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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (11. Mai 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- ArtikelDer Schwarzwald und seine wirtschaftliche Bedeutung 354
- ArtikelNeues aus der Technik der Uhrenherstellung im Schwarzwald 355
- ArtikelAnzeigen 358
- ArtikelDer Schwarzwald, eine Erholungs- und Anregungsstätte für den ... 359
- ArtikelDer Schwarzwald in Sage und Dichtung 363
- ArtikelDie Zahnradfräserei in der Feinmechanik und Uhrenfabrikation 366
- ArtikelDie vorteilhafte Herstellung von Massenartikeln 369
- ArtikelDie Staatliche Höhere Fachschule für Feinmechanik, ... 370
- ArtikelDie Jubiläumsfeier des 50jährigen Bestehens der Deutschen ... 372
- ArtikelAnfänge der Uhrmacherinnung und deren Entwicklung in Frankfurt ... 373
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Schluß) 374
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im ersten Vierteljahr 1928 376
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 378
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 378
- ArtikelSprechsaal 379
- ArtikelVerschiedenes 379
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 381
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 382
- ArtikelGeschäftsnachrichten 385
- ArtikelPatentschau 386
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 386
- ArtikelEdelmetallmarkt 386
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 20 DIE UHRMACHERKUNST 379 Sprechsaal Todeszeichen für verbrauchte Uhren. In Bayern soll nächstens ein Todeszeichen für verbrauchte Uhren ge schaffen werden. Für mein Geschäft habe ich schon vor 20 Jahren eins eingeführt und bin dabei sehr gut gefahren, da ich viel kostbare Zeit für nutzbringendere Arbeiten verwenden konnte. Vor einigen Jahren stellte ich im Rheinisch - Westfälischen Verband außerdem noch den Antrag, dieses Zeichen allgemein einzuführen, damit wir uns gegenseitig in die Hände (auch in den Geldbeutel) arbeiten können. Bei allen Uhren, wo ich feststelle, daß eine gründliche Reparatur teurer als der Normalsaß ist, mache ich neben der Gehäusenummer ein Kreuz. Wo Zylinder, Unruhwelle, Lochsteine, Zapfen usw. nicht mehr ganz einwandfrei sind, bei denen also auch eine teure Reparatur notwendig ist, mache ich zwei Kreuze. Sind die Uhren aber schon so verbraucht oder verpfuscht, daß sich keine Reparatur mehr lohnt, so mache ich drei Kreuze. Für ängstliche Gemüter setze ich hinzu, daß ich durch diesen Brauch mehr Kunden gewonnen als verloren habe. Die Künstler, die noch versuchen, die mit drei Kreuzen gezeichneten Uhren zu reparieren, werden meist unrentabel arbeiten und bekommen außerdem noch unzufriedene Kunden. Es ist'ratsam, im Reparaturbuch die gezeich neten Uhren mit einem Vermerk zu versehen, damit man immer dieselbe Erklärung abgeben kann, denn dadurch wächst das Vertrauen der Kundschaft zu uns. Man muß natürlich immer wieder versuchen, den Kunden zu ver anlassen, eine neue Uhr zu kaufen. Am leichtesten ge lingt dies immer, wenn man eine unmoderne Damen uhr zum Umarbeiten erhält. Fast immer kann man dann eine Damenarmbanduhr verkaufen. (V/427) R. Mierwald. Unsere Beitragserhebung entspricht nicht mehr den allgemeinen Anschauungen, da sie als Kopfsteuer erhoben wird und auf die wirtschaftliche Lage des Betreffenden keine Rücksicht nimmt. Diese Art der Erhebung gehört in das vorige Jahrhundert, denn bei den wirtschaftlich Starken macht sie nur einen verhältnismäßig geringen Betrag aus, während sie für den wirtschaftlich Schwächeren eine große Summe ist. Hierdurch werden die Beiträge meines Er achtens ungerecht und unsozial. Auch der Steuerzettel kann bei uns nicht maßgebend sein, da sich ja das Ein kommen vielfach aus Hausgrundstück, Hypotheken, Staats papieren oder anderen Einnahmen zusammenseßt, die andere nichts angehen. Bei uns käme nur der Geschäfts umsaß in Frage, und dies ist meiner Ansicht nach die gerechteste Einschäßung. Wir brauchen ja keine hohen Säße aufzustellen, und so möchte ich vorschlagen, daß Vio °/o ^r den Zentralverband, ^10 °/o für die Innung und V20 % für den Unterverband abgeführt werden müßten. Audi der Staat nimmt uns vom Umsaß 7*/ 2 % 0 , un( f da die Verbandsabgaben dann 2 l / 2 °/ o0 ausmachen würden, so müßten wir im ganzen 1 °/ 0 vom Umsaß für beide zu sammen bezahlen oder für 1000 RM. Umsaß = 10 RM. Dieses eine Prozent müßte selbstverständlich bei den Waren mit einkalkuliert werden, und so brauchte es niemand aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen. Außer dem wäre der Betrag noch für Werbungskosten abzugs fähig. Bei allen anderen Branchen werden alle sozialen Lasten auf die Waren bzw. auf die Stundenlöhne um gelegt. Es wäre dann auch noch ein sehr großer Vorteil damit verbunden, da dadurch bedeutend mehr Geld für allgemeinnüßige Einrichtungen vorhanden wäre. Bevor ich einen formellen Antrag zur Reichstagung stelle, bitte * ich, sich zu meinem Vorschläge zu äußern. (V/433) Berggeist. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii V erschiedenes Ein Brief aus Österreich. Ein Ausschuß für den Raten handel. Nach dem befriedigenden Verlauf der Wiener Frühjahrs messe hält sich das Uhren- und Juwelengeschäft andauernd auf einer gewissen Höhe. Die Zahl der Arbeitslosen hat wieder etwas abgenommen. Aufträge aus dem Auslande, insbesondere den Nach folgestaaten liegen, wie die leßte Statistik zeigt, in größerer Zahl als in den vergangenen Jahren vor. Nur das Detailgeschäft hat nach der Anregung des Messe verkehrs wieder nachgelassen. Die Berufsvereinigungen schreiben dies zum Teil auch der unheimlichen Entwicklung des Ratenhandels zu. Es ist dies eine Erscheinung, die nicht nur in Österreich, sondern überall zu konstatieren ist. Das Teilzahlungsgeschäft hal in Deutschland und Österreich nur so lange eine Unterbrechung erfahren, als die Währungsveränderungen auf der Tagesordnung waren. Mit der Stabilisierung ist der Ratenhandel wieder ein gezogen und hat, wenigstens bei uns, Formen angenommen, die früher unbekannt waren. Stadt und Land, Privathäuser, Ämter, Fabriken und Geschäfte werden von Agenten überschwemmt, die Uhren und Juwelen gegen Teilzahlung, aber zu entsprechenden Preisen, anbieten. Gewöhnlich versichern sie sich dabei An gestellter der betreffenden Betriebe, die durch Provisionen ihre Kollegen zum Kaufe zu gewinnen suchen. Diese überhand nehmende Entwickelung des Ratengeschäfts hat zur Folge gehabt, daß einerseits die immer mächtiger werdenden Teilzahlungs geschäfte die geseßlichen Schranken, die das österreichische Ge- seß dem Ratenhandel auferlegt, beseitigen wollen, andererseits aber die Uhrmacher und Juweliere, die sich noch nicht auf den Ratenhandel eingestellt haben, dessen Auswüchse wieder mit Hilfe des Geseßes bekämpfen wollen. Es wurde deshalb ein Ausschuß einberufen, der das Kunst stück fertigbringen sollte, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Das ist vorläufig nicht gelungen. Fest gestellt wurde lediglich, daß mit einzelnen Bestimmungen des aus dem Jahre 1896 stammenden Ratengeseßes heute niemand mehr einverstanden ist. Dieses Geseß unterwirft nämlich den erschwerenden Bestimmungen jedes Geschäft, bei dem der Kauf preis nicht auf einmal bezahlt wird. Wie viele Uhrmacher und Juweliere aber müssen sich mit der Tatsache, daß die Kundschaft nicht auf einmal bezahlt, abfinden. Sollten sie, die doch deshalb noch lange keine Ratenhändler sind, wegen dieser notgedrungenen Kaufpreisstundung als Ratenhändler behandelt werden? Der Aus schuß hat sich bisher vergeblich bemüht, eine Erklärung für das Ratengeschäft zu finden, durch die wirklich nur das typische, ge werbsmäßige Ratengeschäft betroffen werden soll. Am aussichts reichsten dürfte der Vorschlag der Wiener Uhrmacher sein, die das Ratengeschäft vor allem durch Erschwerung des Agentierens treffen wollen. Sie haben einen Geseßentwurf zur Gewerbe ordnung vorgeschlagen, nach dem das Aufsuchen von Privaten zum Geschäftsabschlüsse für Waren des Juwelen- und Uhrenfaches ausnahmslos verboten werden soll. Ob es gelingen wird, diesen Entwurf durchzubringen, ist zweifelhaft. Im Interesse des österreichischen Detailgeschäftes wäre es jedenfalls zu begrüßen. (VI 1/684) Dr. Troll. Rücksichtnahme auf die Notlage des ländlichen Handwerks. Der Sächsische Finanzminister hat zur Rücksichtnahme auf die Notlage des ländlichen Handwerks nachstehende Verordnung (Ge werbesteuer, Grundsteuer und Aufwertungssteuer der ländlichen Handwerker und Gewerbetreibenden) erlassen: „Die gegenwärtige Notlage der Landwirtschaft zieht auch das ländliche Handwerk und Gewerbe in erheblichem Maße in Mitleidenschaft. Erlaß und Stundungsanträge der ländlichen Hand werker und Gewerbetreibenden wegen Gewerbesteuer, Grund steuer und Aufwertungssteuer sind daher mit besonderem Wohl wollen zu prüfen. Werden solchen Personen wegen nachweis lich ungünstiger Verhältnisse Stundungen bewilligt, so hat dies grundsäßlich zinslos zu geschehen. Von Zwangsmaßnahmen wegen der genannten Steuern ist bei ländlichen Handwerkern und Gewerbetreibenden vorläufig abzusehen, wenn nicht be sondere Gründe die Annahme rechtfertigen, daß es dem Steuer pflichtigen lediglich am Zahlungswillen mangelt." (VI 1 669) Verordnung über den Mieterschuß bei Neubauten. Der Preußische Staatsrat befaßte sich am 25. April 1928 mit der Ver ordnung über den Mieterschuß bei den Neubauten. Die Verord-
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