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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (13. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- ArtikelWertreklame - "per Gros!" 549
- ArtikelPlakate die zum Kunden sprechen 550
- ArtikelDer Grossistenverbandstag in Harzburg 551
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Fortsetzung) 553
- ArtikelJeder Handel mit edelmetallhaltigen Waren auf Märkten aller Art ... 556
- ArtikelSprechsaal 557
- ArtikelVerschiedenes 559
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 561
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 561
- ArtikelGeschäftsnachrichten 565
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 565
- ArtikelEdelmetallmarkt 565
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 566
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 561 Zentralverbands - Nachrichten Anträge zur Reichstagung Magdeburg 1. Die vom Wirtschaftsverband formulierten Vorschläge sind für die deutschen Uhrmacher nicht annehmbar und werden ab gelehnt. Sie können nur Gegenstand der Verhandlung werden, wenn die Abänderungsvorschläge des Zentralverbandes zur An nahme gelangen. 2. Die Beiträge zur Gemeinschaftsreklame sollen mit Hilfe von Wertmarken aufgebracht werden, die vom Lieferanten auf jede Rechnung aufgeklebt werden müssen, und zwar soll dem Einzelhändler ein Drittel des Wertes dieser Marken in Rechnung gestellt werden. Hierdurch wird jeder im Verhältnis zu seinem Umsaß herangezogen, einschl. der Fabrikanten und Grossisten. 3. Falls die Fabrikanten und Grossisten die Beteiligung an den Kosten der Gemeinschaftsreklame weiter verweigern, be schließt die Reichstagung, die Gemeinschaftsreklame fallen zu lassen. 4. Solange es Handwerksorganisationen und Handwerks kammern gibt, haben diese einmütig und nachdrücklich darauf bestanden, daß das Lehrlingsverhältnis ein Erziehungsverhältnis ist und als solches erhalten bleiben muß. In zahlreichen und großen Versammlungen der meisten Organisationen ist dieser Standpunkt der Reichsregierung gegenüber als unveräußerliche Forderung des Handwerks vertreten worden, und das um so entschiedener, als gewerkschaftlicher Einfluß immer wieder ver sucht, diese altbewährte und gesunde Form in der Richtung zu ändern, daß den Lehrlingen durch Tarifverträge mit festgelegten Entschädigungssäßen den Lehrherren gegenüber die Stellung als Arbeitnehmer in gewerkschaftlichem Sinne verliehen wird, ln Verfolg dieser gewerkschaftlichen Bestrebungen hat nun kürzlich das Reichsarbeitsgericht sich diese Anschauung zu eigen ge macht und in zwei gleichartigen Urteilen ausgesprochen, daß Lehrverträge als Arbeitsverträge anzusehen sind, und zweitens, daß Handwerkskammern und Innungen bindende Normen für den privatrechtlichen Inhalt von Lehrverträgen nicht aufstellen dürfen. Die Reichstagung sieht in dieser Stellungnahme des Reichs arbeitsgerichts eine große Gefahr für die gedeihliche Entwicke lung des Handwerks und für die Heranbildung eines tüchtigen handwerkerlichen Nachwuchses. Sie fordert die neugewählten Handwerkervertreter in den Parlamenten auf, gegenüber den Ur teilen des Reichsarbeitsgerichts die Interessen des Handwerks mit Nachdruck zur Geltung zu bringen. 5. Die Reichstagung beschließt: Der Zentralverband wolle in Verbindung mit dem Reichsverband des deutschen Handwerks auf die Geseßgebung dahin einwirken, daß der Gesellen- (Ge hilfen-) Titel in Verbindung mit einem Handwerk ebenso geseß- Iich geschüßt wird wie der Meistertitel, und nur durch die Ge sellenprüfung erworben werden kann. (VII/19Ö) (1—5 Anträge Pommern) Nebenaussteller bei der Reichstagung in Magdeburg (16. bis 22. August). Wie uns bekannt wird, beabsichtigen Groß handlungen zur Reichstagung in ihren eigenen Räumen oder in Hotels Nebenausstellungen zu veranstalten. Wir müssen jeden Versuch, die Besucher unserer Reichstagung von unserer eigenen Veranstaltung fortzuziehen, als unfreundliche Handlung uns und unserer Veranstallung gegenüber ansehen. Wir werden gegen jeden derartigen Versuch mit aller Schärfe vergehen. Von unseren Kollegen erwarten wir als ganz selbstverständliche Pflicht, daß sie diese wilde Nebenausstellung nidit besuchen. Wir wenden große Mühe und hohe Kosten auf, um unsere Reichstagungen zu einer würdigen Veranstaltung des gesamten Uhrmacher gewerbes zu machen. Wir können es deshalb nicht dulden, daß sich einzelne Firmen den Erfolg unserer Arbeit zunuße zu machen versuchen, ohne an den Lasten teilzunehmen. (Vll/203) Hausierer in Eisenbahnbetriebsräumen. Durch Hausierer der Firma Kölßsdi (Dresden) waren in den Eisenbahndiensträumen des Bahnhofs Herford Uhren und Schmuckwaren an Eisenbahn bedienstete verkauft. Auf unsere Vorstellungen bei der Reichs bahnverwaltung und Reichsbahndirektion Hannover ist uns folgende Rückäußerung der Reichsbahndirektion Hannover zugegangen: 2 Uvwe. 2. Juli 1926. Die Ermittelungen haben ergeben, daß in der Tat troß wiederholten Verbots der Zulassung von Geschäftsreisenden usw. zu den Diensträumen im August vorigen Jahres der Besuch eines Vertreters der Uhrenfirma Kölßsch in Dresden von dem Betriebswerk Herford zugelassen ist. Es war dies während der Mittagspause in Abwesenheit des Vorstehers geschehen. Wir haben das Verhalten der beteiligten Bediensteten ernst lich gerügt und allen Stellen unseres Direktionsbezirkes durch das Amtsblatt die Beachtung des Verbots erneut zur Pflicht ge macht und werden Übertretungen strengstens verfolgen. Reichsbahndirektion Hannover Wagner. Wir bitten wiederholt, jeden Fall dieser immer wieder kehrenden unzulässigen Hausierversuche nach Halle an unsere Geschäftsstelle bekanntzugeben, damit für gründliche Abhilfe Sorge getragen werden kann. (VII 199) Firma Rudolf Steimer, Neustadt (Schwarzwald), Kuckuck uhrenfabrikation. Diese Firma teilt uns mit, daß der Versand der offenen Preislisten in Unkenntnis der sonst üblichen Preis auszeichnungen mittels des Buchstabenschlüssels erfolgt sei. Sie erklärt, daß sie sich künftig an die üblichen Bestimmungen halten wird. (VI1/200) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) 1. A. des Vorstandes: W. König iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiMiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiii Innungs- und Vereinsnachrichten Bekanntmachung des Markenuhrvereins e. V., Halle (Saale) Die erste Mitgliederversammlung des Markenuhrvereins e. V. findet in Verbindung mit der diesjährigen Reichstagung am Sonntag, dem 19. August, nachmittags 3 Uhr, in der Stadthalle in Magdeburg statt. Wir laden hiermit alle Mitglieder des Marken uhrvereins zu dieser Versammlung ein. Als Ausweis dient die rote Mitgliedskarte. (VII/196) Uhrmacher - Provinzialverband Brandenburg Im Laufe des August wird in Berlin ein Vorbereitungskursus zur Meisterprüfung abgehalten. Meldungen erbitten wir an die Geschäftsstelle Berlin SW 19, Beuthstraße 14,11. Es können sich auch solche Herren beteiligen, die die Meisterprüfung erst später abzulegen wünschen. (V1I/210) Landesverband Badischer Uhrmacher E. V. Nach den Richtlinien für die Veranlagung nichtbuchführender Gewerbetreibender sind für das Uhrmacherhandwerk zur Ein kommensteuer für 1927 vom Landesfinanzamt Karlsruhe folgende Richtsäße für Brutto- bzw. Nettogewinn im Verhältnis zum Um saß festgeseßt worden: Nettogewinn in Prozent: 45 — 60 für Reparaturen allein. 20— 35 in Verbindung mit Uhren und Goldwarenhandel, ein Drittel Reparatur — zwei Drittel Handel. Weiterhin hat das Landesfinanzamt für die Schäßung nach Tagesverdienstsäßen für 1927 folgende Anordnung getroffen: Bei mittleren und kleineren Betrieben, namentlich beim Handwerk, zeigt es sich, daß die Richt säße bei den oft schwer feststellbaren Umsäßen zu keinem be friedigenden Ergebnis führen. Um hier ein angemessenes Er gebnis zu erreichen, empfiehlt es sich, von dem Verdienst aus zugehen, den ein gelernter Arbeiter hat. Für den gelernten Arbeiter kommt für 1927 ein Durchschnitts- stundenlohn von 0,90 RM., also ein Lohn von 7 RM. für den Ö-Stunden-Tag in Frage. Schließt man hieraus den Verdienst des Meisters selbst, so ist für diesen anzuseßen: Tagesverdienst netto 7,00 RM. hierzu als Verdienst des Meisters für jeden Gehilfen 2,00 RM. für jeden Lehrling 0,50 RM. Der hiernach schäßungsweise Tagesverdienst wäre mit 500 Arbeitstagen zu vervielfachen. Dieser Betrag erhöht sidi noch um 20°/o für Verdienst am Warenverkauf, oder aber an Materialien, die zu einer Arbeit mit zugehefert werden. Beschäftigt also z. B. ein Meister einen Gehilfen und einen Lehr ling, so ergibt sich ein Tagesverdienst von: 7 + 2 + 0,50 = 9,50 RM., bei 500 Arbeitstagen ein Gesamtverdienst von 2850 RM.; hierzu 20°/ o Verdienst an Waren- oder Materiallieferung 570 RM., ergibt ein Gesamteinkommen von 3420 RM. Im Interesse aller unserer Mitglieder liegt es nun, schon jeßt Vorarbeiten für das Jahr 1928 einzuleiten, damit die Mög lichkeit gegeben ist, sofort Anfang des Jahres 1929 bei den Verhandlungen einwandfreie Unterlägen zu haben, um die neuen Richtsäße für das Jahr 1928 zur Verfügung zu haben. Ich bitte Sie deshalb dringend, schon jeßt Berechnungen an Hand einwandfreier Buchführungen — zweckmäßigerweise von mehreren Geschäften, die Buchführung benußen, einzuleiten, und der Geschäftsstelle alsbald vorzulegen; weil beabsichtigt ist, die Richtlinien abzuändern, soweit dies nach den Ihnen vor liegenden Berechnungen geboten erscheint. Ich darf aber er warten, daß es nicht geht wie mit den zehn verteilten Steuer kalendern, die ich anläßlich der Hauptausschußsißung in Karlsruhe
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