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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- ArtikelUnseren Lesern und Freunden zum neuen Jahr! 1
- ArtikelZur Jahreswende! 2
- Artikel1927 Die Organisation 1928 3
- ArtikelBilanz 1927 4
- ArtikelDer Uhrenhandel der Schweiz mit Deutschland im Jahre 1927 7
- ArtikelDer Schmuckwarenhandel 1927 8
- ArtikelDie drahtlose Zeit-Zentrale 8
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 13
- ArtikelHeut hätten wir einen Wunsch 15
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 16
- ArtikelVerschiedenes 16
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 19
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 20
- ArtikelGeschäftsnachrichten 20
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 20
- ArtikelEdelmetallmarkt 20
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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18 Dili UHRMACHERKUNSI Nlr. I der österreichischen Uhreneinzelhandler, weldie von deutsdien und Schweizer Fabriken direkt beziehen, erweitert sich immer mehr. Diese Entwicklung ist im Interesse der Verbilligung des österreichischen Inlandskonsums sicher zu begrüßen, und sie wird deshalb audi von den maßgebenden Vertretern der öster- reidusdien Uhrmacher nach Kräften gefördert. Iroßdem wird auch in Zukunft die Tätigkeit der Grossisten nicht entbehrlich werden können, da die Mehrzahl der osterreichisdien Uhrmadier mdil genügend kreditfähig ist, um mit der ausländischen Fabrik direkt arbeiten zu können. Der österreidiisdie Grossist aber ist in der Lage, den Bedarf entsprediend zu verteilen und dort Kredit zu gewähren, wo es notwendig ist. Der Import von Uhren und Uhrenbestandteilen nach Öster reich wird abgesehen, von der Zollbelastung, noch durcti die bei der Einfuhr zu entrichtende Warenumsaßsteuer verteuert, ts wurde deshalb eine Erleichterung dieser Einfuhrsteuer angestrebt. Obwohl die österreidiisdie Regierung sich dazu mdit ablehnend verhielt, konnte es dennoch zu nennenswerten Änderungen nicht kommen, weil sich die allerdings nodi in den Kinderschuhen be findliche eigene österreidiisdie Uhrenindustrie gegen jede Er- leiditerung des Uhrenimportes wehrt. Es ist deshalb lediglich eine Position bezüglich der bei der Einfuhr zu entrichtenden Waren- umsaßsteuer abgeandert worden, das sind Furnituren. Die Ein fuhr von Furnituren wird von nun an nur mit 2 7a% (gegenüber 3% von früher) besteuert werden. Das Detailgesdiaft in Uhren und Schmuckwaren, welches in Österreich zur Weihnachtssaison hauptsächlidi auf die in ländische Kundschaft angewiesen ist, während es in der Reise zeit fast durdiweg aus Umsäßen mit Fremden besteht, gestaltet sich heuer deshalb günstiger, weil durch den außergewöhnlich günstigen Sommer .-^.hr viele Fremde nadi Österreich gekommen sind, wodurch sici. der allgemeine Wohlstand merklich gehoben hat. Allerdings sind es vorwiegend Artikel billigeren Genres, weldie gekauft werden. Es ist deshalb bezeichnenderweise zum Beispiel in Wien das Geschäft in den äußeren Bezirken günstiger als in der inneren Stadt. Wenn es in dem nun bald abgelaufenen Jahre gelungen ist, ohne jede Änderung der Handelsverträge in Österreich den Beginn eines wirtschaftlichen Aufstieges zu erreichen, so besteht begründete Hotlnung, daß diese Entwicklung günstig fortgeseßt werden kann, wenn im kommenden Jahre audi entsprechende handelspolitische Maßnahmen, die in Aussidit genommen sind, verwirklidit werden. (VI 1 23) Dr. Stephan Troll. Ungültige Ausverkaufsanordnungen. In den verschiedensten Teilen von Preußen sind Anordnungen der höheren Verwaltungs behörden über Ausverkäufe erlassen worden, deren Inhalt fast gleichlautend ist. Der I. Strafsenat des Kammergerichts hat diese Anordnungen fast durchweg für nicht rechtsgültig erklärt. Zu demselben Ergebnis gelangte der I. Strafsenat des Kammer gerichts in einem Strafprozeß gegen einen Geschäftsführer Pf., welcher in der Presse bekanntgemacht hatte, daß seine Firma, welche Perser- und orientalische Teppiche, Gemälde, Zimmer einrichtungen, Möbel usw. verkauft, ihre Ausstellungsräume von der Potsdamer Straße nach der Kochstraße in Berlin verlege; es würden dort manche Sachen bis zu 75o 0 unter den bisherigen Preisen verkauft usw. Wegen Zuwiderhandlung gegen die An ordnung des Berliner Polizeipräsidenten vom 2ö. Dezember 1926 wurde Pf. zu einer Geldstrafe in der Vorinstanz verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob aber das Kammergericht die Vorentscheidung auf und wies die Sache zur erneuten Verhand lung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück, indem unter anderem ausgeführt wurde, die erwähnte Anordnung des Berliner Polizeipräsidenten, welche im Hinblick auf das Geseß zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbs ergangen sei, gehe m verschiedener Hinsicht über den von dem erwähnten Geseß ge steckten Rahmen hinaus. Insbesondere habe die höhere Ver waltungsbehörde nicht das Recht, einen Zeitraum festzuseßen, welcher zwischen der Anzeige und dem Beginn des Ausverkaufs verfließen müsse; es dürfe nur angeordnet werden, daß vor der Ankündigung des Ausverkaufs Anzeigen über dessen Grund und den Zeitpunkt des Beginns zu erstatten sei. Es genüge eine ein fache Anzeige; die Anzeige und das Verzeichnis der Waren dürfe nicht ,in dreifacher Ausfertigung gefordert werden. Die An ordnung dürfe sich nicht auf alle Ankündigungen von Ausverkäufen der in der Anordnung erwähnten Gattungen erstrecken, sondern nur öffentliche Bekanntmachungen oder Mitteilungen für einen größeren Personenkreis umfassen. Völlig geseßwidrig sei endlich die Forderung, daß bei Angabe des Grundes des Ausverkaufs Tatsachen anzugeben und eventuell auch Belege beizubringen seien, aus welchen hervorgehe, daß der angegebene Grund wahr und ernsthaft gemeint sei und nach Ansicht der in Betracht kommenden Geschäftskreise den Ausverkauf zu rechtfertiaen ver möge. (1. S. Ö70. 27.) (V| i/|3) Einen Rekord in marktschreierischer Reklame stellt eine Firma Karl Rennert, Nachf., Kassel, auf. Die Firma preist Trau ringe massiv Gold mit 50 Jahren Garantie an. Was das heißen soll, weiß der Anpreiser sicher selber nichf. Oder vertritt er den Standpunkt, daß dieses massive Gold in 50 Jahren Double wird? Daß Gold Gold bleibt, weiß leder, man bedarf da keiner Garantie. Dieser Reklameschlager kann also nur die gegenteilige Wirkung haben, die er haben soll. Weiler gibt diese Firma auf alle Preise 50% Ermäßigung, allem Anscheine nach der Gleichmäßigkeit wegen. Wenn schon, denn schon. Warum nicht gleich 100° 0 oder- Zahlungsbedingungen: „Rein netto ohne Kasse. Die Firma be denkt gar nicht, daß 50% Preisermäßigung 100% Aufschlag be deuten. Da ein Geschäft betrieben wird, um zu verdienen, wird der aufmerksame Leser daraus schließen, daß mindestens 200",, aufgeschlagen wurden. Solche Reklamen sind weder anständig, noch kaufmännisch klug. Sie streuen nur Mißtrauen, reißen den ganzen Stand herunter und führen zur Pleite. (VI 1/997) Ein Weihnachtsmärchen. Es war einmal — ein großer Verband, der viele Tausende von Mitgliedern zählte. Alle diese Mitglieder wußten, daß die intensivste und größte Arbeitsleistung der Verbandsleitung hinter den Kulissen geschah — und alle ehrten dieses stille, sachliche und ernste Wirken. Gab die Verbandsleitung irgendeine Parole aus, so konnte man sicher sein, daß sie ohne Rücksicht auf eigene Interessen, ja sogar unter Opfern, mit Enthusiasmus durchgeführt wurde. Ist das etwa kein schönes Weihnachtsmärdien? (VI 1 12) „Textilwoche“. Glückwunsch- und Anerkennungsschreiben des Reichs präsidenten bei Arbeitsjubiläen. Das Büro des Herrn Reichs präsidenten schreibt hierüber: Die bisherige Übergangsbestimmung, wonach Glückwunsch- und Anerkennungsschreiben des Herrn Reidispräsidenten aus Anlaß der Vollendung einer mindestens 50jährigen Arbeitszeit auch nachträglidi für noch im Dienst stehende Jubilare be antragt werden können, wird mit dem 31. Dezember 1927 auf gehoben. Demgemäß werden vom 1. Januar 1928 an Glückwunsch- und Anerkennungsschreiben nur nodi insoweit ausgefertigt werden, als sie sich auf ein bevorstehendes Jubiläum beziehen und den Jubilaren an ihrem Ehrentage ausgehändigt werden können. Um dies sicherzustellen, ist es unerläßlich, daß künftig die Anträge etwa vier Wochen vor dem Jubiläumstage gestellt werden. Vielfadi werden auch jeßt noch Anträge in Briefform gestellt, die überdies über die nolwendigen Fragen keine er schöpfende Auskunft geben. Es darf daher erneut darauf hin gewiesen werden, daß a) für die Antragstellung das nachstehende Antragsmuster, das unter der Drucksachennummer D 3 von der Drucksachen verwaltung der Reichsdruckerei, Berlin SW 68, Oramenstraße 91, käuflich erworben werden kann, zu verwenden ist, und b) alle Priifungs- oder Bestatigungsvermerke, sowie sonstige ergänzende Mitteilungen der beteiligten Stellen zur Erleichterung der geschäftlichen Behandlung sowie zur Verminderung des Schreibwerks in möglichst kurzgefaßter Form unter der leßten Ziffer oder auf der Rückseite des Vordruckes abzugeben sind. Der Text des Formulars lautet: „Antrag auf Ausfertigung eines Glückwunsch- und Anerkennungsschreibens durch den Herrn Reichspräsidenten aus Anlaß eines Arbeilsjubiläums. 1. Vor- und Zuname des Jubilars. 2. Dienstbezeichnung (Beschäftigungsart). 3. Wohnort (auch Postbezeidinung), Straße und Hausnummer. 4. a) Tag des Eintritts, b) Jubiläumstag. 5. Zahl der am Jubiläumstage vollendeten Dienstjahre. b. Bezeichnung der Stelle (Firma), bei der der Jubilar ununter brochen im Arbeitsverhältnis gestanden hat. 7. Befindet sich der Jubilar noch im Dienst? 8. Ist der Jubilar nach seinen persönlichen Verhältnissen der erbetenen Auszeichnung in jeder Hinsidit würdig? 9. Liegt ein polizeiliches Leumundszeugnis bei? 10. Sonstiges: , den 192 An das Büro des Reichspräsidenten, Berlin W 8, Wilhelmstr. 73.” (Unterschrift.) (VI 1/980) ... München. Das Mundiner Zollamt besdilagnahmte 328 Stück Uhren wegen Zollvergehens. Erfreulicherweise ist es unter der Führung des tatkräftigen Obermeisters Tombrock der Innung München gelungen, die Uhren von der Zollbehörde zu kaufen ^B S1 n U f r Cn ? oll fv9 e u zu ver,eilen - Damit ist eine drohende große Gefahr für das Weihnachtsgeschäft durdi Herrn Tombrock tur die Münchner Kollegen abgewandt worden. (VI 1 20) Die Frau des verschwundenen Juweliers So'na verhaftet. Im Laufe der Untersuchung der Konkurssache des Juweliers Solna ist unter dem dringenden Verdachte des Konkui svei brediens die Hut «v U w e nii al 1 worden - Auch ein Geschäfts),eund, der Händler Gustav Wolfsohn ist unter dem Verdacht der Beihilfe verhaftet und dem Untersuchungsrichter vorgeführt worden. (VI 1 18)
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