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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (13. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- ArtikelWertreklame - "per Gros!" 549
- ArtikelPlakate die zum Kunden sprechen 550
- ArtikelDer Grossistenverbandstag in Harzburg 551
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Fortsetzung) 553
- ArtikelJeder Handel mit edelmetallhaltigen Waren auf Märkten aller Art ... 556
- ArtikelSprechsaal 557
- ArtikelVerschiedenes 559
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 561
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 561
- ArtikelGeschäftsnachrichten 565
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 565
- ArtikelEdelmetallmarkt 565
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 566
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 559 V erschiedenes Ein weiterer Erfolg des Schußverbandes für die Genossen der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik, Glashütte (Sa.). Bekannt lich hat im September 1926 der Konkursverwalter gegen 23 Ge nossen, die er selbst ausgewählt hatte, wegen Zahlung der An teile geklagt. Das Gericht ist in eine sehr umfangreiche Be weiserhebung eingetreten, da von seiten des Schußverbandes Abweisung der Klage beantragt war. Als Hauptgrund wurde angeführt, daß erst die Entscheidung des Hauptprozesses ab gewartet werden müsse, da heute noch nicht feststehe, ob über haupt eine Verpflichtung zur Zahlung der Anteile bestände. Das Landgericht Dresden hat am 3. Juli 1928 ein Urteil verkündet, nach welchem die Klage des Konkursverwalters abgewiesen worden ist. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Wir werden auf das Urteil zurückkommen, sobald uns der Wortlaut und die Begründung zugegangen ist. (VI 1/970) Zusammenschluß Alpina — Gruene Gilde. Der schon seit langer Zeit vorbereitete Zusammenschluß ist nunmehr endgültig bei der Generalversammlung der Alpina beschlossen worden. (VI1/969) Budapester Brief. Nach beendetem Rundgang durch die Stadt und Fühlungnahme mit den Uhrmachern und Juwelieren muß zur richtigen Kenntnis der Lage gesagt werden, daß die vielen Klagen an Heftigkeit abgenommen haben. Die sogenannte Reisesaison, die allenthalben eingeseßt hat und den Fremden verkehr auch nach Ungarn lenkt, wird auch von allen Kreisen als ein Hoffnungsstrahl betrachtet. Man kann mit Befriedigung beachten, daß insbesondere Herrentaschenuhren, ganz einerlei ob bekannter oder unbekannter Herkunft, in einwandfreier Aus führung überall gesucht sind. In Damenarmbanduhren werden allerdings nur kleine Abschlüsse getätigt, was sich damit er klärt, daß solche häufiger reparaturbedürftig sind. Auch ver schiedene andere Sport-, Kalender- und Schreibtischuhren finden ebenfalls reges Interesse. Große Wand- und Pendeluhren finden allerdings kaum Beachtung. Es ist noch erwähnenswert, daß unsere Gehäuseerzeuger sich gegenüber den Uhrenfabriken Omega, Doxa und Schaffhausen solidarisch ein für allemal dazu verpflichteten, davon abzusehen, Uhrwerke ausOriginaluhren herauszunehmen, um sie in, in Budapest erzeugte, markenlose Gehäuse einzuseßen. Bekanntlich trat dieser Fall vor einiger Zeit in Wien ein und die Firmen wurden von den Firmen verklagt, da ihre Handlung gegen das Marken- geseß und gegen das Geseß des unlauteren Wettbewerbes verstieß. Weniger verheißend sieht die Lage des Goldschmiede gewerbes und der Silberwarenindustrie aus. Die hohen Zölle schalten ein Exportgeschäft überhaupt aus und auch der teure Bankkredit hindert den Aufschwung des Inlandgeschäffes. Be rufene Faktoren sind im Verein mit der Regierung an der Arbeit, um auch auf diesem Gebiete normale Zustände zu schaffen und auch diesen Zweig der Volkswirtschaft zur Gesundung zu führen. (VI 1/964) Sigmund Lakos. Verbesserungen der funkentelegraphisdien Nauener Zeitsignale für Juni 1928 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. Juni l h M. E. Z. Juni IhM. E. Z. Juni IhM. E. Z. 1928 nachts nachm. 1928 nachts nachm. 1928 nachts nachm. 1. — 0,22 — 0,04 12. — >) + 0,09 23. — 0,02 — 0,10 2. — 0,06 — 0,02 13. -f- 0,15 + 0,13 24. — 0,05 — >) 3. + 0,05 — 0,03 14. + 0,15 + 0,14 25. — 0,06 — 0,10 4. — 0,02 + 0,01 15. + 0,25 + 0,19 26. — 0,13 — 0,08 5. — 0,10 -0,04 16. + 0,07 + 0,08 27. -0,11 + 0,03 6. -0,02 — 0,10 17. 0,00 — 0,02 28. + 0,05 - 1 ) 7. — 0,08 -0,08 18. — 0,03 — 0,06 29. 0,00 0,00 8. — 0,03 — 0,16 19. — 0,08 0,00 30. — 0,02 0,00 9. — 0,26 — 0,15 20. — 0,07 — 0,05 31. 10. — 0,17 — 0,20 21. — 0,05 — 0,05 1) Zeitsignal ausgefallen 11. — 0,25 -0,04 22. — 0,05 — 0,05 Koinzidenzsignale: Anfang des ersten Strichsignals l|* l m 0,39 sec „ lebten . 1 h 5 m 53,50 Hierzu sind die oben gegebenen endgültigen Korrektionen zu addieren. Alle kngaben gelten für die auf der 3100-m-Welle abgegebenen Signale. Auf der hohen Veile sind die Signale durchschnittlich 0,02 sec früher abgegeben worden. (VI 1/972) Einheitsfarbenkarte für Eichenhölzer. Der Wirtschaftsver- )and der Deutschen Uhrenindustrie hat im Verein mit den ihm ingeschlossenen Fabriken eine Einheitsfarbenkarte für Eichen- lölzer herausgegeben, deren Farbentöne auf Grund jahrelanger irfahrung sorgfältig ausgewählt sind. Nach reiflicher Überlegung lat man sich auf fünf Nuancen beschränkt und glaubt damit be stimmt auskommen zu können. Selbstverständlich treten zu diesen Farben noch Roh und Schwarz. Der Uhrmacher wird die Ein führung der Einheitskarte sehr begrüßen und dabei der Hoffnung Ausdruck geben, daß die gewünschten Farben nun auch so aus- fallen, wie die Muster es zeigen. Die Farbenkarte wird in den nächsten Tagen jedem Kollegen durch die Post zugestellt. (VI1 /966) Befreiung der Lehrlinge von den Beiträgen zur Arbeits losenversicherung nur nach Vorlage des Lehrvertrages. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wandte sich kürzlich an den Reichsarbeitsminister mit einer Eingabe, wonach nachträglich eine Befreiung der Lehrlinge von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung auch für die Zeit eintreten sollte, in der der Lehrvertrag noch nicht vorgelegt ist, wenn dieser Vertrag spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in die Lehre vorgelegt wird und eine Lehre von mindestens 2 Jahren vorschreibt. Auf diese Eingabe hat der Reichsarbeits minister nunmehr in ablehnendem Sinne wie folgt geantwortet: Soweit nach dem Geseß über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Befreiung von der Pflicht zur Arbeits losenversicherung beansprucht werden kann, beginnt die Ver sicherungsfreiheit mit dem Monat der Woche, in der die Anzeige eingeht. Wird die Anzeige mit der Anmeldung zur Kranken versicherung verbunden, so beginnt die Versicherungsfreiheit mit dem Beschäftigungsverhältnisse, wenn die Anmeldung innerhalb der Frist des §317, Abs. 1, der Reichsversicherungsordnung er stattet wird (§ 77, Abs. 4, des Geseßes). Die Anzeige muß an geben, für welches Beschäftigungsverhältnis, für welche Dauer und aus welchen Gründen die Versicherungsfreiheit in Anspruch genommen wird (Abs. 3, Saßl, a.a.O.). Für Lehrverhälimsse kann nach §74 des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosengeseßes die Versicherungsfreiheit nur beansprucht werden, wenn der Lehr ling auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages von mindestens zweijähriger Dauer beschäftigt wird. Wird die Anzeige erstattet, bevor ein solcher mindestens zweijähriger Lehrvertrag schriftlich geschlossen ist, so könnte meines Erachtens die Krankenkasse gemäß § 77, Abs. 5, nur feststellen, daß die Vorausseßungen der Versicherungsfreiheit nicht gegeben sind. Zu einer Anordnung, nach der bei nachträglichem Abschluß des schriftlichen Lehr vertrages der Beginn der Versicherungsfreiheit auf den Zeit punkt des Vertragsbeginnes zurückzudatieren wäre, halte ich mich nicht für bereditigt. Es erscheint mir ferner aber auch notwendig, der Krankenkasse und den Versicherungsbehörden die Nachprüfung zu ermöglichen, zu welchem Zeitpunkte der schriftliche Lehrvertrag tatsächlich abgeschlossen ist. Aus diesem Grunde halte ich es für erforderlich, daß der Krankenkasse die schriftlichen Lehrverträge, deren Vorlegung sie nach § 77, Abs. 3, Saß 2, des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungs- geseßes verlangen kann, gleichzeitig mit der Anzeige eingereicht werden. Demgemäß ist in Artikel 5, Abs. 1, Saß 1, der Verordnung zur Ausführung des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversiche- rungsgeseßes vom 29. September 1927 („Reichsgeseßblatt“ f, S.312) vorgesehen, daß für die Befreiungsanzeigen die Vordrucke zu benußen sind, die die Reichsanstalt vorschreibt; der Vordruck für die Anzeige über Versicherungsfreiheit für Lehrlinge (abgedruckt z. B. im Kommentar zu den Ausführungsvorschriften zum Arbeits vermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgeseß von Weigert, Syrup, Lehfeldt, Ehlert, Berndt, S. 113) sieht ausdrücklich vor, daß der Lehrvertrag der Anzeige beizufügen ist. Aus den genannten Gründen sehe ich mich zu meinem Bedauern weder in der Lage, den Artikel 5 der Ausführungsverordnung ab zuändern, noch eine Änderung des Anzeigenvordruckes bei dem Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung anzuregen. Angesichts dieser Ablehnung wird es sich empfehlen, daß in Zukunft die schriftlichen Lehrverträge sofort bei Beginn des Lehrverhältnisses abgeschlossen werden, damit es möglich ist, Lehrlinge vom ersten Tage des Lehrverhältnisses an von der Versicherungspflicht frei zu bekommen. (VI 1 915) Sonderbares Vorgehen der Städte. Wie wir kürzlich mit teilten, hat der Magistrat der Stadt Ballenstedt a. H. auf vor gelegte Offerten mit einer mechanisch vervielfältigten Postkarte IHIIIIIUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIKIIII m BrJekADR-c.fi UUS'BERLIN C19 *TELEGRAMM'AOR- UHRENIAGER'BERUN OMEGA iiiuiii J. W. C. iliiim REVUE imilli ZENTRA
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