhrenindustrie 244
- ArtikelZugabenkonkurrenz einer einzigen Firma 246
- ArtikelDurchführung der Lehrlingsarbeiten-Prüfung in Bayern 1928 247
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 249
- ArtikelErzählungen eines alten Uhrmachers (Fortsetzung) 251
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 252
- ArtikelSprechsaal 253
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 256
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 257
- ArtikelGeschäftsnachrichten 258
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 258
- ArtikelEdelmetallmarkt 258
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 53. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 30. MÄRZ 1928 / Nummer 14 iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiHiiiiiiiiiiimiiiitiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Beabsichtigte Neureglung des Ausverkaufswesens Abänderungsvorschläge der Hauptgemeinschaft zum Wettbewerbsgesefe Nach Auffassung weiter Kreise des Einzelhandels bedarf die Gesefegebung, soweit sie sich auf die Regelung des Ausverkaufswesens bezieht, einer Abänderung im Sinne einer Verschärfung. Die jefeige Fassung der §§7—9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wett bewerb reicht nach der Meinung dieser Kreise nicht dazu aus, um das Ausverkaufswesen in Formen sich abspielen zu lassen, die der Auffassung des ordentlichen Kaufmanns entsprechen. Infolgedessen haben sich die zuständigen Spifeenorganisationen Jahr und Tag mit der Abänderung dieser Paragraphen befafet und es ist nunmehr ein Ent wurf zustande gekommen, der der Mitgliederversamm lung der Hauptgemeinschaft zur Genehmigung vorgelegt wurde. In sachlicher Hinsicht ist zu sagen, dafe genau unter schieden wird zwischen Ausverkäufen und zwischen ähnlichen Veranstaltungen {Räumungsverkäufen). Ein Ausverkauf ist nur dann gestattet, wenn es sich wirklich um einen Ausverkauf im wahren Sinne des Wortes handelt, d. h. wenn entweder der gesamte Geschäfts betrieb beendigt werden soll oder eine einzelne Waren gattung aufgegeben wird. Nur für diesen Fall soll in Zukunft überhaupt der Ausdrude Ausverkauf gestattet sein. In allen anderen Fällen, wo ein ähnlicher Verkauf stattfindet, soll dieser nur dann zulässig sein, wenn eine ihn rechtfertigende Veranlassung vorliegt. Diese Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen sind nun an bestimmte Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung dem Veranstalter zur Pflicht gemacht w'ird, damit hierdurch ein Mißbrauch zuungunsten der Wett bewerber verhindert wird. Audi die Saisonschlufe- und Inventurverkäufe sollen in Zukunft genauer erfaßt werden. Man will, dafe im ganzen Jahr nur zwei Inventur- und Saisonverkäufe stattfinden dürfen, wobei ein Saisonschlufeverkauf mit dem Inventurverkauf zusammenfällf. Man ist auch der Auf fassung, dafe ein Inventurverkauf nicht das Vorrecht be stimmter Branchen ist, sondern von allen Branchen ge macht werden darf, der im Sommer oder im Winter, jedenfalls aber nur einmal im Jahr stattzufinden hat. Saisonschlufe- oder Inventurverkäufe müssen aber als üblich oder als für eine ordentliche und gesunde Ge schäftsentwicklung notwendig anerkannt werden, über deren Zahl, Zeit und Dauer soll die höhere Verwaltungs behörde nach Anhörung der zuständigen gesefelichen Handels - und Gewerbevertretungen Bestimmungen treffen. Die Ubertretungsvorschriften sind erheblich verschärft worden. Nicht erfafet worden sind die sogenannten Sond er- veranstaltungen. Je mehr man sich mit dieser Frage be schäftigt hat, um so mehr ist man zu der Überzeugung ge kommen, dafe eine Definition einer Sonderveranstaltung nicht möglich ist, noch viel weniger aber in befriedigender Weise ihre gesetzliche Regelung. Infolgedessen hat man hierauf verzichtet und hat statt dessen die Einführung eines obligatorischen Schiedsverfahrens vorgeschlagen, dessen Normalsafeungen fesfgelegt worden sind. Es soll hierdurch dem Kaufmann die Möglichkeit gegeben werden, vor Standesgenossen seiner Auffassung über den Begriff des lauteren Wettbewerbes Geltung zu verschaffen und allmählich so eine einheitliche Auffassung herbeizuführen. Freilich wird man auf die einstweilige Verfügung viel leicht nicht verzichten können, die bei eklatanten Fällen des Verstofees gegen die gesetzlichen Bestimmungen ein sofortiges Einschreiten ermöglicht. Sodann kommt zur Besprechung ein Vorschlag zur Schaffung einer Gutachterstelle in Wettbewerbsfragen bei der Hauptgemeinschaft. Diese soll bei Beschwerde führung ein Gutachten über eine Wettbewerbshandlung nach objektiver Feststellung der Tatsachen abgeben und dort, wo eine Wettbewerbssitte streitig ist, ohne dafe ein unzweifelhafter Verstofe gegen das Gesefe vorliegt, sich gutachtlich äufeern. Ferner dort, wo eine Wettbewerbs handlung unrechtmäfeig angefochten wird, diese ausdrück lich für einwandfrei erklären, ferner bei Sonderver anstaltungen Vorschläge zur Schaffung einer guten Ver kehrssitte machen. Wenn man auch davon fern ist, zu glauben, dafe die geschilderte Lösung eine restlose Befriedigung zu bringen imstande ist, so mufe man doch zugeben, dafe gegen den jefeigen Zustand eine erhebliche Verbesserung erreicht wird, die die leidige Streitfrage auf dem Gebiete des Ausverkaufswesens und ähnlicher Unternehmungen wesent lich zu beheben imstande ist. (1/373)
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